Protocol of the Session on June 21, 2023

Bitte schön.

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Nachfrage. Sie gibt mir die Gelegenheit, einen Irrtum aufzuklären: Es handelt sich hier nicht um einen absoluten Satz, sondern es handelt sich um eine Verwaltungskostenpauschale. Es ist also die Grenze, die festgelegt ist, bis zu der Kommunen ohne Antragsverfahren pauschal eine gewisse Summe abrechnen dürfen. Das werden in diesem und im kommenden Jahr, sofern die Gesetze entsprechend beschlossen werden, 125 Euro für alle drei Jahre sein.

Im Gesetzestext ist - aufgrund der Finanzierungsquelle - vorgesehen, dass dann zunächst die Werte der Mittelfristigen Finanzplanung, die dieses Haus schon einmal beschlossen hat, herangezogen werden, weil wir keine bessere Rechtsgrundlage hatten. Wir haben eine Evaluationsklausel hinzugenommen, sodass wir guter Dinge sind, dass alle Beteiligten einer Evaluation auf die sachlich richtigen Werte hin zustimmen werden.

Ich will es aber noch einmal sagen: Es geht um eine Grenze, bis zu der eine Verwaltungsvereinfachung für die Kommunen, also für die Nichtantragsteller, möglich ist. Wer findet, dass diese Pauschale zu niedrig ist, kann darüber hinaus jederzeit spitz abrechnen und wird keinen Cent verlieren. Das ist etwas, das vielfach diskutiert wurde. - Herzlichen Dank, dass Sie mir die Gelegenheit gegeben haben, das hier noch einmal deutlich klarzustellen.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Alle weiteren Fragen werden schriftlich beantwortet.

Ich bin gebeten worden, anzusagen, dass der Corona-1-Untersuchungsausschuss in der Pause in Raum 2.050 tagen wird.

Wir sehen uns um 12.30 Uhr wieder. Wir machen eine halbe Stunde Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung: 11.59 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 12.31 Uhr)

Meine Damen und Herren! Das Plenum ist nach der Mittagspause zwar noch ein bisschen dünn besetzt, aber wir haben ein volles Programm. Deshalb machen wir jetzt weiter. Der Minister ist da, die Redner sind da.

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 3 auf.

TOP 3: Grenzkontrollen an der Brandenburger Außengrenze zu Polen durchsetzen!

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/7799

Zu uns spricht als Erste die Abgeordnete Kotré für die AfD-Fraktion. Bitte schön.

(Einzelbeifall AfD)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Die ungezügelte Massenmigration nach Deutschland und Brandenburg läuft ungehindert weiter. So wird zwar auf EU-Ebene oder auf Bund-Länder-Ebene eine Vielzahl von sogenannten Gipfeln einberufen, nur will sich an die vereinbarten Beschlüsse offensichtlich niemand halten. So wird weiterhin die Verantwortung hin- und hergeschoben.

Die Grünen und Linken wollen entgegen jeglicher Vernunft jedermann nach Deutschland kommen lassen, unabhängig davon, ob ein Asylgrund besteht oder nicht. Und wenn sich die illegal hier einreisenden Menschen strafbar gemacht haben und nach rechtskräftiger Entscheidung über ihren Asylantrag vollziehbar

ausreisepflichtig sind, werden neue Duldungstatbestände erfunden und wird vom sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht fabuliert.

Die Kommunen ächzen dabei unter den Kosten der Kapazitätsprobleme. Das Fass ist schon längst übergelaufen. Heute legen wir ein weiteres Mal einen Baustein zur Lösung vor. Wir fordern Grenzkontrollen an der brandenburgischen Grenze zu Polen - eigentlich so einfach wie naheliegend und von Experten schon lange gefordert.

Wir fordern erstens, sofortige temporäre stationäre Grenzkontrollen zur durchgehenden Sicherung der Landgrenze zwischen Polen und Brandenburg zu ermöglichen; zweitens, eine Vereinbarung im Sinne von § 2 Abs. 1 Bundespolizeigesetz abzuschließen, wonach das Land Brandenburg im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes mit eigenen Kräften wahrnimmt.

In der sogenannten Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler wurde an sich genau das vereinbart, nämlich Grenzkontrollen zu ermöglichen. Und damit sind nicht begleitete Fahrdienste der Bundespolizei gemeint, die die aufgegriffenen, illegal über die Grenze gelangten Ausländer zu Erstaufnahmeeinrichtungen fährt, nein, es geht um Kontrollen und Zurückschiebungen.

In § 57 Aufenthaltsgesetz mit dem Titel „Zurückschiebung“ ist in Absatz 2 Folgendes geregelt:

„Ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer, der durch einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, Norwegen oder die Schweiz auf Grund einer am 13. Januar 2009 geltenden zwischenstaatlichen Übernahmevereinbarung wieder aufgenommen wird, soll in diesen Staat zurückgeschoben werden; Gleiches gilt, wenn der Ausländer von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird.“

Selbst auf dem letzten sogenannten Flüchtlingsgipfel zwischen den Ministerpräsidenten und dem Bundeskanzler wurde ebendieses auch vereinbart. Aber die zuständige Bundesinnenministerin Faeser weigert sich trotz erheblichen Widerstandes - sogar aus ihrer eigenen Partei, der SPD - weiterhin, auf Bundesebene die notwendigen Schritte zu veranlassen. Und diese wären zunächst lediglich, die Anmeldung der Grenzkontrollen vorzunehmen. Da wird zum wiederholten Male die Gesinnung der SPDInnenministerin Faeser deutlich. Sie unterwandert die Demokratie und ihre Institutionen weiterhin - und jetzt an höchster Stelle.

Aber hier in Brandenburg hat der Ministerpräsident jedenfalls in Presseinterviews zum Ausdruck gebracht, unseren Antrag auf Grenzkontrollen unterstützen zu können. Da auch die CDU bereits ihre Unterstützung beim Thema Grenzkontrollen artikuliert hat, dürfte heute eine Mehrheit hier in diesem Haus erreichbar sein. Unsere drei Fraktionen, AfD, CDU und SPD, zählen zusammen bekanntlich 63 Abgeordnete. Daher freue ich mich auf eine demokratische Debatte und eine Entscheidung zugunsten unseres Antrages. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag des Abgeordneten Adler für die SPD-Fraktion fort. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich auf allen Ebenen und mit sämtlichen zur Verfügung stehenden Mitteln für sofortige temporäre Grenzkontrollen an der Landesgrenze zu Polen einzusetzen sowie eine Vereinbarung nach dem Bundespolizeigesetz abzuschließen, wonach das Land Brandenburg im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes mit eigenen Kräften - ich denke, gemeint sind hier zusätzliche Kräfte bzw. eine zu bildende Reserve aus der Landespolizei - wahrnimmt.

Interessant finde ich die unkonkrete Adressatenbenennung des Antrags auf allen Ebenen. Was, bitte, verstehen Sie in der Adressierung unter dieser Bezeichnung, und was sind sämtliche zur Verfügung stehende Mittel einer Landesregierung?

(Frau Kotré [AfD]: Denken Sie mal darüber nach!)

Ihr Ideenpool scheint an dieser Stelle jedenfalls bereits ausgeschöpft, oder das Trübe in Ihren Antragsintentionen verklärt Ihnen von vornherein den Blick in die besondere Klarheit der Lebenswirklichkeit.

(Frau Kotré [AfD]: Ich hätte Ihnen mehr zugetraut!)

Ich versuche mich nachfolgend in erklärender Aufhellung. Zum Antrag und damit zu Punkt eins: Gemäß Artikel 25 des Schengener Grenzkodex ist für die Einführung stationärer Grenzkontrollen, auch wenn sie nur temporär sein sollen, eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit festzustellen.

(Zuruf von der AfD: Ja!)

Diese ernsthafte Bedrohung ist aus bundespolitischer Sicht, aus landespolitischer Sicht und auch aus Sicht der SPD-Fraktion und aus meiner persönlichen Sicht derzeit nicht festzustellen. Der Schutz der deutschen Binnengrenzen zur Republik Polen wird seit dem Beitritt Polens zum Schengenraum hervorragend und verlässlich von der Polizei des Bundes gewährleistet.

Der personelle Aufwuchs, wie er von Bundesinnenministerin Nancy Faeser in Świecko am 30. Mai 2023 angekündigt wurde, ist bereits im deutsch-polnischen Grenzgebiet angekommen. Die Bundespolizeiinspektionen Angermünde, Frankfurt (Oder) und Forst werden somit stark von zusätzlichen Beamtinnen und Beamten der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt.

Eine Zurückweisung festgestellter illegal Einreisender ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Zurückweisungen sind nach europäischem Recht nur an europäischen Außengrenzen möglich. Die einzige rechtliche Möglichkeit ist eine Einreiseverweigerung gemäß Art. 14 Schengener Grenzkodex. Erfolgt eine illegale Einreise und begehrt der Einreisende Asyl, muss er oder sie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, vorgestellt werden.

Sollten Feststellungen getroffen werden, dass jemand bereits in Polen registriert wurde, kann er unter Umständen wieder nach Polen überstellt werden; er muss einzelfallbezogen trotzdem zum BAMF, weil nur das BAMF über einen Asylantrag entscheiden darf.

Geschätzte 90 bis 95 % der Menschen, die derzeit aus Polen nach Deutschland kommen, möchten Asyl in Deutschland und sind nicht in Polen registriert. Die geforderten stationären Grenzkontrollen würden an der langen, dünnbesiedelten brandenburgisch-polnischen Grenze keinen Versuch der unerlaubten Einreise von Schutzsuchenden oder Flüchtlingen verhindern.

(Zuruf von der AfD: Was?)

Verhindert würde zudem nicht, dass bei der Kontrolle aufgegriffene Flüchtlinge zur Erstaufnahme gebracht werden müssen.

Zu Punkt 2 Ihres vorliegenden Antrags: Bundespolizei-Präsident Dr. Romann hat sich bereits am 19. Mai 2023 mit seinem polnischen Kollegen in Świecko getroffen, um weitere Leitplanken für eine engere und besser abgestimmte Zusammenarbeit zu vereinbaren. Nach meiner persönlichen Rücksprache mit den Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei läuft die derzeitige Zusammenarbeit mit dem polnischen Grenzschutz auch mit Blick auf die anhaltende Migration sehr gut.

Welche Aufgaben übertragen werden sollen - vor allem, welchem brandenburgischen Personal im Polizeivollzugsdienst zusätzliche bundespolizeiliche Aufgaben übertragen werden sollen -, bleibt aus dem vorliegenden Antrag heraus unverständlich und in den grundsätzlichen Vorstellungen inakzeptabel. Wir als SPDFraktion nehmen bestätigend zur Kenntnis, dass Sie als AfDFraktion über keinen solidarischen, keinen moralischen und keinen von Kenntnis geleiteten Kompass für den jetzt schon fachlich und psychologisch unglaublich herausfordernden Beruf einer Brandenburger Polizeibeamtin bzw. eines Brandenburger Polizeibeamten verfügen.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE)

Beschäftigen Sie sich in Zukunft auch mit den Menschen in Uniform und machen Sie Polizei, Frauen und Männer in Uniform, nicht zum Instrument Ihrer Ideologie!

(Oh! bei der AfD)

Ansonsten verweise ich - nach Gesprächen mit der Bundespolizei - gern auf eine Pressemitteilung der GdP Bund vom Juni 2023, die in ihren Ausführungen klar Stellung bezieht. Sie kritisiert stationäre Grenzkontrollen als Abschottungsinstrument und kommuniziert ganz klar die Geeignetheit der Schleierfahndung als Grenzfahndung als das derzeit geeignete Mittel.

Es bleibt eine humanitäre Herausforderung, dem Phänomen der illegalen Einreise über die deutsch-polnische Grenze rechtsstaatlich und moralisch angemessen zu begegnen. Den vorliegenden Antrag auf Grenzkontrollen an der Brandenburger Grenze zu Polen lehnen wir ab. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE sowie der Abgeordneten Au- gustin [CDU])