Wir Parlamentarier müssen die Demokratie und die Mitbestimmung, die Gewaltenteilung stärken, und genau das macht der vorliegende Gesetzentwurf, indem er den Richterwahlausschuss nicht nur bei der erstmaligen Einstellung und Berufung in das Amt, bei Versetzung und Beförderung, sondern auch bei der viel schwerwiegenderen, folgenreicheren Entscheidung der Amtsenthebung beteiligt.
Schaut man in andere Länder wie Polen, Israel und Spanien, sieht man, wie bedeutsam die Fragen werden können: Wer darf eigentlich Richterinnen und Richter abberufen, des Amtes entheben und versetzen? Wer kann dabei mitwirken? Welche Schranken gibt es? Darf die Justiz zum politischen Spielball werden? - Nein, natürlich darf sie das nicht. Und dass ausgerechnet Minister der CDU, die sich in der Koalition ja gerne als Hüter des Rechtsstaats gerieren, in Brandenburg als freie Radikale der Politik umherschweben und wie freie Radikale im Körper Schaden anrichten, muss uns doch nachdenklich stimmen. Über den Innenminister haben wir hier auch schon häufiger geredet, zuletzt meine Kollegin gerade eben in der Debatte.
Bei der Justizministerin kann ich zumindest unterstellen, dass es keine politische Agenda ist, die sie antreibt, sondern es ist die Unfähigkeit, Kritik, Entscheidungen oder demokratische Grundsätze anzuerkennen, wenn sie dem eigenen Selbstbild zuwiderlaufen. Meine Damen und Herren, das ist doch verheerend!
Verheerend ist im Übrigen auch die politische Instinktlosigkeit, mit der in dem Schreiben zur Amtsenthebung der Richter auch noch die Ostbiografie der beiden Richter zur Begründung der Notwendigkeit der Amtsenthebung herangezogen wurde - in einem Bundesland wie Brandenburg, in dem der Umgang mit Ostbiografien ein großes Thema ist, was man auch an der aktuellen Debatte um die Weltsicht des Vorstandsvorsitzenden des Springer-Konzerns Döpfner sehen kann. Das ist jedenfalls für ostsozialisierte Menschen ein Thema, von denen es hier in Brandenburg immer noch sehr viele gibt - wir sind die Mehrheit.
Wir werden beleidigt und zurückgestellt. Und ich sage mal, die noch heute sichtbaren Folgen des Austauschs von Eliten und auch die fehlende Förderung ostdeutschen Nachwuchses in vielen Jahren gerade in der Anfangszeit nach der Wende, die immer noch fehlende Anerkennung von Lebensleistungen beschäftigen uns bis heute. Und in diesem Bundesland bringt die amtierende
Justizministerin die Ostbiografie von Richtern, die seit 30 Jahren in diesem Land Recht sprechen, als Begründung dafür, dass sie nicht in der Lage seien, in einer anderen Gerichtsbarkeit als der Arbeitsgerichtsbarkeit zu arbeiten.
Im letzten Rechtsausschuss hat sich die Ministerin dafür kurz entschuldigt, aber dann wortreich erklärt, dass die Debatte nach 30 Jahren jetzt doch mal beendet sein sollte, mehr Respekt für die Westdeutschen und ihre Leistung in Brandenburg gefordert und damit - noch einmal - viele Menschen vor den Kopf gestoßen. Das alles ist verheerend für das Ansehen der Justiz im Land Brandenburg, und das muss man auch bei aller rechtlichen Komplexität und vermeintlichen Alternativlosigkeit der Entscheidungen, um die es hier geht, deutlich feststellen.
Wir müssen uns als Parlament fragen: Was tun gegen die freien Radikalen - den Minister, die Ministerin der CDU? Ich werde jetzt natürlich nicht nach einem Radikalenerlass schreien. Wir legen hier einen Gesetzentwurf vor, der Schranken aufzeigt. Aber eigentlich, meine Damen und Herren, müsste der Ministerpräsident an dieser Stelle ein Machtwort sprechen, dem Treiben Einhalt gebieten und die Justizministerin, um die es hier geht, entlassen.
Wir als Parlament sollten das tun, was wir tun können: Wir können die Gesetze ändern und schärfen, damit sich ein solcher Vorgang nicht wiederholt - deshalb der vorliegende Gesetzentwurf. Ich freue mich jetzt auf die Debatte. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Block. - Wenn ich geneigt bin, Ihre Rede ernst zu nehmen - ist es ein probates Mittel, dass Sie als Vorsitzende des Rechtsausschusses Ministerinnen und Minister der Landesregierung als „freie Radikale“ bezeichnen?
Ist das die Wortwahl, die jemand wie Sie, die für sich in Anspruch nimmt, den Ausgleich und das rechtlich Konforme zu betonen, nutzen sollte? Erreicht diese Wortwahl nicht eigentlich das Gegenteil dessen, was Sie mit Ihrer Rede vermeintlich zu beabsichtigen versuchten?
(Bretz [CDU]: Mitglied des Rechtsausschusses - Entschul- digung! - Gegenruf des Abgeordneten Walter [DIE LINKE]: Das ist wichtig!)
Rede hier ernst nehmen. Davon gehe ich übrigens immer aus, denn ich glaube, wir sollten uns hier in dem, was wir sagen, alle gegenseitig ernst nehmen.
Ich bin die Vorsitzende des Innenausschusses. Ich bin mir dieser Position auch immer bewusst und wähle meine Worte sehr genau. „Freie Radikale“ bezieht sich nicht auf eine politische Radikalität - das werden Sie meiner Rede sicherlich entnommen haben -, sondern das war ein Vergleich zu den freien Radikalen im Körper, die Schaden anrichten, wenn sie nicht eingefangen werden, wenn es kein Mittel gibt, um sie sozusagen einzubinden - nur das habe ich gemeint.
(Beifall DIE LINKE - Bretz [CDU]: Sie finden das angemes- sen? Da hoffe ich, dass auch Sie kein freies Radikal sind! - Walter [DIE LINKE]: Ach, Steeven, jetzt ist gut!)
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der SPD-Fraktion. Frau Abgeordnete Fischer, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer oben auf den Tribünen und am Livestream! Lassen Sie mich auf diesen Vorgang, auf dieses Verfahren drei Schlaglichter werfen.
Erstens ein Blick zurück - weil hier ja der Gesetzentwurf der Linken auf dem Tisch liegt -: Dazu kann man viel sagen. Ich möchte für meine Fraktion aber ganz explizit herausstellen, dass es für uns ausgeschlossen ist, die beiden Richter aufgrund ihrer Ostbiografie an andere Gerichte zu versetzen. Wir finden die Begründung nicht nur missverständlich, sondern halten das schlicht für falsch.
(Beifall SPD, B90/GRÜNE und DIE LINKE sowie des Ab- geordneten Vida [BVB/FW] - Zuruf des Abgeordneten Kre- tschmer [DIE LINKE])
Wir hatten dazu die Diskussion im Rechtsausschuss. Da kann man jetzt fragen: War das eine klare Entschuldigung oder nicht? - Ich will dazu jetzt hier keine weiteren Ausführungen machen.
Das zweite Schlaglicht ist: Wo stehen wir jetzt? Fakt ist, dass die Justiz in Unruhe ist - und das ist für einen Rechtsstaat nicht gut. Ich hoffe und erwarte, dass in den Gesprächen mit den Richtern, die das MdJ auch führt - das soll hier erwähnt werden -, eine Einigung erreicht wird und die eröffneten Amtsenthebungsverfahren schnellstmöglich eingestellt werden.
Die Voraussetzung dafür ist, dass sich beide Seiten bewegen; im Moment ist der Fokus ja relativ einseitig immer nur auf die Justizministerin gerichtet.
Ich sage ganz ausdrücklich, dass dieser Appell an beide Seiten gerichtet ist, denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Vorgang ist - jenseits von Paragrafen - doch gar nicht dazu geeignet, recht zu behalten. Der Vorgang ist auch nicht dazu geeignet, mit Fallzahlen und Bearbeitungsständen verschiedene Standorte miteinander zu vergleichen oder eine mathematische Gerechtigkeit bei Arbeitspensen zu erreichen, denn noch einmal: Wir brauchen wirklich Ruhe in der Justiz. Ich glaube, wenn es in Zukunft zu weiteren derartigen Gerichtsverfahren kommt, werden wir - unabhängig von ihrem Ausgang - keine Gewinner haben.
Aber noch einmal: Dazu ist nicht nur die Ministerin verpflichtet - sie macht das, sie führt die Gespräche -, sondern sind auch die beiden Richter verpflichtet - und ich hoffe wirklich, dass es eine Lösung gibt.
Drittens - der Blick nach vorne und die Frage, wie wir solche Debatten in Zukunft vermeiden können: Der Antrag der Linken bietet auf den ersten Blick eine Lösung, indem man sagt: Wir brauchen einfach mehr Klarheit im Gesetz. - Vom Prinzip her stimme ich dem zu, wenngleich nicht in allen Punkten, Frau Kollegin Block - das ginge dann doch ein bisschen zu weit; der Richterwahlausschuss müsste dann stets und ständig tagen. Darüber kann man diskutieren.
Ich sage Ihnen aber auch: Wir haben sowieso eine Evaluierung des Richtergesetzes vor. Zum Herbst wird die Ministerin sowieso einen Bericht vorlegen, und dann gucken wir, ob alles, was wir jetzt darin haben, richtig ist
und ob es weiteren Reformbedarf gibt. Deswegen brauchen wir jetzt die Überweisung an den Rechtsausschuss auf keinen Fall. Wir lehnen den Antrag ab. - Vielen Dank.
Frau Abgeordnete, es wurde noch rechtzeitig eine Zwischenfrage angezeigt. - Die Abgeordnete lässt sie aber nicht zu.
Frau Präsidentin! Geehrte Damen und Herren! Frau Block hätte sich in ihrer Rede mehr auf den Antrag beziehen sollen, als auf blanke Polemik zu setzen, denn wir diskutieren heute über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Brandenburgischen Richtergesetzes. Mit der Neufassung von § 11 Abs. 1 sollen dem Richterwahlausschuss in Brandenburg zwei weitere Entscheidungsbeteiligungen ermöglicht werden:
Zusätzlich zu den jetzigen im Gesetz enthaltenen Zuständigkeiten - die Einstellung, die erstmalige Berufung in ein Richterverhältnis auf Lebenszeit sowie die Versetzung und Ernennung, durch die ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als dem des Eingangsamtes verliehen wird - soll der Richterwahlausschuss nun