Protocol of the Session on May 11, 2023

ren, was Sie fordern. Das finanziert das Land doch auch - das ist etwas, was wir längst machen.

(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

Natürlich wird dann auch geschaut, wie sich das bewährt und was man auf andere Bereiche übertragen kann. Dazu hat der Kollege Büttner aber ausgeführt, dass man nicht alles vorwegnehmen kann. Auch gibt es den Dialogprozess zum Mobilitätsgesetz, der aus der Volksinitiative „Verkehrswende jetzt“ hervorgegangen ist.

Alles, was Sie fordern, ist also irgendwie schon auf dem Weg, und teilweise geben Sie Dinge vor - da ist es eigentlich noch viel zu früh, es so zu machen, wie Sie es sagen. Deswegen sind die Anträge abzulehnen. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Für die Landesregierung spricht Frau Staatssekretärin Brandenburg.

Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Angela Brandenburg (m. d. W. d. G. b.):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich spreche für Herrn Minister Beermann. Er ist heute, wie bereits angekündigt, im Bundesrat und spricht dort zu einem ebenfalls durchaus wichtigen Thema, nämlich zum Gebäudeenergiegesetz. Deshalb werde ich in Vertretung auf die Anträge reagieren.

Die vorliegenden Anträge befassen sich mit den grundsätzlichen Herausforderungen bei der Ausgestaltung unseres ÖPNV-Angebotes in Brandenburg. Gern möchte ich dazu die Perspektive des Ministeriums einbringen. Der erste Antrag benennt die notwendigen Taktungen, den Zeitraum des Angebotes und die Umsetzung der maximalen Reisezeiten von den Mittel- und Oberzentren nach Berlin.

Wie Sie wissen, ist die Taktung des ÖPNV ein entscheidendes Kriterium für die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs. Daher besteht im Verkehrsverbund seit mittlerweile mehr als zehn Jahren ein landesweit abgestimmter Taktverkehr auf den Hauptachsen des SPNV. Im veröffentlichten Entwurf zum Landesnahverkehrsplan 2023-2027 werden in einem Unterkapitel, nämlich Nr. 4.1, zum SPNV-Angebot sowohl die Taktknoten als auch die Bedienzeiträume und die einheitlichen Bedienstandards festgelegt. Diese dienen bei der Konzeption der Ausschreibungen zum SPNV im Land als wichtige Grundlage.

Bei der Frage der Erreichbarkeit der Mittel- und Oberzentren ist der Ausbau der Infrastruktur ein entscheidender Faktor. Daher rühren auch unsere entsprechend starken Anstrengungen als Land bei den i2030-Projekten - die originäre Zuständigkeit für den Ausbau liegt eigentlich beim Bund und bei der DB Netz.

Dort, wo die Infrastruktur der Schienenwege dies bereits heute zulässt, erreichen wir bereits Fahrtzeiten von den Mittel- und Oberzentren in die nächstgelegenen Metropolen von 60 bzw. 90 Minuten.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Als nächstgelegene Metropole kann und sollte dabei jedoch nicht allein Berlin in Betracht kommen. Je nach regionalem Bezug ist die verkehrliche Erreichbarkeit von Dresden, Leipzig, Rostock, Hamburg oder Stettin wichtig - so wird uns das auch in Gesprächen vor Ort immer wieder bestätigt. Mit dem Start der Netze Elbe-Spree und Lausitz im vergangenen Dezember wurde sowohl die Sitzkapazität als auch die Taktdichte auf den Hauptachsen deutlich erhöht. Zudem erfolgen die ersten Abfahrten gegen 04.00 Uhr und die letzten Ankünfte gegen 24.00 Uhr - an den Wochenenden auch später.

Im Ländervergleich brauchen wir uns bei diesem Thema wirklich nicht zu verstecken. Kein anderes Bundesland weitet die Angebote so stark aus, wie Brandenburg es tut.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Klar ist aber auch: Für eine Fortführung dieser Welle der Angebotserweiterung ist eine weitere Bewegung des Bundes dringend nötig, und die Erhöhung der Regionalisierungsmittel muss vorangetrieben werden.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Aus Sicht des Ministeriums befinden sich die im Antrag formulierten Punkte in guter Umsetzung, sodass eine Ablehnung empfohlen werden kann.

Zum zweiten Antrag: Er nimmt auf die wichtigen On-DemandVerkehre und die ÖPNV-Finanzierung Bezug. Mit dem Haushalt 2023/2024 unterstützen wir die zuständigen kommunalen Aufgabenträger bei der Ausgestaltung des kommunalen ÖPNV. So haben wir die Dynamisierung der nichtinvestiven Mittel um 1,5 % umgesetzt; des Weiteren stehen im Haushalt für das Jahr 2023 11,25 Millionen Euro und für das Jahr 2024 21,25 Millionen Euro für Investitionen in die Barrierefreiheit, in die Verkehrswende und in den Klima- und Umweltschutz. Die PlusBus-Verkehre finanzieren wir anteilig. Mit dem Brandenburg-Paket unterstützen wir die kommunalen Aufgabenträger je Haushaltsjahr mit 90 Millionen Euro - über die Billigkeitsrichtlinie.

Die im Antrag erwähnten Initiativen zu den On-Demand-Verkehren spielen insbesondere im ländlichen Raum eine immer größere Rolle, und so werden wir auch nach der Richtlinie zur Förderung von innovativen Mobilitätsangeboten weitere Modellprojekte in Brandenburg auswählen.

Beim VBB wurde zu den On-Demand-Verkehren eine Arbeitsgruppe mit dem Titel „On-Demand-Verkehre“ gegründet, die zum Ziel hat, den Erfahrungsaustausch zu fördern. Auch die Mittelzuweisung wird im Haushalt festgelegt. Bezüglich der On-DemandVerkehre ermöglicht die Reform des Personenbeförderungsgesetzes eine damit verbundene Etablierung der neuen Verkehrsform, und wir werden uns bemühen, dass diese Mobilitätsform auch im Rahmen der Digitalisierung gestärkt wird. Die flexiblen Bedienformen werden wir bei den Aufgabenträgern selbstverständlich unterstützen, sodass dann eine kombinierte Integration der Fahrplaninformationssysteme entsteht.

Frau Staatssekretärin, Sie müssten langsam zum Schluss kommen, bitte.

Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Angela Brandenburg (m. d. W. d. G. b.):

Insofern - ich bin beim Schlusssatz - empfehlen wir, diesen Antrag abzulehnen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Die antragstellende Fraktion erhält noch einmal das Wort. Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann, bitte.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ganz ehrlich: Ich hätte mir hier wirklich eine fachlich fundierte, konstruktive Diskussion gewünscht. Wie sollen wir denn bitte schön unser Verfassungsgebot, dass gleichwertige Lebensbedingungen und Lebensverhältnisse in allen Räumen des Landes Brandenburg verwirklicht werden können, umsetzen, und wie kann Mobilität auch ohne das Auto, also die Daseinsvorsorge im Bereich Mobilität, umgesetzt werden? Da muss ich leider sagen: Totalausfall. Ich habe von Ihnen diesbezüglich gar nichts gehört.

(Zuruf der Abgeordneten Walter-Mundt [CDU])

Sie haben nur Ihre Stereotype der letzten Monate und Jahre erzählt. Ich versuche jetzt, das im Einzelnen noch einmal abzuarbeiten.

Herr Münschke, Sie haben uns Populismus vorgeworfen, weil wir hier gesagt haben: Wir wollen Mobilität bis zum letzten Bauernhof. - Tut mir leid, dann haben Sie den Antrag entweder nicht gelesen oder ihn nicht verstanden, denn niemand - auch wir nicht -, hat jemals gefordert, dass feste Buslinien alle 30 oder 60 Minuten auf die Dörfer fahren. Nein, das wäre verrückt, das können wir weder finanziell leisten, noch gibt es hierfür Busfahrer. Wir haben stattdessen gesagt: On-Demand-Verkehr. - Ich übersetze das einmal, da das anscheinend nicht verstanden wurde: Dabei geht es um Bedarfsverkehre. Wenn jemand auf seinem Handy der App sagt, er möchte um 12.30 Uhr abgeholt werden, wird er abgeholt. Dann wird er zur Hauptlinie, zur Expressbuslinie oder - sofern vorhanden - zur Schienenverbindung gebracht, die natürlich in hohem Takt fahren muss, damit er schnell nach Berlin oder ins entsprechende Mittelzentrum kommen kann, um dort seine Aufgaben zu erledigen,

(Beifall BVB/FW - Zuruf des Abgeordneten Münschke [AfD])

zur Arbeit zu kommen, einzukaufen, zum Arzt zu gehen usw. Der Witz ist: Er kommt genau so zurück. Auch die alte Dame mit den Einkaufstaschen wird wieder zurückgebracht. - Jetzt sagen Sie, dass es hier ein Problem mit den Fahrern gebe. Da muss ich Ihnen leider sagen: Das stimmt so nicht, denn die Bedarfsverkehre sind Fahrzeuge mit bis zu neun Sitzplätzen. Hier brauche ich keine Busfahrer mit Busfahrerlizenz, sondern lediglich Fahrer mit einer anderen, einer kleineren Lizenz.

(Zuruf des Abgeordneten Wernitz [SPD])

Die Erfahrungen mit Pilotprojekten wie dem Dalli-Busverkehr zeigen: Hier gibt es ausreichend Fahrer. - Das ist also kein Problem.

Dann haben Sie uns vorgeworfen, es gebe keine Fahrer. Wir haben hinsichtlich des Schienenpersonennahverkehrs gesagt: mit den nächsten Ausschreibungen. - Herr Rostock, wir haben nicht gesagt, dass das sofort geschehen muss. Mir ist klar, dass verschiedene Ausschreibungen gelaufen sind. Wir haben geschrieben - wer der deutschen Sprache mächtig ist und lesen kann, ist im Vorteil -: mit den nächsten Ausschreibungen. - Das steht da - nichts anderes. Wenn Sie hier kritisieren, dass all das, was wir hier tun, nicht möglich sei, dann freue ich mich auf Ihre Vorschläge, wie Mobilität für alle ohne das Auto endlich zu verwirklichen ist. Ich habe nichts davon gehört.

(Beifall BVB/FW)

Frau Walter-Mundt, ich bin Ihnen zutiefst dankbar, dass Sie zum gefühlt 527-millionsten Mal den Werbeblock zur Ausweitung des Schienenpersonennahverkehrs bzw. der Fahrkilometer durch die letzte Ausschreibung - den ansonsten Herr Minister und dann Herr Staatssekretär gebetsmühlenartig abspielen - noch einmal abgespult haben. Ich habe das über mich ergehen lassen. Ich frage Sie aber: Wie passt es mit der Einstellung der RB 63 und der drohenden Einstellung der RB 73 und der RB 74 zusammen, wenn Sie sagen, es werde alles besser, es werde ausgeweitet, es werde schneller?

(Beifall BVB/FW - Frau Walter-Mundt [CDU]: Ich habe es angeboten! - Rostock [B90/GRÜNE]: Das stimmt doch gar nicht!)

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein. - Dann haben Sie ausgeführt, das i2030-Projekt würde hier große Hilfe leisten und hätte uns enorm vorangebracht. Ich stelle noch einmal klar: Das läuft seit fünfeinhalb Jahren, und passiert ist nichts, zumindest nichts für die Bürgerinnen und Bürger Wahrnehmbares. Aus meiner Sicht ist i2030 - zumindest bisher - ein Rohrkrepierer und hat uns nicht vorangebracht.

Dann haben Sie angesprochen, Best Practices einzuführen und den Dalli-Bus auszuwerten. Genau das schlagen wir vor und natürlich auch, die verschiedenen Best Practices in ganz Deutschland anzuschauen und auszuwerten, um allen kreislichen Busverkehren bzw. allen für die Mobilität Zuständigen die optimale Lösung an die Hand zu geben, denn es herrscht ja kommunale Selbstverwaltung.

(Frau Walter-Mundt [CDU]: Ach! - Rostock [B90/GRÜNE]: Ach, ach!)

- Ja, das haben wir reingeschrieben, deswegen steht das so drin: Auswertung der Verkehre, und die optimalen Lösungen sollen ihnen an die Hand gegeben werden, und sie sollen entscheiden, welche Variante - die Bedarfsverkehrsmodelle unterscheiden sich ja nur geringfügig - sie annehmen wollen.

Die Frage hatte ich schon gestellt: Warum stellen Sie immer die Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gebots der gleichwertigen Lebensverhältnisse infrage? Das verstehe ich nicht, und ich

fände es schön, wenn es darauf einmal eine Antwort gäbe und Sie die Menschen in ländlichen Räumen nicht immer vertrösteten.

(Rostock [B90/GRÜNE]: Stellen Sie gute Anträge!)

Dann haben Sie noch gesagt: Die Abschaffung der Buslinien, die ich angesprochen habe, werde Verkehr abschaffen. - Nein, das Gegenteil ist der Fall. Die Abschaffung der Buslinien, die nur noch alle zwei, drei oder vier Stunden fahren - für die Menschen also kein attraktives Mobilitätsangebot darstellen, um vom Auto umzusteigen -, werden durch On-Demand-Verkehre ersetzt. Deswegen ist ja jeder Bauernhof erreichbar, und nur so ist es finanzierbar.

(Beifall BVB/FW)

Wenn man die Busverkehrslinien, die wir jetzt haben, allesamt so erhält und zusätzlichen On-Demand-Verkehr in der Fläche einführen will, ist das natürlich finanziell nicht wirklich möglich.

Herr Büttner ist darauf eingegangen, dass wir erst einmal Begegnungsstellen ausbauen müssten. Ich habe mir dazu aufgeschrieben, dass wir in diesem Haus hierzu diverse Anträge vorgelegt hatten: zweigleisiger Ausbau, Brückenneubau, Elektrifizierung insbesondere der S-Bahn-Außenäste - Stichwort i2030. All das haben Sie abgelehnt. Das verstehe ich nicht. Einerseits werfen Sie uns das vor, andererseits lehnen Sie die Anträge, die wir hierzu eingebracht haben, ab. Das passt nicht zusammen.