Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Galau! Mit der heutigen Vorlage des Gesetzentwurfs zum Fünften Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften diskutieren wir die Veränderung von gleich vier Gesetzen. Zum einen werden wir heute Änderungen des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes sowie Änderungen des Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes beschließen.
Was bedeutet das? Beide Gesetze beschäftigen sich mit der Arbeit zweier wichtiger und sehr verantwortungsvoller Gremien, einmal der Parlamentarischen Kontrollkommission und zum anderen der G-10. Mit unserem Antrag, der am Freitag folgt, werden wir die Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission auf sechs festlegen. Wir werden heute auch eine Regelung beschließen, die eine Entscheidungsfindung ermöglicht, wenn zum Beispiel Stimmengleichheit vorliegen sollte.
Beide Gremien befassen sich mit der Arbeit des Verfassungsschutzes, der sich nach seinem letzten Bericht vermehrt schwerpunktmäßig mit Rechtsradikalismus auseinandersetzt und diesen bekämpft. Umso deutlicher ist der Versuch der AfD zu deuten, die Gesetzesänderung mit einer wirklich schlecht vorbereiteten und inhaltlosen Anhörung am Montag zu verschleppen, um die Arbeit beider wichtiger Gremien zu behindern.
Aber das war in dieser Woche nur ein kleiner Vorgeschmack dessen, was Sie hier als AfD-Fraktion bieten. Ich muss sagen, ich bin schon etwas verwundert, wie Sie hier Verantwortung für Brandenburgerinnen und Brandenburger übernehmen.
So durften wir an der Stelle neben Ihrer neuen Verschleppungstaktik auch die Unterdrückung von politisch unangenehmen Themen durch Ihren Erfüllungsgehilfen Herrn Galau für die AfDInteressen - das muss man einfach mal sagen - zur Kenntnis nehmen.
Da werden mal schnell die Aufgaben als Vizepräsident im Parlament gegen die der AfD-Parteiräson eines Andreas Kalbitz eingetauscht,
und es wird versucht, politisch unangenehme Themen zu unterdrücken. Gerade Sie, Herr Galau, hätten hier die Chance gehabt, sich als aufrechter Demokrat zu emanzipieren und sich von Ihrem rechtsradikalen Fraktionsvorsitzenden loszusagen.
Stattdessen machen Sie sich an der Stelle zum Handlanger eines Herrn Kalbitz, der allzu gerne hetzt und mit Parolen daherkommt, aber Sie, Herr Galau, nun als Prellbock nutzt, um sich hier im Parlament morgen nicht mit Rechtsradikalismus und den Konsequenzen seiner zahlreichen Attacken auseinanderzusetzen.
Ich sage an der Stelle nur: Wer so viele Feuer legt wie Herr Kalbitz, sollte die Hitze auch selber aushalten und nicht Herrn Galau benutzen und in die Flammen schicken. Doch am Ende konnten Sie, Herr Galau, die Wahl selbst treffen zwischen einem falschen Freund mit rechtsradikalem Gedankengut und der Bürde des Amtes und dem Wirken als Vizepräsident.
Und Sie haben ja entschieden - das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Sie haben entschieden, dass das Thema Rechtsradikalismus morgen in der Aktuellen Stunde nicht zugelassen werden sollte. Ich freue mich, dass dies nun gerichtlich korrigiert wurde.
Umso wichtiger ist die heutige Beschlussfassung zu den Gesetzesänderungen. Denn wir werden eine Behinderung der parlamentarischen Abläufe, wie sie hier mit einer Anhörung - ohne Fragen zu haben! -, versucht worden ist,
und somit auch die Aushöhlung der Demokratie von Ihrer Fraktion, Herr Hohloch, an keiner Stelle zulassen.
Kommen wir zu den Änderungen der weiteren Gesetze, als Erstes zu der notwendigen Änderung beim Volksabstimmungsgesetz. Hier wird eine Frist gleichlautend zur Landesverfassung angepasst.
Des Weiteren werden wir heute die Beibehaltung der Regelungen zur Anpassung der Entschädigung der Abgeordneten des brandenburgischen Landtages beschließen. Hier wollen wir auch in Zukunft den eingeschlagenen, transparenten Weg, den eine unabhängige Kommission vorgeschlagen hat, weitergehen, indem wir Entschädigungshöhen für Abgeordnete nicht willkürlich festlegen. In Zukunft soll weiterhin die jährliche Anpassung der Entschädigung an die durchschnittliche Einkommensentwicklung im Land und an den Verbraucherpreisindex bei der Festsetzung der Entschädigungshöhe in Betracht gezogen werden.
Auch zu erwähnen ist der eingebaute Dämpfungsfaktor, der gerne an der Stelle weggelassen wird, der nämlich die unterschiedlichen Einkommensentwicklungen der alten und der neuen Bundesländer einbezieht.
Gern wird das Thema genutzt - und ich vermute, dass wir hierzu später noch etwas hören werden -, um polemisch über Politik und Gehälter zu diskutieren und irgendwelche politischen Institutionen in Misskredit zu bringen. Das, muss ich sagen, ist an der Stelle wirklich nicht geboten.
An so einem Punkt ist eine sachliche Debatte geboten. So sind auch der Antrag von BVB / FREIE WÄHLER und der Entschließungsantrag der Linken einzuschätzen.
BVB / FREIE WÄHLER aus inhaltlichen Gründen ab, verweisen auf die unabhängige Kommission und auch darauf, dass andere Länder und auch der Bundestag hier diesen prozentualen Ansatz wählen.
Aber sicherlich können wir im Hauptausschuss noch einmal über die Evaluierung der Abgeordnetengesetze diskutieren. - Vielen Dank.
Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Hohloch fort, der für die AfD-Fraktion spricht. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Meine Damen und Herren! Es ist schon interessant, was man alles Neues lernt, wenn man zum allerersten Mal in den Landtag gewählt wird. Da sind ja nicht nur die allgemeinen und komplizierten Geschäftsgänge oder bestimmte parlamentarische Gepflogenheiten, an die man sich erst einmal
gewöhnen muss, auch wenn die nicht immer eingehalten werden, sondern darunter sind auch Erkenntnisse wie die, dass man mithilfe eines Gesetzes gleich mehrere Gesetze ändern kann, die inhaltlich originär eigentlich nichts miteinander zu tun haben. Dem Ganzen gibt man dann noch irgendwie einen unspektakulären Namen und fertig ist die Mogelpackung.
Mit dem unscheinbaren Titel „Fünftes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften“ ist erst einmal kein inhaltlicher Konnex verknüpft, und dem Brandenburger dürfte erst einmal gar nicht auffallen, worum es dabei eigentlich geht.
Beschäftigt man sich dann aber doch einmal inhaltlich mit dem Antrag, wird schnell deutlich, dass hierbei fast klammheimlich und fast an der Öffentlichkeit vorbei nicht nur das Abgeordnetengesetz, sondern auch das Verfassungsschutzgesetz in fundamentalen Punkten geändert werden soll - und zwar beides in einem Rutsch, in einer Debatte.
Vielleicht zum besseren Verständnis für die Brandenburgerinnen und Brandenburger, die diese Debatte verfolgen: Einerseits möchte die Koalition die Abgeordnetendiäten auch in dieser Legislatur automatisiert erhöhen. Und Herr Keller, das ist keine Polemik, das ist konstruktive Kritik. Ich kenne kaum Arbeitnehmer, die selbst entscheiden dürfen, wie ihr Gehalt auszusehen hat und dass das jeden Monat oder jedes Jahr automatisch steigt.
Als wenn das nicht schon skandalös genug wäre, soll außerdem durch die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes die Parlamentarische Kontrollkommission geschwächt werden.
Nein, danke. - Meine Damen und Herren, die 1. Lesung hier im Plenum fand ohne Debatte statt. Eine Anhörung im Ausschuss zu diesem wichtigen Thema wurde von den anderen fünf Fraktionen nicht beantragt,
Prof. Dr. Schachtschneider hat erhebliche Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf geäußert und begründet und die Verfassungswidrigkeit aufgezeigt. Da müssten Sie im Hauptausschuss vielleicht einmal zuhören, Herr Keller.