Protocol of the Session on May 11, 2023

und möglicherweise wird sich die AfD-Fraktion dann auch an der Finanzierung beteiligen, meine Damen und Herren.

Herr Kollege Zeschmann, woher die Gelder kommen sollen: Dass dieses Argument nun ernsthaft von Ihnen, von der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, kommt - ich erinnere nur einmal an die Sandpisten -, überrascht mich doch ein wenig. Ich werde aber darauf achten, dass Sie uns künftig alle Projekte, die Sie vorstellen, auch tatsächlich ausfinanziert hier vorlegen. Das wird bestimmt sehr spannend.

Zum Schluss: Kollege Rostock, Sie bekommen von mir tatsächlich irgendwann einen Preis für die findigsten Ablehnungsgründe für Anträge, denen Sie eigentlich zustimmen wollen. Das mit den Kreisen - da haben Sie einen guten Einfall gehabt. Das ergänzen wir im nächsten Antrag. Mal sehen, welchen Ablehnungsgrund Sie dann finden. Ich danke Ihnen dennoch für diese Debatte. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. - Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/7603: Gemeinsames Sozial- und Bildungsticket für Brandenburg und Berlin. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab Enthaltungen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/7700. Auch darüber bitte ich um Ihre Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab Enthaltungen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf.

TOP 25: Klarheit für Eigentümer, Pächter und Mieter von DDR-Garagen: Umgang im Land Brandenburg einheitlich und fair regeln!

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/7636

Ich eröffne die Aussprache. Sie beginnt mit dem Beitrag des Kollegen Stefke. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen und auf der Tribüne! Wenn auch nicht gerade architektonisch wertvoll, so ist die klassische Eigentumsgarage doch bis heute in großer Zahl in unseren Städten und Gemeinden quer durchs Land anzutreffen. Für viele ein Relikt aus DDR-Zeiten, erfüllen die Garagen aber auch heute noch einen wichtigen Zweck. Sie bieten einen geschützten Stellplatz für Kraftfahrzeuge, vielleicht auch für teure Elektrobikes und Lastenfahrräder, dienen deren Wartung und Reparatur und sind vielfach sozialer Treffpunkt in der Nachbarschaft. Und sie nehmen den Parkdruck auf öffentlichem Straßenland in Wohnquartieren, gerade in größeren Städten wie Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) oder Potsdam.

Mit dem Auslaufen einer rechtlichen Schutzfrist zum 3. Oktober 2022 hat sich die Eigentumssituation der Garagen grundlegend geändert. Grund dafür ist bekanntlich das Schuldrechtsanpassungsgesetz, welches 1995 in Kraft trat. Nach diesem Stichtag fällt nämlich bei der Kündigung von bestehenden Pachtverträgen das Eigentum an der Garage dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Garage errichtet wurde, unentgeltlich zu. Vielfach sind die jeweiligen Städte und Gemeinden Eigentümer der betreffenden Grundstücke, sodass die jeweiligen Verwaltungen aktuell vor der Frage stehen, wie sie künftig mit den betreffenden Garagen und deren derzeitigen Eigentümern umzugehen haben.

Konkret geht es hierbei auch um die Frage, wie künftig im Falle eines geplanten Rückbaus derartiger Garagen rechtlich korrekt zu verfahren ist; denn mit Ablauf des 31.12.2022 ist die bislang auf Grundlage von § 15 Schuldrechtsanpassungsgesetz geltende Regelung zur hälftigen Kostenteilung zwischen den Vertragsparteien beim Rückbau von Garagen nicht mehr anzuwenden.

Viele der bisherigen Garageneigentümer, aber auch -mieter sind daher zu Recht verunsichert, wie es mit ihrer Garage weitergeht und welche Kosten eventuell auf sie zukommen. Man könnte annehmen, das wird im Land Brandenburg einheitlich gehandhabt. Dem ist aber nicht so. Uns als Fraktion BVB / FREIE WÄHLER haben dazu zuletzt immer wieder Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem ganzen Land Brandenburg erreicht, weshalb wir uns nunmehr dieses Sachverhalts angenommen und bei den Kommunen nachgehakt haben.

Die Abfrage hat gezeigt, dass die Sorgen und die Verunsicherung der Garageneigentümer nicht unberechtigt sind, denn es gibt tatsächlich große Unterschiede zwischen den Städten und Gemeinden beim Umgang mit der Problematik. Das fängt bereits bei der rechtlichen Beurteilung der zugrunde liegenden Gesetze an. So soll beispielsweise in der Stadt Cottbus gelten, dass unabhängig davon, ob die Stadt als Grundstückseigentümer oder der Nutzer der Garage das Pachtverhältnis kündigt, künftig der

Nutzer die Abrisskosten vollumfänglich allein trägt und den Rückbau in die Wege leitet. Demgegenüber steht die Stadt Brandenburg an der Havel auf dem Standpunkt, dass von dem bisherigen Nutzer keine Beteiligung an den Abrisskosten verlangt werden kann, wenn das Vertragsverhältnis nach Ablauf des 31.12.2022 endet.

Da stellt sich doch die Frage: Warum wird der Umgang mit den Garageneigentümern im Land so unterschiedlich gehandhabt? Beide Kommunen stehen nur exemplarisch für viele weitere, um zu verdeutlichen, dass hier offenkundig rechtlicher Klärungsbedarf besteht; denn alle Betroffenen in Brandenburg dürfen doch wohl erwarten, dass sie einheitlich, fair und nach dem Gesetz gleich behandelt werden.

Mit dem vorliegenden Antrag unserer Fraktion wollen wir einen Anstoß dazu geben, die vorherrschende Unsicherheit für beide Seiten auszuräumen und für Klarheit zu sorgen; denn sowohl die bisherigen Garagenbesitzer als auch die Kommunen als deren künftige Eigentümer brauchen und wünschen sich Rechtssicherheit.

(Beifall BVB/FW)

Wer könnte dies besser gewährleisten als die Brandenburger Landesregierung? Unser Vorschlag ist, in einem Rundschreiben allen Kommunen eine rechtssichere und zugleich landesweit einheitliche Handhabung der aus dem Schuldrechtsanpassungsgesetz resultierenden Rechtslage im Umgang mit den DDR-Garagen und ihren derzeitigen Eigentümern aufzuzeigen.

(Beifall BVB/FW)

Das Rundschreiben soll demnach rechtliche Hinweise beinhalten, um Fragen beispielsweise zu geltenden Kündigungsfristen, dem vertraglich geschuldeten Zustand bei einer Rückgabe sowie zu Differenzen in Bezug auf mögliche Rückbauverpflichtungen zu erklären. Darin sollte den Kommunen auch aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten sie ausschöpfen können, um unnötige Prozessrisiken, damit einhergehende Rechtsanwalts- und Gerichtskosten und darüber hinaus eine Belastung der Verwaltungsgerichte, die ohnehin schon hoch belastet sind, weitgehend zu vermeiden.

Um schon vorweg auf Bedenken des Kollegen Noack und seinen vorhersehbaren Einwand hinsichtlich der kommunalen Selbstverwaltung zu reagieren: Nein, wir wollen mit einem solchen Rundschreiben nicht in sie eingreifen.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Eine Klarstellung stellt auch keinen Eingriff dar, sondern eine Serviceleistung, für die die Städte und Gemeinden sicher dankbar wären. Darüber hinaus dient sie aus unserer Sicht dem Erhalt des sozialen Friedens in den Kommunen. - Ich freue mich zunächst einmal auf die Debatte und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW)

Vielen Dank. - Als Nächster spricht der Abgeordnete Noack für die SPD-Fraktion zu uns. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Stefke, ich schätze Sie sehr. Ich bin Ihnen auch sehr dankbar, dass Sie diese Thematik hier im Plenum noch einmal aufgerufen haben. Wenn die Zeit es erlaubt - wir sind heute ein bisschen spät dran -, würde ich heute Abend gern noch mein kommunales Mandat wahrnehmen. Warum das so wichtig ist, gerade im Zusammenhang mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz, welches den Menschen kaum bekannt ist, wird sich nachher herausstellen.

Die BVB-Fraktion möchte - anders als in der Antragsüberschrift formuliert - eine klare Rechtslage durch ein Rundschreiben erwirken. Dieses würde zwar Erwartungen erzeugen, könnte aber für die Betroffenen letztlich eher eine Mogelpackung sein, als dass es dem Wunsch nach Kostenminimierung beim Garagenabriss, der in der Folge einer Vertragskündigung notwendig wäre, entgegenkäme. Grundlage ist das Schuldrechtsanpassungsgesetz aus dem Jahr 1995 - Herr Stefke, Sie haben es erwähnt -, und Vertragspartner der Nutzer sind oftmals die jeweiligen Kommunen.

Die Frage nach den Abrisskosten - Sie haben auch das erwähnt - wird im Land unterschiedlich gehandhabt. Für mich erstaunlich ist allerdings, dass die Fraktion BVB in ihrem Antragstext und in ihrer Begründung mit keinem Wort auf die Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg aus den Jahren 2013/2014 hinweist - siehe die Bundesratsdrucksache 208/14 von 2014 -, die übrigens noch zu einem Gesetzentwurf führte, über den 2015 im Bundestag beraten wurde.

(Walter [DIE LINKE]: Ist abgelehnt worden!)

- Herr Walter, darauf komme ich gleich noch zu sprechen. - Mit keinem Wort wird auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1999 erwähnt, welches das Gesetz mit seinen Regelungen im Wesentlichen gebilligt hat.

Lassen Sie mich, um es zu verdeutlichen, auszugsweise aus der Rede von Dr. Katarina Barley aus der 97. Sitzung der 18. Wahlperiode des Bundestags zitieren; denn dies macht die Situation deutlich, die vor acht Jahren keine andere war als vor fast 30 Jahren, als das Schuldrechtsanpassungsgesetz beschlossen wurde. Ich zitiere:

„Darüber hinaus wurden Nutzungsentgelte begrenzt und für die Entschädigung eine sehr differenzierte Regelung gefunden. Abbruchkosten müssen die Nutzer, wenn sie denn gekündigt werden, frühestens ab 2022 tragen, also 32 Jahre nach der deutschen Einheit.“

Es betrifft ja immer nur Grundstücke, für die zu DDR-Zeiten, also vor dem 3. Oktober 1990, Nutzungsverträge geschlossen worden waren.

Gegenstand der Bundesratsinitiative und des Gesetzentwurfs im Bundestag war eine Verlängerung der Kündigungsschutzfrist um drei Jahre. Ich zitiere wieder:

„Eine Verlängerung der Kündigungsschutzfrist um drei Jahre bringt uns in drei Jahren an den gleichen Punkt und wirft gleichzeitig verfassungsrechtliche Bedenken auf.

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat in seinem Urteil zum Schuldrechtsanpassungsgesetz von 1999 die genannten Regelungen weitgehend gebilligt. Gleichzeitig haben die Richter die Absehbarkeit eines Endes der Ausnahmen angemahnt. Fünf Jahre nach der Einheit sind die Regelungen zum besonderen Kündigungsschutz in Kraft getreten mit Fristen von weiteren 20 Jahren. Alle Betroffenen konnten sich darauf einstellen, und teilweise sind Kündigungsschutzfristen bereits abgelaufen, zum Beispiel für Garagen. Auch hier zeigen die Erfahrungen übrigens, dass Kündigungswellen ausgeblieben sind.

Eine Änderung, wie sie dem Bundesrat jetzt zum Kündigungsschutz und zu den Abbruchkosten vorschwebt, würde den gesamten komplizierten und seit 20 Jahren gültigen Kompromiss zwischen Nutzern und Eigentümern, der mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz gefunden wurde, aus dem Gleichgewicht bringen. Gleichzeitig würden viele verfassungsrechtliche Bedenken aufgeworfen.“

Der Gesetzentwurf wurde übrigens vom Bundestag abgelehnt, Herr Walter.

Die Lösung? Eine Lösung muss benannt werden, Herr Stefke; denn die ist wichtig. Sie lautet: Kommunale Selbstverwaltung und Verantwortung!

Ja, meine Gemeinde und die Nachbargemeinden haben auch Garagenkomplexe. Diese werden von den Kommunen im Regelfall selbst- oder fremdverwaltet. Lösungen bezüglich der Frage, ob Abbruchkosten umgelegt werden oder nicht, müssen vor Ort gefunden werden. Dabei spielen auch die Bauleitplanung und die Haushaltssituation in den einzelnen Kommunen eine Rolle, die zu beachten ist. In meiner Heimatstadt werden diese Nutzungsverträge nicht gekündigt, sondern wenn sie, zum Beispiel aus Altersgründen, aufgegeben werden, werden keine neuen geschlossen, um solche unbilligen Härten, Herr Stefke, zu vermeiden.

Das vorgeschlagene Rundschreiben würde das Problem nicht lösen. Das wäre, wie gesagt, eher eine Mogelpackung; denn Sie würden den Betroffenen gegenüber den Eindruck vermitteln, der Landesgesetzgeber könnte andere Regelungen treffen, als der Bund sie getroffen hat, und zwar vor über 30 Jahren. Über dieses Thema ist schon vor acht Jahren im Bundestag debattiert worden; ich habe aus dem Plenarprotokoll zitiert.

Von dieser Seite her ist Ihr Antrag abzulehnen, Herr Stefke.

(Vereinzelt Beifall SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag des Herrn Abgeordneten Freiherr von Lützow von der AfD-Fraktion fort. Bitte schön.

(Beifall AfD)

Werter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Liebe Luckenwalder! Uns liegt heute im Landtag zum

ersten Mal ein Antrag zu dem Thema der sogenannten DDR-Garagen vor - zumindest, seit ich hier im Landtag bin. Das ist nicht verwunderlich, da es sich eigentlich nicht um eine brandenburgspezifische Angelegenheit handelt. Stattdessen sind in allen sogenannten neuen Bundesländern entsprechende Problemstellungen zu diesen Garagen gegeben.