Protocol of the Session on May 11, 2023

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1650 des Abgeordneten Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER Fraktion)

Friedersdorf bei Herzberg: Straßenausbaubeiträge 1997 gezahlt, Straße bis heute nicht fertig II

In der Gemeinde Friedersdorf wurden die Anlieger schon 1997 mit Vorausleistungsbescheid für eine Straßenbaumaßnahme Dorfangergestaltung herangezogen. Fördermittel aus der Dorferneuerung hat die Gemeinde auch erhalten. Bis zur Eingemeindung in die Stadt Herzberg (Elster) in 2003 konnte die Maßnahme nicht vollständig abgeschlossen werden. Anschließend ist sie den „größeren Problemen“ der Stadt Herzberg zum Opfer gefallen. Seit nun bereits 25 Jahren warten die Friedersdorfer darauf, dass die letzten Meter der Straßenbaumaßnahme abgeschlossen werden. Das Land Brandenburg unterstützt die Kommunen beim Straßenbau, nach der Abschaffung der Ausbaubeiträge, mit jährlichen pauschalen Zuwendungen. Die Stadt Herzberg (Elster) hat in den vergangenen vier Jahren eine halbe Million Euro pauschale Zuwendung des Landes Brandenburg für Straßenbaumaßnahmen erhalten. Wofür diese eingesetzt wurden, ist fraglich. Jedenfalls nicht für diese Straßenbaumaßnahme.

Ich frage die Landesregierung: Gibt es Anweisungen oder Hinweise an die Landkreise und Rechnungsprüfungsämter zur Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der pauschalen Zuweisungen des Landes Brandenburg an die Kommunen zum Straßenausbau, damit der Straßenausbau im Land Brandenburg zügig vorankommt und es nicht, wie in der Stadt Herzberg (Elster), Gemeindeteil Friedersdorf, 25 Jahre dauert und der 1997 begonnene Straßenausbau immer noch nicht abgeschlossen ist?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung Beermann die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Beantwortung Ihrer Fragen ergibt sich aus dem Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen sowie der Straßenausbau-Mehrbelastungsausgleich-Verordnung (StraMaV).

Soweit die pauschalierte Zahlung die entstehende Mehrbelastung einer Gemeinde nicht vollständig deckt, gleicht das Land dieser Gemeinde den Fehlbetrag auf Antrag aus. Im Antrag ist die Höhe der Mehrbelastung im Einzelnen nachzuweisen, vgl. § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Gesetzes über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen.

Der pauschale Mehrbelastungsausgleich ist zweckgebunden, § 2 Abs. 1 StraMaV. Das heißt, er darf ausschließlich für Straßenausbaumaßnahmen verwendet werden.

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Für nicht verwendete Mehrbelastungsausgleichszahlungen ist von den Gemeinden eine Sonderrücklage zu bilden, § 2 Abs. 4 Satz 3 StraMaV. Eine regelmäßige Kontrolle der Verwendung der Mittel des pauschalen Mehrbelastungsausgleichs ist daher nicht erforderlich und gesetzlich nicht vorgesehen.

Etwas anderes gilt, wenn die in der Sonderrücklage enthaltenen Mittel für Straßenausbaumaßnahmen nicht ausreichen. In diesen Fällen kann von den Gemeinden ein Antrag auf Fehlbetragsausgleich gestellt werden, wobei von dieser Summe die bis zum Zeitpunkt der Antragstellung erhaltenen Pauschalzahlungen abgezogen werden, vgl. § 4 Abs. 3 Satz 1 StraMaV.

Zuständige Stelle für die Prüfung und Gewährung des Mehrbelastungsausgleichs sowie des Fehlbetragsausgleichs ist das Landesamt für Bauen und Verkehr als Erstattungsbehörde, § 1 StraMaV.

Das Antrags- und Nachweisverfahren für den Fehlbetragsausgleich ist in § 5 StraMaV geregelt. Unter anderem sind die Entscheidung des zuständigen Organs der Gemeinde über die beabsichtigte Straßenausbaumaßnahme und Belege dafür, dass es sich um eine beitragsfähige Straßenausbaumaßnahme handelt, dem Antrag beizufügen. Der Fehlbetragsausgleich erfolgt nur in der Höhe, in der ein Anspruch besteht.

Der Bau und die Unterhaltung von Gemeindestraßen erfolgt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Das Land darf daher in der Regel auf Zeitabläufe keinen Einfluss nehmen. Die Rechtsaufsicht über die Kommunen wird durch die Kommunalaufsicht (Land- kreise) wahrgenommen. Im Falle des Bekanntwerdens von Rechtsverstößen im Zuge der Prüfung und Gewährung des Mehrbelastungsausgleichs für Straßenausbaumaßnahmen, die seit dem 1. Januar 2018 erfolgt sind (Zeitpunkt ab Geltung des Gesetzes über den Mehr- belastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen sowie der StraMaV), würde ein Hinweis an das MIK ergehen, das die Zuständigkeit über die Kommunalaufsicht hat.

7. Wahlperiode

Eingegangen: 11.05.2023 / Ausgegeben: 11.05.2023

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1651 des Abgeordneten Lars Schieske (AfD-Fraktion)

Strafanzeigen zu behaupteten Sachverhalten des „Brandbriefes“ zu angeblichen Zuständen an Burger Oberschule

Im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung konnte man am 26. April 2023 in einem Artikel Folgendes lesen: „In dem ‚Brandbrief‘ zeichnen die Lehrkräfte, die das Schreiben nicht namentlich unterschrieben haben, ein düsteres Bild vom Geschehen an ihrer Schule. Als Beispiele nennt die Lehrerschaft unter anderem die verfassungsfeindliche Verbreitung von rechtsextremen Symbolen, Schriften, Musiktiteln und Gewalt an der Schule.“1

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Strafanzeigen gab es bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft vor der Veröffentlichung des „Brandbriefes“ von Lehrern, Eltern und Schülern dieser Burger Oberschule hinsichtlich der dargestellten Sachverhalte?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen die Mündliche Anfrage wie folgt:

Der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD- PMK) ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss (31. Januar des Folgejahres) aufgrund von Nachmeldungen/Korrekturen im Ergebnis der Ermittlungen in den relevanten Strafverfahren einer ständigen Aktualisierung. Daher kann zu einem späteren Abfragezeitpunkt zum selben Recherchezeitraum eine andere Fallzahl zu verzeichnen sein. Zur Erhebung der Fallzahlen für den selbstgewählten Betrachtungszeitraum von 2018 bis 2022 mit den jeweiligen Jahresendzahlen sowie für das Jahr 2023 für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 24.04.2023 (Veröffentlichung des Brand- briefes) wurden alle im Rahmen des KPMD-PMK gemeldeten Straftaten mit dem Katalogwert „Tatort“: Bahnhofstraße 10, 03096 Burg (Spreewald) mit Stand 05.05.2023 (Abfrage- zeitpunkt) ausgewertet. Im Ergebnis wurde für den Recherchezeitraum keine derartige Straftat im Rahmen des KPMD-PMK klassifiziert.

Straftaten mit dem Tatmittel Internet (z. B. Chatgruppen) und einem Bezug zur Schule konnten nicht berücksichtigt werden. Bei Straftaten mit dem Tatmittel Internet ist grundsätzlich der Wohnort des Tatverdächtigen als Tatort zu benennen. Eine Ausnahme besteht mit dem Vorliegen von Anhaltspunkten, bei der eine Verbindung der Tatzeit zu einem konkreten anderen Ort hergestellt werden kann.

1 Vgl. Bild-Online vom 26.04.2023, „Lehrer mit Brandbrief - Schulamt schreitet ein“, https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/rechtsextremismus-an-schule-in-spree-neisse-schulamt-schreitet-ein83698932.bild.html, abgerufen am 03.05.2023.

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Die Abbildung der Anzahl, des Alters und der Nationalität der Opfer im Sinne der Fragestellung im Zusammenhang mit den Straftatbeständen gemäß §§ 86a, 130 und 192a StGB ist nicht möglich. Gemäß den Verfahrensregeln zum „Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität“ sind Opfer natürliche Personen, die durch die mit Strafe bedrohte Handlung körperlich geschädigt wurden oder werden sollten. Dieser Status ist bei diesen Straftaten nicht gegeben.

7. Wahlperiode

Eingegangen: 11.05.2023 / Ausgegeben: 11.05.2023

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1652 des Abgeordneten Thomas Domres (Fraktion DIE LINKE)

Naturschutzstation Woblitz vor dem Aus

Die beim Landesamt für Umwelt (LfU) angesiedelte Naturschutzstation Woblitz bei Himmelpfort war über viele Jahre zentrale Stelle für den Schutz von Greifvögeln in Brandenburg. Hier wurden unter anderem bedeutende Schutz- und Monitoringprojekte organisiert, ehrenamtliche Greifvogelschützer angeleitet und koordiniert und verletzte Greifvögel fachkundig gepflegt und ausgewildert. Obwohl die Personalbedarfsplanung für das LfU keine Stellenkürzung vorsieht, soll die Stelle des letzten verbliebenen Mitarbeiters, der Anfang 2023 in den Ruhestand ging, nicht neu besetzt werden. In der Antwort auf die mündliche Anfrage Nr. 1486 legte Minister Vogel im Februar dar, dass Aufgaben der Station von anderen Stellen im LfU bzw. bei Dritten wahrgenommen werden könnten. Für die Greifvogelpflege vor Ort wurde eine Übernahme durch Dritte geprüft. Dies scheint inzwischen endgültig gescheitert zu sein, sodass die Schließung der Naturschutzstation besiegelt ist.

Ich frage die Landesregierung: An welchen Stellen im Landesamt für Umwelt oder bei Dritten wurden Ressourcen aufgestockt, um die Aufgaben der Naturschutzstation Woblitz übernehmen zu können?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Vogel die Mündliche Anfrage wie folgt:

Wie in der Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage zur 81. Sitzung des Landtags am 22.2.2023 erläutert, wurden in der Station Woblitz als Außenstelle der Staatlichen Vogelschutzwarte Aufgaben wahrgenommen, die zwischenzeitlich weggefallen sind oder sich deutlich reduziert haben. Dazu gehört die Betreuung von Schreiadlerküken im Rahmen von Bestandsstützungsmaßnahmen wie auch die Koordinierung und Begleitung des Wanderfalkenauswilderungsprojekts, das erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Die Aufnahme verletzter Greifvögel und deren Auswilderung als letzte wesentliche verbliebene Aufgabe der Station sollte in eine Vereinsträgerschaft überführt werden, was leider nicht gelungen ist.

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Die Aufnahme verletzter bzw. kranker Greifvögel wurde aber auch schon parallel zum Betrieb von Woblitz von anderen Auffangstationen betrieben, die eine Benennung durch das Landesamt für Umwelt (LfU) gemäß § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz für diesen Zweck erhalten haben. Darunter befindet sich eine vom Land über die Forstverwaltung betriebene Station, die Oppelhainer Pechhütte, Oberförsterei Hohenleipisch (Landkreis EE), sowie eine in Vereinsträgerschaft befindliche Station, die Wald-Jagd-Naturerlebnis e. V. in Potsdam. Die in der Station Woblitz vor der Schließung vorhandenen Greifvögel sind an die Oppelhainer Pechhütte zur weiteren Pflege übergeben worden.

Außerdem wurde in der Beantwortung Ihrer Anfrage zur Station Woblitz in der 81. Sitzung ausgeführt, dass Koordinierungsaufgaben an der Schnittstelle zum ehrenamtlichen Greifvogelschutz, die vom Mitarbeiter der Außenstelle Woblitz wahrgenommen wurden, zumindest teilweise von anderen Mitarbeitern des LfU landesweit wahrgenommen werden und nicht zwingend an einen bestimmten Standort gebunden sind.

So können durch die Besetzung einer Nachwuchskräftestelle in der Staatlichen Vogelschutzwarte am Standort Buckow ornithologische Fachaufgaben und artenschutzvollzugsbezogene Aufgaben verstärkt wahrgenommen werden. Dazu gehört z. B. auch der landesweite Greifvogelschutz, der früher auch teilweise von Woblitz aus erfolgte.

Wie auch in der Antwort auf Ihre Mündliche Anfrage in der 81. Sitzung des Landtags ausgeführt, ist die Aufnahme, Pflege und Wiederauswilderung verletzt oder krank aufgefundener Greifvögel keine gesetzliche Pflichtaufgabe des LfU. Dennoch werden auch künftig anfallende Greifvogelpfleglinge auf vom LfU benannte Auffang- und Pflegestationen verteilt.

7. Wahlperiode

Eingegangen: 11.05.2023 / Ausgegeben: 11.05.2023

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1653 des Abgeordneten Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER Fraktion)

Friedersdorf bei Herzberg: Straßenausbaubeiträge 1997 gezahlt, Straße bis heute nicht fertig III

In der Gemeinde Friedersdorf wurden die Anlieger schon 1997 mit Vorausleistungsbescheid für eine Straßenbaumaßnahme Dorfangergestaltung herangezogen. Fördermittel aus der Dorferneuerung hat die Gemeinde auch erhalten. Bis zur Eingemeindung in die Stadt Herzberg (Elster) in 2003 konnte die Maßnahme nicht vollständig abgeschlossen werden. Anschließend ist sie den „größeren Problemen“ der Stadt Herzberg zum Opfer gefallen. Seit nun bereits 25 Jahren warten die Friedersdorfer darauf, dass die letzten Meter der Straßenbaumaßnahme abgeschlossen werden. Das Land Brandenburg unterstützt die Kommunen beim Straßenbau, nach der Abschaffung der Ausbaubeiträge, mit jährlichen pauschalen Zuwendungen. Die Stadt Herzberg (Elster) hat in den vergangenen vier Jahren eine halbe Million Euro pauschale Zuwendung des Landes Brandenburg für Straßenbaumaßnahmen erhalten. Wofür diese eingesetzt wurden, ist fraglich. Jedenfalls nicht für diese Straßenbaumaßnahme.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten hat sie, die zügige, ordnungsgemäße Verwendung der pauschalen Zuwendungen an die Kommunen zum Straßenausbau sicherzustellen, um, wie im Fall Friedersdorf, eine 25-jährige „Bautätigkeit“ an einer Straße zu unterbinden?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung Beermann die Mündliche Anfrage wie folgt:

Der Bau und die Unterhaltung von Gemeindestraßen erfolgt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Das Land darf daher in der Regel auf Zeitabläufe keinen Einfluss nehmen.