Protocol of the Session on May 11, 2023

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1601 des Abgeordneten Dr. Philip Zeschmann (BVB / FREIE WÄHLER Fraktion)

Vertragsstrafen wegen Zugausfällen

Für die Erbringung von Verkehrsleistungen des Öffentlichen Verkehrs im Land Brandenburg sind im VBB aktuell 22 Verträge1 im Regionalverkehr vergeben. Diese umfassen 28 Millionen Zugkilometer. Durch verschiedenste vertragliche Gestaltungen sind für die Nichteinhaltung der aus den Verträgen festgeschriebenen Leistungen Vertragsstrafen benannt. In 2022 kam im Schnitt jeder achte Zug zu spät2. Wenn man auf den August 2022 schaut, kam sogar jeder fünfte Zug zu spät. Zugausfälle bzw. Störungen sind tägliche Realität. Allein die DB Regio Nordost verzeichnet auf ihrem Portal täglich ca. 100 Meldungen3.

Ich frage die Landesregierung: In welchem Umfang bzw. in welcher Höhe sind seitens des Bestellers der Verkehrsleistung im Jahr 2022 Vertragsstrafen gegenüber dem Erbringer geltend gemacht worden?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung Beermann die Mündliche Anfrage wie folgt:

Da die Berechnung der im Jahr 2022 anfallenden Minderungen im SPNV noch nicht abgeschlossen ist, ist eine abschließende Aussage zur Höhe und zur konkreten Aufteilung des Betrages auf die Länder zurzeit noch nicht möglich.

1 Alles auf einen Blick - Verkehrsverträge im VBB | VBB; 03.05.2023 2 Schienenverkehr immer unpünktlicher: Diese Regionalbahnen in Berlin und Brandenburg kommen am häufigsten zu spät (tagesspiegel.de), 03.05.2023 3 Baustellen und Störungen (dbregio-berlin-brandenburg.de), 03.05.2023

7. Wahlperiode

Eingegangen: 11.05.2023 / Ausgegeben: 11.05.2023

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1635 des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (AfD-Fraktion)

Der BER und die Taxifahrer - Uber-Fahrer greifen den Taxis Fahrgäste in zweifelhafter Weise im Kurzzeitparkbereich ab 1/3

Uber ist eine US-amerikanische Vermittlungsplattform für Fahrdienste, die selbst weder über eine Taxi- noch eine Mietwagenlizenz verfügt. Die Frage der Zulässigkeit dieses Geschäftsmodells war Gegenstand verschiedener Gerichtsprozesse. Seine Existenz konnte Uber mittels mehrfacher Änderung seines Geschäftsmodells sichern. Heute vermittelt die App Mietautos mit Fahrer. In Deutschland erfolgt die Vermittlung mittels des Uber-Generalunternehmens Safedriver, das selbst über eine Mietwagenlizenz verfügt, oder über dessen Unternehmenstochter Enno oder einen Subunternehmer. Dieses Unternehmen bemerkt der Fahrgast nur einmal kurz im Hintergrund während des Buchungsprozesses, wenn er die Geschäftsbedingungen von Safedriver Ennoo akzeptieren muss. Bezahlung und Rechnung wickelt Uber ab. Die Autos sind - anders als Taxis - auf den ersten Blick nicht immer als Uber-Autos zu erkennen (vor allem an der Kennnummer am Heck). Taxis sind von mehr Verpflichtungen betroffen als Mietwagen, dafür profitieren sie auch von zahlreichen Privilegien. Taxis sind Teil des öffentlichen Verkehrs, nur sie dürfen Bus- und Taxispuren nutzen. Die Taxifahrten kommen spontan zustande: Taxifahrer müssen zwar nach jeder Fahrt zu einem Standplatz zurück, damit sie nicht ziellos durch die Stadt fahren. Aber sie dürfen spontan angehalten werden und sind dazu verpflichtet, Fahrgäste mitzunehmen. Taxifahrer sind auch dazu verpflichtet, ihre speziellen Ortskenntnisse in einer Ortskundeprüfung nachzuweisen, nicht so die Fahrer der Fahrdienste. Nur für Taxis gibt es die Möglichkeit, fixe Tarife festzulegen - das ist Ländersache. Um Fahrgäste am Flughafen BER aufnehmen zu dürfen, müssen Taxifahrer in Besitz einer Lizenz des Landkreises Dahme-Spreewald sein. Allerdings umgehen Fahrdienste diese Genehmigung in der Regel. Das wird für die legalen Taxifahrer ein immer größer werdendes Problem. So werben Personen vielfach bereits in der Ankunftshalle um neu angekommene Reisende, damit diese ihren illegalen Dienst für die Fahrt nach Berlin nutzen. Einige von ihnen halten ein Handy in der Hand, auf dem man Anbieter wie Uber, Freenow oder Bolt sieht. Zeigen sich die Reisenden einverstanden, werden sie von den Männern nach draußen auf den Kurzzeitparkplatz des BER geleitet. Dort stehen ihre Fahrzeuge (Mietwagen) - denn sie haben keine Genehmigung, am BER Fahrgäste aufzunehmen. Immer mehr Fahrgäste kommen so gar nicht mehr an der offiziellen Taxischlange an. Um in dieser Taxischlange zu stehen, benötigen die Taxifahrer eine der 1 000 Lizenzen für den BER. Außerdem bezahlen sie an den Flughafenbetreiber FBB GmbH für jede Durchfahrt am Flughafen eine Gebühr von 2,23 Euro. Die Fahrer ohne Lizenz (von Uber etc.) umgehen dies, indem sie im Kurzzeitparkbereich des Flughafens stehen.

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Dieses illegale System frustriert verständlicherweise die lizensierten Taxifahrer, die nicht nur oben in der Schlange eine halbe Stunde warten, sondern zuvor unten auf dem Parkplatz - oft bis zu fünf Stunden -, bis ihre Nummer aufgerufen wird und sie zur Taxischlange hochfahren dürfen. Die Verantwortung für die offensichtliche Ungerechtigkeit schiebt eine Stelle zur anderen. Der Landkreis Dahme-Spreewald, auf dessen Gebiet der BER liegt, könnte den Missständen abhelfen, indem Kräfte des zuständigen Straßenverkehrsamtes durchgehend während der Öffnungszeiten des Flughafens vor Ort aktiv sind. Nach Auffassung des Landrats Stephan Loge fehle es dafür an Kapazitäten1. Der Pressesprecher der FBB GmbH erklärte dem RBB gegenüber, dass er hier keine Probleme sehe. Dabei entgehen nicht nur dem BER durch die geschilderte Handlungsweise Einnahmen. Laut der Taxi-Innung gibt es die Probleme mit dem illegalen Personentransport bereits seit längerer Zeit. Jedoch wolle das niemand richtig anpacken, denn die illegalen Fahrer werden zum Teil aggressiv, wenn man sie auf ihr regelwidriges Handeln hinweist und dieses unterbinden will. Ein Vertreter des Taxiverbands des Landkreises Dahme-Spreewald hat einige Videos, die entsprechende körperliche Auseinandersetzungen dokumentieren. Er besitzt weitere Aufnahmen, auf denen zwei oder auch mehrere illegale Personentransporter (Uber etc.) so dicht hintereinanderfahren, dass sie gemeinsam die Ausfahrtschranke der Kurzzeitparkzone verlassen und damit Parkgebühren umgehen. Der betroffene Taxifahrer versucht immer wieder auf das Problem aufmerksam zu machen, er schreibt E-Mails an den Landkreis und versucht ein Handeln anzustoßen. Bisher leider ohne Erfolg.

Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie, auch als Anteilseigner der FBB GmbH, die geschilderten Verhältnisse am BER um die Fahrdienste Uber und andere?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung Beermann die Mündliche Anfrage wie folgt:

Gemäß §§ 11 Abs. 1, 47 Abs. 3 und 51 Abs.1 Personenbeförderungsgesetz i. V. m. § 1 der Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefGZV) ist der Landkreis Dahme-Spreewald für die Taxenbedienung am Flughafen BER zuständig, da der Flughafen auf dessen Territorium liegt.

Zur Versorgung des Bedarfs mit Taxiverkehrsleistungen hat der Landkreis mit dem Land Berlin eine Sondervereinbarung abgeschlossen, die einer zahlenmäßig begrenzten Anzahl an Taxen die Ladeberechtigung für den BER einräumt. Das Land Berlin und der Landkreis Dahme-Spree sind hinsichtlich erforderlicher Anpassungen in regelmäßigen Abstimmungen und Klärung der weiteren Vorgehensweise.

Soweit die Anwerbungen der Fahrgäste auf dem Privatgelände der FBB GmbH stattfinden, ist die FBB im Rahmen ihres Hausrechtes zuständig. Eine Kontrolltätigkeit des Landkreises sowie eventuelle Ordnungswidrigkeitsverfahren sind hier ausgeschlossen. Nach Angaben des Landkreises werden mit dem Zoll und der Polizei regelmäßig Schwerpunktkontrollen zur Thematik „Schwarzarbeit“ durchgeführt.

1 Vgl. rbb24 v. 21.01.2023, zu: Lizenzierte Taxifahrer kämpfen am Flughafen BER gegen illegale Konkurrenz, https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/01/flughafen-ber-taxifahrer-lizenz-illegale-konkurrenz.html, abgerufen am 04.05.2023.

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Mein Haus übt über die Tätigkeit des Landkreises die Rechtsaufsicht aus. Damit ist ein Tätigwerden dann geboten, wenn der Landkreis seine rechtlichen Aufgaben nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht erfüllt. Das ist bisher nicht erkennbar.

Da betriebliche Belange in der operativen Verantwortung der Geschäftsführung liegen, sind zu eventuellen Einnahmeausfällen der FBB keine Aussagen möglich.

7. Wahlperiode

Eingegangen: 11.05.2023 / Ausgegeben: 11.05.2023

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1636 des Abgeordneten Thomas Domres (Fraktion DIE LINKE)

Ergebnisse der Wassererkundung in Hangelsberg

Um den akuten Wasserversorgungsproblemen in der „Tesla-Region“ zu begegnen, finden mit Unterstützung des Landes Erkundungen möglicher nutzbarer Grundwasserressourcen bei Hangelsberg statt. Von deren Ergebnis hängt ab, ob dort eine weitere Trinkwasserförderung eingerichtet werden kann. In der Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses im April 2023 hat das MLUK angekündigt, dass in der ersten Maiwoche Ergebnisse der Erkundungen vorliegen sollen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Ergebnisse hinsichtlich förderbarer Wassermengen haben die Erkundungen in Hangelsberg gebracht?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Vogel die Mündliche Anfrage wie folgt:

Wie wir mit unserer Pressemitteilung vom 3. Mai bereits berichtet hatten, konnten wir der Verbandsversammlung des WSE einen Arbeitsbericht zur Vorerkundung in Hangelsberg vorlegen.

Die bislang nur vermuteten günstigen Voraussetzungen für eine Wassergewinnung im Raum Hangelsberg haben sich bestätigt. Im Einzelnen konnte gezeigt werden, dass der zweite Grundwasserleiter flächendeckend vorhanden ist und eine Mächtigkeit von 20 bis 50 Metern aufweist. Die Grundwasserqualität ist geeignet, um zu Trinkwasser aufbereitet zu werden. Eine Gefährdung durch Salzwässer ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erkennbar. Außerdem existiert ein hinreichend großes Einzugsgebiet, in dem sich das Grundwasser in ausreichender Menge neu bilden kann.

Die Frage, in welcher Höhe der vorgefundene Grundwasservorrat technisch nutzbar ist, ohne hierdurch nachteilige Auswirkungen auf den Gebietswasserhaushalt zu bewirken, kann erst im Ergebnis eines Leistungspumpversuches beantwortet werden. Dieser ist gemäß § 54 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes durch den Wasserversorger zu erbringen. Dieser Grundwasservorratsnachweis ist zugleich ein unabdingbarer Bestandteil für die notwendigen Anträge auf eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung zur Nutzung des Grundwasservorrats.

7. Wahlperiode

Eingegangen: 11.05.2023 / Ausgegeben: 11.05.2023

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 1637 der Abgeordneten Isabell Hiekel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Rechtsextreme Vorfälle an Spreewälder Schule

Seit Ende April geht die Meldung über einen Brandbrief von Lehrkräften zu rechtsextremen Vorfällen an der Burger Schule durch die Medien. Die Lehrkräfte berichten von Rechtextremismus in Klassenzimmern und Schulfluren. Hakenkreuze, Hitlergrüße und Nazi-Parolen sind offenbar an der Tagesordnung. Sie schreiben in ihrem Brandbrief, dass sie tagtäglich damit beschäftigt seien, Schülerinnen und Schüler vor rechter Gewalt zu schützen, und dass dies zum Spießrutenlauf werde, für alle, die demokratische Werte vertreten. Inzwischen wurde bekannt, dass die rechtsextremen Auswüchse an der Schule in Burg kein Einzelfall sind und solche Vorfälle auch von Lehrkräften anderer Schulen berichtet werden. Insbesondere an den Schulen ist es wichtig, unsere demokratischen Werte für eine weltoffene Gesellschaft gegen rechtsextreme und menschenverachtende Aktivitäten zu vertreten. Wenn Lehrkräfte sich gezwungen fühlen, einen Brandbrief in dieser Sache zu schreiben, ist hier ein entschlossenes Handeln erforderlich.

Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie, um den rechtsextremen Tendenzen an Brandenburger Schulen wirksam entgegenzutreten?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport Freiberg die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Landesregierung nimmt den Vorfall an der Grund- und Oberschule Burg (Spreewald) sehr ernst.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und das Staatliche Schulamt Cottbus haben bereits ein Unterstützungs- und Beratungsangebot für die Schule bereitgestellt. Das Schulamt führt derzeit Gespräche mit der Schulleitung, Lehrkräften, Eltern- und Schülervertretungen und dem Schulträger, um die Situation zu analysieren und Maßnahmen gegen politischen Extremismus an der Schule zu entwickeln. Die RAA Brandenburg unterstützt den Prozess als externer Partner.

Das MBJS und das Schulamt Cottbus nehmen die Sorgen und Ängste der Lehrkräfte ernst und prüfen Kritik am Umgang mit extremistischen Äußerungen und Symbolen sowie Vorwürfe gegenüber der Schulleitung. Pauschalisierte Vorwürfe gegen die Schule und Personen werden zurückgewiesen. Es wird auf eine differenzierte Aufarbeitung der Situation gesetzt.

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Schulen im Land Brandenburg sind schulgesetzlich verpflichtet, Schülerinnen und Schülern demokratische Werte zu vermitteln und sich mit gesellschaftlichen Entwicklungen und Grundproblemen auseinanderzusetzen. Aus diesem Grund ist die Demokratiebildung als ein übergreifendes Thema Aufgabe aller Unterrichtsfächer und eine Anforderung an die Gestaltung des Schullebens insgesamt. Schulen sind dabei wichtige Partner, wenn es um Fragen der sozialen Integration und der Vermittlung demokratischer Werte geht. Deshalb ist es wichtig, die Lehrkräfte bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, Kindern und Jugendlichen eine demokratische und offene Gesellschaft zu vermitteln. Um dies zu verbessern, hat das MBJS im Februar 2023 einen Fünf-Punkte-Plan zur Stärkung der politischen Bildung an Brandenburger Schulen verabschiedet, der konkrete Maßnahmen auch zur Projektarbeit im Extremismusbereich an Schulen sowie zur Vernetzung der unterschiedlichen Kooperationspartner in diesem Themenbereich enthält. Darüber hinaus gelten grundsätzlich die im Rundschreiben 09/21 „Hinsehen - Handeln – Helfen, Angst- und gewaltfrei leben und lernen in der Schule“ vom 22. Juni 2021 beschriebenen Regeln.

Die Landesregierung unterstützt seit vielen Jahren Präventionsprojekte an Schulen wie „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“, „OPENION - Bildung für eine starke Demokratie“ und „Vielfalt entfalten - Gemeinsam für starke Schulen“. Auch das Projekt „Starke Lehrer - starke Schüler“ wird seit drei Jahren umgesetzt, um Lehrkräfte im Umgang mit Schülerinnen und Schülern sowie an Schule Beschäftigten, die durch gruppenbezogenes menschenfeindliches Verhalten auffallen, zu unterstützen. Die Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie mit ihren sechs Außenstellen und die Koordinierungsstelle Tolerantes Brandenburg sind darüber hinaus wichtige Partner zur Unterstützung der Schulen.

Schließlich wurden vor zwei Jahren im Bereich der Extremismusprävention eine intensivere Zusammenarbeit und Unterstützungsmöglichkeiten zwischen den Schulen, der Schulaufsicht und dem Verfassungsschutz vereinbart.

Darüber hinaus kommt der politisch-historischen Bildung eine hohe Bedeutung zu. Auch hier sind die Schulen im Rahmen des Unterrichts verpflichtet, Gedenkstätten oder Gedenkorte zu besuchen. Das Land unterstützt die Arbeit der Schulen durch den Einsatz von Gedenkstättenlehrkräften an verschiedenen Gedenkstätten, durch das Zeitzeugenprogramm und die Finanzierung der Gedenkstättenfahrten.