Protocol of the Session on May 11, 2023

anzeige, ohne dass Johanna es wollte. Diese wurde schließlich eingestellt, der Vater gab es zu, wurde von der Mutter aus der Wohnung geworfen, das Thema unter den Teppich gekehrt. Und Johanna? Fühlt sich wie ein Fremdkörper in der Familie und schuldig. Was folgte, waren posttraumatische Belastungsstörungen. Und heute? Johanna fühlt sich anders, manchmal stärker als schwächer, als Expertin für dieses Thema. Sie arbeitet in einer pädagogischen Einrichtung, engagiert sich für den Kinderschutz für Kinder ab vier Jahren. Sie sagt: Prävention fängt schon bei den Kleinsten an.

Ich glaube, dass viele von uns schon einmal irgendwie mit Kindeswohlgefährdung konfrontiert wurden - ein blauer Fleck, Nachbarn, die ihre Kinder regelmäßig anbrüllen. Was haben Sie getan? Wussten Sie, was richtig ist? Vor allem: Was für das Kind oder den Jugendlichen richtig ist? Hatten Sie Angst, sich zu täuschen, Angst davor, was Sie auslösen würden?

Sehr geehrte Abgeordnete, jedes Kind, jeder Jugendliche hat das Recht, gesund, sicher und glücklich aufzuwachsen. Jede Form von Vernachlässigung sowie körperlicher und seelischer Gewalt gefährdet genau das.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE, CDU und B90/GRÜNE)

Daher gehört es zu den Grundsätzen unserer Gesellschaft, Kinder und Jugendliche zu jeder Zeit an jedem Ort vor körperlicher, verbaler und psychischer Gewalt zu schützen. Dazu greifen bereits viele rechtliche Regelungen: Artikel 1 Grundgesetz - aber leider kein Paragraf, der explizit Kinderrechte sichert. Die UNKinderrechtskonvention, Artikel 6 Grundgesetz - Elternrecht und Elternverantwortung, worüber der Staat durch Jugendamt, Familiengerichte und Polizei wacht -, das Bundeskinderschutzgesetz, in dem der Kinderschutz als eine zentrale Aufgabe der pädagogischen Arbeit in Kitas und Betreuungseinrichtungen für Schulkinder verankert ist, und in den Neuregelungen des Jugendschutzgesetzes wurde dieser Schutzauftrag 2021 noch einmal verstärkt. Das macht deutlich: Unsere Gesellschaft ist endlich besser dafür sensibilisiert.

Dem Schutzauftrag und der Präventionsarbeit in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, in Sportvereinen kommt eine zentrale Bedeutung zu. Diese müssen Schutzräume sein, in denen Kinder und Jugendliche Gehör finden, zugewandte Ansprechpersonen haben, die an ihrer Seite sind, die Hilfe organisieren und dabei immer - immer! - die Bedürfnisse des Kindes im Blick haben. Kitas und Schulen spielen dabei eine wesentliche Rolle. Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sehen Kinder und Jugendliche eigentlich täglich und können so die Entwicklung aus nächster Nähe verfolgen. Signale, die auf eine Gefährdung hindeuten, können eben dort häufig zuerst wahrgenommen werden. Nach den gesetzlichen Regelungen sollen sie Hinweise aufnehmen, hinterfragen, auf eine Klärung hinwirken. Hierzu gehört natürlich auch die Information des Jugendamtes und - je nach Fallkonstellation - die Einschaltung der Polizei oder des Gesundheitsamtes. - So sollte es sein.

Die Realität sieht anders aus: Laut Bericht des Statistischen Bundesamtes zur Gefährdungseinschätzung des Kindeswohls nach § 8a SGB VIII erfolgten 2021 in Brandenburg insgesamt 7 483 Verfahren. Daraus folgten Anzeigen aber nur in 3,3 % der Fälle aus Kitas und in 9,5 % der Fälle aus Schulen. Diese Prozentzahlen sind eindeutig zu niedrig und weisen darauf hin, dass rechtliche Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen eben nicht im notwendigen Maß umgesetzt werden. Warum ist das so? Das Ergebnis unseres Fachgesprächs im Ausschuss verdeutlichte, dass Kolleginnen und

Kollegen insbesondere in Kitas und Schulen zusätzliche Ressourcen benötigen, um dieser Aufgabe gerecht werden zu können. Die Expertinnen und Experten schätzten ein: Es fehlt oft an Wissen der rechtlichen Grundlagen, an Ansprechpersonen, in Ausbildung und Studium wird nicht ausreichend für einen aktiven Kinderschutz sensibilisiert, und nur an wenigen Kitas und Schulen stehen ausgebildete Kinderschutzfachkräfte zur Verfügung. Die Kapazität für die Ausbildung insoweit erfahrener Kinderschutzfachkräfte reicht nicht. Die Kinderschutzkonzepte sind entweder noch nicht flächendeckend entwickelt oder implementiert; die Beratungsangebote reichen ebenfalls nicht.

Fragt man Kolleginnen und Kollegen direkt, erfährt man, dass auch Angst und Unsicherheit ins Spiel kommen. Die Rechtslage scheint nur von außen eindeutig zu sein. In der Praxis ist die Beurteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung oft schwer. Fachkräfte müssen dann Fragen abwägen - zum Beispiel: Gibt es für eine zunächst beunruhigend klingende Äußerung eines Kleinkindes eine plausible Erklärung? Kommen die häufigen blauen Flecken vom Toben oder findet Gewalt im Familienkontext statt? Was tue ich, an wen wende ich mich, wenn mein Kollege, meine Kollegin gegenüber Kindern oder Jugendlichen übergriffig wird?

Selbst wenn sie in solchen Abwägungssituationen Ruhe und einen kühlen Kopf hätten, ist es für viele schwierig einzuschätzen, ob eine Gefährdung vorliegt. Wir denken an die tägliche Belastung, Hektik im Alltag, zu wenig Personal - das macht eine objektive Einschätzung manchmal ziemlich schwer. Und oft fehlt die Zeit, sich einfach mit anderen Fachkräften auszutauschen. Die Angst, den Verdacht laut auszusprechen und Eltern mit Fakten zu konfrontieren, die sich später vielleicht als falsch herausstellen, lässt viele Fachkräfte schlechten Gewissens zögerlich und manchmal gar nicht handeln - in Kitas wie in Schulen. Und daher brauchen wir einen zielgerichteten Entwicklungsprozess an allen Schulen, in den Kindertageseinrichtungen des Landes. Kita- und Schulleitungen, die Kolleginnen und Kollegen und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter müssen gestärkt und vor allem fachlich und personell dabei unterstützt werden, sich mit diesem herausfordernden Thema zu beschäftigen und sich dem auch zu stellen.

Genau aus diesen Gründen freue ich mich, dass wir gemeinsam - die Kolleginnen und Kollegen aller demokratischer Fraktionen - diesen Antrag entwickelt und uns gemeinsam für diese richtige Richtung entscheiden haben. Ich danke insbesondere auch Elske Hildebrandt für die fachliche Unterstützung. Wir wollen in Kooperation mit den Unis gerade in Bezug auf Fort- und Weiterbildungen mehr für den Kinderschutz werben. Wir wollen ein Qualifizierungsprogramm etablieren, um sicherzustellen, dass mittelfristig allen Kitas und allen Schulen mindestens eine Fachkraft im Kinderschutz zur Verfügung steht. Wir wollen die Kinderrechte und den Kinderschutz im Schulgesetz, im Kitagesetz und im Kinder- und Jugendgesetz explizit festschreiben. Uns sind die Beteiligungs-, Selbstbestimmungs- und Beschwerderechte junger Menschen und kleiner Kinder ganz wichtig. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, denn sie bieten nachgewiesenermaßen den besten Schutz vor Kindeswohlgefährdung. Wir wollen gewährleisten, dass Materialien zur Umsetzung des Kindesschutzes an allen Kitas und Schulen vorhanden sind, und die Vernetzungsstrukturen stärken. Auf weitere Maßnahmen gehen sicherlich die Kolleginnen und Kollegen noch ein.

Wenn die Umsetzung dieser Maßnahmen gelingt und den Prüfaufträgen positive Ergebnisse und Taten folgen, sind gute Rahmenbedingungen geschaffen, um insbesondere in Schulen und Kitas den Kinderschutz und die Kinderrechte noch besser zu realisieren.

Ich danke nochmals für die gelungene Kooperation der Bildungspolitikerinnen und -politiker, der im Interesse von Kindern und Jugendlichen hoffentlich noch weitere geeinte Anträge folgen, denn das ist nur ein Anfang. Dieses Thema ist ja noch viel komplexer, das wissen wir alle. Aber so konnten wir heute zumindest einen wichtigen Schritt tun, um zu verhindern, dass Kinder wie Johanna einem jahrelangen Martyrium ausgesetzt sind. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, CDU, B90/GRÜNE und BVB/FW)

Vielen Dank. - Als Nächster spricht der Abgeordnete Nothing für die AfD-Fraktion zu uns.

(Beifall AfD)

Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Der Schutz unserer Kinder an Kitas und Schulen ist zweifellos ein wichtiges Thema. Dass hier Nachbesserungsbedarf besteht, zeigen die jüngsten Gewaltvorwürfe gegen eine Erzieherin einer Kita in Velten wie auch Ergebnisse von Befragungen in mehreren Bundesländern, wonach vor allen Dingen wegen Überlastung infolge des Personalmangels die Zahl der Fälle von seelischer und körperlicher Gewalt gegenüber Kindern in Kitas massiv gestiegen ist.

Die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen, Linken und Freien Wählern legen in ihrem gemeinsamen Antrag Forderungen vor, denen wir größtenteils vorbehaltlos zustimmen können. Ja, Kinderschutz muss verbindlicher Bestandteil der Ausbildung von Erziehern und Lehrern sein. Ja, es braucht ein flächendeckendes Beratungs- und Unterstützungssystem. Nichts anderes haben wir in Bezug auf die Schulen in gut einem Dutzend Anträgen zur Verdopplung der Anzahl an Schulpsychologen gefordert. Und ja, auch wir begrüßen es, wenn das Personal an Kindertagesstätten und Schulen im Kinderschutz ausgebildet ist. Wobei man eigentlich davon ausgehen sollte, dass alle pädagogischen Fachkräfte dieses Berufsfeldes Experten in Sachen Kinderschutz sind.

Wir sehen gleichzeitig aber Nachbesserungsbedarf in der Kommunikationskultur. Erzieher und Lehrer müssen ermuntert werden, auffälliges Verhalten und Beobachtungen, die auf eine Gefährdung des Kindeswohls hindeuten, tatsächlich zu melden. Das gelingt nicht immer - entweder aus Angst vor Konsequenzen oder aus falsch verstandener Loyalität gegenüber den Kollegen oder weil sie schlichtweg unsicher sind, was bei Verdachtsfällen zu tun ist. Zumindest dem Wort nach wird sich jede Fraktion in diesem Hause für eine Stärkung des Kinderschutzes aussprechen. Worte sind das eine, Taten das andere.

(Beifall AfD)

Und, liebe Kollegen, dass ausgerechnet Sie alle hier sich gemeinsam hinstellen und die Stärkung des Kinderschutzes verlangen, ist schon ein starkes Stück.

(Bretz [CDU]: Es ist ein wichtiges Zeichen!)

Sie stellen richtigerweise fest, dass Erzieher und Lehrer zumeist die ersten sind, die Signale von Kindeswohlgefährdungen registrieren. Und wenn das so ist, darf ich fragen: Aus welchem Grund

haben Sie alle dann bis zuletzt an den Kita- und Schulschließungen festgehalten? Aus welchem Grund haben Sie der Landesregierung bei jeder noch so schändlichen Corona-Zwangsmaßnahme nach dem Mund geredet und sogar Verschärfungen gefordert?

(Hoffmann [CDU]: Corona haben wir, jetzt müssen noch Flüchtlinge kommen!)

Die Coronamaßnahmen im Bildungsbereich konterkarierten jedes einzelne Ziel, das Sie in Ihrem Antrag formuliert haben.

(Beifall AfD)

Nur ein paar Zahlen: Laut Statistischem Bundesamt registrierten die deutschen Jugendämter im Jahr 2020 insgesamt

60 600 Fälle von körperlicher Misshandlung, Demütigung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch von Kindern. Das waren 9 % mehr als noch 2019 und der höchste Wert seit Einführung der Statistik im Jahr 2012. Jedes dritte betroffene Kind war jünger als fünf Jahre. Gleichzeitig rauschten die Verdachtsmeldungen in den Keller, weil Erzieher und Lehrer als Kontroll- und Beobachtungsinstanzen ausfielen. Das sind die bundesweiten Daten.

Was glauben Sie, wie viele Kinder wurden wohl in Brandenburg Opfer von Schlägen, Vernachlässigung, sexuellem Missbrauch oder haben versucht, sich das Leben zu nehmen, weil Sie starrsinnig und verbohrt an Ihrem Corona-Wahn festgehalten haben? Tatsache ist, dass Sie alle jahrelang für eine Politik standen, die in jeder Beziehung kinderfeindlich war. Da war nichts mit Kinderrechten. Im Gegenteil: Sie haben die Kinder entrechtet, ihre Bedürfnisse mit Füßen getreten und bis heute kein einziges Wort des Bedauerns über ihre Lippen gebracht.

(Beifall AfD)

Und da dürfen sich alle Fraktionen betroffen fühlen: SPD, CDU, Linke, zum Teil Freie Wähler und die Grünen sowieso. Sie alle haben fleißig mitgeholfen, den Kinderschutz gründlich auszuhebeln. Genau diejenigen, die gestern noch Kinder als Virenschleudern und Pandemietreiber diffamiert und sie aus ihrem sozialen Umfeld gerissen haben, erklären sich heute kollektiv zum Schutzpatron des Kindeswohls.

(Beifall AfD)

Entweder ist Ihr gemeinsamer Antrag Ausdruck eines schlechten Gewissens, oder es handelt sich hierbei um pure Heuchelei. Dem Kinderschutz das Wort zu reden ist also eine relativ leichte Übung. Aber dieser Antrag ist ja auch von Fraktionen unterzeichnet worden, die kein Problem damit haben, dass Kinder in Kitas und Schulen mit Inhalten konfrontiert werden, die rein gar nichts mehr mit Sexualkundeunterricht im eigentlichen Sinne zu tun haben.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE)

- Na Gott sei Dank, dass Sie es wussten!

(Bretz [CDU]: Jetzt sind wir ja wieder bei Ihrem Thema!)

Die Pubertätsblocker gutheißen und es begrüßen, wenn in Kitas und Schulen sexuelle Vielfalt gepredigt wird - diese Fraktionen

sollten die Begriffe Kinderschutz und Jugendschutz besser nicht in den Mund nehmen. - Vielen Dank.

(Beifall AfD - Zuruf von der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Hildebrandt für die SPD-Fraktion fort. Wundern Sie sich nicht, in Ihren Tagesordnungen steht es etwas anders. Es ist jetzt aber so geregelt. - Bitte schön, Frau Hildebrandt.

Herr Vizepräsident! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Zuschauende! Liebe Kinder- und Jugendbeauftragte, Frau Krumrey! Gut, dass das Thema Kinderrechte und Kinderschutz jetzt so intensiv diskutiert wird. Ich bin froh, dass sich Brandenburg diesem schwierigen Thema stellt, auch hier mit dem gemeinsamen Antrag der demokratischen Fraktionen.

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Ich möchte nur ganz kurz auf den Last-Minute-Antrag der AfD eingehen, ihn einordnen und zurückweisen. In Ihrem Corona- und Gender-Bingo haben Sie nämlich gar nicht erwähnt, was Ihre einzige Forderung in Ihrem Antrag ist: Überall das Wort Kinderrechte zu streichen! - Das möchte ich bloß einmal erwähnen. Es ist die typische Standardargumentation, reflexhaft vorgebracht, dass Kinderrechte Elternrechte schmälern würden. Damit möchte ich ganz deutlich aufräumen: Nein, Kinderrechte stärken ausdrücklich sowohl die Kinder als auch ihre Eltern und die Personen, die Verantwortung für die Interessen von Kindern übernehmen und die deren Ansprüche durchsetzen wollen!

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Darum müssen die Kinderrechte auch unbedingt ins Grundgesetz, das sage ich hier noch einmal.

(Beifall SPD, DIE LINKE und BVB/FW)

Aber in unserem Antrag geht es um den institutionellen Kinderschutz in Brandenburg, Frau Dannenberg hat es schon eindringlich erläutert. Ich möchte in meiner Redezeit vor allem auf Kinderrechte und Kinderschutzaspekte in Krippen und Kitas eingehen. Kinderrechte gelten für jedes Kind, ganz von Anfang an.

(Frau Kotré [AfD]: Grundrechte auch!)

Und Erwachsene stehen in der Pflicht und Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Kinder ihre Rechte kennen und wahrnehmen können. Wenn die Einrichtungen Kinderschutzkonzepte erarbeiten, holen sie sich das Thema ins Team. Aber wir wissen, dass Papier geduldig ist. Es kommt also darauf an, die Prozesse zu etablieren, und zwar Prozesse, die nicht erst auf Schwierigkeiten und Probleme reagieren, sondern die darauf ausgerichtet sind, immer wieder zu überprüfen, zu hinterfragen, zu reflektieren, ob Kinderrechte gewährleistet sind - im gesamten Alltag von Kindertageseinrichtungen, in den Mikroprozessen. Nur so kann sichergestellt werden, dass immer und überall von allen Pädagoginnen und Pädagogen die Partizipationsrechte, die Schutzrechte und die Förderrechte von Kindern eingehalten werden.

Wenn jede Kita eine Fachkraft mit Qualifizierung für Kinderrechte und Kinderschutz hätte, wäre das ein enorm wichtiger Schritt. Aber es kann auch nicht alleine auf den Schultern dieser Fachkräfte liegen. Das ganze Team muss genau und verbindlich wissen, was kinderrechtsbasiertes pädagogisches Handeln ist und was nicht: Zum Essen zwingen - geht nicht. Auf Stühle und in Betten zwingen - geht nicht. Vor anderen beschämen - geht nicht. In jedem Team muss klar sein, welches pädagogische Handeln erwünscht, geduldet, methodisch-didaktisch begleitet oder arbeitsrechtlich sanktioniert wird. Es gibt viel zu tun.