Protocol of the Session on May 11, 2023

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1682 des Abgeordneten Dennis Hohloch (AfD-Fraktion)

Förderschulen im Land Brandenburg

Ich frage die Landesregierung: Wie haben sich die Anmeldungen für den Besuch einer Förderschule im Land Brandenburg (Erstwunsch) zwischen dem Schuljahr 2012/13 und 2022/23 vor dem Hintergrund des jeweils zur Verfügung stehenden Platzangebots insgesamt entwickelt? Bitte nach Schulen und Schuljahren untergliedern, nach Kreisen/kreisfreien Städten aufgliedern sowie die tatsächliche Auslastung der jeweils vorhandenen Platzkapazitäten angeben.

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport Freiberg die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Aufnahme in die Förderschule erfolgt nicht - wie zum Beispiel die Aufnahme in eine Schule der Sekundarstufe I - aufgrund eines Bewerbungsverfahrens, in welchem ein Erstwunsch und eventuelle weitere Wünsche angegeben werden können.

Grundlage der Aufnahme an eine Förderschule ist ein Bescheid des staatlichen Schulamtes, der das Ergebnis eines sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens darstellt. Gemäß § 5 Abs. 1 Sonderpädagogik-Verordnung entscheidet das staatliche Schulamt u. a. über den Lernort, die Jahrgangsstufe und die Förderinhalte. Diese Entscheidung wird in den allermeisten Fällen einvernehmlich getroffen.

Um es noch einmal zu verdeutlichen: Im Rahmen des Feststellungsverfahrens werden die Personensorgeberechtigten der Schülerin oder des Schülers angehört; häufig stellen diese auch selbst den Antrag auf Durchführung des Verfahrens. Im Rahmen der Anhörung werden Eltern auch zur Entscheidung über den Lernort beteiligt.

Die Aufnahme in Schulen - wie auch in Förderschulen - wird selbstverständlich schulstatistisch erfasst. Sie bildet sich in der amtlichen Schuldatenerhebung ab und wird u. a. vom Amt für Statistik und der KMK veröffentlicht. Das hier für zehn Jahre, nach Schulen und Kreisen differenziert darzustellen, würde den Rahmen einer mündlichen Anfrage übersteigen.

In der Anfrage wird auf das zur Verfügung stehende Platzangebot Bezug genommen. Dazu ist festzuhalten, dass das MBJS darüber keine aufbereiteten und aggregierten Daten vorhält, weil sich das Platzangebot nach Schulstufen und Schulformen regional ständig ändert.

Das verfügbare Platzangebot entspricht in der Regel der Summe der vom MBJS gemäß § 104 BbgSchulG erteilten Genehmigungen zur Errichtung, Änderung und Auflösung von

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Schulen einschließlich diesbezüglicher Änderungen und hält sich grundsätzlich im Rahmen der genehmigten Schulentwicklungspläne der kreisfreien Städte und Landkreise sowie der planungsberechtigten kreisangehörigen Schulträger (§ 102 BbgSchulG).

7. Wahlperiode

Eingegangen: 11.05.2023 / Ausgegeben: 11.05.2023

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1683 des Abgeordneten Dennis Hohloch (AfD-Fraktion)

Länge der Arbeitslosigkeit von Ausländern im Land Brandenburg

Die aktuelle Bundesregierung hat das sogenannte Bürgergeld eingeführt. Bereits 2019 wurde durch eine Anfrage aus der AfD-Bundestagsfraktion bekannt, dass insbesondere Syrer bei Sozialhilfeempfängern massiv überrepräsentiert sind (damals drei Viertel der Syrer in Hartz IV).1 Bis 2021 war der Anteil der Bezieher staatlicher Unterstützung unter Zuwanderern aus Syrien nur unwesentlich gesunken (auf 65 %).2

Ich frage daher die Landesregierung: Wie hoch ist der aktuelle Anteil der ausländischen, langzeitarbeitslosen Bürgergeldbezieher gemessen an der Aufenthaltsdauer (über 1 Jahr, über 2 Jahre, über 3 Jahre, etc.)? Bitte nach Nationalitäten aufschlüsseln und den Status Flüchtling jeweils zusammengefasst gesondert ausweisen.

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie Prof. Dr.-Ing. Steinbach die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zur Beantwortung Ihrer Anfrage wurde auf aktuelle Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zurückgegriffen. Ausweisbar ist nur der jeweilige Anteil der Langzeitarbeitslosen (LZA) innerhalb der einzelnen Staatsangehörigkeiten der Bürgergeldbeziehenden. Eine Differenzierung nach Nationalität und Langzeitarbeitslosigkeit verteilt über die jeweilige Aufenthaltsdauer ist statistisch nicht möglich, da entsprechende Daten nicht vorliegen.

Der erfragte Parameter „Status Flüchtling“ wird von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht erfasst. Den dargestellten Daten können daher nicht ausschließlich Fluchtmotive beigemessen werden. Es wurde das Aggregat „Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem der zugangsstärksten Herkunftsländer von Asylbewerbern“ oder kurz „Asylherkunftsländer“ von der Statistik der BA genutzt und in der Darstellung ausgewiesen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftraums (EU zzgl. Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz sind nicht abgebildet.

1 Vgl. „Drei von vier Syrern leben von Hartz IV“ in: https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-09/fluechtlinge-syrer-hartz-iv (22.11.2019) , abgerufen am 04.05.2023. 2 Vgl „Mehrheit der Syrer bekommt Hartz IV“ , in: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/arbeitsmarkt-fuer-fluechtlinge-mehrheit-der-syrer-bekommt-hartz-iv-17436764.html (14.07.2021), abgerufen am 04.05.2023.

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Anteil der Langzeitarbeitslosen nach Staatsangehörigkeit Brandenburg (Gebietsstand April 2023) April 2023

Staatsangehörigkeit Anteil Langzeitarbeitslose in Pro

zent

Insgesamt 48,9

Deutschland 57,6

Ausland 23,4

davon Drittstaaten1) 21,3

Türkei 41,3

Vereinigtes Königreich 37,5

Westbalkan2) 55,1

davon Albanien 42,1

Bosnien und Herzegowina 54,7

Kosovo X

Montenegro X

Nordmazedonien 66,7

Serbien 52,0

Osteuropa3) 5,2

davon Republik Moldau 24,1

Russische Föderation 38,3

Ukraine 2,1

Belarus 34,5

Asylherkunftsländer4) 31,7

davon Afghanistan 25,5

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Eritrea 33,3

Irak 43,5