Protocol of the Session on June 21, 2023

(Beifall AfD)

Was Sie von der Landesregierung hier machen, ist rein ideologiegetriebene Politik. Nicht nur nach objektiven, vernünftigen Maßstäben - nein, sogar nach Ihren eigenen Prämissen ist diese Politik falsch. Sie ist zur Erreichung Ihrer eigenen Ziele ungeeignet. Sie zerstören, was Sie zu bewahren vorgeben. Jede Ihrer Erneuerbaren stößt in China mehr CO2 aus, als Sie hier einsparen wollen,

(Beifall AfD)

denn dort werden für die Produktion der benötigten Rohstoffe immer neue Kohlekraftwerke gebaut.

Hier sind - Sie werden erstaunt sein - nicht die Grünen das Problem, die - wie man weiß, wenn man genau zuhört und hinsieht - ja seit Jahrzehnten sagen, dass sie das Leben unserer offenen Gesellschaft in einer Demokratie, wie wir es kennen, abschaffen und die Politik nach Gutdünken in eine Vetternwirtschaft umbauen wollen, wenn irgendwie möglich. Nein, nicht die Grünen sind an dieser Misere schuld.

(Dr. Berndt [AfD]: Wer dann?)

Eine wehrhafte Demokratie muss und kann das aushalten. Es ist die CDU, die all ihre Werte und jegliches Gespür für die Menschen in diesem Land verloren hat.

(Beifall AfD - Bretz [CDU]: Was?!)

Sie, werte CDU, verraten all Ihre Wähler für was auch immer! Sie lassen es zu, dass eine Klientel- und Lobbyistenpartei wie die Grünen ihre Ziele umsetzen kann.

(Bretz [CDU]: Hünich, Mensch!)

Sie tragen mit die Verantwortung dafür, dass Kirchen, Schlösser, Burgen und bauliche Denkmäler, die von unserer Identität, unserer Heimat und unserer Geschichte erzählen, einem ideologischen Kulturkampf zum Opfer fallen. Der wahre Feind der Demokratie sind Politiker Ihrer Partei, die das eigene Interesse der Bevölkerung vorziehen.

(Beifall AfD - Bretz [CDU]: Quatsch!)

Herr Abgeordneter Hünich, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Aber ja, Herr …

Nein, Frau Abgeordnete …

(Frau Vandre [DIE LINKE]: Ich war zuerst! - Heiterkeit und Beifall)

Sie lassen beide zu, sehr schön. - Frau Abgeordnete Vandre und dann Herr Abgeordneter Funke. - Frau Vandre bitte.

Herr Hünich, haben Sie zur Kenntnis genommen, dass das Gesetz beispielsweise Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern oder Kirchengemeinden lediglich die Möglichkeit eröffnet, Solaranlagen auf ihren Scheunen oder Kirchen bauen zu lassen, wenn sie daran Interesse haben? Niemand wird gezwungen, Solaranlagen aufzubauen. Das ist in der Anhörung ganz deutlich zutage getreten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, CDU und B90/GRÜNE - Bretz [CDU]: Genau! - Dr. Berndt [AfD]: Was ist die Frage?)

Vielen Dank. - Herr Abgeordneter Funke, möchten Sie direkt anschließen?

Damit es auch ankommt, stelle ich im Grunde die gleiche Frage: Wie sagen Sie es den Kirchengemeinden, die diese Anlagen haben wollen? Wie sagen Sie es den Denkmalbesitzern, die sich der Verantwortung stellen, diesen Klimawandel mitzugestalten, und diese Anlagen haben wollen? Sie sind die Neinsager-Partei - welche Antworten haben Sie für diese Leute?

(Beifall SPD - Bretz [CDU]: Sagen Sie: Schuld daran ist die CDU!)

Herr Abgeordneter Hünich bitte, zur Beantwortung der Fragen - ansonsten ist Ihre Redezeit bereits abgelaufen. Bitte sehr.

Danke schön für die Verlängerung; das freut mich.

(Beifall AfD)

Dann will ich den letzten Satz sagen, den ich noch habe: Der beste Kommentar zu Ihrer Politik …

Es wäre schön, wenn Sie die Fragen beantworten würden.

… ist mehr als 250 Jahre alt und stammt von der Marquise de Pompadour: „Nach uns die Sintflut!“

Jetzt zu den Fragen: Es freut mich, dass wir das gemacht haben und dass Sie mich das fragen, weil in der Anhörung einige Leute waren, die gefragt haben - unter anderem waren die Kirchen vertreten; das stimmt. Was hat der von der Kirche da erzählt? Er hat etwas erzählt, was mich übrigens dazu gebracht hat, zu sagen, dass ich dagegen bin. Der von der Kirche hat nämlich - rein scherzhaft - gesagt, wir müssten doch einmal überlegen, was an Entschädigung bezahlt würde, wenn man Photovoltaik nicht auf die Kirche baut! Das wurde dort gesagt. Es tut mir leid - das ist der völlig falsche Weg.

(Bretz [CDU]: Was?!)

Es ist nämlich nicht so, dass man es freiwillig machen kann - er droht damit, dass Entschädigungen gefordert werden, wenn man es nicht baut.

(Hohloch [AfD]: Pfui!)

Das ist der erste Punkt. Zweitens: Meine Partei hat überhaupt kein Problem, wenn jemand autark sein und das auf sein Dach machen will. Das ist überhaupt nicht die Frage. Was Sie wollen, hat übrigens auch der Städte- und Gemeindebund kritisiert: In der Anhörung hat er gesagt, dass er große Angst hat, dass die mit Millionengeldern aufwendig sanierten Innenstädte unter Umständen eben mit Photovoltaik und auch mit Windkraftanlagen zerstört werden.

Natürlich ist es freiwillig, aber wir wissen auch: Wenn wir heute etwas freiwillig machen, wird es morgen unter Umständen unter Zwang sein.

(Beifall AfD)

Das ist leider Gottes ein komplett falscher Weg - das sehe ich so und meine Partei sieht das so. So ist die Demokratie - das haben Sie heute früh ja eingefordert -: Demokratie bedeutet auch, dagegen zu sein.

(Beifall AfD)

Wir sind nicht nur eine Neinsager-Partei, Herr Funke, sondern wir haben eben Lösungen - die Ihnen bestimmt nicht gefallen, aber ich bin auch nicht hier, um Ihnen zu gefallen. - Danke schön.

(Beifall AfD - Scheetz [SPD]: Oh, interessant!)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Brüning seine Rede zu Protokoll gegeben, sodass wir jetzt zum Beitrag der Fraktion DIE LINKE kommen. Frau Abgeordnete Vandre, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Alles, was dabei hilft, dem Klimawandel zu begegnen, ist sinnvoll und notwendig - natürlich immer unter Berücksichtigung sozialer Aspekte und der sozialökologischen Transformation. Und ja, dazu gehört auch die Umstellung auf erneuerbare Energien. Deswegen begrüßen wir es ausdrücklich, dass die Besitzenden von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden und die Kirchengemeinden Interesse daran zeigen, einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu leisten, und sich eine rechtliche Klärung gewünscht haben. Und ja, aus diesem Grund finden auch wir von der Linksfraktion die Erweiterung des Denkmalschutzgesetzes durchaus sinnvoll.

Wir dürfen aber nicht verschweigen, dass die Anhörung, die wir im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur durchgeführt haben, etwas Wasser in den Wein geschüttet hat. Nicht in Bezug auf die Zielstellung - da sind sich alle Faktionen, die nicht wissenschaftsfeindlich sind, sondern rationalen Argumenten folgen, einig -, aber in Bezug auf die Umsetzung gibt es durchaus einige Probleme: erstens, weil die Genehmigung schlussendlich noch immer bei den unteren Denkmalschutzbehörden verbleibt und die große Herausforderung die Sensibilisierung in den Verfahren selbst ist. Um es zu verdeutlichen: Es geht also darum, gemeinsam mit den unteren Denkmalschutzbehörden nach Lösungen zu suchen - und diese zu finden -, wenn beispielsweise die schon angesprochenen vier Kirchengemeinden Interesse daran haben, eine Photovoltaikanlage zu installieren.

Ich bin sehr froh darüber, dass Dr. Drachenberg und sein Team daran arbeiten, dass das Gesetz mit Leben erfüllt wird. Das heißt, dass die unteren Denkmalschutzbehörden Weiterbildungen und Schulungen erhalten, um zu erfahren, wie die Photovoltaikanlagen ermöglicht werden können und in welchem Spannungsfeld man sich dabei bewegt. Allein: Eine Gesetzesänderung braucht es dafür nicht.

Zweitens ist in der Anhörung des Ausschusses ebenfalls offengeblieben, ob denn tatsächlich alle Normen im Gesetz hinreichend geklärt sind. Einige Anzuhörende haben beispielsweise infrage gestellt, ob der Begriff „Erheblichkeit“ rechtssicher ist und ob die „besonders landschaftsprägenden Denkmale“ ausreichend definiert sind.

Wir finden diese Bedenken durchaus nahvollziehbar und schlagen Ihnen daher einen Änderungsantrag vor - und zwar einen Änderungsantrag, der vorsieht, dass eine Benehmensherstellung mit dem AWFK diese Begrifflichkeiten in der notwendigen zu erlassenden Verordnung konkretisiert und ihr vor allem auch eine Liste der besonders landschaftsprägenden Denkmale anhängt. Ich finde das sehr, sehr wichtig, denn - und das ist bezeichnend - niemand, aber auch wirklich niemand von den Koalitionsfraktionen hat sich während der Ausschussberatung oder

hier im Parlament zu dem vorliegenden Änderungsantrag positioniert.

Bezeichnend daran ist: In der Anhörung zum Gesetz war von 93 landschaftsprägenden Denkmalen die Rede; mittlerweile wissen wir dank einer Pressemitteilung, dass es 65 sein sollen. Wir kennen die Verordnungsgrundlage bisher mitnichten und können daher überhaupt nicht zur abschließenden Beratung kommen. Deswegen bitte ich Sie inständig darum, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Ansonsten müssen wir uns zu dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten.

(Beifall DIE LINKE)

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für sie spricht Frau Abgeordnete Damus.

(Beifall B90/GRÜNE)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Wir sind eines der ersten Bundesländer, die ihr Denkmalschutzgesetz novellieren,