Protocol of the Session on February 26, 2020

Was die Größe unserer Fraktion anbelangt: Ich kann Ihnen garantieren, dass wir - mein Stellvertreter Matthias Stefke und ich - diese Aufgabe, wie bei anderen Themen auch, sachlich, fachlich und personell sehr gut neutral und überparteilich erfüllen werden. Das kann ich Ihnen zusichern. Das hat aber nichts mit der Fraktionsgröße zu tun.

(Beifall BVB/FW und CDU)

Die Parlamentarische Kontrollkommission ist zudem kein politisches Gremium, wo es darum geht, wie in einem Ausschuss ein Spiegelbild darzustellen. Vielmehr geht es darum, einen im Verborgenen arbeitenden Teil der Landesregierung durch ein Gremium zu kontrollieren, das zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Es geht nicht darum, dass eine Fraktion möglichst viele Abgeordnete in das Gremium bringt und einer den anderen überstimmt, sondern es geht darum, dass man das Amt entlang von Recht und Gesetz parteipolitisch neutral ausfüllt.

So sehen wir das als BVB / FREIE WÄHLER, und so wird es auch unser Mitglied in der PKK sehen. Wir sind stolz darauf, als Fraktion eine Größe errungen und ein Recht erworben zu haben, ein Mitglied zu entsenden. Ich danke der Präsidentin, dass diese Regelung so vorgesehen ist.

(Beifall BVB/FW und CDU)

Allerdings können wir den Vorschlag zur Abgeordnetenentschädigung nicht mittragen. Ich habe jetzt von Herrn Klemp gehört, was 2017 hier angeblich gelaufen sein soll. Ich verstehe auch, dass Sie meinen Redebeitrag als Gradmesser dafür nehmen, ob ein Vorschlag gut oder schlecht ist. Darauf bin ich ebenfalls sehr stolz.

(Beifall BVB/FW)

Es hätte aber auch dazugehört, dass Sie den Sachverhalt vollständig darstellen. Dass die Berechnungsmethode, das

Ganze an die Entwicklung und an den Verbraucherindex zu koppeln, mathematisch plausibel und richtig ist und dass das anderswo auch gemacht wird, ist unstreitig. Das ist eine Frage der Mathematik. Dagegen spreche ich mich nicht aus.

Ich spreche mich nur dagegen aus - bereits 2015, 2017, auch heute -, dass wir entsprechend dieser prozentualen Entwicklung auch die Erhöhung nachvollziehen. Es ist durchaus ein Unterschied, ob die Abgeordnetenentschädigung um 3 % steigt oder ob ein Durchschnittslohn von 2 700 Euro um 3 % steigt. Immer wenn es heißt: „Wenn die Löhne steigen, können auch die Abgeordnetenentschädigungen steigen“, muss ich sagen: Die Menschen gehen nicht in Prozenten einkaufen, sondern in Euro.

(Beifall BVB/FW sowie vereinzelt DIE LINKE)

Wenn der Durchschnittslohn um 90 Euro steigt und unsere Diäten um 300 Euro, dann wird die Kluft immer größer. Deswegen sieht der Vorschlag nicht vor: „Wir machen jetzt nichts mehr; wir streichen alles“ - das wäre populistisch -, sondern wir sagen: Das Ganze steigt um den nominalen Betrag, um den auch der Durchschnittslohn steigt. Das ist keine Abweichung von der Berechnungsmethodik; darauf wird weiterhin Bezug genommen. Die Berechnungsmethode ist plausibel. Wir schlagen lediglich den sich daraus ergebenden nominalen Betrag vor, nicht den prozentualen Betrag. Damit leisten wir einen Beitrag dazu, dass wir eine moderate Entwicklung haben und die Schere nicht immer weiter auseinandergeht.

Wir haben vernommen, dass die Linke ihren Antrag zu Doppelmandaten zurückgezogen hat. Hierzu soll es zukünftig noch weitere Erörterungen geben. Wir teilen die Kritik, was die Arbeitsfähigkeit anbelangt. Wir sagen aber auch ganz deutlich: Einen solch massiven Eingriff in die Wählbarkeit wollen wir nicht. Wir wollen es vielmehr dem Urteil der Wähler anheimstellen, wie man das bewertet und wie man generell die Arbeit eines Abgeordneten nach einer Wahlperiode bewertet, egal in welchem Parlament man sich befindet.

(Einzelbeifall)

Dieser Antrag hat daher für uns positive, aber auch kritische Teile. Die kritischen Teile wollen wir mit einem Änderungsantrag korrigieren. Sollte uns dies wider Erwarten nicht gelingen, werden wir uns enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall BVB/FW)

Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Die Landesregierung hatte Verzicht erklärt.

Wir kommen jetzt zum ziemlich umfangreichen Abstimmungsteil.

Wir beginnen mit einem Änderungsantrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER auf Drucksache 7/735, Neudruck, Anfügung eines neuen Satzes 2 in Artikel 1. Ich darf Sie fragen, wer diesem Änderungsantrag zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Somit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen zu Punkt 2 der Abstimmung: Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses auf Drucksache 7/751, Fünftes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften. In Nummer 2 der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses wird empfohlen, den Gesetzentwurf der Präsidentin in der Fassung der Beschlüsse des Hauptausschusses anzunehmen. Die Fraktion DIE LINKE hat die getrennte Abstimmung über Artikel 1 sowie Artikel 2 bis 5 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlüsse des Hauptausschusses beantragt.

Ich erläutere das noch einmal: Artikel 1 sieht die korrekte Wiedergabe des Vollzitats des Abgeordnetengesetzes vor. In den Artikeln 2 bis 5 soll das Verfassungsschutzgesetz dahin gehend geändert werden, dass in § 8a Abs. 2 nach den Wörtern „die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist“ die Wörter „darüber hinaus“ eingefügt werden und dass die G 10-Kommission aufgenommen wird; es erfolgt ein Verweis auf die Rechtsgrundlage für den Ständigen Bevollmächtigten im Artikel 10-Gesetz; im Volksabstimmungsgesetz soll eine Verlängerung der Frist für die Behandlung von Volksbegehren im Landtag von zwei Monaten auf drei Monate erfolgen.

Ich frage Sie, ob es Bedenken gegen die Teilung des Abstimmungsgegenstandes in der von der Fraktion DIE LINKE beantragten Weise gibt. - Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Aufgrund der getrennten Abstimmung über die Beschlüsse des Hauptausschusses zu Nr. 3 ist es erforderlich, zunächst über die Nummern 1 und 2 der Beschlussfassung, die die Ablehnung der Änderungsanträge der AfD-Fraktion auf den Drucksachen 7/524 und 7/525 empfiehlt, abzustimmen.

Deswegen kommen wir jetzt zur Abstimmung über Punkt eins der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 7/751: Ablehnung des Änderungsantrags der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/524. Wer der Ablehnung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Ablehnung mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen zu Punkt zwei der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 7/751: Ablehnung des Änderungsantrags der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/525. Wer der Ablehnung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Ablehnung mehrheitlich zugestimmt.

Damit wurden die Punkte eins und zwei der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zu Nummer drei: Artikel 1 in Anlage 1 der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksa

che 7/751 - Änderung des Abgeordnetengesetzes. Wer der Änderung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit wurde Artikel 1 in Anlage 1 der Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zum zweiten Teil der Nummer drei: Artikel 2 bis 5 in Anlage 1 der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 7/751 - Änderung des Volksabstimmungsgesetzes und des Artikel 10-Gesetzes. Wer der Änderung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit wurden Artikel 2 bis 5 in Anlage 1 der Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen und wurde das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Uns liegt des Weiteren der Entschließungsantrag „Evaluation des Abgeordnetengesetzes auf den Weg bringen“ der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/756 vor. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen.

(Bommert [CDU]: Hallo?! - Walter [DIE LINKE]: Fang nicht an zu weinen!)

Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

(Frau Bessin [AfD] zur CDU: Das hättet ihr jetzt nicht ge- dacht, oder? - Unruhe im Saal)

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 6. Wenn die Kollegen ihre Interna geklärt haben, rufe ich Tagesordnungspunkt 7 auf.

TOP 7: Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreiund- zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/408

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 7/752

Entschließungsantrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/757

Die Aussprache eröffnet Herr Abgeordneter Stohn von der SPDFraktion. Bitte schön.

Sehr verehrte Damen und Herren! Worum geht es? Es geht im Wesentlichen um die Änderung eines Rundfunkstaatsvertrages, und zwar um zwei Dinge: zum einen um eine Beitragsentlastung für diejenigen, die eine Zweitwohnung besitzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Sorgt für Entlastung! - Punkt zwei: Es geht um Beitragsgerechtigkeit, darum, dass alle einzahlen, dass niemand irgendwie verloren geht, indem er sich beim Umzug nicht ummeldet. Deshalb braucht es einen Meldeausgleich, damit alle erfasst sind und Beiträge zahlen, denn wir wollen einen solidarisch finanzierten Rundfunk. Da soll sich niemand herausmogeln können - nicht, dass am Ende der Ehrliche der Dumme ist. Darum könnte es heute gehen. Vor wenigen Minuten ist hier aber auch ein Entschließungsantrag der AfD zur Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags hereingeflattert.

(Beifall AfD - Frau Bessin [AfD]: Ist ja nichts Neues!)

- Genau, es ist nichts Neues, dass das jetzt von Ihnen kommt. Man merkt ganz klar: Der AfD gehen die Ausländer aus. Deswegen braucht sie ein neues Feindbild, und das ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk.

(Lachen bei der AfD - Frau Bessin [AfD]: Bitte?)

Schon in der letzten Aktuellen Stunde hat sie uns hier mit dem WDR-Kinderchor und dem „Umweltsau“-Lied beglückt. Übrigens, Herr Galau: Auch im Titel dieser Aktuellen Stunde kam nicht einmal das Wort „Brandenburg“ vor. Aber egal, wir wissen: Feindbild der AfD ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk.

(Hohloch [AfD]: Und die SPD! - Frau Bessin [AfD]: Und die Linken!)

Den will sie eigentlich abschaffen. Da konnten wir Herrn Kalbitz auch einmal belehren, was eigentlich in seinem Parteiprogramm steht. Irgendwo ganz hinten steht in diesem Antrag natürlich, dass sie ihn doch nicht abschaffen will, aber die Überschrift lautet klar „Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags“. Denn womit hat die AfD ein Problem? Mit freiem, unabhängigem Journalismus!

(Lachen bei der AfD)