Und der zweite Aspekt, den Sie sträflich vernachlässigt haben, ist, dass Sie unqualifiziertes Fachpersonal an unsere Schulen holen. Und dann reden Sie alle immer noch von dem großen Wurf und dass es das Schlauste sei, was man in diesem Land machen könne. Nein, das Schlauste wäre es gewesen, wenn die
rot-rote Koalition zehn Jahre lang mal nicht geschlafen, sondern die Probleme der Zeit erkannt hätte! Dann müssten wir heute über einen solchen Nonsens überhaupt nicht diskutieren. - Vielen Dank.
Also, jetzt muss ich Sie noch einmal mit freier Rede nerven, das tut mir total leid. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wenn Sie sagen, dass Sie die Kolleginnen und Kollegen, die tätig sind, nicht herabwürdigen, verstehe ich nicht, wie Sie auf den Gedanken kommen können, das Gesetz und die Folgen des Gesetzes als den Untergang der Bildungsrepublik Deutschland zu bezeichnen.
Das kann ich nicht nachvollziehen, denn der Anwendungsbereich dieses Gesetzes bezieht sich ausschließlich auf unbefristet im Brandenburger Landesdienst tätige Kolleginnen und Kollegen. Das heißt, es geht hier um genau die Menschen, die schon da sind. Das sind genau die Menschen, für die wir ein attraktiver Arbeitgeber und Dienstherr sein wollen.
Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung. Ich lasse über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Gesetz zur Änderung lehrerbildungsrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften, Drucksache 7/7888, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen und ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
Ich lasse zweitens über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/7259, abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei drei Stimmenthaltungen ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
TOP 8: Gesetz zur Änderung der Zuständigkeiten für die Durchführung der Ausbildungen in den Altenpflegeberufen im Land Brandenburg
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Ich lasse über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Gesetz zur Änderung der Zuständigkeiten für die Durchführung der Ausbildungen in den Altenpflegeberufen im Land Brandenburg, Drucksache 7/7864, Neudruck, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen und ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz, das wir heute beschließen, ermöglichen wir die umfassende Nutzung von erneuerbaren Energien auf dem gesamten Gebäudebestand Brandenburgs und damit auch auf denkmalgeschützten Gebäuden. Wir verwandeln also unsere historischen Denkmäler in Leuchttürme der Energiewende.
Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sollen künftig in der Regel an bzw. auf Denkmälern und in deren Umgebung ermöglicht werden. Das bedeutet aber auch, dass die Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes des Denkmals nicht erheblich sein soll. Das heißt, die Solaranlage kommt natürlich auf die Dachseite, die von der Straßenseite nicht einsehbar ist.
Dabei gilt auch, dass die Anlagen immer zurückgebaut werden können, und ein Denkmal darf natürlich auch nicht beschädigt werden - das ist klar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, außerdem ist es vollkommen logisch, dass der Bau von Windrädern in Umgebung besonders landschaftsprägender Denkmale versagt wird.
Das Gesetz greift nicht in die Ästhetik besonders landschaftsprägender Denkmäler ein. Das Landesdenkmalamt hat von 14 000 Denkmälern im Land Brandenburg 65 besonders landschaftsprägende Denkmäler ausgewählt. Herzlichen Dank für diese behutsame Auswahl!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Menschen in Brandenburg wollen einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten, und wir wollen diese Teilhabe mit dem Gesetz gewähren. Der Denkmalschutz soll nicht länger eine unüberwindbare Hürde sein, wenn Menschen in denkmalgeschützten Häusern wohnen - und davon gibt es ja einige in Brandenburg. Aber - das hat die Anhörung auch deutlich gemacht - gerade für die Kirchen ist es elementar wichtig - aus ökologischen und ökonomischen Gründen, für die Bewahrung unserer Schöpfung. Klar ist: Große Kirchendächer können mit Einnahmen von Solaranlagen zum Erhalt und Fortbestand unserer Kulturerbestätten beitragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Gesetz ist Brandenburg absoluter Vorreiter - Chapeau, Frau Ministerin Schüle! Mit einem der ersten Landesgesetze werden wir die EU-Richtlinie zur Vorrangigkeit der regenerativen Energieerzeugung umsetzen. Moderne Zeiten erfordern moderne Gesetze. Heute legen wir Ihnen dieses moderne Denkmalschutzgesetz vor, und es zeigt: Der Erhalt von Denkmälern und der Ausbau erneuerbarer Energien stehen nicht im Widerspruch. Stimmen Sie deshalb für dieses moderne Denkmalschutzgesetz.
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Brandenburger! Liebe Gäste da oben! Wir haben uns lange und intensiv mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt. Wir hatten eine ausführliche Anhörung im Fachausschuss, und im Verlauf dieser Beschäftigung ist für uns immer klarer geworden, dass wir Ihren Entwurf ablehnen werden.
Einige Gründe dazu: Erstens, die Landesregierung behauptet in ihrem Gesetzentwurf, es gebe ein „überragendes öffentliches Interesse an der Errichtung oder Veränderung von Anlagen zur Erzeugung oder Nutzung von erneuerbaren Energien“. Das ist Unsinn, aber das wissen Sie.
Zweitens, beim Thema Erneuerbare gibt es mehr als genug Flächen, die genutzt werden könnten, wenn Sie es mit Ihrer Energiewende ernst meinen würden. Ich will da gar nicht so weit ausholen, aber denken wir nur an die Autobahnen, deren Fläche für die Landwirtschaft sowieso verloren ist. Überbauen Sie die komplett mit Photovoltaik, dann ist einiges gemacht. Unsere Landwirtschaftsflächen und Denkmäler zählen nicht zu den Flächen, die wir zuerst bebauen und damit der normalen Nutzung entziehen sollten.
Kurzum: Es ist der falsche Weg, den Sie hier einschlagen. Es ist ein Baustein eines ideologischen Projekts, das unsere Kulturlandschaft bedroht.