Es sind, wie ich schon ausgeführt habe, die Kommunen, die die Lebensqualität vor Ort sicherstellen müssen. Wie gesagt, ich habe die Zahlen da.
Jetzt sage ich Ihnen einmal ganz konkret: Im Haushaltssicherungskonzept 2023 befinden sich auf den Seiten 136 ff. detaillierte Angaben zur Entwicklung der übertragenen Aufgaben. Der Stadt Cottbus fehlen seit 2013 - bis 2023 - rund 507 Millionen Euro. Das ist doch viel Holz vor der Hütte.
Davon entfallen rund 330 Millionen Euro auf die Jahre 2013 bis 2019. Damals hat die Partei DIE LINKE den Finanzminister gestellt - das war auch kein Ruhmesblatt.
- Ich habe ja die Zahlen genannt. Das haut noch nicht so richtig hin. Aber wir können vielleicht darüber reden, wie wir auf einen besseren Pfad kommen.
Ich nenne auch hier wieder einige Zahlen, logischerweise aus Cottbus, weil ich da Stadtverordnete und auch Mitglied des Finanzausschusses bin. Ich sage Ihnen einmal, was in Cottbus los ist: Sanierungsstau kommunale Straßen und Brücken - 360 Millionen Euro; Sanierungsstau Schulen - ca. 180 Millionen Euro; Sanierungsstau Kitas - ca. 140 Millionen Euro; Sanierungsstau Kunst im öffentlichen Raum - ca. 110 Millionen Euro. Nur für diese vier Politikfelder müssen wir einen Sanierungsstau in Höhe von 790 Millionen Euro ausweisen. Zu zwei Zahlen haben wir Auskunft bekommen dank Anträgen der AfD-Fraktion, die ich inszeniert habe.
Wachstumsinvestitionen sind in diesen Zahlen überhaupt noch nicht dargestellt. Wir müssen uns doch angesichts dieser Dramatik fragen: Ist das die Visitenkarte eines angeblich so reichen Landes? - Nein, nein, nein!
Wir brauchen endlich eine Ausgabeninventur, denn bei insgesamt immer weiter steigenden Steuereinnahmen - Bund, Länder und Kommunen: 1 Billion Euro - müssen endlich einmal genügend Finanzmittel für die oben genannten Politikfelder da sein. Ich nenne weitere Gebiete, wo die Unterfinanzierung zum Schreien ist: Gesundheit, Altenpflege, Jugendpolitik, Sport. Ich könnte weitere nennen, aber so viel Redezeit habe ich nicht.
So, und nun können wir die berechtigten Erwartungen leider nicht erfüllen. Denken wir bei unseren Entscheidungen immer und immer wieder daran: Es ist das Geld der Bürger, das wir treuhänderisch verwalten, und nichts anderes.
Zeigen wir heute den Brandenburgern im ganzen Land: Wir haben ein Herz für die Kommunen. Stimmen Sie unserem Antrag zu. - Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Werte Zuschauende! Frau Johlige - Herr Domres ist jetzt einmal raus -, ich bedanke mich. Es passiert nicht alle Tage, dass man nicht nur für die Koalition spricht, sondern auch das Vertrauen der Linken besitzt, um hier zu einem Antrag zu sprechen.
Lassen Sie mich eine einleitende Bemerkung machen. Frau Spring-Räumschüssel, uns verbindet etwas. Sie haben jahrelang Verantwortung in Cottbus übernommen, und ich habe viele Jahre Verantwortung in Oberhavel gehabt.
Wenn wir uns über Finanzströme unterhalten - ich komme gleich dazu -, stelle ich fest, dass wir heute in Oberhavel ein 9-EuroTicket für Schülerinnen und Schüler einführen, das bundesweit gilt. Ich könnte noch ein paar andere Dinge benennen. Der Landkreis Oberhavel ist finanziell sehr gut aufgestellt.
Da bin ich bei Herrn Bretz. - Das trifft nicht nur auf den Landkreis Oberhavel zu, sondern auf die meisten Städte und Gemeinden, auch die Landkreise, im Land Brandenburg zu. Ich erinnere mich sehr gut, dass der vorherige Landtag und der davor dafür gesorgt haben, weil insbesondere die kreisfreien Städte - man könnte freundlich formulieren - über ihre Verhältnisse gelebt haben und der Landesgesetzgeber diese Kassenkreditschulden zulasten der Landkreise wie Oberhavel ausgeglichen hat. Der Landtag ist auch da seiner Verantwortung nachgekommen.
Ich bin mir sehr sicher: Mit Oberbürgermeister Tobias Schick wird sich die Situation für die kreisfreien Städte langfristig auf diesem Niveau bewegen. Meine Hoffnung ist, dass das für das gesamte Land Brandenburg angeglichen ist, sodass alle Landkreise, Städte und Kommunen ihren Aufgaben nachkommen können.
Lassen Sie mich das angemerkt haben. Ich finde, dass jeder Stadtverordnete, Kreistagsabgeordnete, Gemeindevertreter, der sich verantwortlich zeigt und guckt, wie man Finanzpolitik in seiner Kommune macht, unseren Respekt verdient hat.
Wieder einmal ein Antrag der AfD, welchem allerdings ein wesentliches Merkmal fehlt, nämlich die Substanz. Sie können das nämlich nicht nur auf Cottbus beziehen.
Verkürzt dargestellt fordern Sie von der Landesregierung, sich an die Landesverfassung zu halten - denn Konnexität hat ja in Brandenburg Verfassungsrang. Ich gehe allerdings davon aus, dass sich die Landesregierung an die Verfassung des Landes Brandenburg hält, Herr Stübgen.
Worum geht es den Antragstellenden, also auch Ihnen, Frau Spring-Räumschüssel? Sie möchten den Eindruck erwecken, dass in unseren Kommunen, in diesem Fall in den Landkreisen, die mit der Aufgabenwahrnehmung befasst sind, insbesondere wenn es sich um bundesgesetzliche Aufgaben handelt, keine auskömmliche Finanzierung stattfindet.
Worum es der AfD da im Einzelnen geht, lassen Sie allerdings völlig offen und ist Ihrem Antrag nicht zu entnehmen. Also kann ich nur Vermutungen anstellen, worum es Ihnen im Einzelnen gehen könnte. Geht es der Fraktion der AfD etwa um die Finanzierung der Aufwendungen für die Gewährung des Bürgergeldes? Meinen Sie die Kosten im Zusammenhang mit der Gewährung des Elterngeldes, die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz oder mit der Unterbringung und der Integration von geflüchteten Menschen oder KdU, Kosten der Unterkunft? Oder geht es möglicherweise um die Veränderungen des Bundes im Zusammenhang mit der Wohngeldreform, die seit 1. Januar dieses Jahres gilt? Ich kann das alles nur vermuten.
Meine Vermutung ist, dass es Ihnen grundsätzlich um die föderalen Finanzstrukturen in der Bundesrepublik Deutschland gehen könnte. Da tut ein Verweis auf das Grundgesetz gut - Sie haben weder das Grundgesetz noch die Landesverfassung erwähnt. Artikel 104a ist wie folgt formuliert:
„(1) Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt.
Im Land Brandenburg - es wurde von dem Abgeordneten Bretz schon erwähnt - gilt das strikte Konnexitätsprinzip - ich wiederhole: das strikte Konnexitätsprinzip! Das ist Artikel 97 Abs. 3 der Landesverfassung; ich erspare mir aus Zeitgründen, ihn zu verlesen.
Zwischen dem Bund und den Gemeinden gibt es kein rechtlich abgesichertes Konnexitätsprinzip. Stattdessen wurde im Grundgesetz das Durchgriffsverbot verankert, das dem Bund untersagt, den Gemeinden Aufgaben unmittelbar zuzuweisen. Insoweit ist die Begründung in Ihrem Antrag fehlerhaft.
An diesem Punkt stellt sich nun eine Frage: Wie wird denn nun die Aufgabenwahrnehmung finanziert? Dies geschieht mit der Auftrennung des Steueraufkommens. Man sollte wissen oder respektieren bzw. zur Kenntnis nehmen, dass der Bund nur ca. 38 % des Gesamtsteueraufkommens für sich verbraucht. Die restlichen 62 % verbrauchen Länder und Kommunen und fließen ihnen direkt bzw. indirekt zu.
Ich belasse es jetzt dabei, denn hier die komplexen Finanzierungsstrukturen zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu erläutern würde wahrscheinlich Tage füllen. Damit haben sich Wissenschaftler in ausreichendem Maße beschäftigt. Das sollten wir nicht tun. Ich belasse es dabei, einmal die Zahlen genannt zu haben.
Erstens gehören die Kommunen in Brandenburg zu den finanziell am besten ausgestatteten in der Republik, sofern man die Einnahmen pro Kopf in der Kommune zugrunde legt. Sprich, jede einzelne Kommune in Brandenburg bekommt mit die höchsten Beträge pro Kopf.
Zweitens - ich habe es schon erwähnt - ist das Konnexitätsprinzip in der Verfassung vereinbart, und zwar das strikte. Im Zweifelsfall wird das Landesverfassungsgericht herangezogen, um zu überprüfen, ob die Entscheidungen dieses Hauses diesem strikten Konnexitätsprinzip Genüge tun. Und das Verfassungsgericht hat das schon des Öfteren getan. Ich erinnere beispielhaft an das Jahr 2010, als es um die Kita-Finanzierung ging.
Heißt dies aber auch, dass die Finanzmittel, die zur Verfügung gestellt werden, ausreichend sind? In normalen Zeiten, behaupte ich, ist das der Fall. Aber in Krisenzeiten - das haben die Erfahrungen, die insbesondere dieser Landtag in den letzten dreieinhalb Jahren gemacht hat, bewiesen - sind besondere Anstrengungen notwendig, um die Kommunen finanziell ausreichend auszustatten.
Wir alle haben in diversen Krisengipfeln, die stattgefunden haben - manchmal bis in die Nacht, manchmal über mehrere Tage -, mitbekommen, wie der Druck der Kommunen, aber auch der Druck der Länder dazu geführt hat, dass sich der Bund bei der Finanzierung von nicht vorhersehbaren Aufgaben bewegt hat. Ich finde es auch richtig und notwendig, wie es in der Vergangenheit passiert ist. Man kann der Landesregierung bei Weitem nicht vorwerfen, sie habe nicht alles getan, um für eine ordentliche Finanzausstattung insbesondere unserer Kommunen zu sorgen, wenn die Mittel über die Länder gegangen sind.