Protocol of the Session on May 11, 2023

Zusätzlich zu den jetzigen im Gesetz enthaltenen Zuständigkeiten - die Einstellung, die erstmalige Berufung in ein Richterverhältnis auf Lebenszeit sowie die Versetzung und Ernennung, durch die ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als dem des Eingangsamtes verliehen wird - soll der Richterwahlausschuss nun

(Abgeordneter Bretz [CDU] haut mit den Händen auf den Tisch sowie Zuruf: Absolute Frechheit!)

auch bei der Übertragung eines Richteramtes sowie bei der Amtsenthebung mit dem zuständigen Mitglied der Landesregierung entscheiden. Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass die richterliche Unabhängigkeit gestärkt werden muss, sodass die Beteiligung des Richterwahlausschusses klarstellend, erweiternd zu regeln ist.

Auslöser der Gesetzesänderung ist bekanntlich der Versuch der Zwangsversetzung der beiden Arbeitsrichter aus Eberswalde nach Neuruppin und Cottbus als Folge der Arbeitsgerichtsreform, die zum 1. Januar in Kraft trat. Die verschiedenen Handlungen des Justizministeriums, an denen der Richterwahlausschuss zweimal beteiligt worden ist und gegen die Versetzung gestimmt hat, wurden von Frau Block deutlich dargestellt. Die zwei Arbeitsrichter haben sich jedoch gegen die Pläne der Ministerin gewehrt und jetzt in zweiter Instanz Recht bekommen. Nach dem Beschluss des Dienstgerichtshofes des Landes Brandenburg wäre für die Versetzung die Zustimmung des Richterwahlausschusses des Landtages notwendig gewesen. Weil diese jedoch fehlte, hatte das Richterdienstgericht in Cottbus schon zuvor, im Dezember 2022, die Zwangsversetzung in erster Instanz als unrechtmäßig verworfen. Die Beschwerde des Justizministeriums gegen diese Entscheidung wurde jetzt vom Dienstgerichtshof in zweiter Instanz zurückgewiesen.

Kurz danach hat das Justizministerium gegen die betroffenen Richter ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet. Dazu gibt es im Brandenburgischen Richtergesetz aber bisher keine explizite Regelung, ob der Richterwahlausschuss auch hier zu beteiligen ist.

(Zuruf des Abgeordneten Münschke [AfD])

Da eine Amtsenthebung einen noch schwerwiegenderen Eingriff als eine Versetzung darstellt, ist in dem Fall die Mitwirkung des Richterwahlausschusses aus unserer Sicht notwendig.

(Beifall AfD)

Die in § 32 des Deutschen Richtergesetzes vorgesehene Regelung, dass bei einer Veränderung in der Einrichtung der Gerichte oder ihrer Bezirke einem auf Lebenszeit oder auf Zeit ernannten Richter dieser Gerichte ein anderes Amt mit eventuell geringerem Endgrundgehalt übertragen werden kann, birgt eine weitere Missbrauchsgefahr.

Wie dem Protokoll des Rechtsausschusses vom 9. März zu entnehmen ist, führte die Ministerin aus, dass aus ihrer Sicht in der Tat ein Problem der Gewaltenteilung in Brandenburg bestehe, aber genau in die andere Richtung: Brandenburg soll aus guten und vom Grundgesetz vorgegebenen verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten das einzige Bundesland sein, in dem die Versetzungsentscheidung aus gerichtsorganisatorischen Gründen - jedenfalls nach dem Brandenburgischen Richtergesetz - dem Richterwahlausschuss zugewiesen werden kann. Nach Auffassung der Ministerin sei dies jedoch auslegungsfähig. Die Dienstgerichtsbarkeit hat das anders gesehen, sodass zukünftig die Frage geklärt sein dürfte.

Durch die vorliegende Gesetzesänderung wird die Beteiligung des Richterwahlausschusses im Brandenburger Richtergesetz noch konkreter definiert bzw. formuliert und somit eine klare Rechtslage auch für weitere Fälle geschaffen. Mit der Beteiligung des Richterwahlausschusses wird das Prinzip der Gewaltenteilung gewahrt und gestärkt.

(Beifall AfD)

Wir stimmen dem Antrag auf Überweisung an den zuständigen Ausschuss zur Durchführung der notwendigen Anhörung zu. Auch dem Gesetzentwurf an sich könnten wir zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Wir kommen zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Eichelbaum.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Linkspartei hat dem Landtag heute einen Änderungsantrag zum Brandenburgischen Richtergesetz vorgelegt, der zum Ziel hat, die Beteiligungsrechte des Richterwahlausschusses erheblich auszuweiten. Darauf möchte ich gern zu sprechen kommen, um die Diskussion etwas zu versachlichen.

Ich möchte zunächst darauf verweisen - darauf hat die Kollegin Fischer schon hingewiesen -, dass nach § 101 des Richtergesetzes die Landesregierung verpflichtet ist, dem Landtag bis zum 31.10.2023 einen Bericht über den weiteren Reformbedarf im Richterrecht vorzulegen. Das wäre aus unserer Sicht der richtige Zeitpunkt, um über mehr Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der richterlichen Vertretung und des Richterwahlausschusses zu diskutieren.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass Justizministerin Susanne Hoffmann vor zwei Jahren auf Antrag der Koalitionsfraktionen eine Zukunftskonferenz für die Brandenburger Justiz mit verschiedenen Arbeitsgruppen ins Leben gerufen hat. In diesen Arbeitsgruppen diskutieren die Vertreter der Berufsgruppen der Justiz und andere Experten über die im Richtergesetz normierten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Justiz. Nach der Kabinettsbefassung wird sich in diesem Jahr auch der Landtag mit dem Abschlussbericht der Zukunftskonferenz beschäftigen.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die Stärkung der Selbstverwaltung der Justiz ein wichtiges Anliegen dieser Koalition ist und sich deshalb auch im Koalitionsvertrag wiederfindet. Wir sind als Koalition nicht nur mit dem Ziel angetreten, die Brandenburger Justiz personell und finanziell zu stärken, sondern auch, um die Weichen für eine zukunftsfähige, leistungsstarke und bürgernahe Justiz zu stellen. Personalaufstockungen in allen Gerichtsbarkeiten und allen Diensten der Justiz sowie Investitionen in Millionenhöhe für die Brandenburger Justiz hat es selten zuvor gegeben. Das zeigt auch: Die Justiz ist bei Susanne Hoffmann in guten Händen.

(Beifall CDU)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte gern auf den Gesetzentwurf der Linkspartei zurückkommen. In der Begründung zu Artikel 1 Ihres Gesetzes schreiben Sie:

„Da für diese Verfahren“

- also das Amtsenthebungsverfahren für Richter -

„schwerwiegende oder besondere Gründe Voraussetzung sind, müssen sie auch einer Mitwirkung des Richterwahlausschusses unterliegen.“

Wenn dem so sein sollte, frage ich mich, warum sich die Mitwirkungspflicht des Richterwahlausschusses bei Amtsenthebungsverfahren nicht in den Richtergesetzen der anderen Bundesländer befindet, noch nicht einmal im Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz, und in Thüringen regiert die Linkspartei bekanntermaßen mit. Das hat einen guten Grund. Das deutsche Richtergesetz eröffnet dem Dienstherrn im Falle der Aufhebung eines Gerichts zwei Möglichkeiten: die Versetzung des betroffenen Richters an ein anderes Gericht oder - wenn die Versetzung nicht möglich ist - die Amtsenthebung. Die Amtsenthebung ist damit ein Exekutivrecht. Sie stellt auch keine Maßnahme der Maßregelung dar, sondern ermöglicht den Weg, dem betroffenen Richter zu einem späteren Zeitpunkt unter Beteiligung des Richterwahlausschusses ein Richteramt zu übertragen.

Wenn man die Ausführungen von Frau Block verfolgt hat, geht es der Linkspartei vordergründig aber gar nicht um die Ausweitung der Rechte des Richterwahlausschusses, sondern um eine Stimmungsmache gegen eine erfolgreiche Justizministerin in Brandenburg.

(Beifall CDU - Walter [DIE LINKE]: Stimmungsmache!)

Ich möchte auf Ihre ungerechtfertigten Vorwürfe gar nicht näher eingehen, weil wir darüber schon in der Sitzung des Rechtsausschusses ausführlich diskutiert hatten. Nur so viel: Erstens. Susanne Hoffmann hat sich in ihrem gesamten beruflichen Leben für die Beförderung und Unterstützung ostdeutscher Juristen starkgemacht. Erst Ende April hat sie mit Andreas Koark einen

ostdeutschen Juristen, der 1984 in Leipzig sein Studium absolviert hat, zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Cottbus ernannt.

Zweitens. Susanne Hoffmann führt keinen persönlichen Feldzug gegen irgendwelche Arbeitsrichter, sondern setzt die vom Landtag im Jahr 2021 beschlossene Arbeitsgerichtsreform um.

(Beifall CDU)

Drittens. Es ist das gute Recht von Richterinnen und Richtern, gegen Versetzungsentscheidungen gerichtlich vorzugehen. Es ist aber auch das Recht der Justizministerin, gerichtliche Entscheidungen von der nächsthöheren Instanz rechtlich prüfen zu lassen.

Viertens. Ich erwarte von einer Justizministerin, dass sie die Frage klärt, wie mit Richterinnen und Richtern umgegangen wird, die die volle Besoldung erhalten, aber keiner richterlichen Tätigkeit mehr nachgehen. Das ist auch eine Frage, die die Steuerzahler interessiert.

(Beifall CDU)

Herr Abgeordneter, beantworten Sie eine Frage?

Nein, ich beantworte keine Fragen. - Deshalb, werte Frau Block: Wenn Sie schon nicht auf uns hören, dann hören Sie doch bitte auf die richterliche Berufsvertretung, nämlich auf den Deutschen Richterbund Brandenburg, der vorschnelle Rufe nach personellen Konsequenzen in der Sache nicht für dienlich hält und Sie zur Mäßigung aufgerufen hat.

(Lakenmacher [CDU]: Aha!)

Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Es wurde eine Kurzintervention angezeigt. Frau Abgeordnete Block, bitte.

Frau Präsidentin! Herr Kollege Eichelbaum, Sie haben in Ihrer Lobrede auf die Ministerin angeführt, dass wir hier ein besonderes brandenburgisches Gesetz haben, das auch Vorbildwirkung für andere Bundesländer hat. Das wurde von linken Justizministern in den vergangenen Legislaturperioden erlassen. Damit wurden genau diese richterliche Selbstverwaltung, die Sie angesprochen haben, und die Unabhängigkeit gestärkt. Damals hatten Sie überhaupt nichts dagegen einzuwenden. Deswegen verstehe ich Ihren Sinneswandel nicht. Also ich verstehe ihn schon, ich stelle ihn aber infrage - ich kann es Ihnen nämlich auch gleich erklären. In der Debatte im Landtag 2011 haben Sie harte Kritik an dem Entwurf des Justizministeriums geübt - ich zitiere -: Der Gesetz

entwurf sieht vor, dass Richtern ein weiteres Richteramt übertragen werden kann. Wir lehnen diese Neuregelung auch deshalb ab, weil sie die richterliche Unabhängigkeit gefährdet und zu Qualitätseinbußen führt.

(Walter [DIE LINKE]: Hört, hört!)

Wir befürchten, dass es zu Versetzungen kommen könnte, die den Grundsatz der richterlichen Unversetzbarkeit aushöhlen.

(Oh! bei der Fraktion DIE LINKE)

Herr Kollege Eichelbaum, Sie hatten mit Ihrer Kritik damals recht - das kann ich jetzt so sagen -, aber Sie müssen doch auch glaubwürdig bleiben, wenn es darum geht, dass Ihre Ministerin diesen Grundsatz aushöhlt und nicht die Linken, wie Sie es damals befürchtet haben.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Abgeordneter Eichelbaum, möchten Sie auf die Kurzintervention erwidern? - Das ist der Fall. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Frau Block, zunächst einmal: Wenn diese Überlegungen aus dem Jahr 2011 richtig gewesen sind, warum hat dann Ihr Minister diese Änderung nicht in das Richtergesetz übernommen? - Frage Nummer eins.

(Walter [DIE LINKE]: Warum stimmen Sie dann nicht zu?)

Frage Nummer zwei: Ich brauche von Ihnen keine Belehrung, was wir 2011 gemeinsam verabredet haben, um das Richtergesetz zu ändern. Da waren Sie noch nicht im Landtag, Frau Block. Damals haben wir hier fraktionsübergreifend den Katalog der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im Richtergesetz erweitert, und zwar mit den Stimmen der Linkspartei, der SPD, der CDU, der Grünen und der FDP. Da haben wir etwas für die Richterinnen und Richter sowie die Selbstverwaltung der Justiz getan. Insofern brauche ich von Ihnen keine Belehrung, wie wir mit der Selbstverwaltung der Justiz umgehen.