Wird das Wort noch einmal gewünscht? - Ja, von Herrn Abgeordneten Freiherr von Lützow; er spricht für die AfD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Ein paar Schwierigkeiten gibt es bei der Novelle, die jetzt angestrebt wird. Vorhin hat der Minister vorgetragen: Kleine Fraktionen, die nicht in Ausschüsse dürfen, haben dort jetzt ein aktives Teilnahmerecht. - Das ist bereits gelebte Praxis. Dass man das zulässt, ist schön, aber da wäre es besser, man träfe gleich eine Regelung, dass Gemeindevertretungen ihre kommunalen Ausschüsse spiegelbildlich zu denen der Stadtverordnetenversammlungen einrichten. Das wäre eine einfachere Gesetzesregelung als ein aktives Teilnahmerecht ohne Stimmrecht - das ist für einen gewählten Gemeindevertreter oder Stadtverordneten immer ein bisschen doof. Das ist genau so, wie im Ortsbeirat zu sitzen, wo man ein aktives Teilnahmerecht hat, aber keine Möglichkeit, irgendwie abzustimmen oder sonst irgendwie einzugreifen. Aber das werden wir ja dann sicherlich im Ausschuss noch mal diskutieren. Wir werden uns dafür einsetzen.
Bei den Hybridsitzungen, die da drinstehen, bin ich sehr skeptisch. Denn wenn keine klare Regelung getroffen wird oder Bestimmungen festgelegt werden, ab wann ein kommunaler Abgeordneter an einer Hybridsitzung teilnehmen oder sich zu ihr anmelden kann, dann haben wir es - wie in Blankenfelde-Mahlow -, dass einige unter Palmen und blauem Himmel sitzen; andere sitzen auf ihrem Balkon und machen es sich da während der Sitzung schön, während sich wiederum andere tatsächlich aufraffen und auch bei 30 °C Hitze zu den Gemeindesitzungen fahren. Sie machen sich die Mühe und setzen sich da drei Stunden hin, während andere nur ganz bequem zu Hause sitzen möchten. Das, finde ich, ist nicht im Sinne des Erfinders.
(Bretz [CDU]: Es fällt mir sehr schwer, Ihnen zu folgen! - Gegenruf der Abgeordneten Kotré [AfD]: Dann lassen Sie es doch!)
- Bleiben Sie mal ganz ruhig, Herr Bretz. Dass Sie davon keine Ahnung haben, ist mir klar; dafür haben Sie ja einen kommunalpolitischen Sprecher in Ihrer Fraktion.
Herr Schaller, es ist mir klar, dass Sie die direkte Demokratie ablehnen oder zumindest nicht haben möchten - das ist mir vollkommen klar. Ich sage Ihnen aber, dass wir unseren Wählern verpflichtet sind, und auch Sie wurden ja von irgendjemandem gewählt.
Unser Antrag ist richtig und notwendig, vielleicht können Sie sich doch dafür entscheiden. Wie gesagt, wir haben keine Angst vor den Wählern, wir würden die direkte Demokratie bevorzugen. Und sollten Sie sich gegen den Antrag entscheiden, wie Sie es schon kundgetan haben, werden wir auf jeden Fall die Elemente dieses Antrages auch noch einmal im Ausschuss einbringen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Herr Lützow, dass Ihr kommunalpolitischer Sachverstand wahrscheinlich noch draußen vor der Tür liegt und den Weg in den Saal nicht gefunden hat, mag sein. Aber wenn Sie sich hier hinstellen und Gemeindevertretern, die an hybriden Sitzungen teilnehmen, unterstellen - und das in einer unflätigen Art und Weise -,
dass sie sich sozusagen einen „Bunten“ machen und die anderen Gemeindevertreter ihre Pflicht ernsthaft wahrnehmen - so nach dem Motto, wie Sie erwähnten: Der eine sitzt auf dem Balkon und macht sich einen schönen Tag, und der andere nimmt an der Präsenzsitzung teil -, weise ich das zurück.
Ausgehend von meinen Erfahrungen - und ich bin seit über 30 Jahren Kommunalvertreter - sage ich Ihnen, wenn ein entsprechender Antrag von Abgeordneten kommt, von Gemeindevertretern, von Ortsbeiratsmitgliedern, von Kreistagsabgeordneten, dann ist er begründet. Und nichts täten sie lieber, als an einer Sitzung in Präsenz teilzunehmen. Die Herabwürdigung, die Sie Gemeindevertretern, Kreistagsabgeordneten hier entgegenbringen, passt nicht zu unserem Bild von direkter und parlamentarischer Demokratie. - Danke.
Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow möchte erwidern. An der Stelle möchte ich in mehrere Richtungen sagen: Wir müssen ei-
nander nicht unterstellen, dass jemand keine Ahnung habe oder dass sein Sachverstand vor der Tür geblieben sei, sondern sollten ein bisschen freundlicher miteinander umgehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bleibe gleich einmal umgedreht stehen, Herr Noack sitzt ja hinter mir. Herr Noack, ich weise das entschieden zurück. Sie müssen einfach einmal nicht nur auf Ihr kleines Hennigsdorf gucken - Sie sind löblicherweise seit 30 Jahren Kommunalvertreter in Ihrer Gemeinde, in Ihrem Kreistag. Aber gucken Sie sich einmal das ganze Land an.
Ich habe bewusst das Beispiel aus der Gemeinde BlankenfeldeMahlow genommen, das ich aus eigenem Erleben kenne. Wenn jemand sechs Monate lang nicht mehr in Deutschland ist oder seinen Wohnsitz nicht mehr vor Ort hat, sollte er eigentlich auch sein Mandat irgendwann mal abgeben. Da nimmt dann jemand ständig nicht an Sitzungen teil, sondern versucht seit sechs, sieben Monaten, nur noch an Hybridsitzungen teilzunehmen, weil er - löblicherweise hat er noch eine Arbeit bei der Bundeswehr - irgendwo in Deutschland unterwegs ist, aber die Kommune eigentlich gar nicht mehr vertreten kann.
All solche Sachen muss man klar regeln. Das wollte ich damit sagen, Herr Noack. Und das hat nichts mit „Unsachverstand“ zu tun, sondern mit Sachverstand und praktischem Regelungsbedarf. Das sollten Sie als Kommunalvertreter aber wissen. Oder … Ich möchte jetzt nicht beleidigend werden und belasse es dabei. - Vielen Dank für das Gespräch, Herr Noack, und einen schönen Tag noch - tschüs!
Erstens: Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Drucksache 7/7839, Gesetz zur Modernisierung des Kommunalrechts, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Überweisung ohne Enthaltungen einstimmig zugestimmt. Damit gilt der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/7939, als mit an den Ausschuss überwiesen.
Zweitens: Mir wurde angezeigt, dass es seitens der Fraktionen Einvernehmen gibt, den „Bericht der Landesregierung an den Landtag über die Erfahrungen mit den Regelungen des Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung und weiterer Vorschriften vom 23. Juni 2021 gemäß Artikel 4 dieses Gesetzes“, Drucksache 7/7838, ebenfalls an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zu überweisen. Ich lasse auch darüber abstimmen: Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Überweisung ohne Enthaltungen einstimmig zugestimmt.
Ich lasse drittens über den Antrag der AfD-Fraktion abstimmen, „Stärkung der direkten Demokratie auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene!“, Drucksache 7/7885. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei drei Stimmenhaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
TOP 14: Bericht zur Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg - gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 28. April 2021 (Drucksache 7/3439-B)
Es wurde mir angezeigt, dass die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getauscht haben und wir deswegen mit dem Redebeitrag von Frau Abgeordneter Schäffer beginnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben uns hier im Landtag jetzt mehrere Monate lang intensiv mit der Zukunftsstrategie „Digitales Brandenburg“ auseinandergesetzt. Auch wenn der resultierende Beschluss aus dem Hauptausschuss vielleicht erst einmal bescheiden wirken mag, steckt eine ganze Menge Arbeit dahinter.
Jeder einzelne Ausschuss war aufgefordert, sich mit den Auswirkungen der Strategie auf das zugehörige Ressort zu beschäftigen. Dem sind alle Ausschüsse nachgekommen, mal mit mehr, mal mit etwas weniger Enthusiasmus, aber es ist in jedem Fall ein wichtiger Schritt gelungen.
Nicht nur hatte der Landesrechnungshof uns als Landesgesetzgeber deutlich aufgefordert, uns sehr viel genauer mit der Digitalisierung zu befassen. Auch so sollte es im Interesse eines selbstbewussten Parlaments sein, die Digitalisierung der Landesverwaltung eng zu begleiten, denn dabei werden Grundlagen geschaffen, die die weitere Entwicklung des Landes über Jahrzehnte beeinflussen werden.
Mit der Digitalisierung halten automatisch neue Prozesse Einzug, und es entstehen neue Gewichtungen dahin gehend, welche Teile eines Ablaufs wie viel Aufmerksamkeit von Menschen bekommen, und es entstehen Strukturen, die in vielerlei Hinsicht die Arbeit der Verwaltung prägen. Es gibt ein schönes geflügeltes Wort: Wenn man einen schlechten Prozess einfach nur digitalisiert, dann hat man danach einen schlechten digitalen Prozess. - Was in der Realität leider noch häufiger vorkommen dürfte, ist,