Um die Akzeptanz für Anlagen vor Ort zu erhöhen, sind seit 2021 in § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz erstmals auch Regelungen
zur Beteiligung von betroffenen Kommunen enthalten. Betreiber von Windenergieanlagen dürfen künftig - man höre und staune! - bis zu 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde Windstrom an die Kommunen vor Ort weiterreichen. Dieses Geld können sich Betreiber von den Netzbetreibern auch noch zurückerstatten lassen.
sollte eine wirkliche Direktvermarktung priorisiert werden. Die Integration dezentraler Anlagen in die Energiemärkte ist notwendig - der Minister sprach vorhin davon -, um damit auch den Beitrag zur Systemstabilisierung zu erhöhen.
Gleichzeitig bieten sie erhebliche Erlöspotenziale. In Brandenburg werden aus Stabilitätsgründen nur ca. 20 % der konzipierten Anlagenleistung in das deutsche Energieverbundnetz von 50 Hertz eingespeist.
Darf ich den Gedanken noch beenden? - Aufgrund des schleppenden Netzausbaus schalten Netzbetreiber immer wieder Solarparks und Windenergieanlagen gerade dann ab, wenn sie am effizientesten produzieren. Folglich werden 80 % aller regenerativen Energien über das EEG ohne Einspeisung pauschal vergütet.
Vielen Dank, Herr Kollege Drenske, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Sie erzählen uns die ganze Zeit, was Sie alles nicht
wollen. Jetzt meine ganz einfache Frage: Wie wollen Sie die Autarkie in der Energieversorgung sicherstellen? Das würde mich interessieren. Könnten Sie in drei, vier Sätzen konkret beantworten, wie die Autarkie, von der Sie sprechen, hergestellt werden soll?
hätten Sie meinen Antrag gelesen - da steht das drin. Dann würde ich im Zuge meiner Rede auch endlich dazu kommen, Ihnen das näherzubringen, denn offensichtlich hat das ja ein Großteil der Abgeordneten nicht verstanden.
Herr Abgeordneter Drenske, ich glaube nicht, dass die Kolleginnen und Kollegen hier quatschen; sie rufen vielleicht dazwischen, aber …
(Zurufe von der AfD: Das ist ja wohl die Höhe! Das gibt’s doch wohl nicht! - Dr. Berndt [AfD]: Der redet die ganze Zeit dazwischen! - Weitere Zurufe von der AfD)
- Herr Abgeordneter Dr. Berndt, Sie rufen momentan auch dazwischen. Das muss auch an Ihre eigene Fraktion gehen; es ist nicht nur Herr Abgeordneter Bretz. Es stimmt: Er hat dazwischengerufen. Aber aus Ihrer Fraktion habe ich heute auch schon mehrfach Zwischenrufe bei anderen Redebeiträgen gehört.
Herr Abgeordneter Drenske, wir kommen jetzt zur Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Rostock. - Bitte.
Vielen Dank, Herr Drenske, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Ich habe eine Sache tatsächlich nicht verstanden. Vielleicht könnten Sie sie mir erläutern? Sie haben sich zu Beginn ja stark gegen Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien ausgesprochen; das Land werde damit zugeschwemmt. Dann sprechen Sie aber von autarken Strukturen und dezentralen Anlagen.
Sind das kleine Atomkraftwerke für jedes Dorf oder kleine Kohlekraftwerke - oder sind es nicht doch die erneuerbaren Energien?
In meiner Einleitung habe ich erwähnt, dass es hierbei - wovon ich sprach - darum geht, dass wir mit Großanlagen zugeschwemmt werden.
Ich glaube, Herr Walter hat es vorhin in ähnlicher Weise ausgedrückt. Wir sind doch nicht dagegen, dass man auch bei regenerativer Energie ökonomisch sinnvolle Dinge umsetzt. Wir sind dagegen, dass man der Bevölkerung Großanlagen aufdrückt, die unsere Umwelt und unsere Natur zerstören,
und dann auch noch mit dem Klimaaspekt kommt: Damit würden wir die Welt retten. - Wir werden sie damit eher schädigen, als dass wir sie retten.
Ich darf fortfahren? - Gut. Also: 80 % der regenerativen Energie werden folglich über das EEG ohne Einspeisung vergütet. Die Sondervergütungen werden dann in Form von Steuern und Netzgebühren auf alle Bürger umgelegt und betragen mittlerweile fast 50 % des Strompreises. Nach geltender EEG-Rechtslage ist eine Direktvermarktung von erzeugter Leistung über regionale Kleinnetze bzw. Stadtwerke oder, wo nicht vorhanden, über Bürgerenergiegesellschaften vorrangig vorgeschrieben. Der Minister sagte das.
Aber das wird meist nicht angewendet. Derzeit ist die Direktvermarktung nach EEG das genaue Gegenteil davon, und damit ist es für Anlagenbetreiber völlig uninteressant, Versorgungsverträge mit angrenzenden Kommunen zu schließen. Da verkauft der Betreiber der stromerzeugenden Anlage den damit erzeugten und eingespeisten Strom über einen Direktvermarkter an der Strombörse und erhält dafür, gefördert, eine zusätzliche Marktprämie. Vereinfacht ausgedrückt: Das Marktprämienmodell regelt es so, dass der Anlagenbetreiber einen Erlös vom Käufer des von ihm erzeugten Stroms sowie die Differenz zur sonst erhaltenen EEG-Vergütung vom Netzbetreiber erhält. Dadurch bleibt die Investitionssicherheit des Anlagenbetreibers gewahrt, da ihm das Vermarktungsrisiko weitgehend genommen wird. Alles klar.
Im vorliegenden Antrag wird die Landesregierung beauftragt, zu prüfen, inwiefern Städte und Gemeinden dabei unterstützt werden können, im Zuge des Ausbaus regenerativer Energien Bür-
gerenergiegesellschaften und kommunale Direktversorgungsverträge durch in der Form den Stadtwerken ähnelnde Eigenbetriebe zu initiieren. Dass das funktioniert, zeigen viele Stadtwerke. Die machen nämlich ordentlich Gewinn. Die Vor-Ort-Vermarktung hat den Vorteil, dass der Anlagenbetreiber vom Abnehmer einen höheren Preis als die Einspeisevergütung erhält und der Abnehmer selbst weniger für den Solarstrom zahlt als beim Bezug über den Stromanbieter. Zudem entfallen Netzentgelt und Konzessionsabgabe.
Die Gemeinde Feldheim, der Minister sagte es, ist die erste Gemeinde in Brandenburg, der es gelungen ist, den Einwohnern - man höre jetzt, aufpassen! - nur ca. 30 % der derzeit marktüblichen Energiekosten zu berechnen.
Es können alle Energieformen, neben Strom aus Wind und Solar auch Biogas, Reststoffe, Prozesswärme, kommunale Versorgungsnetze, Geothermie und Wärmepumpen, genutzt, ausgebaut und kombiniert werden. Solche Projekte sind gut geeignet, um unseren Mittelstand und unseren Einwohnern im Land bezahlbaren, günstigen Strom in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen.
Viele Einwohner und Gewerbetreibende können die Wucherpreise für Strom längst nicht mehr bezahlen, während unsere Bundesregierung versucht, Großabnehmer mit Preisen von 5 bis 7 Cent je KWh zu subventionieren. Dabei sind sie von sämtlichen Steuern und Abgaben befreit. Wir bitten daher um eine umgehende Prüfung im Sinne unseres Antrages, um allen Einwohnern und Gewerbetreibenden die Energie zukunftssicher bereitstellen zu können. Entsprechende Anträge von Ihnen in diesem Plenum zu Geothermie, Fernwärme und Photovoltaik - hier sind sie praxistauglich umsetzbar.