Protocol of the Session on May 11, 2023

Jetzt aber - das habe ich damals schon gesagt - zu der Absicht, die hinter der Einreichung des Antrages steckt: Sie benutzen dieses Thema, wie Sie viele Themen benutzen, um wieder einmal Ihre Auffassung von Gesellschaft zur Kenntnis zu bringen. Ihnen geht es - sagen wir mal - darum, dass die Reproduktionsrate erhöht werden muss. In Ihrem vorigen Antrag stand das exakt so. Damit wollen Sie in letzter Minute die Gefahr abwenden - das haben Sie auch heute wieder erzählt -, dass das Volk ausstirbt. Wie furchtbar! Das wäre ganz schrecklich.

Damals - das habe ich gesagt - wollten Sie das Geld aus dem Aktionsplan Queeres Brandenburg holen. Mehr man muss man dazu eigentlich nicht sagen. Interessant ist, dass Sie jetzt andere Geldquellen auftun. Ansonsten ist alles identisch, aber diesmal - wir haben es gehört - wollen Sie es von dem Geld für die Geflüchteten nehmen oder auch vom Klimaschutz. Ansonsten ist alles identisch. Ich bin gespannt, was im nächsten Antrag steht, den ich dann wahrscheinlich ebenfalls auf Wiedervorlage habe.

Ich möchte Sie kurz darüber in Kenntnis setzen, dass ich auch damals gesagt habe, der Koalitionsvertrag der Ampel formuliert Folgendes:

„Wir wollen“

- und das ist ein bisschen hart für Sie -

„ungewollt Kinderlose besser unterstützen. Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination,“

- also der Befruchtung der Eizelle mit dem Samen eines anonymen Spenders oder, im Falle eines lesbischen Paares, auch eines bekannten Spenders -

„unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und“

- wie gerade erwähnt -

„sexueller Identität förderfähig sein. […] Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten […]. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren.“

So ist es geplant.

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, lasse ich nicht zu. - Und die Kommission, die sich genau diesem Thema widmen soll und einen Plan ausarbeitet, ist vom Bundestag eingesetzt und arbeitet daran. Mit diesen Plänen wird einer modernen Gesellschaft Rechnung getragen. Das wollen wir, darauf warten wir. Ich gebe zu, es könnte schneller gehen, aber das ist bei vielen Themen so.

Dann wird eine bunte Lebensmodellvielfalt anerkannt, was zum Beispiel die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare beendet. Das ist sehr zu begrüßen, der Antrag hingegen nicht. Ich bitte um Ablehnung. - Danke.

(Beifall B90/GRÜNE)

Wir fahren mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Nicklisch für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER fort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die einreichende Fraktion spricht mit ihrem Antrag ein sehr persönliches Thema an: Die Nachricht, dass man sich als Paar, gleichgültig, ob verheiratet oder nicht, den Kinderwunsch auf natürlichem Wege nicht erfüllen kann, ist für viele Betroffene ein großer Schock. In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Für die Erfüllung des Kinderwunsches sind diese Paare auf medizinische Hilfe angewiesen. Die reproduktionsmedizinische Behandlung stellt für die Betroffenen nicht nur finanziell, sondern auch körperlich und seelisch eine erhebliche Belastung dar.

Das Land Brandenburg gewährt gemeinsam mit dem Bund Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, wobei Ehepaare und Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, gefördert werden und auch bestimmte Antragsvoraussetzungen erfüllen. Die Förderhöhe für Ehepaare und für Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, beträgt maximal 50 % des verbleibenden Eigenanteils. Ein Arzt muss dafür zuvor die Unfruchtbarkeit sowie mögliche Erfolgsaussichten der Kinderwunschbehandlung bestätigen.

Besonders betroffen sind Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Sie erhalten für die Kinderwunschbehandlung von den Krankenkassen regelmäßig keine Erstattung und müssen die hohen Kosten der Behandlung aus eigener Tasche bezahlen. In unserer Gesellschaft darf aber nicht der Geldbeutel darüber entscheiden, ob man sich eine Kinderwunschbehandlung leisten kann oder nicht. Um die Kosten ein wenig abzumildern, gibt es zahlreiche finanzielle Fördermaßnahmen auf Bundes- und Landesebene. Bereits zwölf Bundesländer nehmen zum Beispiel an der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ teil. Frau Dr. Oeynhausen hat das schon erwähnt. Kinderwünsche sollten allerdings unabhängig vom Wohnort gefördert werden.

Die moderne Medizin kann es ermöglichen, Menschen ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Es ist somit die Aufgabe der Politik, sie hierbei zu unterstützen, nicht nur weil Menschen in der Ausnahmesituation eines unerfüllten Kinderwunsches nicht alleingelassen werden dürfen, sondern auch weil wir eine kinderfreundliche Gesellschaft sein wollen, die den Wunsch nach Kindern unterstützt.

Natürlich kritisieren auch wir, dass die Mittel für das Landesprogramm Kinderwunschförderung so deutlich eingespart wurden. Jedoch wäre es zunächst sinnvoll, zu eruieren, wie viele Paare das Förderprogramm von Bund und Land in Anspruch genommen haben und was einzelne Behandlungen konkret kosten. Ohne konkrete Zahlen können wir die Landesregierung aus unserer Sicht nicht auffordern, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, welcher einen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung vorsieht. Deswegen werden wir uns zu diesem Antrag enthalten.

(Beifall BVB/FW - Oh! bei der AfD)

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag von Minister Freiberg für die Landesregierung fort. Bitte schön.

(Ministerin Nonnemacher begibt sich zum Rednerpult. - Zu- ruf: Frau Nonnemacher!)

- Dann ist es Frau Ministerin Nonnemacher. Bei mir steht Minister Freiberg, aber kein Problem. - Frau Nonnemacher, bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2022 war eine Prioritätensetzung zwingend erforderlich, was im Bereich der sozialen Förderung niemals eine einfache Entscheidung ist. Es ist mir bewusst, dass die Entscheidung gegen die weitere Finanzierung eines Kinderwunschprogrammes für einige Paare in Brandenburg eine Härte darstellte.

Allerdings frage ich mich an dieser Stelle: Was beabsichtigt die AfD mit ihrem Antrag? Die Entscheidung über den Haushalt 2022 sowie über den Doppelhaushalt 2023/2024 und in diesem Sinne auch die Entscheidung gegen die weitere Finanzierung des Kinderwunschprogramms sind schon längst gefallen. Über eine Neuauflage des Förderprogramms wäre erst bei der Haushaltsaufstellung 2025 zu verhandeln.

Der Antrag fordert, dass Paaren die finanziellen Nachteile erstattet werden, die sie durch den Stopp des Förderprogramms erlitten haben. Dies verstößt eindeutig gegen die geltenden haushaltsrechtlichen Vorschriften. Die Übernahme einer freiwilligen Leistung bedarf einer Finanzierungsgrundlage, die hier nicht vorliegt. Aber die AfD-Fraktion hat schon öfter ein relativ gespaltenes Verhältnis zum Haushaltsrecht bewiesen.

(Hohloch [AfD]: Was soll denn das bedeuten?)

In den letzten Absätzen offenbart sich dann auch die Zielrichtung des Antrages: Die AfD benutzt das Schicksal von ungewollt kin-

derlosen Paaren, um ihre rückwärtsgewandte Vorstellung von Gesellschaft zu propagieren.

(Beifall B90/GRÜNE)

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, ich möchte jetzt weiterreden. - Die Streichung des Förderprogramms wird mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln zur Umsetzung des Aktionsplanes Queeres Brandenburg und zur Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten in Verbindung gebracht. Die Akzeptanz und Würdigung der sozialen Vielfalt im Land Brandenburg spielt für die AfD keine Rolle. Sie verfolgt andere gesellschaftspolitische Ziele.

(Hohloch [AfD]: Das ist richtig!)

Dieses Hohe Haus, der Haushaltsgesetzgeber, hat aber sowohl den Haushaltsplan 2022 als auch den Doppelhaus

halt 2023/2024 mit Mehrheit verabschiedet, ohne die hier von der AfD gewünschten Korrekturen vorzunehmen. Den Haushaltsberatungen für 2025 bleibt es vorbehalten, zu prüfen, ob die betroffenen Paare erneut durch die Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion aus dem Landeshaushalt unterstützt werden können.

Dass die im Koalitionsvertrag des Bundes vorgesehene Ausweitung der Bundesförderung - unabhängig von der Landesbeteiligung - und die Kostenübernahme durch die GKV in Anbetracht der riesigen Defizite im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung realisiert werden können, wage ich sehr zu bezweifeln. Den hier erneut vorgelegten Antrag der AfD bitte ich abzulehnen. - Danke.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD sowie vereinzelt CDU)

Es liegt eine Kurzinterventionsanmeldung des Abgeordneten Berndt vor. Bitte schön.

(Beifall AfD)

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin Nonnemacher, Sie haben bei Amtsübernahme einen Eid nach Artikel 88 der Brandenburger Landesverfassung abgelegt. Der Eid geht wie folgt:

„Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle der Menschen des Landes Brandenburg widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihnen wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, …“

(Zuruf des Abgeordneten Domres [DIE LINKE])

„… meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

(Domres [DIE LINKE]: Sie haben keine Achtung vor der Verfassung! - Bretz [CDU]: Dass Sie die Verfassung zitie- ren, ist eine Frechheit!)

- Ich verbitte mir diese Zwischenrufe und diese unqualifizierten Bemerkungen von den sogenannten Demokraten, die undemokratisch sind!

(Beifall AfD - Unruhe im Saal)

Ich verbitte mir das!

Und ich fordere Sie auf, Frau Nonnemacher, sich an Ihren Amtseid …

(Zurufe der Abgeordneten Scheetz [SPD] und Büttner [DIE LINKE] - Zuruf von der AfD: Was ist denn los?!)