Größer ziehen möchte ich jetzt auch noch etwas: Das Jugendgerichtsgesetz, in dem die Strafmündigkeitsgrenze festgesetzt wurde, gibt es seit 1923, also seit 100 Jahren. In dieser Zeit wurde nur einmal an dieser Strafmündigkeitsgrenze gerüttelt, und das war - überraschenderweise - 1940: In der NS-Zeit wurden 12-Jährige für besonders schwere Straftaten bestraft. - Damit zeigt sich auch mal wieder, in welcher Tradition Ihre Argumentation steht.
(Beifall DIE LINKE sowie der Abgeordneten Petra Budke [B90/GRÜNE] - Hohloch [AfD]: Oh, ist das dumm!)
Sie behaupten, es sei unter keinen erdenklichen Gesichtspunkten zu rechtfertigen, dass Kinder straffrei ausgehen. - Doch, das ist es. Das sagen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse, das sagt die Justiz. Wir haben ein Erziehungsstrafrecht. Auch zwischen 14 und 18 Jahren wird niemand sozusagen bei Wasser und Brot, wie Sie sich das vorstellen, eingesperrt, sondern wir haben einen Erziehungsgrundsatz.
Im Übrigen gehen die Altersgrenzen auch auf das Zivilrecht zurück. - Bleiben Sie doch ganz entspannt. - Ich würde Sie gerne fragen, ob Sie auch möchten, dass 12-Jährige jetzt ein Haus kaufen können.
Ich glaube, Sie machen das nur an Einzelfällen fest, die für Ihre populistische Argumentation taugen.
- Ja, es sind in dem Fall tatsächlich Einzelfälle. - Und an einem großen Rechtsinstitut zu rütteln, dafür gibt es - das hat der Kollege Eichelbaum ausgeführt - hier überhaupt keinen Anlass.
Frau Präsidentin! Frau Block, ich habe in dem offenen Brief - schön, dass Sie ihn erwähnen - keineswegs davon gesprochen, dass es sich hier um Einzelfälle handelt. Ich habe gesagt, dass es sich zunächst erst mal um überhaupt keine festgestellten Fälle handelt.
Ich habe gesagt - und das ist ganz deutlich, das sage ich hier auch noch einmal -, dass beide Seiten beleuchtet werden müssen, dass mit beiden Gruppen gesprochen werden muss und man hier nicht einfach die Unschuldsvermutung in „in dubio contra reum“ umwandeln kann,
weil man meint, da hätte eine ausländische Gruppe gesagt, sie wurde beleidigt, und das einfach für bare Münze nimmt.
Und entschuldigen Sie bitte, wenn ich Ihnen das jetzt sage: Der Vergleich, den Sie wieder einmal zwischen unserer Fraktion und
Entschuldigung, aber das Wort gehört nicht hierher! Solche Beurteilungen müssen Sie nicht so formulieren. Bitte finden Sie andere Ausdrucksweisen. Das gehört nicht in diesen Saal.
Und auch die Behauptung, dass wir die falschen Zahlen benutzen, Frau Block, ist falsch. Sie sagen, wir könnten nicht die letzten drei Jahre heranziehen. Aber gerade in den letzten drei Jahren sind die Zahlen wieder gestiegen. Sie können sich die Welt doch nicht machen, wie Sie wollen! Das funktioniert so nicht.
Entschuldigung, ich muss unterbrechen: Herr Abgeordneter Hohloch, Sie erhalten noch einen Ordnungsruf in dieser Sitzung.
Was soll das? Das ist nicht das Niveau der Sitzungen, die wir hier durchführen wollen, und zwar gemeinsam durchführen wollen.
Vielen Dank. - Ich möchte das nicht künstlich in die Länge ziehen, aber ich denke, darauf muss man durchaus reagieren.
Im Grunde genommen spricht ja für sich, wie Sie hier argumentieren und welche Wortwahl Sie benutzen. Dazu muss man im Prinzip gar nichts weiter sagen.
So. Wo betrachten Sie denn hier die Seite dessen, dass es seit 100 Jahren ein Jugendstrafrecht gibt, in dem Reifegrenzen festgeschrieben wurden, in dem kriminologische Erkenntnisse berücksichtigt wurden? In der Kriminologie werden übrigens nicht zwei oder drei Jahre zum Anlass genommen oder Fälle zum Anlass genommen, ganze Rechtsinstitute über Bord zu werfen, sondern es ist wissenschaftliche Erkenntnis, dass Menschen mit zwölf Jahren noch nicht reif sind. Und selbst wenn sie irgendetwas googeln können und Sie unterstellen, dass das irgendetwas mit Vorsatz zu tun hat: Auch Vorsatz hat nichts mit Reife zu tun. Es gibt Dreijährige, die ganz tolle Entscheidungen treffen - die klingen auch ganz super -, aber deswegen würden wir sie doch nicht bestrafen.
Reife hat also überhaupt nichts mit dem zu tun, was Sie hier ausgeführt haben. Und ehrlich gesagt: Eine gewisse Reife lassen Sie hier auch vermissen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich habe ehrlich gesagt damit gerechnet: Zwei Kinder begehen ein furchtbares Verbrechen, und die AfD setzt sich rauf. - Trotzdem bleibt der Antrag substanzlos und oberflächlich.
Dabei will ich gar nicht sagen, dass mich die Tat nicht betroffen gemacht hätte. Auch ich habe im ersten Moment kurz gezuckt und das angebliche Ausbleiben von Konsequenzen für unerträglich gehalten. Nur, wissen Sie, was hoffentlich uns alle von diesen Kindern unterscheidet? - Wir denken noch einmal nach und atmen tief durch, bevor wir Dinge tun, die wir danach vielleicht bereuen. Diese Fähigkeit kommt mit dem Alter; jedes Lebensjahr bringt uns mehr Selbstkontrolle. Und je mehr Verantwortung wir übernehmen, desto mehr Umsicht wird von uns verlangt - alles Fähigkeiten, die einem Zwölfjährigen in der Regel in diesem Maße fehlen.
Genau deshalb sieht das Strafgesetzbuch in den meisten Ländern vor, dass Taten von unter 14-Jährigen nicht nach dem Schuldprinzip bestraft werden, sondern nur erzieherische Maßnahmen zur Anwendung kommen, die auf Besserung und den Schutz der Allgemeinheit ausgerichtet sind.
Diese erlauben als Ultima Ratio, wenn auch äußerst selten angewandt, übrigens auch eine Unterbringung in geschlossenen Heimen. Das kann für die betroffenen Kinder - ich betone: Kinder - im Ergebnis genauso dramatisch sein wie eine Jugendstrafe.