Zahlungsschwierigkeiten verliert. Bereits in der Coronakrise haben die sozialorientierte Wohnungswirtschaft, aber auch die freien Wohnungsunternehmen bewiesen, dass sie zusammen mit den Mietern Lösungen finden.
Der Bund hat mit seinen bereits umgesetzten Entlastungspaketen sowie dem derzeit in der Umsetzung befindlichen dritten Entlastungspaket diverse Maßnahmen ergriffen, um die steigenden Kosten und Preise für die Verbraucherinnen und Verbraucher abzufedern. Um schnell zu helfen, haben Wohngeldhaushalte schon im Jahr 2022 - vor der Wohngeldreform - einen ersten und im Frühjahr 2023 einen zweiten Heizkostenzuschuss erhalten. Die mit der Wohngeldreform zum 01.01.2023 eingeführte dauerhafte Heizkostenkomponente federte die steigenden Energiekosten ab. Die ebenfalls neue Klimakomponente dämpft die Wohnkosten, wenn sich wegen energetischer Maßnahmen die Miete erhöht.
In Brandenburg hat sich das Bündnis für Wohnen seit 2017 als Plattform des Austauschs und der Diskussion zu wohnungspolitischen Handlungsbedarfen bewährt. Dabei setzen sich alle Partner für gutes Wohnen in Brandenburg ein. Dazu gehören nachfragegerechte, generationengerechte, barrierefreie, nachhaltige, energieeffiziente und natürlich auch bezahlbare Wohnungen ebenso wie die Bildung von Eigentum und der Erhalt und die Neubegründung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum im Rahmen der Landesförderung.
Wir als Partner des Bündnisses ziehen großen Nutzen aus der konstruktiven Zusammenarbeit, vor allem bei der Umsetzung der Wohnungsbauoffensive. Das Bündnis befasst sich jährlich in mindestens vier Werkstätten mit Themen rund um die Problemstellungen des bezahlbaren Wohnens. Das Bündnis ist dabei offen für Gespräche, Informationsveranstaltungen und Fragen aller Marktbeteiligten und Interessenvertretungen. Es stellt damit eine breite Gesprächsplattform dar und agiert quasi als Dauergipfel für bezahlbares Wohnen.
Mein Ministerium ist Partner des Bündnisses für Wohnen im Land Brandenburg. Bereits im letzten Jahr wurde eine extra dafür zuständige Unterarbeitsgruppe eingerichtet, die sich explizit mit Themen rund um das Thema „zweite Miete“ befasst. In Kürze werden dort weitere Termine vereinbart, die sich auch mit den steigenden Energiepreisen und deren Auswirkungen auf alle Akteure befassen. In Anbetracht all dieser Aktivitäten ist die Einberufung eines Wohngipfels derzeit nicht geplant. - Vielen Dank.
Danke für die Ausführungen. - Ich habe zwei konkrete Nachfragen: Erstens, Sie haben gerade ausgeführt, dass das Bündnis für Wohnen eine Art Dauergipfel zum Thema Wohnen sei. Nun kam die Forderung ja insbesondere von den Wohlfahrtsverbänden - also von der Landesarmutskonferenz -, und wir wissen, dass beispielsweise das Bündnis für Wohnen auf Bundesebene von vornherein mit dem DGB oder auch unter Beteiligung von Wohlfahrtsverbänden agiert - im Land Brandenburg allerdings nicht.
Deswegen die Frage an Sie: Ist denn eine Beteiligung der Wohlfahrtsverbände der Landesarmutskonferenz - eventuell auch der
Gewerkschaften - vorgesehen, um die von ihnen vertretene Perspektive von Armut betroffener Menschen direkt in das Bündnis einzubeziehen? - Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage: Sie haben davon gesprochen, dass die Wohnungsunternehmen in Brandenburg sehr wohl bereits Lösungen erarbeitet hätten, um in dieser Krisensituation niemanden auf die Straße zu setzen. Deswegen möchte ich Sie fragen: Wie viele Wohnungsunternehmen in Brandenburg haben denn erklärt, die Mieten in den kommenden Monaten nicht zu erhöhen?
Vielen Dank für die Fragen. - Zur ersten Frage: Frau Abgeordnete Vandre, Sie wissen, dass ich - oder besser gesagt: das MIL - nur ein Partner im Bündnis für Wohnen bin und dass wir dort alle gleichberechtigte Partner sind. Aber ich werde Ihre Bitte, die Sie gerade geäußert haben, gerne mitnehmen und dort vortragen.
Zur zweiten Frage: Das kann ich Ihnen nicht aus der Lamäng beantworten. Wenn Sie einverstanden sind, werde ich Ihnen dazu im Nachgang eine Antwort zukommen lassen.
Vielen Dank. - Wir schaffen noch die Frage 1690 (SPD-Politiker wettern gegen Kitabeitragsfreiheit) des Abgeordneten Péter Vida für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Kitabeitragsfreiheit ist eine der wenigen Entscheidungen der Landesregierung, die auch in den Reihen der Opposition auf Wohlwollen trafen und eine gute Sache sind. Es war breiter Konsens, dass die nunmehr weitergehende Finanzierung der Kitakosten über Steuern durchaus sozial ausgewogen ist, weil dadurch zum Beispiel auch besserverdienende Kinderlose beteiligt werden, die - aus welchem Grund auch immer - geringere Lasten des Generationenvertrags zu tragen haben.
Am 17. Mai 2023 äußerte sich der Bürgermeister der Gemeinde Panketal, Maximilian Wonke von der SPD, in den sozialen Medien wie folgt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Uwe Voß, SPD, erklärte sodann die Kita-Beitragsfreiheit zum Resultat von „Lobbyismus“, der „Ansprüche an den Staat“ steigere. Diese Tirade gipfelte in der Aussage:
Durch diese Aussagen von Politikern einer Koalitionsfraktion bzw. Koalitionspartei werden die Bürger verunsichert, denn sie müssen befürchten, dass dieser lang ersehnte Konsens zur Abschaffung nur aus populistischen Gründen erfolgte und nur zeitlich begrenzt Bestand hat.
Die Aussage des Bürgermeisters überrascht auch, weil aufgrund der Übernahme der entfallenden Beiträge durch das Land keine Gemeinde daran gehindert ist, die Qualität der eigenen Einrichtungen zu verbessern.
Ich frage die Landesregierung: Inwiefern stellt sie sicher, dass die schon mehrfach versprochene und beschlossene Kita-Beitragsfreiheit auch wirklich kommt, wenn sich bereits vor der vollständigen Umsetzung Bürgermeister von Regierungsparteien und sogar ein Koalitionsabgeordneter - ehemaliger Minister - dieses Hauses klar dagegen aussprechen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, soweit Sie sich auf Äußerungen von Bürgermeistern beziehen: Den Bürgermeistern steht es selbstverständlich frei, politische Entscheidungen zu bewerten. Das tun sie in jedem Bereich, an jedem Tag, soweit ich weiß, und halten sich nicht zurück, auch nicht mit Kritik an der Regierung.
Soweit Sie sich auf Äußerungen von Landtagsabgeordneten beziehen, muss ich sagen: Der Landtag ist für mich die erste Gewalt. Er erlässt die Gesetze und beschließt den Landeshaushalt. Das sind die wesentlichen Dinge, die die Punkte betreffen. Der Landtag ist der Gesetzgeber.
Was Sie nachsuchen, bezieht sich alles auf Äußerungen eines einzelnen Abgeordneten zu Fragen der Gesetzgebung. Stellungnahmen der Landesregierung zu Äußerungen einzelner Abgeordneter - diese an dieser Stelle in dieser Art und Weise zu kommentieren - halte ich für nicht klug und auch nicht für angemessen. Wenn hier beispielsweise über ein klares Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gesprochen wird, darf ich auf der Regierungsbank nicht klatschen, obwohl ich es sehr gerne täte.
Die exekutive Gewalt ist dafür zuständig, die vom Landtag erlassenen Gesetze zu vollziehen und im Alltag der Menschen umzu
setzen. Das wird sie tun. Ich setze großes Vertrauen in die Mehrheit der Abgeordneten, zum Beispiel die vorliegenden Gesetzesinitiativen des heutigen Tages - ich verweise auf Tagesordnungspunkt 6 - abzuschließen. Das ist für alle Abgeordneten die Möglichkeit, sich zu positionieren. Insofern, sehr geehrter Herr Abgeordneter, hoffe ich vor dem Hintergrund der Frage auch auf Ihre Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Minister, für den Blick in die Zukunft des heutigen Tages. Ich stelle trotzdem noch einmal die Frage und einige Nachfragen: Stellt die Landesregierung sicher, dass die Kita-Beitragsfreiheit nächstes Jahr tatsächlich kommt und dort keine Abstriche gemacht werden? Dazu können Sie als Minister durchaus eine klare Aussage treffen.
Des Weiteren, Herr Minister: Der Landeskitaelternbeirat hat immer wieder - auch in Studien - darauf hingewiesen, dass man Qualität nicht gegen Beitragsfreiheit ausspielen solle. Steht die Landesregierung auch zu dieser Auffassung?
Drittens: Es wird gesagt, es sei ein Geschenk an Besserverdiener. Das impliziert ja, dass Geringverdiener dann darunter zu leiden hätten. Deswegen stelle ich die Frage: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung dahin gehend, dass die durch die Abschaffung der Kita-Kostenbeiträge entstandenen Kosten zu einer höheren Steuerlast bei Gering- und Durchschnittsverdienern führen würde?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, die Landesregierung wird die Gesetze, die dieser Landtag beschließt, umsetzen.
Sofern das Gesetz in Tagesordnungspunkt 6 genau das, was Sie jetzt nachfragen, enthält und im Laufe des heutigen Tages - ich hoffe doch sehr - beschlossen worden sein wird, wird die Regierung dieses Gesetz umsetzen, das heißt, Beitragsfreiheit in der Kita.
Zu den Äußerungen des Landeskitaelternbeirats: Vielen Dank, dass Sie mich schon einstimmen. Ich bin am Samstag mit ihm verabredet. Da werde ich sicherlich das eine oder andere Gesprächsthema haben. - Ganz grundsätzlich kann man natürlich sagen: Qualität und Rechtsanspruch dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden; das ist richtig. Aber wir müssen auch insgesamt schauen, dass diese beiden Dinge kommunizierende Röhren sind - in einer Zeit, in der man nicht ausreichend Personal
hat. Insgesamt diskutieren wir darüber, wie wir dort Erleichterungen schaffen können - daran arbeitet die Landesregierung beispielsweise gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden. Ich hoffe, dass wir auch dort bald vorankommen.
Was die Besserverdienerinnen und Besserverdiener angeht - was soll ich sagen? Natürlich entsteht zunächst dieser Eindruck. Nach meiner Kenntnis ist es bis jetzt möglich, die Kitabeiträge über die Steuer abzusetzen, wovon die Geringverdienerinnen und Geringverdiener, wenn Sie in dem Bild bleiben wollen, nicht oder in wesentlich geringerem Umfang profitieren. Insofern halte ich das für ein Scheinargument in dieser Debatte, um gegen die Beitragsfreiheit zu argumentieren. Ich schließe mich diesem Argument nicht an.
Herr Minister Freiberg, ich habe noch eine Nachfrage. Sie sagten gerade, man darf Qualität und Beitragsfreiheit nicht gegeneinander ausspielen. Nun gibt es ja im Zuge dieser Debatte und im Zuge der Anhörung im Bildungsausschuss erhebliche Kritik an den Ausgleichszahlungen, die das Land pro Kind erstatten möchte. Ich erinnere daran, dass die Ausgleichszahlungen von 125 Euro auf 105 Euro pro Kind gesenkt werden sollen. Diese Kosten müssen nun die Kommunen oder die Träger der Kita tragen.
Meine Frage ist: Wie stellt das Land sicher, wenn Sie bei dieser Absenkung der Ausgleichszahlungen bleiben sollten, dass die Qualität nicht leidet, weil die Kommunen ja nun erheblich mehr Geld investieren müssen, um die einzelnen Kitaplätze zu finanzieren?