Protocol of the Session on June 21, 2023

(Vereinzelt Beifall AfD - Hünich [AfD]: Sehr guter Antrag, sehr gut!)

Es gab über 50 Bewerbungen. Den Rundfunkratsmitgliedern wurden lediglich vier präsentiert, obwohl vom Rundfunkrat gewünscht war, eine größere Auswahl zu erhalten.

(Zuruf der Abgeordneten Richstein [CDU])

- Wie bitte?

(Frau Richstein [CDU]: Sie konnten doch alle einsehen!)

- Dazu komme ich jetzt. - Die 50 Bewerbungen durften die Rundfunkratsmitglieder erst überhaupt nicht einsehen. Erst nach Beschwerde einzelner Rundfunkratsmitglieder wurde uns dann in einem Topsecret-Verfahren - unter Abgabe der Handys, in einem geschützten Raum, mit Datenschutzerklärung, die wir unterzeichnen mussten

(Zuruf des Abgeordneten Stohn [SPD])

- selbstverständlich, ich kann Ihnen die E-Mail zeigen; lesen Sie mal Ihre E-Mails, Sie sind doch auch im Rundfunkrat - gestattet, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Dann blieben von den vier Bewerbungen zum Schluss zwei übrig - eine davon ist eine ehemalige Regierungssprecherin der SPD. Ich bin fest davon ausgegangen, dass sich dieser Rundfunk und vor allem die SPDVertreter und Genossen in den Kontrollgremien und im Rundfunkrat das nicht trauen. Aber sie haben es sich getraut, meine Damen und Herren: Im vierten Wahlgang - so lange, bis das Ergebnis passte, hat man gewählt - hat man eine Intendantin gewählt, die so eng mit einer Regierungspartei verknüpft ist, wie man es sich eigentlich nicht vorstellen kann. Das hat nichts mit freiem Rundfunk zu tun.

(Beifall AfD)

Der Verwaltungsrat ist mittlerweile zu einem Drittel mit SPD-Mitgliedern besetzt: Der Vorsitzende ist SPD-Mitglied, unser Mitglied der rbb media ist SPD-Mitglied. - Deswegen ist es wichtig, an diesem Punkt festzuhalten: Wir brauchen strikte Änderungen im RBB-Staatsvertrag, nicht nur diejenigen, die uns der Rechnungshof vorgibt. Lassen Sie uns den Änderungsantrag der AfD nicht nur mit überweisen, sondern auch beschließen. Wir möchten, dass die Zahl der Mitglieder des Rundfunkrats halbiert wird - von 30 auf 15 Mitglieder. Wir möchten die Direktwahl des Rundfunkrats, damit er auch eine Legitimität in der Bevölkerung erhält und dadurch der Rundfunk an sich gestärkt hervorgeht. Und wir möchten den Einfluss der Parteien so weit wie möglich minimieren.

(Vereinzelt Beifall AfD)

Das heißt: Eine Mitgliedschaft im Rundfunkt ist unvereinbar mit einer Mitgliedschaft in einer politischen Partei, meine Damen und Herren.

(Kretschmer [DIE LINKE]: Treten Sie dann zurück?! - Zuruf des Abgeordneten Roick [SPD] - Kretschmer [DIE LINKE]: Gehen Sie mal mit gutem Beispiel voran!)

Diese Parteien in der Bundesrepublik haben sich nicht nur den Staat zur Beute gemacht, sondern sie haben sich auch den Rundfunk zur Beute gemacht. Wenn Sie das beschließen, meine Damen und Herren, bin ich selbstverständlich der Erste, der sein Rundfunkmandat niederlegt. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Als nächste Rednerin spricht Frau Abgeordnete Richstein für die CDU-Fraktion zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich versuche - im Gegensatz zu meinen Vorrednern - zum Antrag zu sprechen.

(Hünich [AfD]: Ha!)

Der lässt mich in der Tat mit einigen Fragezeichen zurück. Ich sehe zum einen nicht die von der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER heraufbeschworene Gefahr, dass die Empfehlungen der Landesrechnungshöfe in der Umsetzung der Novellierung nicht die notwendige Aufmerksamkeit erfahren.

(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

Ich teile auch nicht Ihr Misstrauen, Herr Abgeordneter Vida, gegenüber dem Ministerpräsidenten Herrn Dr. Woidke, wenn Sie auf Ihrer Homepage schreiben, dass Sie sich nicht auf die Aussage des Ministerpräsidenten verlassen, er werde die Hinweise berücksichtigen.

(Vida [BVB/FW]: Das gab es ja häufiger schon!)

Es gibt wohl niemanden hier im Plenarsaal, beim Rundfunk Berlin-Brandenburg, im Rundfunkrat oder im Verwaltungsrat des RBB, der meint, es könnte ein „Weiter so“ im RBB geben.

(Hünich [AfD]: Haben Sie doch gemacht!)

Ich kenne kein involviertes Gremium, in dem nicht über die Empfehlungen der Landesrechnungshöfe gesprochen und beraten wird. Die Empfehlungen der Landesrechnungshöfe bleiben aber, was sie sind, nämlich Empfehlungen. Daher werden wir sie - wahrscheinlich auch in der Debatte nachher - nicht eins zu eins übernehmen und dem Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion nicht zustimmen. Jedoch ist es geboten, über den Antrag zu diskutieren. Daher haben die Koalitionsfraktionen die Überweisung an den Hauptausschuss beantragt.

Wir müssen auch berücksichtigen, dass diese Empfehlungen nicht im luftleeren Raum stehen: Erstens haben die Regierungschefs bereits im Mai 2023 den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag unterzeichnet, den wir heute auch auf der Tagesordnung des Landtages haben, denn die Länder sehen gerade die Notwendigkeit eines einheitlichen gesetzlichen Rahmens in den Bereichen Transparenz und Compliance-Grundsätze sowie Aufsicht und Kontrolle bei den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio.

Zweitens haben sich die Länder Berlin und Brandenburg bereits vor über einem Jahr auf den Weg gemacht, den RBB-Staatsvertrag zu novellieren, und im Oktober 2022 gab es hierzu eine gemeinsame Anhörung unseres Hauptausschusses und des Ausschusses für Engagement, Bundesangelegenheiten und Medien des Abgeordnetenhauses von Berlin. Selbstverständlich, die Parameter haben sich geändert, jedoch weise ich darauf hin, dass auf allen Ebenen an Veränderungen gearbeitet wird.

Drittens hat sich auch im RBB selbst viel geändert: Niemand hat dort erst auf die Empfehlungen der Landesrechnungshöfe gewartet - ob dies die interne Revision betrifft, Compliance-Vorschriften, das Gehaltsgefüge und vieles mehr, über das die Interimsintendantin Frau Dr. Vernau mehrfach im Hauptausschuss berichtet hat.

Kehren wir zu meinen Fragenzeichen zurück: Ich frage mich, ob dieser Antrag mit heißer Nadel gestrickt oder warum er so schludrig erarbeitet wurde. Exemplarisch sei angemerkt, dass es wohl schwerfallen wird, einen Ausschuss für Engagement, Bundesangelegenheiten und Medien des Abgeordnetenhauses von Berlin zu finden, denn er wurde nach der Wiederholungswahl neu gebildet und heißt jetzt Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien.

Der Verwaltungsrat des RBB tagt - entgegen Ihrem Antrag - laut Staatsvertrag nicht öffentlich, und seine Mitglieder werden gewählt, nicht entsandt. Die Rechnungshöfe empfehlen auch nicht, dass der Verwaltungsrat mindestens einmal im Monat tagt, sondern in der Regel monatlich bzw. mindestens alle zwei Monate. Abschließend - da Sie ja gerne die Tagesordnung, die Sitzungsergebnisse und auch die Übersicht über die Anwesenheit sehen möchten -: Die Protokolle der Rundfunkratssitzungen sind inklusive Tagesordnung und Sitzungsanwesenheit für alle Mitglieder der Organe und der Rechtsaufsicht im Internet einsehbar - rückwirkend bis zur 68. Rundfunkratssitzung am 12. September 2012. - Ich denke, dass wir über den Rest beraten können. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Abgeordneter Domres zu uns. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin Nonnemacher, herzlichen Dank, dass wenigstens Sie noch da sind. Ansonsten scheint für dieses Thema bei der Landesregierung ja kein Interesse vorhanden zu sein. Ich finde es einen Skandal, dass die Landesregierung bei dieser Debatte fast abwesend ist.

(Beifall DIE LINKE und BVB/FW sowie vereinzelt AfD)

„RBB-Skandal darf nicht folgenlos bleiben“ - so überschreibt die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion ihren Antrag. Wer kann da nicht beipflichten? Dass dieser Antrag an den Hauptausschuss überwiesen wird, ist folglich nur logisch. Die im Antrag enthaltenen Forderungen greifen verschiedene Debatten der letzten Wochen und Monate sowie den Bericht der Rechnungshöfe auf, und der Katalog ist bei Weitem nicht abschließend. Zu groß ist der Diskussions- und vor allem der Änderungsbedarf. Es vergeht keine Hauptausschusssitzung, in der nicht intensiv über den RBB

Skandal oder die Zukunft des RBB gesprochen wird. Zum Teil nimmt diese Diskussion aber auch absurde Züge an: So konterte die AfD meine Forderung nach einer zügigen Überarbeitung des RBB-Staatsvertrags dahingehend, dass doch wohl Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen sollte, und kündigte wenige Stunden später einen eigenen Staatsvertragsentwurf an. Was für eine gruselige Vorstellung.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der RBB hat seit vergangenem Freitag eine neue Intendantin, und selbstverständlich - das möchte ich hier noch einmal aussprechen - wünscht die Linksfraktion der neuen Intendantin viel Erfolg, denn es geht um nicht weniger als die Existenz unseres Regionalsenders.

(Beifall DIE LINKE sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Die Begleitumstände der Wahl der neuen Intendantin machen das Dilemma, in dem sich der RBB seit nunmehr einem Jahr befindet, deutlich. Dass die Gehaltsfrage der Intendanz eine wesentliche ist, hat nicht zuletzt der Bericht des Landesrechnungshofes deutlich gemacht. Dass dieses Thema kurz vor der Wahl diese Brisanz bekam, war auch nicht überraschend. So ist es eben, wenn Entscheidungen herausgezögert, verschoben oder ausgesessen werden.

Wir bleiben bei unseren Vorschlägen: erstens Einsetzung einer unabhängigen Kommission, um Maßstäbe für Intendanten- und Direktorengehälter zu erarbeiten; zweitens Beachtung der Landesrechnungshofberichte; drittens die Reduzierung bzw. Abschaffung der außertariflichen Stellen.

Ulrike Demmer steht vor einer enormen Herausforderung, die sie eigentlich nur meistern kann, wenn sie schnell das Vertrauen der Mitarbeitenden gewinnen und eng und vertrauensvoll mit Rundfunkrat und Verwaltungsrat zusammenarbeitet.

Dies setzt die Bereitschaft wirklich aller Beteiligten voraus. Dabei muss ein Schwerpunkt der längst überfällige Tarifabschluss sein. Die Blockade seitens der Geschäftsführung muss endlich beendet werden, ein guter Tarifvertrag für alle Mitarbeitenden des Senders muss her - Punkt.

(Beifall DIE LINKE)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ebenso ist es unabdingbar, dass sich die Gremienarbeit verändert und sie gestärkt wird. Die bisher schon festgestellten Defizite müssen mit dem neuen RBB-Staatsvertrag abgestellt werden. Der Antrag geht da in die richtige Richtung, und die Landesrechnungshöfe liefern da wertvolle Hinweise.

Für DIE LINKE heißt das unter anderem: erstens die Stärkung der hauptamtlichen Unterstützung durch das Gremienbüro unter Herausnahme des Büros aus der RBB-Hierarchie, zweitens Qualifikationsanforderungen für Gremienvertreterinnen und -vertreter, drittens regelmäßige systematische und verbindliche Weiterbildungen der Gremienmitglieder, viertens Stärkung der Einbeziehung der Personalvertretungen, und letztendlich fünftens selbstverständlich eine unabhängige, weisungsfreie Compliance sowie regelmäßige Berichte auch für die Öffentlichkeit.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur die neue Intendantin wird daran gemessen werden, wie es gelingt, bei den Mitarbeitenden, bei den Brandenburgerinnen und Brandenburgern in der Öffentlichkeit Glaubwürdigkeit und verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Voraussetzung dafür ist, dass

offen und transparent Probleme und Fragen benannt werden und unmissverständlich deutlich gemacht wird, dass die Aufarbeitung des RBB-Skandals oberste Priorität hat und mit den Beschäftigten im Dialog an der Zukunftsfähigkeit des Senders gearbeitet wird. Ebenso ist es von Bedeutung, dass es gelingt, die wirtschaftliche Schieflage des Senders zu bewältigen und sowohl bei der Neuausrichtung des Programms als auch bei Ausbau und Stärkung der regionalen Berichterstattung die Mitarbeitenden stärker einzubeziehen.

Offenheit und Transparenz muss auch gegenüber den medienpolitischen Akteuren herrschen. Es ist völlig inakzeptabel, dass sowohl der Zwischen- als auch der Endbericht der Kanzlei Lutz | Abel nur geschwärzt an den Landtag gehen soll.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE, AfD und BVB/FW)

Der gehört in den parlamentarischen Raum, und mindestens der Untersuchungsausschuss muss beide Berichte vollständig und ungeschwärzt bekommen.

Sowohl die Landesregierungen Berlin und Brandenburg als auch die Landesparlamente sind ebenso in der Pflicht. Die Staats- und die Senatskanzlei müssen dringend die Wahrnehmung der Rechtsaufsicht analysieren und nachsteuern sowie schnell mit der Überarbeitung des Staatsvertrages fertig werden. Bis zum Ende des Untersuchungsausschusses darf damit nicht gewartet werden. Die Parlamente - also wir - sind in der Pflicht, diesen Prozess intensiv zu begleiten und sich aktiv in die Erarbeitung des Staatsvertrages und bei der Bewältigung der RBB-Krise einzubringen. Selbstverständlich überweisen wir den Antrag. - Herzlichen Dank.