Deswegen sollen Reparaturen jetzt erzwungen werden. Das Ganze wird als neues Recht auf Reparatur verkauft.
Das ist natürlich Unsinn, denn ein solches Recht hat der Verbraucher in Deutschland ja jetzt schon. Die Realität ist eine ganz andere,
(Kretschmer [DIE LINKE]: Ihre Realität ist eine andere! - Frau Johlige [DIE LINKE]: Das sind Fake News, die Sie hier verbreiten!)
denn Brüssel will die Lage der Verbraucher verschlechtern, und zwar wird - konkret - dem Verbraucher die Wahl zwischen einer ewigen Nachbesserung und der Lieferung neuer Ware genommen.
Diesen Einschnitt in die Rechte der Verbraucher lehnt die Alternative für Deutschland ab. Stattdessen fordern wir die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, diese irrsinnigen Pläne aus Brüssel zu stoppen, denn bisher begrüßt die rot-schwarz-grüne Landesregierung den Vorschlag aus Brüssel. Das konnten wir alle im Ausschuss hören. Alle waren dafür - nur die AfD hat sich für die Rechte der Verbraucher eingesetzt.
Wir wollen die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs erhalten. Jeder Verbraucher soll selbst entscheiden, was für ihn das Beste ist.
Wer eine Reparatur will, soll sie erhalten - soll er doch ma- chen -, und wer nicht, der nicht. So einfach ist es. Wir, die Alternative, stehen für Freiheit. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/7880, mit dem Titel „Verbraucherschutzrechte für die Bürger nach Bürgerlichem Gesetzbuch erhalten - EU-Reparatur-Richtlinie abwenden“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Die Enthaltungen! - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Enthaltungen.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner erhält Herr Abgeordneter Schieske das Wort. Er spricht für die AfD-Fraktion. Bitte.
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Nun kommt bei den hohen Temperaturen mal ein erfrischender Antrag: Die Badesaison hat begonnen, und die Brandenburger treibt es bei den steigenden Temperaturen an Seen, Flüsse und in die Freibäder unseres Landes. Und wie jedes Jahr um die Zeit nehmen in den Medien die Berichte über Badeunfälle zu, die leider allzu oft auch für Kinder tödlich enden.
In einer Umfrage im Auftrag der Deutschen Lebens-RettungsGesellschaft kam Anfang des Jahres heraus, dass sich bundesweit die Zahl der Nichtschwimmer im Grundschulalter in den letzten fünf Jahren auf rund 20 % verdoppelt hat. Klar ist, dass hierfür vor allem die Schließung der Schwimmbäder im Zuge der Coronazwangsmaßnahmen verantwortlich ist, weil dadurch das Schwimmenlernen als Teil des Schulsports flächendeckend buchstäblich ins Wasser fiel.
In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zur Schwimmfähigkeit der Schüler in Brandenburg heißt es, dass im Schuljahr 2021/22 immerhin 31 % der Brandenburger Fünftklässler als Nichtschwimmer eingestuft wurden - 31 %! Weitere 41 % dieses Jahrgangs konnten nicht sicher schwimmen. Das
Eines muss man Ihnen zugutehalten, denn tatsächlich hat die Landesregierung einiges in die Wege geleitet, um die Schwimmfähigkeit wenigstens nachträglich abzusichern. Die Brandenburgische Sportjugend konnte im Rahmen des Corona-Aufholprogramms über 100 Intensiv-Schwimmkurse organisieren. Davon profitierten bisher rund 2 400 Kinder.
Wir honorieren das Bemühen insbesondere der Brandenburgischen Sportjugend ausdrücklich. Tatsache ist aber - das belegen ja die Zahlen des Bildungsministeriums -, dass bei Weitem nicht alle Kinder erreicht werden konnten. Von den bereitgestellten Finanzmitteln in Höhe von 500 000 Euro für die Schwimmgutscheine wurden nur 30 % abgerufen. Das Aufholprogramm selbst läuft zum Ende des Schuljahres aus, und es ist wohl unwahrscheinlich, dass es innerhalb der nächsten zwei Monate gelingt, auch dem Rest der Kinder das Schwimmen per Intensivkurs beizubringen. Hinzu kommt der Mangel an ausgebildeten Rettungsschwimmern, auf die die Freien Wähler mit einem weiteren Antrag zu diesem Thema berechtigterweise aufmerksam machen.
Angesichts dieser Lage besteht für die Landesregierung überhaupt kein Anlass, sich zurückzulehnen und nach dem Motto „wird schon“ die Dinge dahinplätschern zu lassen.
Das tut sie aber, wenn sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage erklärt, dass der Schwimmunterricht ja nun wieder planmäßig durchgeführt werde und es deshalb keiner weiteren Maßnahmen bedürfe. Wir halten das für fahrlässig, wenn nicht sogar für völlig verantwortungslos!
Diese Notwendigkeit hat auch die in Baden-Württemberg beheimatete Josef Wund Stiftung erkannt, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Schwimmsicherheit aller Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter zu gewährleisten. Hierzu wurden Schwimmbecken auf Rädern konstruiert, die seit September 2022 überall dort hinfahren, wo Schwimmlernbedarf besteht - zum Beispiel im Ahrtal, wo die Hallenbäder durch die Flut 2021 zerstört wurden. Das Pilotprojekt war ein voller Erfolg. Bislang ist es mithilfe des sogenannten SchwimmMobils gelungen, mehreren Hundert Kindern die Grundfertigkeit des Schwimmens beizubringen. Die Nachfrage ist so hoch, dass aktuell zwei weitere dieser mobilen Schwimmbäder in Planung sind.
Wir glauben, dass solche SchwimmMobile auch in Brandenburg einen Beitrag leisten könnten, um die Schwimmfähigkeit der Kinder zu erhöhen, eben weil sie mobil und flexibel sind
und dadurch verschiedene Orte ansteuern können - gerade im ländlichen Raum, wo der Bürger nicht sofort auf eine Schwimm
halle stößt, wenn er sich aus der Haustür begibt. Abfragen unsererseits haben ergeben, dass daran Interesse besteht und die Idee, mobile Schwimmbecken einzusetzen, positiv aufgenommen wird. Insofern würden wir es begrüßen, wenn sich die Landesregierung dieser Option nicht verschließt, sondern sie ernsthaft prüft.
Alles, was geeignet ist, die Gefahren beim Aufenthalt im Wasser zu reduzieren und die Sicherheit von Kindern beim Baden zu erhöhen, ist es wert, in Erwägung gezogen zu werden. - Besten Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit, glaube ich, wird niemand intervenieren, wenn ich sage: Ich fasse mich kurz
und werde auch von meinem Redemanuskript abweichen. - Das soll keine Missachtung des Themas an sich sein; deswegen bin ich dankbar, dass wir den gestrigen Antrag zum Thema Rettungsschwimmer an den Ausschuss überwiesen haben. Ich freue mich auf Debatten dazu im Bildungsausschuss, im Sportausschuss, weil die Situation, dass Kinder schwimmen lernen müssen …
Wir werden auch im Bildungsausschuss darüber sprechen, weil wir als Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport das Thema, dass die Kinder nicht schwimmen können, oft auf der Tagesordnung haben.
Ich will es in der Kürze auch zweigeteilt machen. Zum Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Unsere Kinder sollen schwimmen können“: Ja, da sind wir bei Ihnen. - Wie gesagt: Wir haben darüber auch schon oft im Sportausschuss beraten.
Sie haben zu Recht die Brandenburgische Sportjugend gelobt, Herr Schieske. Wir wissen auch, dass es nicht hinnehmbar ist, dass immer mehr Kinder nicht schwimmen können. Wir wollen nicht, dass unsere Kinder ertrinken. Gerade deswegen hat die Landesregierung extrem viel Geld investiert, um den Kindern das Schwimmen beibringen zu können, dafür, dass die entsprechenden Verbände und Organisationen es anbieten können.
Ich will auch einmal daran erinnern, dass wir allein mit dem Programm „Aufholen nach Corona“ Schwimmkurse angeboten und dafür 500 000 Euro in die Hand genommen haben. Dank der Brandenburgischen Sportjugend wurde es auch angeboten.