1) Drittstaatsangehörige sind Personen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäi
2) Folgende Länder werden zum Westbalkan gezählt: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedo
3) Folgende Länder werden zu Osteuropa gezählt: die Republik Moldau, die Russische Föderation, die Ukraine sowie Belarus.
4) Es werden folgende acht Herkunftsländer umfasst: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.
Die aktuelle Bundesregierung hat das sogenannte Bürgergeld eingeführt. Bereits 2019 wurde durch eine Anfrage aus der AfD-Bundestagsfraktion bekannt, dass insbesondere Syrer bei Sozialhilfeempfängern massiv überrepräsentiert sind (damals noch Hartz IV). Es stellen sich die Fragen zum aktuellen Stand im Hinblick auf arbeitssuchende Ausländer im Land Brandenburg.1
Ich frage daher die Landesregierung: Wie hoch ist der aktuelle Ausländeranteil an den Bürgergeldbeziehern im Land Brandenburg? Bitte nach Nationalitäten aufschlüsseln und den Status Flüchtling jeweils gesondert ausweisen.
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie Prof. Dr.-Ing. Steinbach die Mündliche Anfrage wie folgt:
Die Anteile von ausländischen Bürgergeldbeziehenden im Land Brandenburg sind nachfolgend dargestellt. Zur Beantwortung der Frage wurde auf die öffentlich zugänglichen aktuellen Daten des Migrationsmonitors des Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit (BA) zurückgegriffen. Der erfragte Parameter „Status Flüchtling“ wird von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht erfasst. Den dargestellten Daten können daher nicht ausschließlich Fluchtmotive beigemessen werden. Es wird das Aggregat „Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem der zugangsstärksten Herkunftsländer von Asylbewerbern“ oder kurz „Asylherkunftsländer“ ausgewiesen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftraums (EU zzgl. Island, Liechtenstein, Norwe- gen) oder der Schweiz sind nicht abgebildet.
Bei den nachfolgenden Daten handelt es sich um den Bestand an Regelleistungsberechtigten im Land Brandenburg zum Zeitpunkt Dezember 2022 (Stand April 2023 - Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten).
1 Vgl. „Drei von vier Syrern leben von Hartz IV“ in: https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-09/fluechtlinge-syrerhartz-iv (221.11.2019), abgerufen am 04.05.2023.