Protocol of the Session on May 11, 2023

Darüber hinaus kommt der politisch-historischen Bildung eine hohe Bedeutung zu. Auch hier sind die Schulen im Rahmen des Unterrichts verpflichtet, Gedenkstätten oder Gedenkorte zu besuchen. Das Land unterstützt die Arbeit der Schulen durch den Einsatz von Gedenkstättenlehrkräften an verschiedenen Gedenkstätten, durch das Zeitzeugenprogramm und die Finanzierung der Gedenkstättenfahrten.

Insgesamt sind die Maßnahmen zur Prävention von rechtsextremen Tendenzen und Intervention gegen rechtsextreme Tendenzen an Schulen jedoch ein fortlaufender Prozess, der immer wieder angepasst und verbessert werden muss, um wirksam zu sein.

Es ist wichtig, dass Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie die Gesellschaft insgesamt für dieses Thema sensibilisiert sind und gemeinsam daran arbeiten, eine offene, tolerante und demokratische Schulkultur zu schaffen.

7. Wahlperiode

Eingegangen: 11.05.2023 / Ausgegeben: 11.05.2023

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1639 des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (AfD-Fraktion)

Der BER und die Taxifahrer - Uber-Fahrer greifen den Taxis Fahrgäste in zweifelhafter Weise im Kurzzeitparkbereich ab 2/3

Uber ist eine US-amerikanische Vermittlungsplattform für Fahrdienste, die selbst weder über eine Taxi- noch eine Mietwagenlizenz verfügt. Die Frage der Zulässigkeit dieses Geschäftsmodells war Gegenstand verschiedener Gerichtsprozesse. Seine Existenz konnte Uber mittels mehrfacher Änderung seines Geschäftsmodells sichern. Heute vermittelt die App Mietautos mit Fahrer. In Deutschland erfolgt die Vermittlung mittels des Uber-Generalunternehmens Safedriver, das selbst über eine Mietwagenlizenz verfügt, oder über dessen Unternehmenstochter Enno oder einen Subunternehmer. Dieses Unternehmen bemerkt der Fahrgast nur einmal kurz im Hintergrund während des Buchungsprozesses, wenn er die Geschäftsbedingungen von Safedriver Ennoo akzeptieren muss. Bezahlung und Rechnung wickelt Uber ab. Die Autos sind - anders als Taxis - auf den ersten Blick nicht immer als Uber-Autos zu erkennen (vor allem an der Kennnummer am Heck). Taxis sind von mehr Verpflichtungen betroffen als Mietwagen, dafür profitieren sie auch von zahlreichen Privilegien. Taxis sind Teil des öffentlichen Verkehrs, nur sie dürfen Bus- und Taxispuren nutzen. Die Taxifahrten kommen spontan zustande: Taxifahrer müssen zwar nach jeder Fahrt zu einem Standplatz zurück, damit sie nicht ziellos durch die Stadt fahren. Aber sie dürfen spontan angehalten werden und sind dazu verpflichtet, Fahrgäste mitzunehmen. Taxifahrer sind auch dazu verpflichtet, ihre speziellen Ortskenntnisse in einer Ortskundeprüfung nachzuweisen, nicht so die Fahrer der Fahrdienste. Nur für Taxis gibt es die Möglichkeit, fixe Tarife festzulegen - das ist Ländersache. Um Fahrgäste am Flughafen BER aufnehmen zu dürfen, müssen Taxifahrer in Besitz einer Lizenz des Landkreises Dahme-Spreewald sein. Allerdings umgehen Fahrdienste diese Genehmigung in der Regel. Das wird für die legalen Taxifahrer ein immer größer werdendes Problem. So werben Personen vielfach bereits in der Ankunftshalle um neu angekommene Reisende, damit diese ihren illegalen Dienst für die Fahrt nach Berlin nutzen. Einige von ihnen halten ein Handy in der Hand, auf dem man Anbieter wie Uber, Freenow oder Bolt sieht. Zeigen sich die Reisenden einverstanden, werden sie von den Männern nach draußen auf den Kurzzeitparkplatz des BER geleitet. Dort stehen ihre Fahrzeuge (Mietwagen) - denn sie haben keine Genehmigung, am BER Fahrgäste aufzunehmen. Immer mehr Fahrgäste kommen so gar nicht mehr an der offiziellen Taxischlange an. Um in dieser Taxischlange zu stehen, benötigen die Taxifahrer eine der 1 000 Lizenzen für den BER. Außerdem bezahlen sie an den Flughafenbetreiber FBB GmbH für jede Durchfahrt am Flughafen eine Gebühr von 2,23 Euro. Die Fahrer ohne Lizenz (von Uber etc.) umgehen dies, indem sie im Kurzzeitparkbereich des Flughafens stehen.

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Dieses illegale System frustriert verständlicherweise die lizensierten Taxifahrer, die nicht nur oben in der Schlange eine halbe Stunde warten, sondern zuvor unten auf dem Parkplatz - oft bis zu fünf Stunden -, bis ihre Nummer aufgerufen wird und sie zur Taxischlange hochfahren dürfen. Die Verantwortung für die offensichtliche Ungerechtigkeit schiebt eine Stelle zur anderen. Der Landkreis Dahme-Spreewald, auf dessen Gebiet der BER liegt, könnte den Missständen abhelfen, indem Kräfte des zuständigen Straßenverkehrsamtes durchgehend während der Öffnungszeiten des Flughafens vor Ort aktiv sind. Nach Auffassung des Landrats Stephan Loge fehle es dafür an Kapazitäten1. Der Pressesprecher der FBB GmbH erklärte dem RBB gegenüber, dass er hier keine Probleme sehe. Dabei entgehen nicht nur dem BER durch die geschilderte Handlungsweise Einnahmen. Laut der Taxi-Innung gibt es die Probleme mit dem illegalen Personentransport bereits seit längerer Zeit. Jedoch wolle das niemand richtig anpacken, denn die illegalen Fahrer werden zum Teil aggressiv, wenn man sie auf ihr regelwidriges Handeln hinweist und dieses unterbinden will. Ein Vertreter des Taxiverbands des Landkreises Dahme-Spreewald hat einige Videos, die entsprechende körperliche Auseinandersetzungen dokumentieren. Er besitzt weitere Aufnahmen, auf denen zwei oder auch mehrere illegale Personentransporter (Uber etc.) so dicht hintereinanderfahren, dass sie gemeinsam die Ausfahrtschranke der Kurzzeitparkzone verlassen und damit Parkgebühren umgehen. Der betroffene Taxifahrer versucht immer wieder auf das Problem aufmerksam zu machen, er schreibt E-Mails an den Landkreis und versucht ein Handeln anzustoßen. Bisher leider ohne Erfolg.

Ich frage die Landesregierung: Was gedenkt sie, auch als Anteilseigner der FBB GmbH, zu unternehmen bzw. zu veranlassen, damit die den Vorschriften entsprechend handelnden Taxibetreiber nicht weiter durch die regelwidrigen Handlungsweisen der Fahrdienste (Uber etc.) benachteiligt werden?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung Beermann die Mündliche Anfrage wie folgt:

Gemäß §§ 11 Abs. 1, 47 Abs. 3 und 51 Abs.1 Personenbeförderungsgesetz i. V. m. § 1 der Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefGZV) ist der Landkreis Dahme-Spreewald für die Taxenbedienung am Flughafen BER zuständig, da der Flughafen auf dessen Territorium liegt.

Zur Versorgung des Bedarfs mit Taxiverkehrsleistungen hat der Landkreis mit dem Land Berlin eine Sondervereinbarung abgeschlossen, die einer zahlenmäßig begrenzten Anzahl an Taxen die Ladeberechtigung für den BER einräumt. Das Land Berlin und der Landkreis Dahme-Spree sind hinsichtlich erforderlicher Anpassungen in regelmäßigen Abstimmungen und Klärung der weiteren Vorgehensweise.

1 Vgl. rbb24 v. 21.01.2023, zu: Lizenzierte Taxifahrer kämpfen am Flughafen BER gegen illegale Konkurrenz, https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/01/flughafen-ber-taxifahrer-lizenz-illegale-konkurrenz.html, abgerufen am 04.05.2023.

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Soweit die Anwerbungen der Fahrgäste auf dem Privatgelände der FBB GmbH stattfinden, ist die FBB im Rahmen ihres Hausrechtes zuständig. Eine Kontrolltätigkeit des Landkreises sowie evtl. Ordnungswidrigkeitsverfahren sind hier ausgeschlossen. Nach Angaben des Landkreises werden regelmäßig mit dem Zoll und der Polizei Schwerpunktkontrollen zur Thematik „Schwarzarbeit“ durchgeführt.

Mein Haus übt über die Tätigkeit des Landkreises die Rechtsaufsicht aus. Damit ist ein Tätigwerden dann geboten, wenn der Landkreis seine rechtlichen Aufgaben nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht erfüllt. Das ist bisher nicht erkennbar.

Da betriebliche Belange in der operativen Verantwortung der Geschäftsführung liegen, sind zu eventuellen Einnahmeausfällen der FBB keine Aussagen möglich.

7. Wahlperiode

Eingegangen: 11.05.2023 / Ausgegeben: 11.05.2023

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1640 der Abgeordneten Carla Kniestedt (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Umsetzung des Projekts Kantine Zukunft für Brandenburg

Seit 2023 stehen Haushaltsmittel für die Umsetzung praxisbezogener Beratung für eine nachhaltige Gemeinschaftsverpflegung nach dem Modell der Kantine Zukunft zur Verfügung. Der Ansatz besteht im Wesentlichen darin, Küchenteams gezielt zu schulen und Speisepläne und Rezepturen gemeinsam anzupassen. So soll letztendlich gesünderes und regionaleres Essen auf den Tellern der öffentlichen Kantinen, im Krankenhaus, in Senioreneinrichtungen, in Betriebskantinen und in Schulen und Kitas landen. Der Preis bleibt dabei gleich.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Umsetzungsstand des Projekts Kantine Zukunft für Brandenburg?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Nonnemacher die Mündliche Anfrage wie folgt:

Nach dem Vorbild des Berliner Modells der Kantine Zukunft soll die Kantine Zukunft Brandenburg eingeführt werden. Das Projekt soll Kantinen bei der Umstellung zu einer nachhaltigen und gesundheitsfördernden Ernährung mit mehr frischen, regionalen, ökologisch produzierten und weniger verarbeiteten Lebensmitteln unterstützen.

Am 1. März 2023 startete ein Vorprojekt zur Kantine Zukunft Brandenburg. Es ist, über einen Zeitraum von vier Monaten, noch bis Ende Juni 2023 angelegt. Ab Juli 2023 soll das Hauptprojekt durchgeführt werden.

Projektträger ist die Speiseräume F+B GmbH. Das Team für die Umsetzung der Kantine Zukunft Brandenburg hat bereits viel Erfahrung durch die Einführung der Kantine Zukunft Berlin. Bis Ende dieses Jahres sollen in Berlin 70 Küchen der Gemeinschaftsverpflegung die Umstellung hin zur Kantine Zukunft abgeschlossen haben. Im Vorprojekt sollen die Erfahrungen aus Berlin für die Kantine Zukunft Brandenburg genutzt werden. Dabei gilt es, ein Konzept zu entwickeln, das den Gegebenheiten im Flächenland Brandenburg gerecht wird.

Einzelheiten des Vorprojekts:

- Aufbau des Teams für die Kantine Zukunft Brandenburg: Projektleitung, Projektmanagement und eine weitere Mitarbeiterin sind bereits tätig.

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- Bestandsaufnahme der zentralen Akteurinnen und Akteure der Gemeinschaftsverpflegung in Brandenburg. Bisher wurden rund 1 800 Kontaktdaten erfasst. Die Liste umfasst beispielsweise Caterer, die teilweise mehrere Küchen betreiben, aber auch Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Vereine, Stiftungen und Verbände sowie einzelne Kitas mit eigener Küche.

- Anpassung des Beratungsprogramms für die Gemeinschaftsverpflegung in Brandenburg.

- Durchführung eines Beteiligungsworkshops mit Köchinnen und Köchen sowie Küchenleitungen verschiedener Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung in Brandenburg. Der Workshop findet am 16. Mai 2023 ganztägig statt. Ziel des Workshops: Kontaktaufnahme zwischen dem Team der Trainerinnen und Trainer, die selbst Köchinnen und Köche sind, und Workshop-Teilnehmenden, Vernetzung, gemeinsames Erarbeiten der „Wunschküche der Zukunft“, Nähe herstellen und Vertrauen aufbauen.

- Ein weiterer digitaler Workshop im Vorprojekt ist geplant.

- Entwicklung des öffentlichen Auftritts für die Kantine Zukunft Brandenburg.

- Erstellung eines Konzepts mit Finanz-, Zeit- und Personalplan für das Hauptprojekt Kantine Zukunft Brandenburg, das im Anschluss an das Vorprojekt über den Zeitraum Juli 2023 bis Ende 2024 umgesetzt werden soll.

7. Wahlperiode

Eingegangen: 11.05.2023 / Ausgegeben: 11.05.2023

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1641 des Abgeordneten Thomas Domres (Fraktion DIE LINKE)

Novellierung der Höfeordnung

Im Dezember 2022 hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Novellierung der Brandenburgischen Höfeordnung vorzulegen (Drucksache 7/6782-B). Die Novellierung ist zwingend erforderlich, weil die bisherige Rechtsgrundlage für die Ermittlung des Hofeswertes mit der Grundsteuerreform ab 2025 wegfällt. In der Vorhabenplanung des Agrar- und Umweltministeriums für 2023, die dem Fachausschuss im März vorgelegt wurde, ist die Höfeordnung nicht erwähnt.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Zeitplan für die Novellierung der Höfeordnung?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Vogel die Mündliche Anfrage wie folgt:

Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (GrStRefG) vom 26. November 2019 wurden die §§ 125 bis 150 des Bewertungsgesetzes aufgehoben. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Die neue Rechtslage wirkt sich auf die Regelung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 BbgHöfeOG aus. In dem Bericht der Landesregierung über die Erfahrungen bei der Umsetzung des Gesetzes über die Höfeordnung für das Land Brandenburg (BbgHöfeOG) vom 08.07.2022 (Drucksache 7/5807) wird daher darauf hingewiesen, dass eine Änderung der Berechnung der Abfindung unumgänglich ist.

Das MLUK prüft derzeit, ob hierzu über ein Rechtsgutachten ein geeignetes Modell für das Land Brandenburg gefunden oder aber zunächst eine Verständigung auf Bundesebene abgewartet werden soll. Da diese Gespräche auf Bundesebene noch nicht abgeschlossen sind, kann aktuell kein Zeitplan zur Novellierung der Höfeordnung benannt werden.

7. Wahlperiode