Vertretungen gegenüber den Hauptverwaltungsbeamten, zur kommunalaufsichtlichen Beratungsfunktion, zu Befangenheitsregelungen, zu Mitwirkungsregelungen, zur Stärkung der direkten Demokratie und zu vielem mehr.
Ich habe noch eine Bitte. Frau Vorsitzende, wenn ich die noch kurz äußern darf, obwohl meine Redezeit gleich zu Ende ist? - Herr Minister, in der Beteiligung der Kommunen gab es eine Synopse. Ich glaube, es wäre für die Qualität der Beratungen zu diesem Gesetz sehr gut, wenn das Ministerium auch uns als Abgeordneten eine solche Synopse zur Verfügung stellen würde. Ansonsten wird jetzt jede Fraktion selbst ihren Referenten dransetzen, dann arbeitet jeder mit einem anderen Dokument. Das wäre, glaube ich, keine so eine gute Idee. Deshalb meine Bitte, ob Sie prüfen könnten, ob Sie uns eine Synopse zu den Änderungen im Gesetzentwurf geben können.
Ich freue mich auf die Beratungen zum Gesetzentwurf. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich möchte an den Einleitungssatz des Ministers anschließen. Auch aus meiner Sicht hat sich die Kommunalverfassung bewährt. Sie ist, denke ich, ein gutes Instrument für unsere kommunale Ebene, um miteinander arbeitsfähig zu sein. Nichtsdestotrotz darf so etwas natürlich von Zeit zu Zeit hinterfragt werden. Das gilt allgemein, es gilt aber vor allem auch im Speziellen. Wir haben jetzt schon die Beispiele wie Doppik oder auch die Pandemielage gehört. In dem Sinne finde ich es völlig richtig, dass wir uns jetzt hier mit diesem Werk beschäftigen. Ich empfinde es auch, ehrlich gesagt, als eine gewisse Ehre, dass wir es jetzt in unserer Legislaturperiode begleiten dürfen, denn es geht ja um nichts weniger als um das Handwerkszeug für unsere kommunale Ebene und damit um unsere Demokratie vor Ort in Brandenburg.
Das wird eine ganz spannende Diskussion, die wir da vor uns haben, denn Ehrenamt und Hauptamt - es ist jetzt gerade schon ein bisschen angeklungen - sind da in einen Ausgleich zu bringen. Wir haben eine sehr vielschichtige Interessenlage. Das haben wir, denke ich, alle schon erlebt, als wir mit unseren kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gesprochen haben. Umso spannender ist es aber, und umso interessanter ist ja auch die Aufgabe, die wir haben, es in einen entsprechenden Ausgleich zu bringen.
Ich möchte an der Stelle auch sagen, dass ich es völlig richtig und berechtigt finde, dass wir dieses Werk Verfassung nennen. Die AfD wird ja nicht müde zu sagen, es sei ein einfaches, formales Gesetz. Das mag irgendwo stimmen, ich finde es aber, angesichts der Bedeutung, die dieses Gesetz für die kommunale Ebene hat, völlig richtig, dass wir das Kommunalverfassung nennen.
In diesem Sinne möchte ich jetzt schon dafür werben - obwohl es zugegebenermaßen ein sehr umfangreicher Entwurf ist -, dass wir bitte auch nicht zu inflationär in das Werk reingehen. Das wird also noch ein ganz spannender Balanceakt für uns, der vor uns liegt.
In dem Sinne möchte ich vielleicht ein bisschen Redezeit einsparen, zumal die Sachdarstellung der Kollegin Johlige, was alles geändert werden soll, schon hervorragend war. Es liegt ein bereinigter Gesetzentwurf vor uns, der auch schon ein erstes, vielleicht sogar ein zweites Mal mit den Spitzenverbänden abgestimmt ist. Wir haben die Evaluierung der sogenannten kleinen Novelle. Wir haben den Änderungsantrag der Linken. All das sollten wir hier und heute an den AIK überweisen, um dann die Erfahrungen der kleinen Novelle, die Erfahrungen aus unser aller täglichen Arbeit vor Ort, aber eben auch die Änderungsideen zusammenzuführen.
Zum Antrag der AfD möchte ich mich vollständig den Ausführungen des Kollegen Pohle anschließen und darf vielleicht noch hinzufügen: Sie waren in Ihren Vorlagen bei den Quellenangaben schon mal ein bisschen genauer. Sie haben sich da auf diverse Umfragen bezogen, von denen ich jetzt keine direkt finden konnte. Ich habe eine gefunden, die von der Bertelsmann Stiftung stammt. Sie ist zwar aus dem Jahr 2011, aber damals haben 94 % der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger gesagt, dass Wahlen die beste Form der politischen Beteiligung sind. Die von Ihnen so angepriesene Schweiz hat bei den Volksabstimmungen durchschnittlich gerade einmal 42 % Beteiligung. Ich denke, da sollte man nicht ganz so pauschal herangehen, wie Sie das hier immer tun, und sich als Retter der Demokratie aufschwingen, sondern man sollte vielleicht einmal wirklich über die Gesamtbalance unserer Demokratie nachdenken.
Jetzt mein Appell und meine Bitte - da schließe ich mich den Einladungen der Vorrednerinnen und Vorredner an -: Bitte lassen Sie uns das hier heute als Ausgangspunkt sehen. Wir haben eine sehr spannende Diskussion im AIK vor uns. Wir werden Anhörungen, Fachgespräche, was weiß ich, haben. Da werden wir sicherlich bald mit der Vorsitzenden ins Gespräch kommen, um über Termine zu reden. Ich hoffe, dass wir möglichst viele überschneidende Mengen haben. Natürlich wird es auch Unterschiede geben. In dem Sinne wird es sicher auch eine Diskussion mit viel Feuer, was aber gut ist.
Ich will jetzt hier nicht den Spruch „Der Weg ist das Ziel“ bringen, aber ich freue mich tatsächlich auf diesen Weg. Wir müssen uns ein bisschen ranhalten, weil das Ergebnis zur nächsten Kommunalwahl vorliegen muss. Da haben wir uns mächtig was vorgenommen. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass wir das schaffen. In dem Sinne: Vielen Dank - und Glück auf!
Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Für sie spricht Herr Abgeordneter Stefke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen und auf der Tribüne! Die Änderung der Kommunalverfassung im Jahr 2021 stand in unmittelbarem Zusammen-
hang mit der Coronapandemie, um die Arbeit und vor allem die Beschlussfähigkeit der Gremien sicherzustellen. Für die Rechtssicherheit wurden Elemente der kommunalen Notlagenverordnung in die Kommunalverfassung aufgenommen und eine Novellierung weiterer Vorschriften der Kommunalverfassung vorgenommen, beispielsweise zum § 15 zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.
Nach mehr als 15 Jahren und ca. 15 Änderungsgesetzen ist nun mit diesem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kommunalrechts eine große Novelle der Kommunalverfassung geplant. Wir sind nicht grundsätzlich dagegen. Wie groß sie tatsächlich geworden ist bzw. wie notwendig und sinnvoll die einzelnen Änderungen auf den 228 Seiten tatsächlich sind, schauen wir uns aber nun erst einmal ganz genau an, auch, ob die Stellungnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte in Auswertung der kleinen Novelle von 2021 tatsächlich bei der Erarbeitung des heute vorgelegten Gesetzentwurfs berücksichtigt wurden und ob man Wünsche aus der kommunalen Familie berücksichtigt hat.
Bei uns sind da so einige eingegangen. Uns ist dabei wichtig, nicht nur die Stellungnahmen und Hinweise der Kommunen - konkret in Person der Hauptverwaltungsbeamten - zu beachten, sondern auch die Argumente der Gemeindevertreter und Ortsbeiräte aufzugreifen, denn die Kommunalverfassung hat nicht allein die Aufgabe, die Rechte der Bürgermeister und Landräte zu sichern, sondern auch, die Organe der Gemeinde, die Schnittstelle zu den Bürgern, zu stärken.
Bürgerschaftliches Engagement einzufordern und ernst zu nehmen bedingt, Mitbestimmungsrechte und andere Regelungen nicht abstrakt, sondern so konkret wie möglich zu formulieren, um eine langjährige Klärung vor den Verwaltungsgerichten, wie es in der Vergangenheit ja häufig der Fall war, zu vermeiden. Nicht nur, aber auch hierzu werden wir uns mit qualifizierten Änderungsanträgen in die parlamentarische Beratung einbringen. Auch die geplante Modernisierung der Doppik muss ein großer Wurf werden und darf nicht nur weiße Salbe sein.
Der Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales stimmen wir zu. Ich möchte mich der Bitte der Kollegin Johlige um Übersendung einer Synopse anschließen; das würde wirklich die Arbeit erleichtern. Zum Antrag der AfD-Fraktion werden wir uns enthalten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für sie spricht Herr Abgeordneter Klemp.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Nun ist es geschafft: Der Entwurf der - wie wir sagen - großen Novelle der Kommunalverfassung liegt dem Parlament zur Beratung vor - und das wie versprochen vor der Sommerpause. Vielen Dank dafür an das Innenministerium und insbesondere das Referat 31, das dort oben auf der Tribüne sitzt.
Aber bevor ich mich in die Lobgesänge auf diesen Gesetzentwurf vertiefe, möchte ich noch auf eine andere Vorlage eingehen, die auch unter diesem Tagesordnungspunkt behandelt wird, nämlich die Evaluierung der Änderungen, welche wir 2021 an der Kommunalverfassung vorgenommen haben. Im Ergebnis muss man da doch sagen: Das haben wir ganz gut hinbekommen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich bin immer noch stolz darauf, dass wir nicht nur als eines der ersten Bundesländer bereits im April 2020 Videositzungen in der Corona-Notlage ermöglicht haben, sondern diese mit der kleinen Novelle 2021 auch in dauerhaft geltendes Recht überführt haben. Nun bescheinigt uns der Bericht, dass sich diese Regelungen ganz weitgehend bewährt haben. Das fühlt sich gut an.
Allerdings gebe ich zu, dass ich mit manchen Folgerungen, die die Landesregierung aus den Erfahrungsberichten zieht, ein wenig hadere. Den beabsichtigten Ausschluss von Hybridteilnahmen, wenn geheime Wahlen auf der Tagesordnung stehen, sollten wir überdenken. Zumindest hat der Kreistag, dem ich angehöre, mehrfach Wahlen im schriftlichen Verfahren durchgeführt, ohne dass es dabei zu größeren Problemen kam.
Die Regelungen zu Bürgerbegehren sollten wir uns angesichts der unsäglichen Geschehnisse in der Gemeinde Breese auch noch einmal anschauen. Zwar bin ich von der Zweckmäßigkeit der Regelungen überzeugt, aber weitere klarstellende Formulierungen könnten vielleicht zukünftigen Fehlinterpretationen vorbeugen.
Zum Antrag der AfD muss man sagen: Es hat wenig Sinn, die Landesregierung zur Änderung der Verfassung aufzufordern, wie Sie es unter Punkt 2 tun; das kann nur der Landtag entscheiden.
Ihr Vorschlag dagegen, Einwohneranträge und Bürgerbegehren auch auf der Ebene der Ortsteile zuzulassen, klingt erst einmal verlockend. Allerdings dürften diese Initiativen systematisch ja nur Inhalte zum Gegenstand haben, für die der Ortsbeirat zuständig ist. Das entspräche sicher nicht der Erwartung der Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen. Ich würde daher von einer solchen Regelung abraten; meine Fraktion wird diesen Antrag auch nicht unterstützen.
Zum Entwurf der Novelle der Kommunalverfassung nochmals vielen Dank an das Innenministerium, mit dem wir im Vorfeld viele Gespräche geführt haben. Viele Änderungen, die uns wichtig waren, finden sich im Entwurf wieder. Dies reicht von der bereits im Koalitionsvertrag beschlossenen Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten bis hin zur Verbesserung der Mitwirkungsrechte von Ortsvorsteherinnen und -vorstehern und Ortsbeiräten. Eine Vielzahl von teilweise sehr kleinteiligen Verbesserungen wurde in das Gesamtkunstwerk der Kommunalverfassung so integriert, dass das Kunstwerk zukünftig noch schöner erstrahlen wird.
Ich muss aber auch sagen, dass mich die teilweise sehr überzogene öffentliche Kritik an dem Gesetzentwurf - und das zu einem Zeitpunkt, als dieser dem Parlament noch nicht einmal zur Beratung vorlag - doch sehr irritiert, ich kann sogar sagen: sehr geärgert hat. Natürlich ist die Novelle geschlechtergerecht formuliert. Von diesem Landtag beschlossene Gesetze und die Geschäftsordnung der Landesregierung verbieten es der Landesregierung schließlich, nicht geschlechtergerechte Gesetze vorzulegen. Aber wie kommt man darauf, Kommunen müssten nun kostenintensiv alle Satzungen umstellen? Und wie kann man ernsthaft ins Feld führen, durch eine Klarstellung bei den Beanstandungsregeln für Beschlüsse der Ortsbeiräte müsse die Gemeindeverwaltung nun alle Ortsbeiratssitzungen vor- und nachbereiten? Ja, tut sie das denn heute nicht? Wofür hätten wir denn Ortsbeiräte, wenn sich niemand für die Ergebnisse der Beratungen interessiert?
Entschuldigung, das musste einmal gesagt werden. Die gute Nachricht aber ist, dass wir uns mit dem Städte- und Gemeindebund getroffen und nun eine gute Gesprächsebene gefunden haben.
Meine Damen und Herren, mit der 1. Lesung des Gesetzentwurfs liegt der Ball nun beim Parlament. Ich bin sicher, dass der Innenausschuss umfangreiche Anhörungen durchführen und alle Anregungen und Einwände sorgsam abwägen wird. Bei einem konzentrierten Arbeiten am Gesetzentwurf sollten wir das Gesetz - so hoffe ich zumindest - noch in diesem Jahr beschließen können, damit unsere ehrenamtlichen kommunalen Vertreterinnen und Vertreter, die in ihrer Freizeit so wertvolle Arbeit für unsere Landkreise, Städte und Gemeinden leisten, mit dem Beginn ihrer neuen Wahlperiode ein verbessertes und konsistentes Regelwerk haben, mit dem sie gut arbeiten können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mich kurzfassen und nicht die restlichen 9 Minuten Redezeit ausnutzen.
aber auch Herr Stefke, in der Tat hat mein Haus - das zuständige Referat - eine Synopse als Arbeitsfassung erstellt, um die umfänglichen Vergleiche usw. zu bearbeiten, insbesondere auch in Vorbereitung auf die Konsultationen und Beratungen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Das ist sinnvoll, denn eine Vielzahl der Änderungen sind - das werden Sie merken - rein redaktionell; sie haben keine inhaltlichen Auswirkungen. Das kann man so besser überschauen. Deshalb sage ich Ihnen zu, dass ich dieses Arbeitspapier - nicht als offizielles Regierungsdokument - der Vorsitzenden Frau Block geben werde, wenn Sie einverstanden sind, und dann können Sie das als Arbeitsfassung vergleichen.