Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden verschiedene bereits länger anstehende Änderungen an den wahl- und abstimmungsrechtlichen Vorschriften unseres Landes vorgenommen. Ferner werden in Untersuchungsausschüssen weitere stellvertretende Mitglieder ermöglicht. Nicht zuletzt die Studie des Innenministeriums zur Gewalt gegenüber Amtsträgerinnen und -trägern sowie Mandatsträgerinnen und -trägern hat deutlich gemacht, dass diese genauso wie Kandidierende unseres besonderen Schutzes bedürfen. Daher war es uns Bündnisgrünen wichtig, dass die Anschriften von Kandidierenden bei Wahlen von den Stimmzetteln verschwinden.
Die Stimmzettel waren der letzte Ort, an dem die Adresse noch veröffentlicht wurde, sodass wir diesbezüglich jetzt Vollzug melden können.
Bezüglich der Wahlvorstände wird einerseits festgelegt, dass diese ausnahmsweise auch von außerhalb des Wahlgebiets kommen dürfen. Das erleichtert es insbesondere kleineren Gemeinden, beispielsweise Beschäftigte eines Amtes für Wahlvorstände zu benennen. Andererseits wird durch die Bildung sogenannter Auszählungswahlvorstände eine Fortsetzung der Auszählung von Stimmzetteln am Folgetag eines Wahltags ermöglicht.
Meine Damen und Herren, immer mehr Wahlvorschläge und oftmals zeitgleich stattfindende Wahlen, zum Beispiel Ortsbeirat, Gemeindevertretung, Kreistag und mögliche parallele Abstimmungen und Personenwahlen, erhöhen die Komplexität der Auszählungen. Daher ist es zu begrüßen, dass in das Wahlrecht nun entsprechende Regelungen eingefügt wurden.
Die Bildung von Auszählungswahlvorständen kann auch die zukünftige Umsetzung anderer Wahlverfahren, beispielsweise der integrierten Stichwahl, ermöglichen. Hierzu haben wir in der Anhörung im Innenausschuss interessante praktische Erfahrungen aus Irland kennengelernt, wo das dort „instant-runoff“ genannte Verfahren seit Jahrzehnten erfolgreich eingesetzt wird. Für eine Umsetzung in Brandenburg war allerdings der Zeitrahmen dieses Gesetzesvorhabens zu knapp, insbesondere weil Vorbilder aus Deutschland noch fehlen. Wir werden uns aber weiter mit Wahlverfahren beschäftigen, die eine Stichwahl zum Beispiel bei der Wahl von Landrätinnen oder Landräten ersetzen können.
Meine Damen und Herren, jetzt komme ich zu dem Disput, den wir vorhin schon hatten: die Regelung zur sogenannten Inkompatibilität. Frau Johlige, Sie haben völlig recht, Sie haben schon vor zwei Jahren einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Der hatte allerdings einen ganz anderen Text, wie Sie auch zugeben müssen. Trotzdem ist es so, dass wir an der Stelle ein Problem haben. Ich bedauere es tatsächlich, dass es nicht gelungen ist, eine neue, konsensfähige Formulierung für das Gesetz zu finden, sodass heute eine zutreffende Anwendung des Wahlrechts eigentlich nur zusammen mit dem einschlägigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts möglich ist.
Und ich appelliere an das Innenministerium, die entsprechenden Urteile den Wahlleitenden samt einer Erläuterung noch einmal in geeigneter Form nahezubringen. Ich denke, dass wir uns in Zukunft - das haben Sie ja schon versprochen - weiter damit beschäftigen werden. Ich glaube, auch innerhalb der Koalition werden wir uns weiter damit beschäftigen. Es war kein leeres Versprechen, dass wir das auf dem Schirm haben. Der Beschlussempfehlung des Innenausschusses und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen stimmen wir heute zu. - Vielen Dank.
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu, die noch rechtzeitig angezeigt worden war? - Herr Abgeordneter Domres, bitte.
Danke, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Klemp, das Beispiel der Kindergärtnerin und des Kindergärtners hat schon eine Rolle gespielt. Ich kann auch mit einem Beispiel aufwarten: Wir hatten im Kreistag Prignitz einen Rettungssanitäter, der im Eigenbetrieb des Landkreises gearbeitet hat. Er musste sein Kreistagsmandat zurückgeben. Nun frage ich mich: Wenn Sie jetzt auf die Rechtsprechung verweisen, warum kann man das Gesetz nicht so klar formulieren, dass solche Fälle von vornherein ausgeschlossen sind?
Vielen Dank, Herr Kollege Domres. - Die Frage ist: Ist dieser Leitsatz des Bundesverwaltungsgerichts alleine auch so klar? Da steht nämlich irgendwie, es müssten Personen zugelassen werden, die keinen Einfluss auf die Leitung der Verwaltung hätten.
Wo ziehen Sie denn da die Grenze? Das ist auch schwierig. Natürlich ist es bei Erziehern ganz klar - das ist auch ausgeurteilt, das wissen wir -, das ist bei Pförtnern klar - aber bei allen anderen? Ich würde Ihrem Rettungssanitäter auch sagen: Natürlich darf er ein Mandat annehmen. - Aber die Grenze klar zu bestimmen ist auch anhand des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes schwierig. Und das ist das, was auch unsere Diskussion bestimmt hat, weshalb wir derzeit noch nicht zu einem gesetzestauglichen Ergebnis gekommen sind. - Vielen Dank.
Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Für sie spricht Herr Abgeordneter Stefke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen und auf der Tribüne! Ich hatte es letzte Woche Montag im Innenausschuss schon gesagt: Wir führen hier im Haus eine ganze Reihe von Anhörungen durch. Stundenlang wird beraten, werden Anzuhörende angehört und befragt. Und nicht immer geht das, was am Ende dabei herauskommt, in das Vorhaben ein, zu dessen Ziel und Zweck die Anhörung durchgeführt wurde. Das war in diesem Fall, bei diesem Gesetz zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften, anders.
Der erste Entwurf bzw. der Ursprungsentwurf war eine „Lex BVB / FREIE WÄHLER“. Das muss ich noch mal ganz klar so sagen. Zumindest haben wir das so empfunden. Wir haben uns hier tatsächlich in unserer Existenz bedroht gefühlt; ja, es ist so. Umso deutlicher fiel auch unsere erste Reaktion aus.
Ich sage Ihnen auch noch einmal ganz klar: Wir waren zu allem entschlossen - außer zu Handgreiflichkeiten, selbstverständlich. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass offensichtlich auch die Anhörung bei den Koalitionsfraktionen zu einem Umdenken geführt hat. Insbesondere die qualifizierten Ausführungen von Prof. Schmidt haben Ihnen offensichtlich deutlich gemacht: Hier haben wir eventuell, wenn es dabei bliebe, ein verfassungsrechtliches Problem.
In dieser Anhörung wurden auch Stimmzettel in der Höhe und in der Breite vermessen. Im Ergebnis kam dabei heraus: An der Zahl der Wahlvorschlagsträger, die auf Stimmzetteln genannt werden, kann es nicht liegen, wie lang und breit ein Stimmzettel letztendlich ausfällt. Das hatte andere Gründe. - Warum ist hier am Pult die Redezeit abgelaufen?
Die Redezeit ist nicht abgelaufen. Als ich die Uhr gestartet habe, fing sie gleich an, in Rot zu laufen. Sie haben jetzt schon eine Stunde …
- Entschuldigung, eine Minute und 55 Sekunden gesprochen. Die Uhr läuft einfach rückwärts. Sie haben noch eine Minute Zeit.
Gut. - Wir haben schlussendlich in der Anhörung herausgefunden: An der Zahl der Wahlvorschlagsträger, die auf dem Stimmzettel genannt werden, liegt es nicht, wie lang und breit ein Stimmzettel wird und ob er in die Wahlurne passt oder nicht.
Wir nehmen das Ergebnis erfreut zur Kenntnis. Für Dankbarkeit besteht aus unserer Sicht kein Grund. Wir werden auch der Beschlussempfehlung heute nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten. Ein Punkt musste von Ihrer Seite noch drin bleiben oder wurde zusätzlich noch aufgenommen, dass nämlich die Kurzbezeichnungen wegfallen. - Sei’s drum!
Wir werden uns hier enthalten, und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der sich auf einen anderen Punkt bezieht, werden wir zustimmen. Nun hoffen wir, dass es hier unter uns wieder friedlicher zugeht. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen eine Reihe von Anpassungen an das Bundeswahlrecht. Dies soll insbesondere die Vorbereitung verbundener Wahlen wie Europa- und Kommunalwahlen erleichtern. Ich glaube, wir haben in Brandenburg insgesamt damit gute Erfahrungen gemacht und werden das auch im nächsten Jahr wieder so machen.
Erstens sieht der Entwurf vor, dass Auszählungsvorstände gebildet werden können. Die Regelungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes haben sich in der Vergangenheit bewährt. Dies gilt insbesondere bezüglich der vielfältigen Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens. Interessant ist - das habe ich nicht immer so gesehen: Unsere Bürger machen davon rege Gebrauch. Das heißt, sie beschäftigen sich sehr intensiv damit. Deshalb ist es auch eine gute Regelung.
Allerdings führen diese Möglichkeiten zu erheblichen Belastungen der ehrenamtlichen Wahlhelfer bei der Stimmauszählung. Und diese sind umso größer - das haben wir gerade bei der letzten verbundenen Europa- und Kommunalwahl gemerkt -, wenn landesweit Kreis- und Gemeindewahlen stattfinden. Während der zurückliegenden verbundenen Europa- und Kommunalwahlen haben die Wahlhelfer bereits bis spät in die Nacht ausgezählt. Diese Auszählungsvorstände, welche die Wahlleitungen auf Gemeinde-, Ämter- oder Kreisebene bilden können, ermöglichen dann die Fortführung der Ermittlung und Feststellung der Kommunalwahlergebnisse am Folgetag, selbstverständlich auch in öffentlicher Sitzung.
Zweitens berücksichtigt der Gesetzentwurf Erfahrungen aus der Covid-Pandemie. So sollen während festgestellter Notlagen die Aufstellungsversammlungen von Parteien und politischen Vereinigungen und Wählergruppen ganz oder teilweise als Videokonferenzen abgehalten werden können. Ebenfalls soll die Zahl erforderlicher Unterstützungsvorschriften für Wahlvorschlagsträger bei Wahlen des Landtags, der kommunalen Vertretungen sowie für Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte auf die Hälfte reduziert werden.
Drittens werden aus datenschutzrechtlichen Gründen, aber auch als Reaktion auf die von meinem Haus in Auftrag gegebene Studie zur Bedrohung kommunaler Amts- und Mandatsträger die Wohnanschriften der Wahlbewerber nicht mehr auf dem Stimmzettel abgedruckt. Das war ein vielfacher Wunsch aus diesem Hause, aber insbesondere auch von unseren vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitikern.
Schließlich und viertens soll das Verfahren der Vorgabe von Vordrucken und Formblättern von unnötigen Standards, das heißt unnötiger Bürokratie, befreit werden, indem die entsprechenden Hilfsmittel für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen zukünftig ausschließlich im Internet bereitgestellt werden. Alles in allem handelt es sich um Regeländerungen, welche insbesondere die Wahlhelfer vor Ort entlasten und das Verfahren vereinfachen. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Gesetz und bedanke mich für die intensiven Diskussionen im Innenausschuss.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich stelle erstens den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 7/7940, zur Einführung eines neuen Artikels 4 zur Abstimmung. Wer dem Ände
rungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen einstimmig angenommen.
Ich komme zweitens zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales, Drucksache 7/7904, zum Gesetzentwurf der Landesregierung für das Dritte Gesetz zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen und ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
TOP 11: Gesetz zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungs- staatsvertrag)
Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Drucksache 7/7782, „Gesetz zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge“, an den Hauptausschuss. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung ohne Enthaltungen einstimmig beschlossen.
TOP 12: Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien