Ja. - Dieses Gesetz ermöglicht aber. Wenn Eigentümer der Meinung sind, sie möchten das haben - ob das Kirchengemeinden oder Privateigentümer sind -, wollen wir ihnen das auch ermöglichen.
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Frau Schüle, ich bin eigentlich wegen Ihrer Äußerung „Klimawandelleugner“ nach vorn gegangen. Wenn die Nazikeule nicht zieht, wollte ich eigentlich sagen, dann muss irgendetwas mit Klimaleugner her.
Bei allem Respekt: Wir diskutieren doch im Landwirtschaftsausschuss schon lange darüber. Sie können mir alles vorwerfen. Ich bin davon überzeugt, und meine Partei ist übrigens auch davon überzeugt, dass es diesen Klimawandel gibt. Das ist gar nicht die Frage. Die Frage ist nur, inwieweit der CO2-Einfluss in Deutschland Einfluss auf das Gesamtklima hat.
Okay. - Wir haben doch die Situation: Wir holzen Regenwald ab. Wir holzen Wälder ab. Wir holzen CO2-Speicher ab. Aber ich will jetzt gar nicht darauf eingehen.
Das eigentlich Ärgerliche zum Schluss war, dass Sie mir dann noch das mit den Konzentrationslagern vorwerfen. Das ist etwas, was überhaupt nicht geht.
Sie alle, wie Sie hier sitzen, ziehen das ins Lächerliche in einer Art und Weise - das kann ja wohl nicht wahr sein!
Ist das Konzentrationslager ein Denkmal, ja oder nein? - Und wenn es ein Denkmal ist: Ich habe zum Denkmalschutz gesprochen. Ob Sie wissen, ob und was ich darüber denke, ist unwichtig.
Bei allem Respekt, nur, damit Sie das mal verstehen: Es ist völlig logisch, dass ein Konzentrationslager ein Denkmal ist. Also fällt es logischerweise mit darunter.
Frau Ministerin, möchten Sie erwidern? - Das ist nicht der Fall. Dann sind wir jetzt am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.
Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/7954, Anfügung neuer Sätze in Artikel 1 § 9 Abs. 2, abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Drucksache 7/7903, zum Gesetzentwurf der Landesregierung, „Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes“, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist die Beschlussempfehlung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften reagiert in unterschiedlichen Bereichen auf die Entwicklung der vergangenen Jahre. In erster Lesung bin ich bereits auf die von uns sehr begrüßten Neuerungen in diesem Entwurf eingegangen. Zu nennen wäre da zum Beispiel die Streichung der Wohnanschriften auf dem Stimmzettel zum Schutz der Kandidaten.
Im Ergebnis der Beratung haben wir einige zusätzliche Änderungen vorgesehen. Eine für den praktischen Ablauf einer Wahl förderliche Änderung betrifft die Wahlvorstände. Bisher können bei Gemeindewahlen keine Wahlhelfer aus Nachbargemeinden in den Wahlvorstand berufen werden. Ausnahmen gelten nur für Gemeindebedienstete. Mit der nun eingebrachten Neuerung wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass auch Ehrenamtliche aus Nachbargemeinden dem Wahlvorstand angehören können. Damit unterstützen wir jene Gemeinden, die für die so wichtige Arbeit der Wahlhelfer auf Verstärkung angewiesen sind.
Eine weitere Änderung betrifft die Einteilung der Wahlkreise bei Kommunalwahlen. Diese darf derzeit erst dann erfolgen, wenn der Wahltag feststeht. Sowohl für die Aufstellung der Kandidaten als auch für die Organisation der Wahlen kann dieser Zeitpunkt jedoch zu kurzfristig sein. Deshalb soll künftig die Möglichkeit bestehen, die Abgrenzung der Wahlkreise bereits vor der Festlegung des Wahltages vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, so viel zu den Änderungen am vorliegenden Gesetzentwurf. Mit Blick in die Zukunft haben wir als SPD-Fraktion uns neben den heute zu beschließenden Regeln auch mit den Modalitäten von Kommunalwahlen beschäftigt, bei denen eine Stichwahl notwendig wird. Hier halten wir das Versenden einer zweiten Wahlbenachrichtigung für sinnvoll, denn
regelmäßig nehmen nur wenige Bürgerinnen und Bürger an diesem erneuten Wahlgang teil. Eine Erinnerung an den Termin der Stichwahl ist deshalb nach unserem Dafürhalten ein demokratieförderndes Instrument. Wir begrüßen, dass sich auch das Ministerium diesem Anliegen gegenüber offen gezeigt hat.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in seiner geänderten Fassung gemäß der Ausschussempfehlung sowie um Zustimmung zum zweiten eingereichten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Dem Änderungsantrag der Linken zur Inkompatibilität werden wir nicht zustimmen, weil sich aus unserer Sicht Abgrenzungs- und Auslegungsprobleme daraus ergeben könnten. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der AfD-Fraktion. Für sie spricht Frau Abgeordnete Kotré.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Liebe Brandenburger! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollten ursprünglich insbesondere fünf Bereiche im Landeswahlgesetz, im Kommunalwahlgesetz und im Volksabstimmungsgesetz neu geregelt werden. In einem der mehreren von Ihnen selbst nach der Anhörung im Innenausschuss verfassten Änderungsanträge haben Sie die Änderung am Volksabstimmungsgesetz ersatzlos gestrichen.
Zum Teil waren zwar dem ersten Anschein nach sinnvolle Themenkreise betroffen, wie die Abschaffung des Abdrucks der Wohnanschriften der Wahlkreisbewerber auf den Stimmzetteln, die Entlastung der Wahlhelfer und die Vereinfachung des Verfahrens der Vorgabe von Vordrucken und Formblättern, aber die Umsetzung wurde durch die Anzuhörenden teilweise als unzureichend erachtet, unter anderem die Ausgestaltung der Entlastung von Wahlhelfern.
Völlig abzulehnen sind allerdings die weiteren Bereiche: Sonderregelungen für die Aufstellung von Wahlbewerbern im Falle von Pandemien, Endemien und anderen Notlagen sowie vermeintlich gendergerechte Anpassungen der Gesetzestexte. So werden beispielsweise nach den Plänen der Landesregierung, bestehend aus SPD, CDU und Grünen, die Wähler zukünftig als „wählende Personen“ bezeichnet. Aus dem Bewerber soll der „Bewerbende“, aus dem Empfänger die „empfangende Stelle“ und aus dem Ministerium des Innern „das für Inneres zuständige Ministerium“ werden. Die entsprechenden Änderungsvorschläge zur Anpassung der drei betroffenen Gesetze an die sogenannte geschlechtergerechte Sprache sind ebenso unsinnig wie unnütz. Zudem wird eine Entmenschlichung vorgenommen, wenn aus einer Person wie dem Empfänger nunmehr „die empfangende Stelle“ werden soll.