Protocol of the Session on February 26, 2020

(Lachen bei der AfD)

Die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - das haben Sie hier freundlicherweise noch einmal reingeschrieben - ist Information, Wissensvermittlung, Teilhabe an Kultur für alle und die Sicherung der Meinungsvielfalt. Genau hier wird die AfD nachher wieder einzelne Beispiele für Recherchefehler aufführen. Aber ganz ehrlich: So etwas kommt vor. Absolute Objektivität gibt es nicht. Es gibt nur die größtmögliche Objektivität, und diese Zielsetzung hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Sie werden nachher auch noch hören: Mimimimi, die AfD kommt nicht oft genug in Talkshows vor! - Hierzu kann ich Ihnen sagen: Vor der Bundestagswahl 2017 ist die AfD überproportional oft in Talkshows vorgekommen. - Worum es hier eigentlich geht, ist, dass es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mehr geben soll, weil der dann auch darüber berichtet, dass Menschen hier im Parlament sitzen, die in kurzen Hosen in Nazicamps unterwegs waren. Das möchte die AfD lieber nicht gesendet haben.

(Kalbitz [AfD]: Klauen Sie doch nicht die Pointen für mor- gen!)

Herr Abgeordneter Stohn, Sie müssten zu einem geeigneten Schlusssatz kommen.

Mir ist es wichtig, dass es eine Berichterstattung gibt, zu der alle Zugang haben, ein weltweites Netzwerk von Korrespondenten, aber auch die Regionalstudios des RBB in Frankfurt (Oder) und Cottbus. Das ist mir wichtig, das brauchen wir. Die SPD und die Koalitionsfraktionen stehen ganz klar für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der neutral, unabhängig und staatsfern ist. - Danke schön.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Senftleben [CDU])

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Kalbitz von der AfD-Fraktion fort.

(Beifall AfD)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Herr Stohn, Sie haben gar nichts zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge gesagt, worauf sich dieser Antrag bezieht. Es ist ja klar, es ist ja absehbar und offenkundig, dass es hier ständig und bei allen Themen - wir können auch über das Wetter reden - um AfD-Bashing geht. Sie haben eigentlich nur etwas zur AfD erzählt, gar nichts zum Thema selbst - spannend! Ich würde mich auch wahnsinnig gerne intellektuell mit Ihnen duellieren, aber Sie sind leider unbewaffnet. Deshalb verzichte ich darauf

(Beifall und Lachen bei der AfD)

und rede mal zur Abwechslung zum Thema.

(Stohn [SPD]: Wir standen gerade draußen beim RBB - da kam nichts von Ihnen! Da kam nichts von Ihnen!)

- Wenn Sie sich ausgetobt haben, rede ich gern weiter.

(Stohn [SPD]: Sie können doch kein Thema benennen, das relevant für das Land Brandenburg ist! Keins!)

- Sie können gern eine Kurzintervention anmelden, schauen Sie in die Geschäftsordnung.

(Stohn [SPD]: Keins können Sie benennen!)

- Kommen Sie doch mal runter, das tut Ihrem Blutdruck auch nicht gut! Mein Gott, wie unsouverän!

Zum Thema: Wir erleben gegenwärtig weltweit gravierende Veränderungen auf dem Gebiet der Medien. Auch in Deutschland - das ist nicht zu leugnen - gibt es Unmut über das bestehende System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Finanzierung. Doch was geschieht? Auf all dies wird seitens der Verantwortlichen stoisch durch maximale Ausdehnung des Angebotes und eine Inflation an Rundfunkänderungsstaatsverträgen reagiert. Wir müssen endlich die wichtige Aufgabe angehen, das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem zu reformieren - nicht abzuschaffen, Herr Stohn. Ohne Denkverbote muss analysiert werden können, welche Aufgabe nach Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz, zu dem wir vollumfänglich stehen, sich in dieser ständig wandelnden Medienlandschaft noch erfüllen lässt.

Da Sie ja inzwischen solche Brandmauern in Ihren Köpfen haben - das war jetzt ein beredtes Beispiel, vielen Dank für die mustergültige Vorlage -, dass Sie, sobald Sie einen AfDPolitiker auch nur sehen, leichte Hysterie-Attacken bekommen und zu einer rationalen Argumentation völlig unfähig sind, möchte ich Ihnen berichten, was die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, vergangene Woche der Öffentlichkeit mitgeteilt hat.

(Zuruf des Abgeordneten Stohn [SPD])

Die KEF überprüft den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und empfiehlt den Landesparlamenten die Festsetzung des Rundfunkbeitrags. Jedes der 16 Mitglieder wird vom Ministerpräsidenten des jeweiligen Bundeslandes ernannt. Es ist kein AfD-Mitglied dabei; Sie können also völlig beruhigt und aufmerksam zuhören.

Für die Jahre 2021 bis 2024 hatten die Intendanten einen Mehrbedarf von rund 3 Milliarden Euro angemeldet. Diesen Wunschbetrag kürzte die KEF um die Hälfte. Auch das wird zu einer Erhöhung der Rundfunkgebühren auf 18,36 Euro führen. Die KEF sagt: Die Sender sind ausreichend finanziert - Zitat.

Zitat weiter: Es gibt keinen vernünftigen Grund für die hohen Gehälter. Das Gehaltsgefüge sei im Vergleich zum öffentlichen Sektor - Zitat - „deutlich“ erhöht, im Vergleich mit der privaten Medienwirtschaft liege es leicht über dem Durchschnitt.

Die bisherigen Einsparungen kritisiert …

Herr Abgeordneter Kalbitz, Ihre Redezeit ist ebenfalls abgelaufen.

… die KEF als dürftig.

Schon vor fünf Jahren wurde vom Medienrat der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neuen Medien gefragt: Wie würden wir heute eine Vielfalt und Qualität sichernde Medienordnung schaffen, wenn wir das Wort „Rundfunkstaatsvertrag“ noch nie gehört hätten? - Diese Frage sollten wir uns einmal ergebnisoffen stellen, ohne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen zu wollen. Wir sind gegen diesen Antrag, weil wir eine dringende Reform des bestehenden Systems anmahnen. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Senftleben. - Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man wundert sich dann doch immer häufiger, warum eigentlich einzelne Kollegen in ihren Redebeiträgen nicht das Thema im Blick haben, sondern lieber andere Themen ansprechen.

(Zuruf des Abgeordneten Hohloch [AfD])

Herr Kalbitz, Sie haben eben mit keinem einzigen Wort den heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Grundlage genommen, sondern haben Ihrerseits einen Entschließungsantrag, den Sie wortgleich bzw. eins zu eins bereits vor wenigen Wochen eingebracht haben, zum Anlass genommen, hier noch einmal ein grundsätzliches Bashing gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu betreiben. Sie wissen ganz genau, dass eines sich mit Sicherheit nicht ändern wird: Sie werden den freien Journalismus in Brandenburg und in Deutschland nicht kaputtmachen. Dagegen werden wir uns und werden sich auch alle anderen wehren. Das muss in der Form einmal so gesagt werden.

(Beifall CDU, SPD, B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Jetzt möchte ich gern auf das eingehen, was heute wirklich zur Abstimmung steht, nämlich ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2018 - das ist bereits gesagt worden - vom Verfassungsgericht des Bundes. Darin wurde erstens gesagt: Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß.

(Stohn [SPD]: Hört, hört!)

Es gab aber auch den klaren Auftrag, dass eben nicht für Zweit-, Dritt- oder Viertwohnungen ebenfalls ein Beitrag zu zahlen sein soll. Es geht also um die Belastungsgleichheit für die entsprechenden Beitragszahler. Genau das ändern wir heute, und zwar nicht nur in Brandenburg, sondern wir ändern das in ganz Deutschland, sodass man zukünftig nur noch einen Beitrag zahlt, auch wenn man sich vielleicht aufgrund der Arbeit zwei Wohnungen leisten muss oder auch leisten kann. Das werden wir heute also ändern.

Wir werden zweitens ändern, meine Damen und Herren, dass künftig der Vorgang des Bescheiderlasses automatisiert erfolgen kann, weil das entsprechende Verfahren dies rechtlich gesehen ermöglicht.

Drittens werden wir zukünftig alle vier Jahre in einen Meldedatenabgleich eintreten, der dazu beitragen soll, dass es tatsächlich eine Beitragsgleichheit in diesem Land gibt und sich die einen nicht herausmogeln können - dies wurde bereits gesagt -, wofür die anderen dann zahlen müssen. Genau das wäre heute ein Thema gewesen, über das man vielleicht auch einmal hätte streiten können: Brauchen wir diesen Meldedatenabgleich? - Kein Wort dazu. Das ist aber auch nicht Ihr Thema und passt zudem nicht auf ein Wahlplakat.

Ich verstehe die in den Ausschüssen geäußerte Kritik und auch die Anmerkungen der Datenschutzbeauftragten am gestrigen Tag, aber hier möchte ich auf Folgendes hinweisen: Wir werden nicht mehr Daten als für eine vernünftige Beitragserhebung notwendig abfragen. Wir werden übrigens auch dazu beitragen, dass diese Daten schnellstmöglich gelöscht werden, nämlich dann, wenn der Abgleich hergestellt werden kann. Auch diese Hinweise sind aufgenommen worden. Des Weiteren will ich darauf hinweisen, dass die Kritik natürlich angekommen ist, dass der Meldedatenabgleich aber laut Gerichtsurteilen - zumindest ist das so gesagt worden - ein richtiges und zulässiges Instrument ist. Von daher gehen wir auch auf diesen Bereich ein und ändern das heute. Diese drei Punkte ändern wir heute!

Nun will ich noch einmal daran erinnern, dass wir in dieses Parlament gewählt worden sind, um uns genau diesen Sachfragen zu stellen. Insofern bin ich nicht bereit, liebe Kollegen der AfD, hier ständig Ihre Parolen durch den Landtagssaal jagen zu lassen,

(Hohloch [AfD]: Ihr Koalitionspartner hat angefangen!)

weil es einfach der Sache nicht dient.

(Beifall CDU, SPD, B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Ich habe Ihnen schon einmal gesagt: Zwar wurde lediglich die Regierung vereidigt, aber auch wir Parlamentarier dienen einer Sache, nämlich der Brandenburger Verfassung.

(Zuruf des Abgeordneten Kalbitz [AfD])

Deswegen geht es auch um die Frage, welche Aufgaben wir hier zu erfüllen haben. Insofern die herzliche Bitte, meine Damen und Herren …

Herr Abgeordneter Senftleben, auch Sie müssen bitte zum Schluss kommen.

Es geht um die Themen am heutigen Tag. Ihren Antrag, den wir heute und auch schon beim letzten Mal gesehen haben, werden wir - das behaupte ich einfach mal - wohl noch öfter sehen.

(Hohloch [AfD]: Selbstverständlich!)

Das macht es aber nicht besser, sondern schlechter - übrigens auch für Sie. - Danke schön.

(Beifall CDU, SPD, B90/GRÜNE sowie vereinzelt DIE LINKE)