Protocol of the Session on May 11, 2023

Ja, Frau Präsidentin, ich spreche für die Landesregierung. - Kollege Vida, wir reden mal wieder über Erschließungsbeiträge.

(Vida [BVB/FW]: Der war gut!)

Da ich schon sehr oft die Ehre hatte, inhaltlich zu dieser Thematik hier auszuführen, erspare ich es mir jetzt, im Detail - dafür reicht die Zeit auch nicht - noch einmal darauf einzugehen. Ich gehe aber auf Ihren Antrag ein.

Ich gebe zu, Sie haben eines geschafft - da ging es mir ähnlich wie Kollege Schaller -: Ich musste Ihren Antrag zweimal lesen - vor allem die Begründung -, weil ich zunächst nicht verstanden habe, was Sie eigentlich meinen. Nach dem zweiten Lesen habe ich es verstanden und kann es Ihnen genau erklären: Mindestens Ihre Begründung, in der Sie behaupten, es habe bis 2018 eine bestehende Rechtspraxis gegeben, wonach Bürgerentscheide usw. zulässig seien, ist schlichtweg falsch, Herr Vida. In dem Zusammenhang meinen Sie auch, die obere Kommunalaufsicht - also mein Ministerium - habe das plötzlich geändert, obwohl das Gesetz nicht geändert wurde, und erheben den Vorwurf, wir wollten Bürgerentscheide verhindern. Auch das ist schlichtweg falsch, Herr Vida.

Herr Klemp hat es gerade aufgezählt: In diesem Sachzusammenhang gab es bisher drei Initiativen zu Bürgerentscheiden im Land Brandenburg. Die erste Initiative war 2013 in Bernau. Der dortige Landkreis hat uns als obere Aufsichtsbehörde gebeten, eine rechtliche Bewertung abzugeben. Unsere rechtliche Bewertung war: Es ist rechtlich nicht möglich, sondern rechtswidrig. - Dasselbe gab es noch einmal in Werneuchen. Wir wurden wieder vom Landrat um eine Stellungnahme gebeten, und wir sind bei derselben Rechtsauffassung geblieben. Es wäre auch verwunderlich, wenn wir sie plötzlich geändert hätten, denn das Gesetz wurde ja nicht geändert. Auch hier haben wir es als rechtswidrig abgelehnt. Dasselbe gab es noch einmal in Schöneiche. Der Landrat hat uns als obere Aufsichtsbehörde angefragt, und auch hier haben wir dieselbe Auslegung dargebracht. Herr Vida, Ihre Behauptung, die Sie in der Begründung aufstellen, ist also schlichtweg falsch. Das Innenministerium als obere Aufsichtsbehörde hat in dieser Frage immer dieselbe Rechtsauffassung vertreten, es hat sie niemals geändert, und ich sage Ihnen auch: Wir sind der Überzeugung, dass sie richtig ist, denn seit zehn Jahren wurde sie nirgendwo gerichtlich angefochten bzw. gar kassiert.

Unter anderem hat es etwas mit dem Demokratieprinzip zu tun, dass sich demokratische Instrumente - ob nun repräsentative Wahl oder Bürgerentscheide - immer an die gesamte Bürgergesellschaft und nicht an Gruppen einer Bürgergesellschaft richten. Das ist eines der fundamentalen Demokratieprinzipien.

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

Wenn ich jetzt dazu komme, dass Ihre Begründung falsch ist - mindestens schlecht recherchiert, Herr Vida -, wird Ihre Forderung, einen Landtagsbeschluss herbeizuführen, in dem die Landesregierung - ich zitiere - aufgefordert wird, ein Rundschreiben zu erstellen, tatbestandserläuternde Beurteilungsermächtigungen aufzugeben, dass Anliegerstraßen usw., ein verbindliches Mitbestimmungsrecht usw. geplant sind, unzulässig. Der Landtag soll uns also auffordern, einen Runderlass, ein Rundschreiben zu erstellen, in dem wir Gemeinden verbindlich etwas vorschreiben, was wir seit zehn Jahren als rechtswidrig erklären? Herr Vida, das wird die Landesregierung nicht tun. Deshalb bitte ich, diesen Antrag abzulehnen.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Herr Abgeordneter Vida, als Einbringer des Antrags haben Sie noch einmal das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich habe schon häufiger kritisiert, dass der Innenminister unvorbereitet zu diesen Debatten erscheint. Dass das heute wieder so einen Tiefpunkt erfährt, finde ich wirklich erschreckend. Aber so ist das manchmal.

Noch einmal fürs Protokoll: Herr Minister, ich hätte nicht gedacht, dass Sie das so krass leugnen; deswegen habe ich das Schreiben leider nicht mitgebracht. Als Initiator des Bürgerentscheids habe ich im Jahr 2013 ein Schreiben des Innenministeriums bekommen, in dem erklärt wird, dass man es für zulässig befindet und der unteren Kommunalaufsicht entsprechend …

(Minister Stübgen: Dann zeigen Sie es mir!)

- Ja, ich habe es heute nicht dabei, weil ich nicht davon ausgegangen bin, dass Sie das so krass leugnen! Ich bringe es Ihnen gern mit - auf jeden Fall.

(Zuruf von Minister Stübgen)

- Ich bringe es Ihnen gern mit, und dann gucken wir, ob es das Wappen Brandenburgs oder eines anderen Bundeslandes trägt und ich mich als Initiator des Bürgerbegehrens verguckt habe. - Noch einmal ganz deutlich: Das ist in Bernau passiert. Die untere Kommunalaufsicht hat eine Empfehlung gegeben, und die Stadtversammlung hat das Bürgerbegehren zugelassen.

Offenbar kennen Sie den Inhalt dieses Bürgerbegehrens nicht, denn Sie reden immer davon, wir dürften nicht einzelne Gruppen entscheiden lassen, und beklatschen das hier ganz breit. Wissen Sie eigentlich, um welche Bürgerbegehren es geht? Die gesamte Stadt entscheidet darüber, ob eine Mitbestimmung zugelassen wird. Von welchen Gruppen reden Sie eigentlich, meine Damen und Herren?

Des Weiteren: Welches Demokratieverständnis haben Sie eigentlich, wenn Sie sagen, es werde dort die Demokratie beschädigt? Es findet ein Bürgerentscheid statt, die Bürger der Stadt haben das entschieden. Und Sie wollen die Gemeindevertreter

vor der undemokratischen Beteiligung der Bevölkerung schützen? Liebe Leute, das ist ein bisschen doll!

(Beifall BVB/FW)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich versuche mich zu erinnern, wie Herr Klemp sich verhalten hat. - Ja, bitte. Bitte schön.

(Lakenmacher [CDU]: Sie sind ganz schön nachtragend! - Zuruf: Was ist das? Auge um Auge?!)

Herr Abgeordneter Klemp, bitte.

Vielen Dank, Kollege Vida. Ich habe ja sonst keine Redezeit mehr, deshalb vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Ich frage Sie: Stimmt es, dass in dem Bürgerbegehren in Bernau gefragt wurde: Sind Sie dafür, dass ab dem Soundsovielten und Soundsovielten zum Ausbau von Anliegerstraßen Maßnahmen zur Herstellung von Erschließungsstraßen nur durchgeführt werden, wenn die Mehrheit der Beitragspflichtigen zuvor den jeweils geplanten Maßnahmen zustimmt? Ist das Teil …

Der Satz geht weiter! Bitte zitieren Sie vollständig!

Lassen Sie mich meine Frage zu Ende formulieren.

Zitieren Sie bitte vollständig, Herr Klemp!

Frau Präsidentin, ich weiß nicht, wer gerade das Wort hat. Wollen Sie das entscheiden?

Zitieren Sie bitte vollständig!

Herr Abgeordneter Klemp, Sie haben das Wort - selbstverständlich.

Danke schön. - Stimmen Sie mir zu, dass das die Frage war? Stimmen Sie mir auch zu, dass im Falle eines Ausbaus also nur die Beitragspflichtigen über die tatsächliche Maßnahme entscheiden, nicht aber die Allgemeinheit der Bürgerinnen und Bürger entscheidet? - Danke schön.

Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Klemp, ich bitte Sie, das Bürgerbegehren vollständig zu zitieren. Da gibt es noch einen Halbsatz nach dem Komma: sofern die Gemeinde nicht zum Ausbau der Erschließung gesetzlich verpflichtet ist.

(Zuruf: Warum ist sie das?! Ist sie das immer?!)

So viel zum Thema, dass hier gesagt wurde, man handele da gesetzeswidrig. - Das nur der Vollständigkeit halber.

(Beifall BVB/FW)

Sie zitieren unvollständig, der Minister zitiert unvollständig. Aber gut.

(Noack [SPD]: Sie sind wieder so schlau, und alle anderen sind doof!)

- Hat er noch Redezeit, oder wie ist das? - Nein.

Konkret zu Ihrer Frage: Korrekt, Sie haben den Inhalt nahezu richtig - leider nicht vollständig - wiedergegeben. Und wie Sie gerade selbst vorgelesen haben, gibt es einen Vorschaltbeschluss der gesamten Bevölkerung, nach dem auch Nichtbetroffene sagen: Wir wollen für zukünftige Maßnahmen eine generelle Mitbestimmung. - Genau das ist seit dem 1. Januar 2014 gut gelebte Rechtspraxis in Bernau. Und es gibt keinen Stadtverordneten der Linken über die Grünen bis zu uns - also niemanden -, der diese Mitbestimmung kritisiert und als Entmachtung seiner Rolle in der Gemeindevertretung, in der Stadtverordnetenversammlung betrachtet.

Nicht einmal der Bürgermeister sieht das so - und das will was heißen, meine Damen und Herren.

(Beifall BVB/FW)

Deswegen ist es richtig - ich fahre nur zur Richtigstellung fort, Frau Johlige -: Bernau erhebt 60 % Eigenanteil, Fürstenwalde nur 50 %. Insofern scheint es möglich zu sein, entsprechend runterzugehen.

Herr Klemp, Sie haben auch hier die Rechtslage nicht vollständig erkannt: Ausbaumaßnahmen werden in Bernau nicht mehr abgefragt, weil sie wegen der Abschaffung der Beiträge kostenfrei sind. Ausbaubeiträge für Ausbaumaßnahmen werden nicht mehr abgefragt, weil die Beiträge ja abgeschafft wurden. Erschlie

ßungsbeiträge und Erschließungsmaßnahmen werden abgefragt, weil die Beiträge noch bestehen. Also, auch da unterliegen Sie also einem Irrtum.

Meine Damen und Herren, Sie haben summa summarum gesagt: Es gibt keine Änderung der Rechtslage, alles ist in Ordnung, man kann es ja machen, ist aber rechtswidrig, wir machen es nicht, wir machen es doch. - Das nächste Bürgerbegehren führen wir in Finsterwalde durch, Herr Minister, und dann schauen wir einmal, wie da die Rechtsauffassung und die Möglichkeit zur Mitwirkung sind. Viel Spaß dabei. Wir machen das und gucken dann, wie die Bevölkerung in Finsterwalde dazu steht. Dann haben Sie als CDU die Möglichkeit, noch einmal eine Pirouette zu drehen. Schließlich haben Sie, bis Sie an die Regierung gekommen sind, wortgewaltig auch die Abschaffung der Erschließungsbeiträge gefordert.

(Beifall BVB/FW)

Vielen Dank. - Damit beende ich die Aussprache.

Meine Damen und Herren, wir haben drei Abstimmungen vor uns.

Abgeordneter Freiherr von Lützow hat mündlich den Antrag zur Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales gestellt. Mittlerweile ist auch ein Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion eingegangen, den Antrag mit dem Titel „Bürgerschaftliche Mitbestimmung ermöglichen und tatsächlich leben, statt nur an hohen Feiertagen loben“ auf Drucksache 7/7379 an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zu überweisen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung an den Ausschuss mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Enthaltungen.