Protocol of the Session on May 11, 2023

Während das also in vielen Ländern Alltag ist, verursacht die Vorstellung, Insekten zu essen, bei den meisten Deutschen noch immer mehr Ekel als Genuss - zumindest bei Frau Dr. Oeynhausen war das eben sehr offensichtlich. Dabei enthalten Insekten jede Menge Protein, sind reich an Omega-3- und Omega-6-Fettsäuren, Spurenelementen und Mineralstoffen wie Magnesium und Phosphor. Einige Heuschrecken enthalten zum Beispiel mehr als doppelt so viel Eiweiß wie Rind- oder Hühnerfleisch. Vielleicht kommen Sie damit Ihrem Ziel von 100 % Eigenversorgung tatsächlich auch näher.

(Heiterkeit und Beifall B90/GRÜNE und CDU sowie verein- zelt SPD)

In der Europäischen Union wurden bisher vier Insektenarten als Lebensmittel zugelassen: Mehlkäferlarven, Wanderheuschre-

cken, Hausgrillen und zuletzt der Bufallowurm, der gefroren, als Paste, getrocknet oder als Pulver verzehrt werden kann. Künftig kann eine Fertigpizza also auch Insektenpulver enthalten. Müsste dann zum Beispiel „Pizza Margherita mit Insektenmehl“ groß auf der Verpackung stehen?

(Zurufe von der AfD: Ja! - Vereinzelt Lachen)

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Sinne des Verbraucherschutzes ist eine klare Kennzeichnung von Lebensmitteln äußerst wichtig. Laut Europäischer Kommission müssen Insekten auf der Zutatenliste eines Lebensmittels klar und verständlich aufgeführt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht irregeführt werden,

(Beifall des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

denn sie sollen selbstbestimmt entscheiden können, ob sie Lebensmittel aus oder mit Insekten kaufen und konsumieren möchten.

Im Falle von Insekten und Weichtieren ist die Kennzeichnung besonders wichtig, wenn es um gesundheitliche Beeinträchtigungen, zum Beispiel durch Allergien, geht. Ob ein Produkt Insektenbestandteile enthält, erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings beim Lesen des Zutatenverzeichnisses. Dieses Verzeichnis sehr genau zu studieren lohnt sich auf jeden Fall, denn gerade viele Fertiggerichte enthalten sowieso eine ganze Reihe von Zutaten, die man vielleicht nicht erwartet, über die man aber informiert werden sollte.

(Zurufe von der AfD: Ja!)

Die als Novel Food zugelassenen Insekten haben ein umfangreiches Zulassungsverfahren inklusive einer gesundheitlichen Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, durchlaufen. In ihrem wissenschaftlichen Gutachten kam die EFSA zu dem Schluss, dass die inzwischen zugelassenen Insektenarten unter den angegebenen Verwendungsbedingungen und in der vorgeschlagenen Menge sicher und unbedenklich sind.

Die EFSA stellte aber auch fest, dass allergische Reaktionen auf Insektenproteine nicht ausgeschlossen werden können. Stoffe in Lebensmitteln, die Allergien auslösen können, müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben aufgeführt werden, sodass sich die Bezeichnung eindeutig abhebt und wahrgenommen werden kann. Das gilt dann auch für Insekten.

(Hünich [AfD]: Das ist doch Quatsch, was Sie da erzählen! Hören Sie doch auf! - Lachen)

Die EFSA empfahl außerdem, die Allergenität von Insektenproteinen weiter zu erforschen; das war ja auch ein Teil Ihres Antrages. Wie und was genau Gegenstand von Forschungsarbeiten zur Allergenität von Insekten sein sollte, wird derzeit untersucht.

Ich fasse kurz zusammen: Insektenbestandteile in Lebensmitteln sind in der jetzt zugelassenen Form unbedenklich, umweltfreundlich und äußerst nahrhaft. Daher halten wir die Bemühungen um zusätzliche nationale Kennzeichnungsregelungen derzeit für nicht notwendig. Die entsprechenden Kennzeichnungsvorschriften existieren bereits auf EU-Ebene und stehen mit den für alle Lebensmittel bereits etablierten und bekannten Allergen

kennzeichnungen im Einklang. Entsprechende Forschungsarbeiten sind bereits im Fokus der EU-Kommission. Wir empfehlen daher die Ablehnung des Antrages.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Ob sich Insekten zum massentauglichen Ersatz für Fleisch oder sogar Fisch entwickeln, wird die Zukunft zeigen. Doch gerade bei der jungen Generation gibt es ein Umdenken: In den vergangenen Jahren ist dort eine steigende Akzeptanz zu verzeichnen. Deswegen wollen wir es doch allen offenlassen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Herr Abgeordneter, der Abgeordnete Drenske stand jetzt schon eine ganze Weile am Mikrofon, sodass ich die Zwischenfrage gern zulasse. - Bitte sehr.

Herr Gizycki, ich komme aus der Lebensmittelbranche, und Sie sagten gerade, dass alle Kennzeichnungspflichten der EU für deutsche Verbraucher völlig ausreichend sind. Kennen Sie alle E-Nummern, die auf den Verpackungen stehen, aus dem Kopf? Kein Mensch kann diese E-Nummern zuordnen.

(Beifall des Abgeordneten Hohloch [AfD])

Wenn Sie das können, dann haben Sie meine volle Hochachtung.

(Vereinzelt Beifall AfD)

Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Drenske, ich sprach eben über das Thema Insekten in Lebensmitteln.

(Drenske [AfD]: Ja!)

Ja, und bei Insekten muss nicht irgendeine E-Nummer, sondern der volle Name angegeben werden, und zwar der wissenschaftliche und der deutsche Name. Das werden Sie vielleicht auch noch hinkriegen. - Danke.

(Lachen des Abgeordneten Bretz [CDU] - Beifall B90/GRÜNE und CDU)

Von Herrn Abgeordneten Hünich wurde eine Kurzintervention angemeldet.

(Beifall AfD)

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Gizycki, was Sie erzählen ist - Tatsache - falsch! Wir essen seit Jahren das Blut von Läusen, und es ist nicht deklariert - das weiß nur keiner. Wir haben das gleiche Problem bei Glutamat und irgendwelchen Geschmacksverstärkern - sie werden einfach nicht als solche deklariert.

Bei allem Respekt, bei aller Witzigkeit, wie man das in irgendeiner Art und Weise aufziehen kann:

(Domres [DIE LINKE]: Das war nicht witzig!)

Niemand hat etwas dagegen, dass Sie irgendwelche Larven oder Mehlwürmer essen. Sie können das alles tun, wie Sie wollen. Hier geht es aber um Verbraucherschutz!

(Beifall AfD)

Hier geht es darum, dass die Menschen da draußen geschützt werden - und es gibt Menschen, die sagen: Wir wollen keine Insekten essen.

Hier geht es vor allem um eine bessere Kennzeichnungspflicht. Da sage ich Ihnen: Das hat nicht nur etwas mit Insektenschutz oder Insekten zu tun; es ist generell ein Problem. Wir haben hinten auf den Verpackungen - Sie haben ja gesagt, das müsse deklariert werden - teilweise eine Schriftgröße 3; die können Sie nicht mal mit Brille lesen.

Wir brauchen also definitiv einen besseren Verbraucherschutz. Wir brauchen definitiv vor allem eine bessere Deklaration.

(Beifall AfD)

Wenn Insekten enthalten sind, muss das draufstehen. Ob wir das vorne oder hinten draufschreiben - darüber können wir gern diskutieren. Aber dieses Ins-Lächerliche-Ziehen - bei allem Respekt! Hier geht es um die Leute da draußen, die genau das nicht wollen - sie wollen wissen, was da drin ist.

(Beifall AfD - Dr. Berndt [AfD]: Jawoll!)

Herr Abgeordneter von Gizycki, Sie möchten gern auf die Kurzintervention reagieren. Bitte sehr.

Herr Hünich, wenn Sie die Kennzeichnungspflicht allgemein ansprechen, können wir gern darüber diskutieren. Aber in dem Antrag, den wir hier debattieren, geht es nun einmal um die Insekten, und sie werden ganz genau wie alles andere ausführlich gekennzeichnet.

(Hünich [AfD]: Nein, werden sie nicht!)

- Doch, sie werden nämlich nicht nur mit einer Nummer gekennzeichnet, sondern ihr voller Name muss hinten draufstehen, und in den meisten Fällen, nämlich bei Allergenen - bei Insekten gibt es ja die Möglichkeit, dass die Proteine eine Allergie auslösen -,

muss das sogar hervorgehoben werden. Auf Insekten trifft Ihr Vorwurf in dem Fall also nicht zu.

Allgemein können wir gern darüber diskutieren, wie man die Kennzeichnung auf Lebensmitteln verbessern kann, aber dann bitte nicht hier und heute. - Danke.

(Beifall B90/GRÜNE und CDU)

Vielen Dank. - Jetzt hat Herr Abgeordneter Büttner das Wort. Er spricht für die Fraktion DIE LINKE. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte wirklich vor, diesen Antrag der AfD-Fraktion ernst zu nehmen, denn um das Thema Kennzeichnungspflicht für Insekten