Protocol of the Session on June 21, 2023

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Wir sind eines der ersten Bundesländer, die ihr Denkmalschutzgesetz novellieren,

(Hünich [AfD]: Leider!)

um das überragende öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien in eine konkrete Gesetzgebung in diesem Bereich umzusetzen. In der Anhörung haben wir uns mit Denkmalschützerinnen und -schützern, Energieanlagenbetreibern und nicht zuletzt mit den Kirchen ausgetauscht, die ja ein großes Interesse daran haben, Photovoltaikanlagen auch auf Kirchendächern zu installieren. Wir erleichtern mit dem Gesetz Photovoltaik zum Beispiel auf Kirchen und alten Bauernhöfen, aber auch Windenergieanlagen auf deutlich mehr Flächen im Land.

In der Diskussion im Ausschuss ging es vor allem darum, wie wir die Rechtsbegriffe so definieren und untersetzen, dass Genehmigungen schneller und einfacher erfolgen können und wir deutlich mehr räumlichen Spielraum für die Erneuerbaren bekommen. Hierzu hat das Landesdenkmalamt nun eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet und eine Liste besonders landschaftsprägender Denkmale aufgestellt, die bei der Errichtung von Windenergieanlagen besonders berücksichtigt werden müssen. Im Umkreis dieser Denkmale werden Wirkungsräume definiert - landläufig auch als „Tortenstücke“ bezeichnet -, und es werden diejenigen Teilstücke darunter identifiziert, in denen Windräder das Denkmal beeinträchtigen würden. Entscheidend ist natürlich auch die Länge des Radius, die von der Lage des Denkmals abhängt: Ist es exponiert oder eingebettet? Diese Wirkungsräume werden demnächst transparent im GIS einsehbar sein.

Ich will an dieser Stelle auch mit einem häufigen Missverständnis aufräumen: In den so abgegrenzten Gebieten besteht nicht etwa ein direktes Verbot von Windenergieanlagen, sondern es erfolgt erst einmal nur eine vertiefte Prüfung, wenn Windräder innerhalb dieser Flächen errichtet werden sollen: Gibt es dort eine Beeinträchtigung des Denkmals und, wenn ja, wie stark ist sie?

Wenn man einen Paradigmenwechsel in der Genehmigungspraxis vollzieht - und darum geht es hier -, gibt es naturgemäß noch

wenige erprobte Beispiele, auf die wir uns stützen könnten. Deswegen ist es richtig, dass die Verwaltungsvorschrift nach zwei Jahren evaluiert werden soll. Um die Prüfschritte nachvollziehbar und den Aufwand überschaubar zu halten, stellt das Landesdenkmalamt außerdem eine Handreichung für PV und Solarthermie auf Denkmalen zur Verfügung.

Auch die Liste der nun 65 landschaftsprägenden Denkmale soll nach einem Jahr überprüft werden. Wir stellen dabei jedoch sicher, dass das nach denkmalschutzfachlichen Kriterien passiert, denn der Denkmalschutz hat - das dürfen wir nicht vergessen - Verfassungsrang und darf nicht leichtfertig ausgehebelt werden. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und des Abge- ordneten Bretz [CDU])

Für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER spricht Herr Abgeordneter Stefke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen und auf der Tribüne! Seit Jahren gibt es den Trend, den erneuerbaren Energien alles andere Schützenswerte unterzuordnen. Die Bundesebene hat überzogene Ausbauziele für die Windkraft ausgegeben; wo sie nicht erfüllt werden, sollen die Mindestabstände zur Wohnbebauung fallen. Gesundheit ist der Bundesregierung also weniger wert als zusätzliche Windkraftanlagen.

Bei den tierökologischen Abstandskriterien hat die Landesregierung bereits die Mindestabstände zu bedrohten Arten reduziert. Artenschutz ist ihr also weniger wert als zusätzliche Windkraftanlagen. Nun ist es der Denkmalschutz, den die Landesregierung den Ausbauzielen unterordnen will. Sie will Windkraft im Umfeld von Denkmalen erleichtern, und entgegen dem Ziel eines unverfälschten Erhalts historischer Architektur sollen auf ihnen Photovoltaikanlagen erlaubt und historische Umgebungen mit Windrädern zugestellt werden.

Sollten wir nicht erst einmal die vorhandenen Ausbaumöglichkeiten für erneuerbare Energien nutzen, die keine Konflikte mit anderen Zielen haben?

(Beifall BVB/FW)

Wir hatten hierzu beantragt, den Kommunen mit Krediten zu helfen, die riesigen Dachflächen von Schulen, Sporthallen, Kitas oder Rathäusern für Photovoltaik zu nutzen.

(Beifall BVB/FW)

Diesen Antrag haben die Koalitionsfraktionen abgelehnt; dafür soll nun der Denkmalschutz gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf aufgeweicht werden. Dieses Vorgehen können wir weder nachvollziehen noch unterstützen.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Noch dazu wissen wir nicht einmal, wie die geplante Aufweichung des Denkmalschutzes aussehen wird, denn die konkrete Ausgestaltung soll laut Gesetzentwurf komplett der Landesregierung überlassen werden:

„Das für Kultur zuständige Mitglied der Landesregierung bestimmt die näheren Voraussetzungen der Erlaubnisfähigkeit von Anlagen zur Erzeugung oder Nutzung von erneuerbaren Energien durch Verwaltungsvorschrift in enger Abstimmung mit den für Energie, für Umwelt, für Infrastruktur und für Finanzen zuständigen Mitgliedern der Landesregierung.“

Schon die Kürzung der Liste der raumbedeutsamen Denkmale - die noch gar niemand kennt, wir jedenfalls nicht - von ursprünglich 93 auf nur noch 65 - Frau Vandre hat gerade darauf hingewiesen -, lässt erahnen, wohin die Reise gehen könnte. Ich habe bereits in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur in der vergangenen Woche sowohl den Gesetzentwurf als auch die dazu von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Beschlussempfehlung abgelehnt. Dabei bleibt es auch hier und heute im Plenum. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW - Zuruf des Abgeordneten Hünich [AfD])

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schüle.

Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Dr. Schüle:

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich glaube, Sie alle kennen die Situation, wenn Sie in einem Auto sitzen, die Handbremse angezogen ist und Sie trotzdem Vollgas geben wollen. Dann drehen die Räder durch, das Getriebe ächzt ein bisschen; beschleunigen können Sie ohnehin nicht. Wenn Sie das ignorieren, wird es irgendwann anfangen, nach Gummi zu stinken. Und wenn Sie es immer noch ignorieren, wird das irgendwann dazu führen, dass die Hinterräder qualmen. - Ich habe so ein bisschen das Gefühl, bei der Klimapolitik agieren wir in Deutschland mitunter exakt genau so.

Einerseits wollen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien, andererseits haben wir Planungsprozesse, die eher Stillstand denn einen dynamischen Ausbau versprechen. Und nein, Herr Hünich, ich nehme Ihnen nicht ab, dass Sie ein Eins-a-Denkmalschützer sind. Sie sind ein Klimawandelleugner.

(Beifall SPD, B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Deshalb wollen Sie keine Solarenergie. Deshalb wollen Sie auch keine Windenergie. Machen Sie uns mal kein X für ein U vor.

Also, wir bauen die Hemmnisse beim Ausbau der erneuerbaren Energien ab und sichern gleichzeitig natürlich besonders landschaftsprägende Denkmäler - natürlich!

Mit der vorgeschlagenen Novelle wollen wir Verfahren beschleunigen, und wir wollen auch Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energien erleichtern. Zugleich halten wir fest, welche

Denkmale keinesfalls durch Windkraftanlagen oder aber durch Solarpaneele verändert werden.

Bisher war das ganze Land beim Bau von Windkraftprojekten denkmalrechtliche Prüffläche. Künftig wird der Großteil des Landes aus denkmalfachlicher Sicht freigegeben.

Drei Kriterien - die haben wir bereits in der letzten Debatte vorgestellt - sind dabei zu beachten: Erstens. Der Bau muss reversibel sein, also umkehrbar. Das bezieht sich auf die Photovoltaik- und auf die Solarthermieanlagen. Zweitens. Das Erscheinungsbild des Denkmals darf nicht erheblich beeinträchtigt werden. Zum Beispiel müssen Solarpaneele nicht unbedingt auf die Frontseite; aber auf die Rückseite können sie natürlich durchaus. Drittens. Der Eingriff in die denkmalgeschützte Substanz darf nur geringfügig sein; das gewährleistet man beispielsweise, indem man PV-Anlagen additiv aufsetzt, statt historische Dachziegel zu entfernen.

Wir haben nach der Vorstellung unserer Novelle intensiv in unserem Kulturausschuss mit Expertinnen und Experten diskutiert, zum Beispiel über Wirkräume und Umgebungsschutzsituationen. Wir wissen jetzt natürlich, dass der Abstand zwischen Denkmal und Windkraftanlage nicht immer der gleiche sein muss. Steht eine Windkraftanlage auf einem Berg, so ist sie weithin sichtbar. Steht sie im Tal hinter einem Denkmal, so ist sie nicht ganz in der Nähe. Das erklärt schon der gesunde Menschenverstand.

Im Einzelfall werden nicht wir als zuständiges Ministerium die Entscheidung treffen, sondern der Denkmalschutz mit seinem Sachverstand. Mein Haus sollte nach der Anhörung eine Verwaltungsvorschrift zur Novelle des Denkmalschutzgesetzes überarbeiten. Das haben wir gemacht. Wir haben sie auch eng mit den anderen Häusern abgestimmt.

Und nein, es ist keine politische Liste, die Herr Drachenberg vorgelegt hat. Wer Herrn Drachenberg kennt, weiß auch, dass er sich da von der Politik nicht reinpfuschen lassen würde. Aber natürlich ist die Liste von 93 auf 65 gekürzt worden: UNESCO-Weltkulturerbestätten, Industrieschätze, Denkmale, Gutshäuser usw.

Herr Hünich, Sie sagten, es seien Gutshäuser und Schlösser und Parkanlagen, die über die deutsche Geschichte erzählen, die auf diese Liste gehören. Aber Sie haben etwas vergessen: Wie sieht es eigentlich mit den Konzentrationslagern aus, die auch auf die Liste gehören und über die deutsche Vergangenheit wesentlich mehr aussagen dürften?

(Hünich [AfD]: Absolut!)

Denn diese befinden sich auch auf der Liste der 65.

(Beifall SPD, B90/GRÜNE und DIE LINKE sowie vereinzelt CDU)

Es war ja kein Zufall, dass Sie dazu nicht ausgeführt haben.

(Zuruf der Abgeordneten Kotré [AfD])

Diese Liste der 65 Denkmale werden wir nach einem Jahr auswerten, und zwar zusammen mit dem Denkmalschützer Drachenberg. Die Verwaltungsvereinbarung wird nach zwei Jahren

evaluiert. Da wird geguckt: „Hat sie sich bewährt? Hat sie sich nicht bewährt?“, und dann wird sie angepasst.

Ich empfehle, diesen Gesetzentwurf anzunehmen. Das Kabinett hat ihm bereits zugestimmt.

Natürlich kann man sich fragen: Braucht es überhaupt Photovoltaikanlagen? Da bin ich Frau Vandre sehr, sehr dankbar. Nein, dieses Gesetz verpflichtet niemanden.

Frau Ministerin, Sie müssten bitte langsam zum Schluss kommen.

Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Dr. Schüle:

Ja. - Dieses Gesetz ermöglicht aber. Wenn Eigentümer der Meinung sind, sie möchten das haben - ob das Kirchengemeinden oder Privateigentümer sind -, wollen wir ihnen das auch ermöglichen.