Protocol of the Session on May 11, 2023

Erstens: Seit dem 1. Januar 2000 gibt es bei solchen Pachtverträgen eine unüberblickbare Vielzahl verschiedener Fallkonstellationen. Die Verpächter haben mit den Pächtern in den letzten 22 Jahren sogar eigene Pachtverträge geschlossen. Teilweise - da hat Herr Schaller völlig recht - könnte man sich in einem juristischen Seminar darüber streiten, ob das überhaupt noch den Bedingungen des Schuldrechtanpassungsgesetzes unterfällt oder längst zum bürgerlichen Recht gehört. Auch da will ich mich nicht einmischen. Es ist völlig ausgeschlossen, dass wir diese verschiedenen Fallkonstellationen mittels eines Rundschreibens regeln können. Wir würden mehr Durcheinander schaffen, denn in den meisten Fällen funktioniert das alles ziemlich gut.

Zweitens: Wie Sie wissen - die Antragsteller haben es auch gesagt -, haben Verfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht in dieser Frage noch nicht entschieden - ursprünglicher Zustand 1995 oder ursprünglicher Zustand, bevor das Grundstück nach DDR-Recht rechtswidrig bebaut wurde? Wir können also schreiben, was wir wollen: Entweder schreibe ich die Rechtsauffassung hinein, die ich persönlich vertrete und die auch mein Haus vertritt - es kann sein, dass das Bundesverwaltungsgericht das Gegenteil entscheidet. Das haben wir dann ja toll hingekriegt! Genauso könnte es andersherum passieren. Wir können jetzt nicht hundertprozentig voraussagen, wie die höchstrichterliche Rechtsprechung letztlich ausfallen wird.

Ich komme nun zum wesentlichen Grund - darauf ist von Kollegen Noack bereits hingewiesen worden -: Ich weiß, dass gerade bei kommunalen Grundstücken, auf denen solche Garagen stehen, oft ein großer Bedarf der Kommune besteht, auf diesem Grundstück Wohnbebauung, einen Kitaneubau, einen Schulneubau, Handel, Gewerbe oder was auch immer zu errichten. Deshalb bemühen sich die Kommunen, die Angelegenheit unter den Bedingungen des Rechts pragmatisch mit den Pächtern zu regeln. Das klappt zum großen Teil auch. Es wäre völlig absurd, wenn wir als Landesregierung die ordre du mufti ausgäben: Macht ein Moratorium und lasst das alles bis 2026 liegen! - Eine völlig absurde Forderung!

Ich kann allen Betroffenen - ob Pächter oder Verpächter - nur empfehlen: Versuchen Sie in der nicht hundertprozentig rechtssicheren Situation, in der wir uns leider noch befinden, sich gütlich zu einigen und das umzusetzen, was möglich ist - gerade im kommunalen Bereich.

Ich empfehle die Ablehnung dieses Antrags. - Danke schön.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Das Wort hat noch einmal der Abgeordnete Stefke für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich erst einmal sehr herzlich für die Debatte, die doch deutlich gemacht hat, wie komplex das Thema ist. Das hat auch der Innenminister gerade noch einmal dargestellt, wofür ich äußerst dankbar bin. Ich habe nie bestritten, dass es eine komplexe Angelegenheit ist, aber es ist eine Angelegenheit, die, auch wenn sie im Bundesrecht geregelt wurde, sehr wohl auch bis in die kommunale Ebene wirkt. Insofern bin ich den Vorrednern auch nicht böse, dass sie all das, was dazu gehört, vielleicht nicht in der Tiefe durchdrungen haben,

(Zuruf des Abgeordneten Klemp [B90/GRÜNE])

aber das können wir vielleicht im Innenausschuss vertiefen, wenn es zu einer Überweisung unseres Antrags kommen sollte - diese beantrage ich hiermit schon einmal.

Herr Noack, wir wollen mit unserem Antrag keine neue Rechtslage schaffen, sondern den Kommunen die aktuell gültige Rechtslage durch ein Rundschreiben erklären lassen.

Ein Rundschreiben, Herr Minister, ist nun auch nichts Außergewöhnliches. Ich habe mir vom Kollegen Vida, bevor er die Sitzung leider verlassen musste, bestätigen lassen, dass es zum Thema Altanschließer wohl eine ganze Menge an Rundschreiben an die Kommunen gab, um klarzustellen, wie mit diesem Thema umzugehen ist. Wir haben also nichts Exotisches vorgeschlagen.

Die Bundesratsinitiative 2013/2014, das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1999 - alles Schnee von gestern, Herr Noack! Die Rechtslage, die ab 1. Januar dieses Jahres gilt, ist für die Menschen das, was maßgeblich ist. Und es gilt, darauf Antworten zu finden. Sie sagten, wenn bei Ihnen in der Stadt Garagen aufgegeben werden, gebe es keine Neuvermietung. Trotzdem stellt sich die Frage: Was erwartet denn Ihre Stadt von den bisherigen Garageneigentümern? Darf der Eigentümer die Garage so hinterlassen, wie er sie zugeschlossen hat, oder muss er sie, wie es der geltenden Rechtslage entspricht, abreißen lassen? Was ist denn bei einer Mittelgarage - wird die abgerissen, und die Garagen links und rechts fallen in sich zusammen? Sagen wir nur bei den Mittelgaragen: „Nee, Du brauchst nicht abzureißen“, und lassen mit Blick auf die Außengaragen neue Ungerechtigkeiten entstehen? - Fragen über Fragen, die einmal geklärt werden könnten.

Im Rahmen ihrer Zwischenfrage sagten Sie, Garagen würden für Wohnraum benötigt. - Na, schönen Dank! Sie sagen also den Garageneigentümern: Das wird abgerissen, weil wir Wohnraum brauchen, und ihr dürft den Abriss bezahlen. - Ungerechter geht’s nimmer!

Freiherr von Lützow hat gesagt, es gebe keine Eigentumsgaragen mehr. Das ist nicht zutreffend. Es gibt eine Mischung aus Eigentumsgaragen und Garagen, die vor einigen Jahren von den Eigentümern beispielswiese an kommunale Wohnungsbaugesellschaften verkauft wurden - bei uns in Blankenfelde-Mahlow gibt es tatsächlich einen solchen Fall. Aber es gibt immer noch sehr viele, meines Erachtens überwiegend Eigentumsgaragen; der geringere Teil sind Mieter, denen das irgendwann abgekauft wurde und die dafür ein kleines Salär erhalten haben.

In Sachen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung hatten Sie Herrn Noack recht gegeben. Dazu sage ich noch einmal: Es geht nicht um einen Eingriff, sondern um einen Service der Landesregierung für die Kommunen in Form eines Rundschreibens. Letztlich handelt es sich nur um eine Empfehlung, wie damit umzugehen ist.

Herr Schaller hat wieder auf das Bundesrecht verwiesen. Dass alle Garagen weiterverkauft wurden, stimmt eben nicht, wie ich schon sagte. Das Problem ist die unterschiedliche Auslegung; da ist es egal, ob Schuldrechtsanpassungsgesetz oder BGB. Genau das ist unsere Meinung. Die Rechtsgrundlage ist doch nicht maßgeblich, sondern die Antwort auf die Frage: Wird es unterschiedlich ausgelegt oder nicht? Und es wird unterschiedlich ausgelegt, wie eine aktuelle Umfrage unter den Kommunen unsererseits ergeben hat. Es wäre wünschenswert, hier eine Gleichbehandlung hinzubekommen. Da bin ich ganz anderer Meinung als Kollege Klemp, der sagt: Warum eigentlich Gleichbehandlung? - Unser Anspruch ist es schon, dass zumindest innerhalb des Landes Brandenburg Vorgänge gleich behandelt werden, die einen gleichen Sachverhalt betreffen. Da kann man aber unterschiedlicher Meinung sein.

Sie verwiesen außerdem noch auf den Klageweg: Ja, wir können die Verwaltungsgerichte natürlich noch mehr überlasten! Frau Ministerin Hoffmann wird sich freuen, wenn immer mehr Klagen bei den Verwaltungsgerichten eingehen und über Dinge entschieden werden muss, die man vielleicht anderweitig klären könnte.

Ich bin am Ende meiner Redezeit und beantrage hiermit nochmals die Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales, damit wir uns noch einmal darüber unterhalten können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW)

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zu den Abstimmungen. Wie Sie gerade gehört haben, hat Kollege Stefke im Namen seiner Fraktion die Überweisung des Antrags auf Drucksache 7/7636, „Klarheit für Eigentümer, Pächter und Mieter von DDR-Garagen: Umgang im Land Brandenburg einheitlich und fair regeln!“, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales beantragt. Ich darf Sie fragen, wer der Überweisung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es war zwar knapp, aber die Mehrheit hat sich dagegen ausgesprochen.

(Zuruf: Bitte?!)

- Ja, ich habe das schon im Auge, Herr Kollege Bretz.

(Bretz [CDU]: Na, darum bitte ich auch! - Vereinzelt Heiter- keit)

Der Antrag auf Überweisung wurde also mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Enthaltungen.

Damit kommen wir zu Abstimmung über den Antrag in der Hauptsache: Drucksache 7/7636, Fraktion BVB / FREIE WÄHLER: „Klarheit für Eigentümer, Pächter und Mieter von DDR-Garagen:

Umgang im Land Brandenburg einheitlich und fair regeln!“ Ich darf fragen, wer dem Antrag folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 25 - der jetzt TOP 7 war - und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf.

TOP 8: Bericht der Landesregierung an den Landtag gemäß Artikel 4 des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes vom 1. April 2019

Bericht der Landesregierung

Drucksache 7/7405

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Berichts der Landesregierung - Bericht der Landesregierung an den Landtag gemäß Artikel 4 des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes vom 1. April 2019 - auf Drucksache 7/7405 an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung ohne Enthaltungen einstimmig beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf.

TOP 9: Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission 6/1 „Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels“ / Situation der ländlichen Räume in Brandenburg gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 28. April 2021 (Drucksache 7/3420-B)

Bericht der Landesregierung

Drucksache 7/7475

Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, und wir kommen direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Berichts der Landesregierung - Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission 6/1 „Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels“ / Situation der ländlichen Räume in Brandenburg gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 28. April 2021 (Drucksache 7/3420-B) - auf Drucksache 7/7475 zur Federführung an den Hauptausschuss und an alle anderen Fachausschüsse - mit Ausnahme des Ausschusses für Haushaltskontrolle - zur Mitberatung. Wer diesen Überweisungen zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit sind die Überweisungen ohne Enthaltungen einstimmig beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf.

TOP 10: Bericht zur Prüfung und Empfehlung zur Neuübernahme weiterer Verpflichtungen nach Teil III der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen - gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 25. März 2021 (Drucksache 7/3204-B)

Bericht der Landesregierung

Drucksache 7/7476

Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Berichts der Landesregierung - Bericht zur Prüfung und Empfehlung zur Neuübernahme weiterer Verpflichtungen nach Teil III der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen - gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 25. März 2021 (Drucksache 7/3204-B) - auf Drucksache 7/7476 an den Ausschuss für Wirtschaft, Forschung und Kultur. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen; es gab Enthaltungen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf.

TOP 11: Kinderrechte und Kinderschutz in Schulen und in Kindertageseinrichtungen stärken

Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/7652

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/7705 vor. Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin spricht Frau Abgeordnete Dannenberg für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Katrin Krumrey! Liebe Gäste! Ich will Ihnen von Johanna erzählen, die zwischen ihrem sechsten und neunten Lebensjahr von ihrem Großvater und danach von ihrem Vater missbraucht wurde. Johanna, die erst im Sexualkundeunterricht begriff, dass das …

(Die Abgeordnete wartet, bis sich die anhaltende Unruhe bei der AfD legt. - Einzelbeifall)

Johanna, die erst im Sexualkundeunterricht begriff, dass das, was ihr Opa mit ihr tat, nicht richtig ist. Die Familie brach den Kontakt zu ihm ab. Dann der Vater - Johanna schrieb Briefe an ihre Mutter; sie glaubte ihr nicht. Erst einer Lehrerin konnte sie sich anvertrauen. Es folgte eine Fachberatung, dann eine Straf-

anzeige, ohne dass Johanna es wollte. Diese wurde schließlich eingestellt, der Vater gab es zu, wurde von der Mutter aus der Wohnung geworfen, das Thema unter den Teppich gekehrt. Und Johanna? Fühlt sich wie ein Fremdkörper in der Familie und schuldig. Was folgte, waren posttraumatische Belastungsstörungen. Und heute? Johanna fühlt sich anders, manchmal stärker als schwächer, als Expertin für dieses Thema. Sie arbeitet in einer pädagogischen Einrichtung, engagiert sich für den Kinderschutz für Kinder ab vier Jahren. Sie sagt: Prävention fängt schon bei den Kleinsten an.