Protocol of the Session on May 11, 2023

Irak 43,5

Islamische Republik Iran 36,1

Nigeria 12,5

Pakistan 35,1

Somalia 38,1

Arabische Republik Syrien 34,2

Sonstige Drittstaaten 39,1

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Drittstaatsangehörige sind Personen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäi

schen Wirtschaftraums (EU zzgl. Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz sind.

2) Folgende Länder werden zum Westbalkan gezählt: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedo

nien sowie Serbien.

3) Folgende Länder werden zu Osteuropa gezählt: die Republik Moldau, die Russische Föderation, die Ukraine sowie Belarus.

4) Es werden folgende acht Herkunftsländer umfasst: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.

X) Nachweis ist nicht sinnvoll

7. Wahlperiode

Eingegangen: 11.05.2023 / Ausgegeben: 11.05.2023

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1684 des Abgeordneten Dennis Hohloch (AfD-Fraktion)

Aktueller Stand des Ausländeranteils bei Bürgergeldbeziehern

Die aktuelle Bundesregierung hat das sogenannte Bürgergeld eingeführt. Bereits 2019 wurde durch eine Anfrage aus der AfD-Bundestagsfraktion bekannt, dass insbesondere Syrer bei Sozialhilfeempfängern massiv überrepräsentiert sind (damals noch Hartz IV). Es stellen sich die Fragen zum aktuellen Stand im Hinblick auf arbeitssuchende Ausländer im Land Brandenburg.1

Ich frage daher die Landesregierung: Wie hoch ist der aktuelle Ausländeranteil an den Bürgergeldbeziehern im Land Brandenburg? Bitte nach Nationalitäten aufschlüsseln und den Status Flüchtling jeweils gesondert ausweisen.

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie Prof. Dr.-Ing. Steinbach die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Anteile von ausländischen Bürgergeldbeziehenden im Land Brandenburg sind nachfolgend dargestellt. Zur Beantwortung der Frage wurde auf die öffentlich zugänglichen aktuellen Daten des Migrationsmonitors des Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit (BA) zurückgegriffen. Der erfragte Parameter „Status Flüchtling“ wird von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht erfasst. Den dargestellten Daten können daher nicht ausschließlich Fluchtmotive beigemessen werden. Es wird das Aggregat „Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem der zugangsstärksten Herkunftsländer von Asylbewerbern“ oder kurz „Asylherkunftsländer“ ausgewiesen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftraums (EU zzgl. Island, Liechtenstein, Norwe- gen) oder der Schweiz sind nicht abgebildet.

Bei den nachfolgenden Daten handelt es sich um den Bestand an Regelleistungsberechtigten im Land Brandenburg zum Zeitpunkt Dezember 2022 (Stand April 2023 - Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten).

1 Vgl. „Drei von vier Syrern leben von Hartz IV“ in: https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-09/fluechtlinge-syrerhartz-iv (221.11.2019), abgerufen am 04.05.2023.

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Staatsangehörigkeit

Regelleistungsberechtigte

Aktueller

Monat

Anteil in %

Insgesamt 145.469 100

dar. Deutschland 100.772 69,3

Ausland 44.696 30,7

dar. Drittstaaten1) 41.056 28,2

Türkei 856 0,6

Vereinigtes Königreich 23 0,0

Asylherkunftsländer2) 16.710 11,5

Afghanistan 5.055 3,5

Eritrea 398 0,3

Irak 233 0,2

Islamische Rep. Iran 403 0,3

Nigeria 107 0,1

Pakistan 239 0,2

Somalia 401 0,3

Arabische Rep. Syrien 9.874 6,8

Westbalkan3) 928 0,6

Osteuropa4) 19.211 13,2

dar. Ukraine 17.908 12,3

Sonstige Drittstaaten 3.328 2,3