Protocol of the Session on May 11, 2023

(Zuruf: Genau!)

Die AfD zieht die Grundlage für den Antrag aus dem Umstand, dass sich die Täterinnen im Vorfeld über ihre Strafmündigkeit informiert haben; das haben Sie hier auch vorgetragen. Genau das ist der juristische Kardinalfehler dieses Antrags, denn die „Einsichtsfähigkeit in das Unrecht“, wie es im Gesetz heißt, hat nichts mit der Angst vor der Strafe zu tun. Nach allen Erkenntnissen der Kriminalpsychologie und der Medizin sind die Angst vor und das Vermeiden einer Strafe nicht gleichbedeutend mit der Einsichtsfähigkeit in das Handeln, das Begehen des Unrechts. Genau deswegen ist entsprechend den Forschungserkenntnissen eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters in keiner Weise angezeigt.

(Beifall BVB/FW, CDU und DIE LINKE sowie vereinzelt SPD)

Meine Damen und Herren, es sollte klar sein, dass wir Einzelfälle - seien sie noch so perfide und erschütternd - niemals zum Anlass nehmen dürfen, ein vielleicht nicht perfektes, aber doch bisher ganz gut funktionierendes Rechtssystem über den Haufen zu werfen - erst recht nicht, wenn der Antrag zu einer Hälfte aus Empörung und zur anderen Hälfte aus entstellten Fakten besteht und dabei auch noch die sich in den Quellen befindliche wissenschaftliche Grundlage völlig ausblendet.

Die Tat erschüttert uns, macht uns wütend, und wir verurteilen sie. Wir fühlen mit der Familie des Opfers. Aber solche Anträge lehnen wir ab. - Vielen Dank.

(Beifall BVB/FW, SPD, CDU, B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Hoffmann. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn strafunmündige Kinder schwerste Straftaten begehen, berührt das unser Rechtsempfinden in ganz besonderer Weise. Gleichwohl sollten wir auf solche Straftaten nicht übereilt oder reflexartig mit der Forderung nach einer niedrigeren Strafmündigkeitsgrenze reagieren. Dazu möchte ich in Erinnerung rufen, dass die allermeisten Straftaten, die Kinder begehen, dem Bagatellbereich zuzurechnen sind; dabei handelt es sich vor allem um Diebstahlstaten oder Sachbeschädigungen. Zudem - auch das ist hier schon ausgeführt worden - bleiben Taten von strafunmündigen Kindern nicht folgenlos. Die Reaktionen darauf ergeben sich aus dem Jugend- und Familienrecht und reichen von Hilfen zur Erziehung bis gegebenenfalls zur Unterbringung in einem geschlossenen Heim.

Gleichwohl bin ich der Meinung, dass sich die Justiz einer Diskussion über die Strafmündigkeitsgrenze nicht entziehen sollte. Das ergibt sich schon daraus, dass die Mitgliedsstaaten der EU

- auch das haben wir gerade vernommen - die Strafmündigkeitsgrenze sehr unterschiedlich geregelt haben. Daher haben der baden-württembergische Innenminister und die baden-württembergische Justizministerin den Bund im März 2023 aufgefordert, eine Studie zur altersbezogenen Entwicklung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit von Kindern in Auftrag zu geben. Diesen Ansatz halte ich für zielführend, eine generelle Herabsetzung der Strafmündigkeit ohne jede wissenschaftliche Grundlage hingegen nicht. - Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Das Wort hat für die einbringende Fraktion, die AfD, noch einmal Frau Kotré. Bitte schön.

(Beifall AfD)

Frau Präsidentin! Ich gehe kurz auf die Beiträge ein, die hier erbracht wurden.

Frau Block, zu Ihnen habe ich eigentlich alles gesagt, und ich denke, von jemandem, der Gefängnisse abschaffen möchte, hätten wir alle auch nichts anderes erwarten sollen.

(Beifall AfD)

Herr Eichelbaum, Sie haben gesagt, das alles seien nur Einzelfälle, und diese bewegten uns jetzt dazu, hier einen derartigen Antrag einzubringen. Jetzt sage ich Ihnen mal... - Ich glaube, Sie sind gar nicht mehr im Raum.

(Abgeordneter Eichelbaum [CDU] winkt. - Hünich [AfD]: Doch, er ist da!)

- Doch, da hinten sind Sie. - Günter Krings ist Ihnen sicherlich ein Begriff; er ist der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Er sagte nach dem Mord an Luise in Freudenberg:

„Auch 12- und 13-jährige [Kinder] wissen, dass man nicht töten darf. Wir müssen daher die Debatte um eine Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit führen.“

(Hünich [AfD]: Ach, die CDU!)

Gregor Golland - auch von der CDU-Fraktion -,

(Hünich [AfD]: Nee?!)

Fraktionsvize in NRW, fordert die Herabsetzung; er sagt: Ganz klar, wir müssen auf jeden Fall das Strafmündigkeitsalter herabsetzen. - Das sind Ihre Kollegen von der CDU, und ich glaube, Sie würden hier auch ein bisschen anders sprechen, wenn die Koalition anders aussähe.

(Beifall AfD - Unruhe)

Sie haben auch gesagt, dass Strafe das Bewusstsein voraussetzt, dass Unrecht begangen wurde. Wie können Sie denn davon sprechen, dass dieses Bewusstsein nicht vorliegen könne, wenn man gezielt vorgeht, einen Plan schmiedet und

(Zuruf der Abgeordneten Block [DIE LINKE] - Gegenruf von der AfD: Ruhe dahinten!)

man diese Tat dann tatsächlich auch noch vertuschen möchte? Wie können Sie davon sprechen? Das ist absurd!

(Beifall AfD)

Das tut der Debatte keinen Gefallen; Sie tun der Debatte damit keinen Gefallen - es tut mir leid. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Ich beende die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/7655, „Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters in Deutschland auf 12 Jahre herbeiführen“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Enthaltungen.

Meine Damen und Herren, ich beende die 86. Sitzung. Ich danke ganz herzlich Ihnen, den Vertretern der Landesregierung und der Landtagsverwaltung sowie ganz besonders den Kolleginnen und Kollegen vom Ton- und Saaldienst und dem Stenografischen Dienst.

(Allgemeiner Beifall)

„Im wunderschönen Monat Mai, Als alle Knospen sprangen […]“

Sie wissen, wie es weitergeht - machen Sie etwas draus!

Ende der Sitzung am 12.05.2023: 15.11 Uhr

Anlagen

Zu Protokoll gegebener Redebeitrag zu Tagesordnungspunkt 20: „Wärmewende im Land Brandenburg: Tiefe Geothermie voranbringen“

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit tiefer Geothermie können und wollen wir in Brandenburg die Wärmewende voranbringen. Wie Sie wissen, ist der Wärmesektor der größte Energieverbraucher in Deutschland. Die tiefe Geothermie ist eine vielversprechende Option, um den Bedarf an Wärme auf erneuerbare Weise zu decken. Insbesondere im Bereich der kommunalen Wärmeversorgung, Fernwärme und Wohnungswirtschaft kann sie bei geringem Platzbedarf eingesetzt werden.

Die Energiestrategie 2040 der Landesregierung zeigt deutlich, dass fossile Brennstoffe noch immer eine bedeutende Rolle in der Wärmeerzeugung spielen. Um jedoch die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu minimieren, müssen umfangreiche Maßnahmen ergriffen werden. Hier kommt die tiefe Geothermie ins Spiel, die einen wichtigen Beitrag zu einer grundlastfähigen Wärmeversorgung leisten kann.

Ich bin überzeugt davon, dass Brandenburg gute Voraussetzungen dafür hat, die tiefe Geothermie voranzutreiben. Das Land verfügt über günstige geologische Formationen, die eine geothermale Nutzung erlauben. Mit dem Helmholtz-Zentrum Potsdam - Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ - ist im Land das

nationale Zentrum für die Erforschung der festen Erde beheimatet. Auch die BTU Cottbus-Senftenberg und die Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie, IEG, erforschen und entwickeln innovative Lösungen und Technologien für eine klimaneutrale Energieversorgung.

Bitte unterstützen Sie daher unseren Antrag, die Nutzung der tiefen Geothermie in Brandenburg aktiv voranzutreiben und kommerzielle Projekte zu fördern. Auch die Erkenntnisse des in Erarbeitung befindlichen brandenburgischen Wärmekatasters sollten genutzt werden. Vorstudien, Machbarkeitsstudien und seismische Untersuchungen sollten im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel finanziell unterstützt werden.

Des Weiteren sollten die Untergrundkenntnisse und die Nutzbarmachung tiefer Erdwärme im Land Brandenburg weiter verbessert werden. Hierzu können die geplanten Explorationskampagnen des Bundes genutzt werden. Auch Regulierungsbedarfe für den Untergrund sollten zeitnah identifiziert und Vorschläge erarbeitet werden.

Die vorhandenen Mess- und Datenbestände des Untergrunds aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung sollten digitalisiert und in geeigneter Form in einem Portal zur Verfügung gestellt werden. Brandenburg sollte sich außerdem in die neu gegründete Geothermieallianz in der Hauptstadtregion einbringen, um die Nutzung der tiefen Erdwärme zu beschleunigen.

Die Förderung von Geothermie ist zugleich positive Industriepolitik für das ganze Land. Brandenburg kann aktiv die regionale Wertschöpfung stärken und vor Ort Expertise aufbauen. Ich kann nur dafür werben, für den vorliegenden Antrag zu stimmen!

Gefasste Beschlüsse3

Photovoltaik-Potenziale landesweit besser nutzen

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 86. Sitzung am 11. Mai 2023 zum TOP 1 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Landtag stellt fest: