Wir haben es gehört: Die zuständige untere Straßenverkehrsbehörde sieht bisher keine Erforderlichkeit für Durchfahrtsverbote bzw. die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung solcher nicht als gegeben an. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen. - Vielen Dank.
(Beifall AfD - Hünich [AfD]: Jetzt wird es hier wenigstens noch einmal sachlich! - Vereinzelt Heiterkeit AfD)
Frau Präsidentin! - Zumindest habe ich jetzt die Möglichkeit, auf einige Argumente einzugehen und die Nasen bei der SPD noch länger werden zu lassen,
Ich fange mal mit den Freien Wählern an: Herr Dr. Zeschmann, ich kann wirklich verstehen, dass Sie sich ein bisschen torpediert fühlen. Sie sind vor einem Jahr dort gewesen, haben schöne Fotos gemacht und sich dafür eingesetzt - bzw. kommuniziert, dass Sie sich dafür einsetzen wollen -, dass das Thema überhaupt erst im Landtag debattiert wird. - Ich habe mal nachgeschaut: Es gab eine mündliche Anfrage innerhalb eines Jahres im Landtag Brandenburg - und darüber hinaus nichts. Deswegen kann ich das absolut nachvollziehen. Nichtsdestotrotz habe ich Ihnen schon immer gesagt: Wenn Sie ein Thema haben, das im Ausschuss behandelt werden darf oder soll, sprechen Sie mich an, dann kann ich gemäß der Geschäftsordnung
(Zuruf von der SPD - Gegenruf der Abgeordneten Kotré [AfD]: Was ist denn das für eine Bewertung jetzt? Das ist doch nicht notwendig!)
Zu den Linken - Stichworte: Ausschussvorsitzender, Tagesordnung -: Herr Büttner, ich erkenne zumindest an, dass Sie versucht haben, sachlich zu bleiben; das sind Sie aus meiner Sicht auch geblieben. Sie haben trotzdem eine kleine Kritik angebracht, deshalb werde ich Ihnen ganz kurz aus der Geschäftsordnung vorlesen - und zwar weil Sie gesagt haben, ich hätte meinen Vorsitz missbraucht. Ich zitiere § 77 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg; dort steht nun einmal im zweiten Satz:
Zu Frau Kornmesser: Weil sie mir vorwarf, dass ich sie nicht angerufen habe, habe ich ihr vorgeworfen, dass sie mich nicht angerufen und gefragt hat, ob wir es nicht in einem anderen Rahmen diskutieren können, wenn sie diesen Tagesordnungspunkt nicht auf der Tagesordnung haben wollte.
Der dritte Punkt - und da komme ich erneut zur SPD -: Sie sagten, nur weil diese Strecke - die 600-Meter-Straße - vielleicht nicht gut aussieht, kann die untere Landesbehörde dort noch lange nicht eingreifen. - Ich will Ihnen mal etwas zeigen - ich habe es vorhin bewusst so formuliert, und ich habe es auch gern noch einmal mitgebracht -,
und zwar das Heimatbuch des kleinen Örtchens Kolberg. Auf Seite 121 geht es los: Da ist übrigens auch ein Bild von dieser Straße zu sehen, wie sie unter Wasser steht, und es steht drin, dass im Jahr 2015 eine Petition eingereicht wurde - und was in dieser alles enthalten war. Sie enthielt ganz klar die Aussage, dass Erschütterungen dazu geführt haben, dass Häuser Risse
Was gibt es auf Bundesebene? Das Bundesverfassungsgericht. Es hat im Jahr 2002 - und zwar genau am 26.09. - geurteilt,
Genau deswegen ist es notwendig, dass der Lkw-Verkehr dort begrenzt wird und die Menschen vor Gefahren geschützt werden - so lange, bis der grundhafte Ausbau umgesetzt ist.
Herr Minister, dass Sie jetzt natürlich versuchen, sich herauszuziehen, ist mir bewusst; ich habe Sie ja gerade auch ein Stück weit aus der Argumentation und der Debatte herausgelassen. Aber ich finde, es ist schon ein starkes Stück, dass Sie sich hinter der Aussage, dass Sie nicht zuständig seien, verstecken. - Wir sprechen hier über die untere Straßenverkehrsbehörde; Sie repräsentieren die oberste Straßenverkehrsbehörde. Sie können natürlich
- natürlich! - den Telefonhörer in die Hand nehmen und sich dafür einsetzen, dass den Menschen dort geholfen wird, bis ein Ausbau stattfindet; das ist ein ganz einfaches Thema.
Zum Ausbau - um den es heute nicht geht, aber es wird hier die Mär gestreut, dass das alles am Laufen und das Planungsbüro aufgebaut sei -: Laut Aussage des Landesbetriebs Straßenwesen vom 18.04.: Planung 2024, Bau frühestens 2025, wenn Geld dafür da ist und - jetzt kommt der Oberhammer - wenn kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss.
Wissen Sie, wie lange es noch dauern wird, bis die Straße saniert wird? Mit der SPD dauert das mindestens noch einmal 33 Jahre, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Danke schön. - Meine Damen und Herren, wir kommen zur letzten Abstimmung für heute. Ich lasse über den Antrag „Es geht durch Mark und Bein - Kolberg von Erschütterungen befrei’n! - Durchfahrtsverbot für LKWs über 7,49 t Gesamtgewicht, LKWs mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge auf der Landesstraße 39 zwischen Bundesautobahn 12 und Bundesstraße 246“ der AfD
Fraktion auf Drucksache 7/7445, Neudruck, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte. - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab Enthaltungen.
Meine Damen und Herren, durch den Zeitverzug heute und Abwesenheiten morgen ergibt sich eine andere Reihenfolge der Tagesordnungspunkte als ursprünglich geplant. Ich teile sie Ihnen mit, damit Sie in Ruhe nachlesen können, worum es geht: Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 20, es folgen die Tagesordnungspunkte 21, 22, 23, 24, darauf die Tagesordnungspunkte 19, 18, 7 - Sie wissen, wir haben an der Stelle getauscht - und anschließend die Nummer 26.
Ich unterbreche die Sitzung; wir sehen uns morgen um 9 Uhr wieder. Ich verweise auf den Parlamentarischen Abend der Europäischen Union. - Vielen Dank.