Auch die Röte in Ihrem Gesicht hat zu dem Eindruck beigetragen, dass ich einen richtig wunden Punkt getroffen habe.
Es geht hier darum, dass es seit 33 Jahren für eine Strecke von 600 m - 29 Jahre davon waren Ministerinnen und Minister Ihrer Partei verantwortlich; sie waren zweimal vor Ort, der Landesbetrieb Straßenwesen war mehrmals vor Ort - eine Zusicherung gegeben hat, dass dort eine Straße grundhaft saniert wird - 33 Jahre! Ich kenne einige Planungsverfahren im Land Brandenburg, ich weiß, wie lange so eine Straße geplant und gebaut wird, bis sie letztendlich freigegeben wird. Aber 33 Jahre - mit Verlaub, das ist eine Veräppelung der Anwohner in dem kleinen Ort Kolberg!
Und das ist sinnbildlich für das Wegducken, das Wegschauen, vielleicht das Nichtinteressieren, weil es kein großes Projekt ist, was in Brandenburg präsentierbar ist. Es ist aber ein berechtigtes Interesse der Personen, die vor Ort leben, dass ihre Kinder auf dem Schulweg sicher sind - und früh, wenn die A 12 oder die A 13 zu ist und die 40-Tonner da mit über 30 km/h auf der Pflastersteinstraße durchdonnern, kann niemand auf der Straße oder am Rand vorbeigehen, weil er sein Leben bedroht sieht.
Jetzt will ich Ihnen noch etwas zu dem Thema sagen - es sind die letzten 30 Sekunden -, Sie könnten nicht darauf einwirken, Sie seien im Gespräch usw. Es steht im Antrag unter „Der Landtag möge beschließen“ - erster Satz: „Die Landesregierung wird in ihrer gemäß“ - jetzt hören Sie zu - „§ 9a Brandenburgisches Straßengesetz […] klar definierten übergeordneten Funktion als Baulastträger der L 39 aufgefordert, sich beim Landkreis DahmeSpreewald dafür einzusetzen, dass das gesamte Teilstück der L 39“ erst einmal von dem großen Lastverkehr ausgenommen wird.
Das Gleiche haben wir doch im Landkreis Spree-Neiße bei der B 169 auch hinbekommen. Nun tun Sie also nicht so, als ob es keine Möglichkeit gäbe. Das können wir klar, schnell und am besten schon ab der nächsten Woche umsetzen. - Sagen Sie den Kolbergern ins Gesicht, dass Sie das nicht wollen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Münschke, ich hätte mir vorgestellt, dass wir dieses wichtige Thema hier sachlich und inhaltlich fundiert besprechen. Schade, dass das offenkundig nicht möglich ist. Ich finde es auch schade, dass Sie nicht einfach einmal zum Telefon gegriffen, in der zuständigen Behörde angerufen und dort Ihre Fragen sachlich und fachlich fundiert gestellt haben. Dann hätten Sie auch die Antworten bekommen, die ich Ihnen heute gebe. - Vielen Dank.
Nein. - Der Antrag beschäftigt sich mit einem möglichen Durchfahrtsverbot für Lkw auf der Landstraße L 39 zwischen der Bundesautobahn A 12 und der Bundesstraße 246. Die L 39 wird, wenn es auf den Autobahnen A 12 und A 13 oder im Bereich des Autobahndreiecks Spreeau oder des Autobahnkreuzes Schönefeld zu Stauereignissen kommt, tatsächlich regelmäßig auch von Lkw als Ausweichstrecke zur Stauumfahrung genutzt. Ich glaube, Kolleginnen und Kollegen, Staumeldungen in diesem Bereich sind auch Ihnen durchaus bekannt.
Direkt an der L 39 liegt auch die Ortschaft Kolberg mit ca. 450 Einwohnern. Die Straße durch den Ort hat eine Länge von ca. 640 m, und sie befindet sich tatsächlich - dem widerspricht an dieser Stelle keiner - in einem schlechten Zustand. Man muss es sich so vorstellen: Das ist eine Pflasterstraße, die man zum Teil mit Teer auszubessern versucht hat. Das wollte ich nur zur Veranschaulichung sagen, damit man ein Gefühl hat, worum es hier eigentlich geht.
Mit dem Antrag soll die Landesregierung nun aufgefordert werden, sich beim Landkreis Dahme-Spreewald dafür einzusetzen, entweder das gesamte Teilstück der L 39 oder einen Bereich nördlich und südlich für Lkw des Transitverkehrs zu sperren. Zur Wahrheit gehört, dass Maßnahmen bereits ergriffen worden sind. Sie haben selbst gesagt, dass die Geschwindigkeit auf 30 km/h heruntergesetzt worden ist.
Natürlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der schlechte Bauzustand auch dem zuständigen Landesbetrieb für Straßenwesen bekannt. Selbstverständlich wird dort aktiv an einer Lösung gearbeitet.
Abhilfe kann tatsächlich nur ein grundhafter Ausbau schaffen. Aufgrund des schlechten Straßenzustandes - Herr Münschke, jetzt hören Sie bitte zu - hat der Landesbetrieb Straßenwesen die Planung im Zuge der L 39 trotz der nachrangigen Netzbedeutung in sein aktuelles Projektprogramm aufgenommen. Gegenstand der Planung sind die Erneuerung der Fahrbahn, die Erneuerung der Entwässerung sowie eine Neuanlage einer Ortseingangsinsel, um die Geschwindigkeit der dort einfahrenden Fahrzeuge zu reduzieren.
Meine Rückfragen haben ergeben - ich habe zum Telefon gegriffen, vielleicht hätten Sie das auch tun sollen -, dass die erforderlichen Planungsleistungen ausgeschrieben wurden und dass ein fachlich qualifiziertes Ingenieurbüro für die Planung vertraglich gebunden ist und bereits seine Arbeit aufgenommen hat.
Dem Landesbetrieb ist es wichtig, die Planungen schnellstmöglich voranzutreiben und die Ausschreibung der Bauleistung vorzubereiten. Die zu erwartenden Baukosten sind geschätzt und
werden nach heutigem Stand ca. 2,3 Millionen Euro betragen. Sie sehen also, man ist dort schon sehr weit bei der Planung.
Nun zu einer möglichen Straßensperrung: Eine Sperrung der Straße für den durchgehenden Lkw-Verkehr ist aktuell rechtlich nicht möglich. Auch hierfür hätten Sie mit der zuständigen Verkehrsbehörde ein Telefonat führen können; dann hätten wir uns die Aufregung hier sparen können.
Grundsätzlich stehen alle Straßen dem Gemeingebrauch offen, also auch dem Lkw-Verkehr bei etwaigen Stauumfahrungen. Lediglich wenn diese Umfahrungsverkehre, beispielsweise aufgrund ihres Umfangs, zu Gefahren für die Sicherheit und Ordnung führen, ist es der unteren Straßenverkehrsbehörde möglich, Durchfahrtsverbote zu erlassen.
Zur Wahrheit gehört leider auch: Allein ein schlechter optischer Zustand einer Straße reicht nicht aus, um eine tatsächliche Gefahrenlage zu begründen. Die zuständige untere Straßenverkehrsbehörde hat bisher nicht die Erforderlichkeit von Durchfahrtsverboten gesehen. Ich habe auch dazu angefragt: Die Behörde hat aktuell nochmals bestätigt, dass nach dortiger Auffassung die Voraussetzungen für weitergehende verkehrsrechtliche Anordnungen, insbesondere für ein Lkw-Durchfahrtsverbot, nicht gegeben sind.
Ich fasse also zusammen: Die Planungsleistungen sind vergeben. Ein Ingenieurbüro arbeitet aktiv an der Umsetzung der Planung und bereitet die entsprechende technische Planung vor. Eine rechtliche Möglichkeit, die Straße dort zu sperren, besteht aktuell nicht. - Ja, so ist es, Herr Münschke, und so wird es umgesetzt werden. Aus den vorgenannten Gründen lehnen wir Ihren Antrag ab. - Danke.
Vielen Dank, Frau Kornmesser, für die Möglichkeit, in einer Kurzintervention noch einmal schnell auf ein Thema einzugehen. Ich sagte in meiner Rede: S für „schummeln“ - ich habe in Klammern „schwindeln“ stehen -, P für „Passivität“ und „Propaganda“ sowie D für „Desinformation“, kurz: SPD.
Erstens: fachliche, sachliche Diskussion - genau das macht man in einem Fachausschuss. Wo war denn Ihr Anruf beim Ausschussvorsitzenden, wenn Sie das Thema nicht betitelt und behandelt haben wollten?
Wir haben einen umfangreichen Fragenkatalog eingereicht, den wir - übrigens mit den Menschen vor Ort - nach der Diskussion mit Mitarbeitern des Landesbetriebes für Straßenwesen am 18. April erarbeitet haben. Deswegen wollten wir es fachlich diskutieren. Das haben Sie runterstimmen lassen. Ich warte heute noch auf Ihren Anruf. So viel dazu, wer wen anruft und wer mit wem fachlich diskutieren möchte.
Jetzt zu dem zweiten Thema, das ich mir vorgenommen habe - den Rest mache ich im zweiten Teil meiner Rede -: Es wurde ausgeschrieben, es gibt ein Planungsbüro, und alles läuft. - Am 18.04. war der Landesbetrieb für Straßenwesen vor Ort. Das Planungsbüro, das diese Leistung zunächst erbringen sollte, ist insolvent gegangen. Jetzt gibt es ein neues, und die Aussage ist: Wir wissen gar nicht, ob wir die Unterlagen nutzen können, die da sind. Wir müssen erst überprüfen, ob die Planungsunterlagen unseren Standards entsprechen, ob wir damit arbeiten können.
Der frühestmögliche Beginn des Planungsbüros, wirklich effektiv arbeiten zu können, ist laut Aussage am 18.04. in der Gemeindevertretersitzung des Landesbetriebs Straßenwesen das Jahr 2024. Dann beginnen wir mit der Planung. Die neuen Planungsphasen kennen Sie auch, und dann wissen Sie, wie lange es dauert, einen grundhaften Ausbau zu betreiben.
Die Aussage, dass dort keine Gefahren für Menschen bestehen, ist ein Hohn für jeden Einzelnen, der gerade zuschaut. Fahren Sie einmal dorthin, schauen Sie sich die Radkappen an, die da an den Zäunen liegen! Schauen Sie sich die großen Blattfedern der Lkw an! Wenn die kaputtgehen und durch die Straße fliegen, können Sie sich vorstellen, was passiert, wenn da ein Mensch entlangläuft und so ein Ding abbekommt. Sie haben - mit der unteren Straßenverkehrsbehörde - kurzfristig die Möglichkeit, den Lkw-Verkehr in der Kategorie, die ich vorgeschlagen habe, auszusetzen. Sie können, wenn Stau auf der Autobahn ist, den Verkehr trotzdem noch umleiten, aber er braucht eben nicht durch Kolberg zu fahren.
Das haben wir vorher geprüft. Wir haben darüber diskutiert, und das schlagen wir Ihnen hier jetzt vor.
Herr Abgeordneter Münschke, wenn Sie das nächste Mal sprechen, begrüßen Sie bitte auch die Präsidentin.
Herr Münschke, ich habe direkt mit dem Landesbetrieb Straßenwesen gesprochen. Es besteht keine Gefahrensituation an der Straße, und es ist in der Regel sogar so, dass Straßen, die nicht in Asphaltbauweise, sondern in Pflasterbauweise mit massivem Pflaster ausgeführt sind, eine sehr hohe Tragfähigkeit haben. So ist es auch vor Ort. Sicherlich ist die Straße in keinem guten Zustand, und deswegen wird sie auch neu geplant. Aber - bevor Sie solche Sachen in die Welt setzen -: Es besteht keine Verkehrsunsicherheit aufgrund des Zustandes der Straße.
- Genau. - Ein Planungsbüro arbeitet daran, und ein Planungsbüro wird auch eine Ausschreibung vorbereiten. Wenn die Ausschreibung vorbereitet ist, wird eine Ausschreibung der Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgen. Es ist also alles eingeleitet. So viel gehört zur Wahrheit dazu. - Danke.