Protocol of the Session on June 21, 2023

Meine Damen und Herren, außerdem soll schon zum 1. August 2023 die Reform der Kindertagespflege greifen. Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson wird so attraktiver. Es gibt weniger Bürokratieaufwand, mehr Rechtssicherheit, bessere Betreuungsqualität und, so hoffen wir, auch mehr Betreuungsplätze. Und wenn das umgesetzt ist, meine Damen und Herren, wird Brandenburg das modernste Kindertagespflegegesetz in Deutschland haben.

Gleichzeitig soll die Kindertagesbetreuung in der Krippe qualitativ verbessert werden. Aus Zeitgründen verweise ich auf die Einbringung vom 10. Mai. Genauso wie Frau Augustin danke ich aber an dieser Stelle ausdrücklich für die sehr zügige parlamentarische Beratung in den Gremien des Landtags.

Einen einzelnen Punkt will ich herausstellen: Eine bessere Personalbemessung ist natürlich auch relevant für die Leitungsausstattung. Das ergibt sich aus der Verordnung. In der Kita-Personalverordnung ist das klar geregelt. Insofern wird auch dort die Situation verbessert.

Zu dem organisatorischen Teil hat Frau Hildebrandt alles gesagt, finde ich. Sie hat es deutlich gesagt, vielen herzlichen Dank dafür. Das Land beteiligt sich ausschließlich an den pädagogischen Leitungsbestandteilen.

Festzuhalten ist: Mit den beiden Gesetzesnovellen werden zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrages wie die vollständige Elternbeitragsfreiheit im Kindergarten, die Verbesserung der Personalbemessung und die Weiterentwicklung der frühen Bildung von der Koalition umgesetzt. Bei aller berechtigten und unberechtigten Kritik

(Der Minister räuspert sich mehrfach.)

- Entschuldigung! - ändert sich nichts daran: Das ist ein guter Tag für Brandenburg. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Nun kommen wir zu einer Kurzintervention der Abgeordneten Dannenberg. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Gut, dass der letzte Satz noch rauskam: Das ist ein guter Tag für Brandenburg.

(Beifall des Abgeordneten Keller [SPD])

Herr Minister, ich möchte Ihnen aber noch einmal erläutern, was sich hinter dieser Pauschale von 125 Euro verbirgt. Wir haben die 125 Euro Pauschale, ja, für jedes Kind in jeder Betreuungsform angesetzt. Ja, Sie haben recht, der Hort wäre mit 125 Euro deutlich überzahlt. Dafür ist aber die Krippe viel teurer.

(Beifall des Abgeordneten Hohloch [AfD])

Und wir haben mit den Kommunen gesprochen. Wenn sie für jedes Kind eine Pauschale von 125 Euro bekämen, wäre das ein guter Durchschnitt, um die ausgefallenen Beiträge der Eltern gut auszugleichen. Von daher haben wir, glaube ich, gut gerechnet.

Was Sie gemacht haben - wenn ich mir die Zahlen anschaue -, ist: Sie zahlen jetzt für die vollständige Befreiung im Kindergartenbereich 110 Millionen Euro, dann für die Elternbeitragsbefreiung aus dem Brandenburg-Paket 116 Millionen Euro. Die ganze Sache kostet 226 Millionen Euro pro Jahr. Und darin sind noch nicht die zu erwartenden Ausgleichszahlungen für die Kommunen enthalten.

Wir haben ausgerechnet: Bei einer Pauschale von 125 Euro für jedes Kind sind das 250 Millionen Euro. Ich finde, das ist viel besser, und dann werden alle von den Beiträgen befreit - Punkt. - Danke.

(Keller [SPD]: Mit der Rechnung stimmt was nicht!)

Vielen Dank. - Herr Minister, möchten Sie darauf reagieren? - Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Frau Dannenberg, ich hatte vorhin versucht, es zu erklären. Sie haben Pauschalen. Sie räumen jetzt selbst ein, dass im Hort - ich habe es extra nicht spezifischer gemacht - die tatsächlichen Kosten weit unter 125 Euro liegen. Sie rechnen also für den Hort pauschal 125 Euro ab, und in den anderen Bereichen, in denen die Kosten womöglich im Einzelfall höher liegen, haben die Kommunen - das nutzen sie auch - selbstverständlich das Recht, es spitz abzurechnen.

Das heißt, auf der einen Seite hat man - wissentlich! - zu hohe Pauschalen und auf der anderen Seite die Möglichkeit, spitz abzurechnen und alles einzusammeln, was man notwendigerweise und zu Recht verlangen kann. Das, meine Damen und Herren, kann nicht im Sinne der Sache sein. - Danke schön.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE - Frau Dannen- berg [DIE LINKE]: Das habe ich nicht verstanden!)

Ein Redebeitrag steht noch aus. Der Abgeordnete Hohloch hat noch einmal das Wort. Bitte schön.

(Beifall AfD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Minister! Lassen Sie mich doch eine Sache zu der Spitzabrechnung sagen. Das wollte ich eigentlich vorhin noch nachfragen, ich habe es dann aus Zeitgründen nicht mehr gemacht. Selbstverständlich sind unserer Meinung nach die 125 Euro immer noch angemessen, und zwar aus folgendem Grund: Wenn Sie auf 105 Euro runtergehen, haben Sie natürlich einen viel höheren Anteil von Kindern, bei denen spitz abgerechnet werden muss. Und Spitzabrechnung führt automatisch zu Arbeitsbelastung und natürlich zu Ausgaben innerhalb der Kommunen, weil dafür natürlich Personal abgestellt werden muss.

Dementsprechend ist ein Pauschalbeitrag auch eingeführt worden, damit man das nicht tun muss. Würde der auf 125 Euro erhöht werden, wie die Kommunen es gefordert haben, gäbe es wesentlich weniger Spitzabrechnungen und weniger Verwaltungsaufwand in den Kommunen. Dementsprechend wäre den Kommunen und uns allen damit geholfen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich bitte noch eine Sache zur Kitaleitungsfreistellung sagen. Sie wissen wahrscheinlich alle - jedenfalls die, die Kinder haben -, welche Aufgaben auf Erzieher heutzutage zukommen und vor allem, welche Aufgaben auf diejenigen zukommen, die eine Kita leiten dürfen oder leiten müssen. Das sind völlig unterschiedliche Aufgaben. In den kleinen Kitas wird selbst die Elternbeitragsberechnung von den Kitaleitungen übernommen. Es gibt Personalplanung, Weiterbildungsplanung, Spitzabrechnung, die gegebenenfalls sogar von der Leitung übernommen werden muss, wenn keine Sekretärin vorhanden ist und die Einrichtung entsprechend klein ist.

Dementsprechend ist es wichtig und sinnvoll, dass Kitaleitungen für die Aufgaben, die sie tagtäglich erledigen müssen, auch eine angemessene Freistellung erhalten. Und die Freistellung, die das Land aktuell gewährt, ist einfach viel zu gering. Ich möchte es Ihnen kurz erläutern.

Es gibt zwei Bemessungsgrundlagen für die Freistellung von Kitaleitungen, einmal den Sockelbetrag - er liegt aktuell bei 0,0625 Stellen. Und es gibt einen kitaabhängigen Betrag, der je nach Kitagröße unterschiedlich ist. Ich möchte Ihnen das anhand einer Kita mit 45 Kindern und fünf Erziehern vorrechnen: Das bedeutet, dass einer Kitaleitung in dem Fall 12,5 Stunden die Woche für Kitaleitungsaufgaben zur Verfügung stehen. Diese 12,5 Stunden pro Woche reichen bei Weitem nicht aus - nicht einmal dann, wenn alle Kollegen in der Woche da sind und arbeiten.

Die Leitung muss in einer kleinen Kita selbstverständlich dieselben Aufgaben übernehmen, die sie in einer großen Kita auch übernimmt - nur dass große Kitas Sekretariate haben, die sie bei der Arbeit unterstützen. Dementsprechend gibt es heute hier im Landtag zwei unterschiedliche Vorschläge, wie wir dieses Problem lösen können.

Den Lösungsvorschlag der Linken kann man genauso diskutieren wie den Vorschlag, den wir Ihnen heute vorlegen; es gibt bloß einen gravierenden Unterschied: Der Vorschlag, den die Linken uns unterbreiten, stellt sozusagen die Endphase des Ganzen dar, also das, worauf es eigentlich hinauslaufen soll: auf einen Sockelbetrag von 0,5 Stellen. Dadurch könnten die Kitaleitungen massiv entlastet werden, und durch die freiwerdenden Stunden könnte natürlich mehr pädagogisches Personal eingestellt werden.

Wir sind jedenfalls der Überzeugung, dass, wenn wir heute das Gesetz beschließen, eine zusätzliche Belastung von 0,5 zu hoch wäre, nicht nur für den Haushalt des Landes, sondern auch weil sich das Personal nicht finden lassen würde. Dementsprechend schlagen wir vor, den Sockel auf 0,25 zu erhöhen. Das würde im Beispiel der Kita, das ich eben angeführt habe, dazu führen, dass die Kitaleitung 2,5 Stunden mehr in der Woche für Leitungsaufgaben zur Verfügung hat. Das ist natürlich nicht der Weisheit letzter Schluss, das sage ich hier auch ganz deutlich. Es ist aber ein erster Schritt.

Ich möchte Sie von den anderen Parteien, gerade Sie von der SPD und den Grünen, alle an das erinnern, was Sie in den Wahlprüfsteinen vor der Landtagswahl 2019 formulierten. Die Grünen schrieben - ich zitiere -: Jede Verbesserung bis zum Erreichen eines einrichtungsgrößenunabhängigen Leitungssockels von 20 Stunden ist ein Schritt in die richtige Richtung. - Frau Budke, das ist das, was Sie gesagt haben. Deswegen gehe ich davon aus, dass Sie heute mindestens einem dieser Anträge, entweder unserem Antrag oder dem Änderungsantrag der Linken, zustimmen werden. Beide beinhalten nämlich genau das, was Sie in den Wahlprüfsteinen vor der Landtagswahl den Wählern versprochen hatten. Ich gehe davon aus, dass man ein Versprechen, das man gibt, hält. Ich weiß, dass das in dieser Koalition schwer ist; man hat ja fast alle Versprechen nicht gehalten.

(Scheetz [SPD]: Hä?)

Aber heute hätten Sie einmal mehr die Möglichkeit dazu.

Ich möchte Ihnen zum Schluss aber noch einmal sagen, warum wir den Änderungsantrag der Linken weiterhin ablehnen. Dieser

beschäftigt sich nämlich nicht nur mit der Erhöhung des Sockelbetrags für die Kitaleitungsfreistellung, sondern auch damit, dass es neben der Kitabeitragsfreiheit eine solche auch für die Krippe geben soll. Zu Letzterem sagen wir ganz deutlich Nein, weil wir uns nicht vorstellen können, wie das leistbar wäre. Wir bezahlen aktuell allein für die Kitabeitragsfreiheit, wenn wir 125 Euro zugrunde legen, 121,5 Millionen Euro; insofern kommen wir auf andere Zahlen als Sie, Frau Dannenberg. Würden wir die Beitragsfreiheit auf die Krippe erweitern, wären wir bei 290 Millionen Euro. Selbstverständlich würde ich mich für jedes Elternteil freuen, das auch in der Krippe keine Elternbeiträge zahlen müsste. Aber dann muss man natürlich auch seriöse Vorschläge machen, woher aus dem Haushalt, der vor einigen Monaten verabschiedet wurde, man diese 290 Millionen Euro nehmen kann. Der Vorschlag, dafür das Brandenburg-Paket zu nehmen, wäre meiner Meinung nach nicht der richtige.

Deswegen möchte ich Ihnen noch einmal deutlich sagen: Wenn Sie diesen Gesetzentwurf heute annähmen, wäre der Antrag der AfD-Fraktion eine adäquate Ergänzung. Damit würde nämlich vermieden, dass zu viel Personal gesucht wird, das ohnehin nicht vorhanden ist, sondern unser Antrag berücksichtigt, welches Personal, realistisch gesehen, zur Verfügung stünde. Stimmen Sie deswegen bitte dem Antrag der AfD-Fraktion zur Leitungsfreistellung von Kitaleitungen zu! - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Aussprache. Jetzt folgt ein etwas umfangreicherer Abstimmungsteil; dafür bitte ich um Konzentration.

Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/7925: in Artikel 1 Einfügung einer neuen Nummer 1, Einfügung einer neuen Nummer 3, Änderung der bisherigen Nummer 6; Änderung von Artikel 2; Streichung von Artikel 3; Änderung von Artikel 4 neu und von Artikel 5. Ich darf Sie fragen, wer dem Änderungsantrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen.

Wir kommen - ad 2 - zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung „Drittes Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der 7. Legislaturperiode in der Kinder- und Jugendhilfe“ auf Drucksache 7/7898. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist mehrheitlich so beschlossen worden; es gab Enthaltungen. Das Gesetz wurde somit in 2. Lesung verabschiedet.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE sowie vereinzelt CDU)

Wir kommen drittens zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 7/7896, Neudruck: Änderungen in Artikel 1 Nummern 1 und 7 sowie Einfügung neuer Nummern 8 bis 10. Ich darf Sie fragen, wer dem Änderungsantrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde dem Änderungsantrag mehrheitlich zugestimmt; es gab Enthaltungen.

Viertens kommen wir zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Stärkung der Kindertages-

pflege“ auf Drucksache 7/7863. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung folgt. -

(Keller [SPD]: Was?!)

Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch dieser Beschlussempfehlung ist mehrheitlich gefolgt worden; es gab Enthaltungen. Das Gesetz ist damit in 2. Lesung verabschiedet.

Wir kommen ad 5 - und damit „ad letzt“ - zu dem Antrag der AfDFraktion „Kita-Leitungsfreistellung jetzt in Angriff nehmen“ auf Drucksache 7/5681, Neudruck. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6. Für die Eröffnung von Tagesordnungspunkt 7 übergebe ich an die Frau Vizepräsidentin.

Guten Tag, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf.

TOP 7: Gesetz zur Änderung lehrerbildungsrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften