Protocol of the Session on June 21, 2023

Der Ministerpräsident hat 2020, als es in Moria brannte, gesagt - ich zitiere -: Wir brauchen „eine langfristige und gerechte Strategie der EU, um Zustände, wie sie schon vor dem verheerenden Brand geherrscht haben, gar nicht erst entstehen zu lassen.“ - Nun plant die EU mit dem Asylkompromiss eine Ausweitung des Lagersystems, und damit werden wir viele weitere Morias bekommen. Wie kam es also zum Sinneswandel, dass es auf einmal doch ein solches Lagersystem braucht - wenn man den Kompromiss begrüßt? Das ist meine erste Nachfrage.

Und die zweite Nachfrage ist: Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang, dass in den Lagern auch Familien mit Kindern untergebracht werden sollen?

Bitte schön.

Frau Johlige, mit dem von Ihnen so genannten Lagersystem - was schon ein sehr merkwürdiger Begriff ist - meinen Sie offensichtlich das verpflichtende Grenzverfahren, das eingeführt werden soll. Da will ich einmal erklären - ich habe es ja schon erläutert -: Das bedeutet, dass für Asylbewerber, die ihre Identität verschweigen, verschleiern oder falsch angeben, oder Asylbewerber, deren Bleibeperspektive deutlich unter 20 % liegt, an den Grenzen - unter der Fiktion, dass sie noch nicht in die EU eingereist sind, auch vergleichbar mit dem Flughafen-Asylverfahren - ein Verfahren durchgeführt wird, in dem der Asylanspruch geprüft wird. Das soll nicht länger als 12 Wochen dauern, in bestimmten begründeten Einzelfällen kann es bis auf 16 Wochen ausgedehnt werden. Das nennen Sie Lagerbildung, ich bezeichne das als verpflichtendes Grenzverfahren, grob vergleichbar mit dem, was wir in Brandenburg mit unserer Erstaufnahme machen - das sind auch keine Lager, wie Sie sie darstellen.

Sie haben jetzt x-mal Moria erwähnt, die ehemalige griechische Erstaufnahmeeinrichtung, die in der Tat - das ist vielfach zu Recht kritisiert worden, auch von mir - weder humanitären Gesichtspunkten noch vielen anderen Gesichtspunkten entsprochen hat und dann auch noch völlig überfüllt war. Natürlich haben Sie recht: Solche Lager soll und darf es in der Europäischen Union nicht geben.

(Frau Johlige [DIE LINKE]: Das ist ja außerhalb!)

Wenn Sie es vergleichen wollen, vergleichen Sie es mit den Erstaufnahmeeinrichtungen der ZABH. Das sind keine Lager, aber dort werden die Asylverfahren auch durchgeführt und wird der Aufenthalt bis zur Erstentscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge organisiert. Jetzt verlängern wir den Aufenthalt auch auf bis zu 18 Monate für diejenigen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind bzw. einen offensichtlich unbegründeten Antrag auf Asyl gestellt haben.

Vielen Dank. - Es gibt eine weitere Nachfrage - von Frau Abgeordneter Vandre. Bitte sehr.

Vielleicht vorab: Ich bin wirklich schockiert davon, wie wir nicht einmal drei Jahre nach dem Brand in Moria von einem „Nie wieder Moria, die Zustände dürfen sich nicht wiederholen!“ zu einem Aufbau eines solchen Lagersystems an den Außengrenzen gekommen sind und auch die brandenburgische Landesregierung, die ihre Schockposition und ihre Entrüstung über den Brand in Moria zum Ausdruck gebracht hat, jetzt plötzlich eine Landesregierung ist, die dieses System unterstützt.

Deswegen möchte ich noch einmal nachfragen, Herr Innenminister: Sie haben gerade davon gesprochen, dass die Lagersysteme nicht damit vergleichbar sind. Aber ist es nicht de facto so, dass wir schon heute an der Außengrenze Europas, insbesondere in den nordafrikanischen Staaten, Lager haben, die von der EU unterstützt dazu beitragen sollen, dass keine Geflüchteten nach Europa kommen? Und ist es nicht so, dass dieser Deal, der jetzt gerade ausgehandelt wird, dazu beitragen wird, dass noch mehr Menschen daran gehindert werden, ihr individuelles Recht auf Stellung eines Asylantrags einzufordern, und sich die Zustände in den Außenlagern damit weiter verschärfen?

Die zweite Frage lautet: Sie haben davon gesprochen, dass die Landesregierung den GEAS-Deal bereits gebilligt hat. Ich frage Sie, was die Unterstützung seitens der Landesregierung eventuell auch in Bezug auf eine finanzielle Beteiligung an einem solchen Deal beinhalten würde.

Herr Minister, ich nehme noch Frau Dr. Oeynhausen in die Fragerunde hinein. - Bitte.

Herr Minister, meine Frage: Sie haben gerade die Entschädigungszahlungen angesprochen, die nach dem Asylkompromiss eingeplant sind. Halten Sie diese Entschädigungszahlungen auch für Deutschland für möglich, um den Asylbewerberstrom einzudämmen bzw. die Kosten zu senken? Das, was gerade angedacht ist, sind umgerechnet etwa 20 000 Euro pro Asylbewerber. Das wäre für die deutschen Bürger viel kostengünstiger, als jemanden aufzunehmen, denn dann haben wir Kosten von etwa 2 500 bis 3 500 Euro pro Monat, wenn man sich die Zahlen der Niederlande oder Baden-Württembergs ansieht.

(Kretschmer [DIE LINKE]: Ich dachte, das war immer Hes- sen!)

Bitte schön.

Frau Dr. Oeynhausen, ich fange bei Ihnen an. Hier soll also eine Regel etabliert werden. Ich will nur darauf hinweisen: Zunächst hat der Innenausschuss des Europaparlaments diese zwei Verordnungen beschlossen. Jetzt gab es die Einigung der Innenminister der Europäischen Union, und der sogenannte Trilog findet statt. Das ist das typische europäische Verfahren, das heißt Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Kommission. Was zum Schluss dann im Detail herauskommt, wissen wir noch nicht. Jetzt wissen

wir nur, worauf sich die Innenminister bzw. der Innenausschuss des Europäischen Parlaments geeinigt haben.

Deshalb kann ich Ihnen noch nicht sagen, wie es zum Schluss aussehen wird, aber nach dem jetzigen Kompromiss der Innenminister, den ich begrüße, soll es eine Möglichkeit für Mitgliedstaaten geben, die in besonderer Weise überlastet sind, was die legale und illegale Migration betrifft. Aus dem Grenzverfahren kommen Asylbewerber in die Europäische Union - die werden wir natürlich übernehmen, denn das sind mindestens in der Erstentscheidung anerkannte Asylbewerber. Aber die besagten Länder wären nicht in den Verteilmechanismus eingebunden; sie könnten einen entsprechenden finanziellen Ausgleich leisten oder in anderer Weise unterstützend wirken, zum Beispiel mit Personal in den Außenlagern oder bei Frontex, mit technischer Hilfe etc. Dies stünde jedem EU-Mitgliedstaat als Möglichkeit zu, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ob Deutschland einmal von einer solchen Klausel Gebrauch machen wird, kann ich Ihnen jetzt überhaupt nicht voraussagen.

Zur nächsten Frage: Frau Vandre, ich merke, dass Sie nach wie vor versuchen, eine Geschichte zu erzählen und einen Link herzustellen: Da werden Lager gebildet, wie Moria, und das ist ja alles ganz furchtbar. - Ich will es Ihnen klipp und klar sagen: Es wird keine Lagerbildung geben, sondern eine Art Erstaufnahmeeinrichtung - so, wie wir es in Brandenburg haben - an den Außengrenzen, mit der Fiktion - ähnlich wie das Flughafen-Asylverfahren -, dass noch keine Einreise in die EU stattgefunden hat. Das hat völkerrechtliche Gründe. Das werden natürlich Einrichtungen sein, in denen Asylbewerber untergebracht werden. Ich habe es vorhin schon gesagt: Nach jetziger Planung sind es bis zu 12 Wochen, in Einzelfällen bis 16 Wochen verlängert. Diese Lager dürfen nicht so aussehen wie Moria, denn Moria ist eine der vielen völligen Fehlleistungen der Gemeinsamen Asylpolitik der Europäischen Union und - das muss man dazusagen - eine ganz deutliche Fehlleistung Griechenlands. Das muss natürlich verhindert werden; das wird so nicht stattfinden.

Was eine mögliche Landesfinanzierung des GEAS betrifft, will ich Sie zunächst darauf hinweisen, dass für die EU-Finanzierung ausschließlich der Bund zuständig ist - ich habe mich jahrzehntelang damit beschäftigt. Ich kann Ihnen noch nicht sagen, ob und in welcher Weise hier möglicherweise Landesunterstützungsmaßnahmen angefordert werden. Ich halte das für ausgeschlossen, denn das Gemeinsame Europäische Asylsystem wird von der EU finanziert, und die EU wird von den Mitgliedstaaten - in Deutschland ist das der Bund - finanziert. Deswegen rechne ich nicht damit, dass in irgendeiner Frage zusätzliche finanzielle Anforderungen auf uns zukommen.

Allerdings sind wir uns als Innenminister Deutschlands auch einig - das habe ich vorhin in einem Nebensatz meiner Antwort schon gesagt: Wenn der Bund dann entscheidet, dass es Angebote und Zusagen für die Übernahme von vielen Asylbewerben geben wird, die nach diesem Grenzverfahren die Bestätigung eines Asylanspruchs haben, muss der Bund auch dafür sorgen, dass die Länder und Kommunen dies umsetzen können. In dieser Frage fordere ich jetzt schon eine nochmals deutlich höhere finanzielle Unterstützung vom Bund - und erst recht, wenn das System dann genutzt wird.

Danke schön.

(Im Saal ist ein Echo zu hören.)

- Ich weiß nicht, wo das jetzt herkommt.

(Minister Stübgen: Wer redet hier noch? - Heiterkeit)

Vielen Dank, Herr Minister. - Das waren die beiden Dringlichen Fragen. Wir kommen jetzt zu den längerfristig eingereichten Fragen. - Als Erster formuliert Herr Abgeordneter Volker Nothing von der AfD-Fraktion die Frage 1687 (Entwicklungen im Fall der ge- flüchteten „Geflüchteten“ aus der ZABH im vorletzten Jahr). Bitte schön. - Können wir das technisch klären, damit wir uns nicht als Echo hören? - Bitte schön.

Frau Präsidentin! Am 30. November 2021 berichtete die „Lausitzer Rundschau“ über den Tod eines sogenannten Flüchtlings in einem Wald nahe der Neiße bei Coschen. Am 23. November 2021 hatten die restlichen sechs Mitglieder der Flüchtlingsgruppe einen Notruf abgesetzt; die Polizei konnte beim Eintreffen jedoch nur noch den Tod des Flüchtlings feststellen. Da das Ergebnis einer Obduktion Fragen aufwarf, wollte die Bundespolizei eine Woche später die restlichen sechs Personen nochmals als Zeugen befragen. Diese wurden jedoch nicht mehr in der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt, in die sie gebracht worden waren, angetroffen. Deshalb wurden sie zur Fahndung ausgeschrieben.

Infolgedessen stellte ich der Landesregierung die mündliche Frage Nr. 836, die Innenminister Stübgen entsprechend beantwortete. Damals gab es jedoch noch kaum Erkenntnisse. Ich frage daher die Landesregierung: Was ist der Landesregierung seither über den Fall im Sinne der Vorbemerkung inklusive des Verbleibs der damals gesuchten Zeugen bekannt geworden? - Danke schön.

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Dr. Leiwesmeyer vom Ministerium der Justiz. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Nothing! Ihre Anfrage nimmt Bezug auf eine mündliche Anfrage zum selben Thema in der Plenarsitzung im Dezember 2021, und zum damaligen Zeitpunkt war nach Auskunft des Innenministers die Bundespolizei mit dem Fall befasst.

Mittlerweile - ich nehme an, darauf zielt Ihre Frage auch ab - führt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren. Da sich der Todesfall bei Coschen im Landkreis Oder-Spree ereignet hat, ist die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hier zuständig. Nach derzeitigen Erkenntnissen sollen sich vier Zeugen im Ausland aufhalten; deshalb sind von der Staatsanwaltschaft mehrere justizielle Rechtshilfeersuchen gestellt worden. Zwei weitere Zeugen sind noch zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

Jetzt bitte ich um Verständnis dafür, dass ich vor dem Hintergrund, dass die Ermittlungen noch andauern, und vor dem Hintergrund der konkreten Umstände dieses Einzelfalls derzeit keine weiteren Angaben machen kann. Das entspricht dem Vorgehen im Rechtsausschuss.

Meine Damen und Herren, irgendjemand im Saal hat den Livestream an, sagt mir die Technik. Würden Sie einmal kontrollieren, wer es sein könnte? Das stört natürlich ganz gewaltig. Einmal selbst gucken. - Jetzt ist es weg; ich höre es nicht mehr.

(Zurufe: Doch!)

- Doch! - Gut, wir beenden die Behandlung der Frage 1687 und kommen zur Frage 1692 (Genehmigungsstand freier Schulen). Die Abgeordnete Petra Budke von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird sie stellen. Bitte. - Jetzt ist es still - fein. - Nein.

Letztes Jahr konnte von den 22 Anträgen auf Genehmigung zur Errichtung von freien Schulen - sogenannten Ersatzschulen - nur dreien stattgegeben werden. Kurz vor den letzten Sommerferien erregte die Ablehnung der Genehmigung des Antrags der Kinderwelt GmbH, eine freie Schule in Beelitz-Heilstätten zu gründen, öffentliche Aufmerksamkeit. Daraufhin wurde die Änderung des Genehmigungsverfahrens vereinbart - mit dem Ziel, den Schulträgern die Schulgründung zu erleichtern und den Ausgang des jeweiligen Verfahrens frühzeitiger zu vermitteln.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele laufende Anträge auf Genehmigung zur Errichtung von Ersatzschulen gibt es derzeit, und wie viele sind positiv beschieden bzw. abgelehnt worden?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Freiberg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, zum Schuljahr 2023/24 wurden 17 Anträge auf Genehmigung zur Errichtung und Betreibung einer Ersatzschule - das ist der Begriff aus dem Gesetz - gestellt, davon elf neue Anträge und sechs sogenannte verschobene Anträge - das heißt: Anträge, die von den Antragstellenden selbst aus dem vorherigen Schuljahr auf das Schuljahr 2023/24 übertragen wurden.

Zum Schuljahr 2023/24 wurde bisher eine Ersatzschule genehmigt. Drei weitere Genehmigungsbescheide befinden sich in der Vorbereitung; zwei Anträge mussten abgelehnt werden. Ich weise darauf hin, dass es sich hierbei um gebundene Entscheidungen handelt. Drei Antragstellende haben ihre Anträge zurückgezogen, fünf Antragstellende haben ihre Anträge auf das Schuljahr 2024/25 umgestellt. Drei Anträge sind in der abschließenden Bearbeitungsphase, was den Antragstellenden bekannt ist. Hier werden aktuell noch die kürzlich eingereichten Nachbesserungen geprüft.

Bei den laufenden Antragsverfahren handelt es sich um ein rechtsstaatliches Verwaltungsverfahren zwischen dem Antragstellenden - oder der Antragstellenden - und dem MBJS als Genehmigungsbehörde. Da es stets um schützenswerte Interessen - das heißt: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - geht, benennt das MBJS aus Gründen des Datenschutzes keine Antragstellenden und gibt auch keine Auskünfte zu inhaltlichen Aspekten; das wissen Sie aus der Debatte des vergangenen Jahres.

Insgesamt ist im Vergleich zu den Vorjahren eine höhere Zahl an Genehmigungen zu erwarten. Über diese Bereicherung der brandenburgischen Schullandschaft freue ich mich sehr und wünsche den schon oder bis dahin genehmigten Schulen in freier Trägerschaft einen guten Start in das erste neue Schuljahr.

Auch in diesem Jahr wird das MBJS die abgeschlossenen Genehmigungsverfahren umfassend auswerten und Maßnahmen zur weiteren Optimierung der Genehmigungsverfahren prüfen. Bereits jetzt hat sich die große Bedeutung der vom MBJS zur Verfügung gestellten Dokumente zur Antragstellung bestätigt, denn diese haben dazu beigetragen, dass viele Anträge - nicht alle - an Qualität und Vollständigkeit gewonnen haben.

Um das Genehmigungsverfahren zeitlich klarer zu strukturieren - darauf zielten Sie ab -, wird in einer beabsichtigten Initiative zur Änderung des Schulgesetzes die Ermächtigungsgrundlage für die Ersatzschulgenehmigungsverordnung konkretisiert. Zur Einführung rechtsverbindlicher Ausschlussfristen und zu den erforderlichen Änderungen der Rechtsvorschriften erfolgte bereits eine offene und konstruktive Verständigung mit den Verbänden der Freien Schulen.

Danke schön. - Wir kommen zur Frage 1689 (Wohngipfel). Frau Abgeordnete Isabelle Vandre wird sie für die Fraktion DIE LINKE stellen.

Frau Präsidentin! Im Rahmen des zweiten Sozialgipfels am 08.06.2023 forderte Andreas Kaczynski, Sprecher der Landesarmutskonferenz, einen Wohngipfel. Dieser solle Kommunal- und Landespolitik, Wohnungsbauunternehmen, Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie Wohlfahrtsverbände zusammenbringen. Ziel sei es, das Thema Wohnen ganz oben auf der politischen Agenda anzusiedeln, um die schnelle Unterstützung von armutsbetroffenen Menschen zu organisieren.

Ich frage die Landesregierung: Wird sie dem Vorschlag der Landesarmutskonferenz folgen und einen Wohngipfel durchführen?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Beermann, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Vandre, sozialer Zusammenhalt ist der Grundpfeiler, der eine Gesellschaft lebenswert erhält. Hierzu gehört auch die Sicherung bezahlbarer Wohnverhältnisse; sie genießt in der Wohnungspolitik des Landes hohe Priorität.

Gerade jetzt in Krisenzeiten wird das noch einmal besonders deutlich: Fast die Hälfte aller Mietwohnungen im Land Brandenburg befinden sich im Eigentum der sozialorientierten Wohnungswirtschaft. Diese Unternehmen, deren Gesellschafter überwiegend die Kommunen und kreisfreien Städte sind, stehen dafür, dass niemand seine Wohnung wegen krisenbedingter

Zahlungsschwierigkeiten verliert. Bereits in der Coronakrise haben die sozialorientierte Wohnungswirtschaft, aber auch die freien Wohnungsunternehmen bewiesen, dass sie zusammen mit den Mietern Lösungen finden.