Protocol of the Session on May 11, 2023

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte wirklich vor, diesen Antrag der AfD-Fraktion ernst zu nehmen, denn um das Thema Kennzeichnungspflicht für Insekten

(Zuruf von der AfD)

sollte man sich tatsächlich kümmern. Möglicherweise trüge es mehr zu einer ernst zu nehmenden Debatte bei, wenn Sie nicht Frau Dr. Oeynhausen reden lassen würden.

(Hünich [AfD]: Was soll denn das?! Das kann doch nicht wahr sein! - Zurufe von der AfD: Sie reden doch auch dazu!)

Denn was hier wieder an Absurditäten vorgetragen wurde, ist wirklich nicht zu überbieten. Ich will mal sagen:

(Hünich [AfD]: Ach, hören Sie doch auf! - Gegenruf der Ab- geordneten Johlige [DIE LINKE]: Meine Fresse, könnt ihr einfach mal zuhören?)

Die Ekelgrenze ist eben bei vielen Menschen unterschiedlich.

(Hohloch [AfD]: Ja, meine ist gerade erreicht! - Lachen bei der AfD)

Meine Damen und Herren, die einzige Möglichkeit, die ich jetzt habe, ist, eine kleine Auszeit von fünf Minuten zu geben, bis alle wieder zur Ruhe gekommen sind. Das machen wir jetzt, und danach setzt Herr Abgeordneter Büttner seine Rede ganz seriös und ganz ruhig in einem guten Rahmen fort. - Ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten.

(Büttner [DIE LINKE]: Danke! - Zuruf: Super!)

(Unterbrechung der Sitzung: 18.23 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 18.28 Uhr)

Meine Damen und Herren, wir setzen fort. Das Wort hat Herr Abgeordneter Büttner. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war wirklich geneigt, diesen Antrag ernst zu nehmen, denn ich finde das Thema wichtig. Man muss einfach einmal festhalten: Wenn man sich dem Thema nähern möchte, tut man das einerseits mit dem Kopf, mit dem Verstand, und andererseits natürlich auch mit dem Bauch. Und ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das auf eine kulturelle Herkunft zurückzuführen, finde ich ziemlich albern. Meine Ekelgrenze ist beispielsweise bei anderen Dingen erreicht: wenn ich an Lungenhaschee, Saure Nierchen, „Tote Oma“ oder Schweinefüße denke.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Ich muss schon sagen: Schweine aus engen Ställen, die mit Antibiotika vollgestopft sind, möchte ich nicht essen. Da ist mir ein Schwermetallwurm lieber.

(Vereinzelt Heiterkeit - Beifall der Abgeordneten Hiekel [B90/GRÜNE])

Insofern bin ich der Meinung, dass wir uns diesem Thema auf andere Weise nähern müssen. Man muss sagen - ich wende mich hier einmal an die demokratischen Fraktionen -:

(Gelächter bei der AfD)

Wir stehen tatsächlich vor der Herausforderung, bei schwindenden Ressourcen eine wachsende Weltbevölkerung zu ernähren. Und dabei können Insekten natürlich eine Rolle spielen. Insekten sind besonders proteinreich; verglichen mit Rindfleisch benötigt man in der Produktion für dieselbe Menge Fleisch nur ein Viertel der Futtermenge sowie ein Zwölftel des Platzes, und sie erzeugen nur ein Hundertstel der CO2-Emissionen. Sie brauchen außerdem nur sage und schreibe ein Fünfzehntausendstel der Wassermenge - jedenfalls laut Fleischatlas 2018.

Ja, unser Bauchgefühl sagt uns: Insekten als Nahrung sind eklig. Und wir verbinden das dann eher mit Mutproben aus dem Dschungelcamp. Im Gegensatz zu anderen Kulturen hat das Essen von Insekten bei uns eben keine Tradition. Wir sehen Heuschrecken, Schaben und Larven als Schädlinge und empfinden sie als unrein. Allerdings, meine Damen und Herren: Haben wir uns in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht an viele Speisen gewöhnt, die wir von früher nicht gewohnt waren?

(Zuruf von der AfD: Was denn?)

Und, Entschuldigung, selbst die Kartoffel ist bei ihrer Einführung auf heftigen Widerstand gestoßen!

(Beifall der Abgeordneten Vandre [DIE LINKE] und Hiekel [B90/GRÜNE])

Ich finde es also richtig, wenn ermöglicht wird, Insekten als Nahrung anzubieten, wie es die EU jetzt in einigen Fällen getan hat - jeweils nach strenger Prüfung durch die zuständigen Behörden. Aber natürlich darf niemand gezwungen werden, gegen seinen Willen Insekten zu essen - das wird auch nicht passieren.

(Beifall DIE LINKE)

Natürlich gibt es eine Kennzeichnungspflicht - Herr von Gyzicki sagte es bereits -: Insektenbestandteile müssen ausdrücklich und verständlich in der Zutatenliste ausgewiesen sein, ebenso muss es den Hinweis auf mögliche Allergene geben - wie bei vielen anderen Nahrungsbestandteilen auch.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, bitte.

Bitte, Herr Abgeordneter Hünich.

Danke, Herr Abgeordneter Büttner, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sagten, dass niemand mit den Insekten ein Problem habe. Das ist ja auch nicht unser Problem. Die Frage bzw. das eigentliche Problem ist: Wir glauben, dass es ein Problem mit der Deklarierung der Insekten gibt. - Können wir uns darauf irgendwie einigen?

Bitte schön.

Danke für die Zwischenfrage, gibt sie mir doch Gelegenheit, die Fortführung meiner Rede mit der Beantwortung Ihrer Frage zu verbinden.

(Frau Kotré [AfD]: Das ist ja toll!)

Niemand darf gezwungen werden, Insekten zu essen, deswegen gibt es die Kennzeichnungspflicht - ich erwähnte es gerade. Noch einmal: Auf Insektenbestandteile muss ausdrücklich hingewiesen werden, auf verständliche Weise. Wenn Sie, Herr Hünich, wenn Ihre Fraktion aber fordert, die Kennzeichnung müsse unbedingt auf der Vorderseite stehen, erkenne ich darin keinen Mehrwert. Im Übrigen sind die Möglichkeiten sehr begrenzt, denn die Europäische Union setzt in Bezug darauf, was Mitgliedstaaten hinsichtlich der Kennzeichnung regeln dürfen, sehr enge Grenzen. Das hat übrigens einen guten Grund,

(Zuruf von der AfD)

denn ein Kennzeichnungsdurcheinander auf europäischer Ebene wäre mit Sicherheit nicht hilfreich für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Insofern - um zum Ende der Beantwortung der Frage zu kommen - kann ich Sie beruhigen: Zum Insektensterben in der Natur wird die Insektennahrung mit Sicherheit nicht beitragen, denn zum Verzehr sind ausschließlich Insekten aus Zuchtfarmen zugelassen. Wer also kein Interesse daran hat, Insekten zu essen, muss das nicht tun, und alle anderen haben die Möglichkeit, sie

zu essen, wenn sie das wollen. Ich finde, das ist völlig in Ordnung. Ihr Antrag ist abzulehnen. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und CDU sowie vereinzelt SPD und B90/GRÜNE)

Danke schön. - Frau Abgeordnete Wernicke setzt für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER fort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag bezieht sich auf den Verzehr von Insekten, Insektenprodukten und die damit einhergehenden Risiken.

Andere Länder - andere Sitten, wird mancher denken und die alltägliche Verwendung von Insekten und Insektenprodukten als neuzeitliche Erscheinung in Asien oder Lateinamerika verorten wollen. Doch weit gefehlt!

Schon die Bibel weiß zu berichten - Matthäus, Kapitel 3, Vers 4 -: „[…] seine Speise aber war Heuschrecken und wilder Honig.“

Auch die Verortung der Verwendung außerhalb Europas und Deutschlands ist nicht haltbar. So wird Schellack - E 120, für diejenigen, die es interessiert -, eine Ausscheidung der Schildlaus, schon seit dem Mittelalter als Farbstoff verwendet. Heutzutage finden wir ihn vor allem als Lebensmittelfarbe in Süßwaren sowie

(Münschke [AfD]: Welche Süßwaren?)

in der Kosmetik und neben Bienenwachs auch als Überzugsmittel für Früchte. - Haribo und M&M’s, Herr Münschke.

(Münschke [AfD]: Um Gottes willen!)

Was ist nun eigentlich neu? Neu ist, dass die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über neuartige Lebensmittel unter anderem Insekten und deren Bestandteile nach einem geprüften Verfahren als Lebensmittel zulässt. In Verbindung mit Durchführungsverordnungen der EU aus dem Jahr 2023 wurden damit weitere Insektenarten zugelassen. So gelten jetzt Mehlkäfer, Wanderheuschrecken, Hausgrillen und Getreideschimmelkäfer als Lebensmittel.

Der Zulassung als Lebensmittel sind im Übrigen hohe Hürden vorangestellt, über die schon berichtet wurde. So müssen Lebensmittel, die Insekten enthalten, dies in ihrer Zutatenliste klar und verständlich ausweisen, und es muss sowohl der lateinische als auch der deutsche Name genannt werden.

Weiterhin ist anzugeben, in welcher Form das Insekt verwendet wurde, zum Beispiel als Pulver oder als Paste. Auch auf die Novel-Food-Verordnung wurde schon hingewiesen. An gesetzlichen Vorgaben mangelt es also nicht. Der Forderung, sich an die Bundesebene zu wenden, fehlt damit die Grundlage.