Genauso klar möchte ich aber auch sagen, dass eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages nicht hingenommen werden kann und von uns entschieden abgelehnt wird. Dass nun ausgerechnet auch von den Verantwortlichen des RBB die Forderung nach einer Erhöhung des Rundfunkbeitrages vorgetragen wird und dies mit dem schönen Wörtchen „Teuerungsausgleich“ - Trademarkzeichen - beschrieben wird, ist angesichts der Vorgänge und der Beitragsverschwendung rund um den RBB wahrlich nicht mehr nachvollziehbar.
Es gibt durchaus Äußerungen im Rahmen der Beitragserhöhung, die einen gewissen Unterhaltungswert haben. Ja, das meine ich zynisch. Aber das schlägt wirklich dem Fass den Boden aus und
ist etwas, was in der jetzigen Diskussion nicht nur instinktlos ist, sondern auch eine Unverschämtheit - ein Schlag ins Gesicht der Beitragszahler.
Meine Damen und Herren, eine Anpassung der Beiträge mit der Inflation zu begründen, verkennt völlig, dass es doch wohl die Bürger - also die Beitragszahler - sind, die von der Inflation am stärksten betroffen sind. Schon im Jahr 2021 lagen die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag bei 8,5 Milliarden Euro. Sollte der Beitrag nun wirklich auf die geforderten 25 Euro steigen, würden sich die Einnahmen im galaktischen Bereich bewegen. Kein anderes Land leistet sich einen derart teuren öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie Deutschland.
Deswegen ist die Kritik an der Beitragserhöhung keine Kritik am Rundfunk, sondern eine Frage von Mäßigung, Angemessenheit und Augenmaß,
denn klar ist, dass es so nicht weitergehen kann. Es ist Zeit für eine gravierende, an die Wurzeln gehende Reform innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das fängt bei der Frage an, ob jede Großveranstaltung von ARD und ZDF übertragen werden muss, und hört bei den üppigen Gehältern der Führungsetage bei Weitem nicht auf.
Kurz gesagt müssen die Programminhalte und das Auftreten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundsätzlich auf den Prüfstand. Dazu gehören auch neue, frische Ideen, die teilweise in anderen Staaten schon umgesetzt werden: In Holland haben die Zuschauer schon seit Jahrzehnten Einfluss darauf, wie viel Sendezeit verschiedene Produzenten im öffentlichen Radio und Fernsehen bekommen. Denkbar wäre auch, es jedem Beitragszahler zu ermöglichen, zumindest einen Teil des Beitrags gezielt einem Sender oder einer einzelnen Sendung zuzuweisen. Wir müssen einfach die Zuschauer, die das Ganze finanzieren, stärker in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken.
Meine Damen und Herren, BVB / FREIE WÄHLER hat hierzu Vorschläge vorgelegt - SPD, CDU und Grüne haben sie abgelehnt. Sie kritisieren, sie empören sich im Brustton der Überzeugung, aber wenn es darauf ankommt, knicken sie ein und lehnen Reformvorschläge ab. Wir erinnern uns daran …
- Na ja, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD schüttelt ganz erschrocken den Kopf. Leider ergibt sich das aus den Drucksachen des Landtages: Ein Vorschlag Ihrerseits zu Einsparungen ist hier nicht bekannt. Ich nenne einmal die Vorschläge, die Gehälter auf das Maß des öffentlichen Dienstes zu begrenzen,
einen Zuschauerbeirat einzuführen, damit eine Kontrolle seitens der Beitragszahler möglich wird, eine Beteiligung der Beitragszahler an der Wahl des Intendanten zu ermöglichen, die Mitwirkung des Publikums an der Programmzuteilung - auch das wäre ein moderner Vorschlag.
All dies wäre nötig, aber die Regierenden trauen sich am Ende nicht ran. Das ist doch die Situation! Nicht nur, dass sie sich nicht trauen: Die Landesregierung hat nicht einmal einen Plan, wie die Rechtsaufsicht korrekt ausgeübt werden muss. Die mangelnde Kontrolle der letzten Jahre hat die Verschwendung im RBB begünstigt,
und seit der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses wissen wir, dass das nicht nur problematisch war und die Verschwendung nicht nur begünstigt hat, sondern dass das auch rechtlich falsch gewesen ist. Die Grimm’schen Märchen verfangen nicht mehr, meine Damen und Herren!
Was uns dort erzählt wurde, war nicht irgendeine interessante Regierungsmeinung, sondern es war rechtlich falsch. Deswegen, meine Damen und Herren, muss klar sein: Der Rundfunkbeitrag darf nicht weiter erhöht werden. Insofern werden wir Ministerpräsident Woidke an seinem Wort messen - er hat bereits behauptet, er sei gegen eine solche Erhöhung. Na dann: Schauen wir mal!
Vielen Dank. - Als Nächster spricht Herr Staatssekretär Dr. Grimm für die Landesregierung. Ich denke noch darüber nach, was an den Grimm’schen Märchen rechtlich falsch ist - da gibt es schon grausame Situationen. - Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nur am Rande, kurz, weil das heute eigentlich nicht das Thema ist: Es gibt ein Gutachten vom Parlamentarischen Beratungsdienst, das mich bestätigt. Auch der Sachverständige, auf den Sie gerade Bezug genommen haben, Herr Vida, hat sich hinter dieses Gutachten gestellt. Von daher sehe ich mich nicht in der Rolle eines Märchenerzählers, sondern ich sehe mich in der Rolle desjenigen, der das gesagt, was einfach Fakt ist - und das ist auch das, was nach wie vor gilt.
Aber jetzt reden wir über etwas ganz anderes; wir reden hier über den Antrag der AfD. Der Ministerpräsident hat schon Anfang des Jahres gesagt, dass aus seiner Sicht eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages ab 2025 nicht diskutabel ist. An dieser Meinung hat sich nichts geändert; das ist auch meine Meinung.
Ich schlage vor, dass wir jetzt das Verfahren einhalten. Die KEF wird im Laufe des Jahres ihren Bericht erstellen. Ich gehe auch davon aus, dass dort nicht alle Anmeldungen so, wie sie eingereicht wurden, durchkommen werden. Und dann ist die Diskussion zu führen, aber nicht jetzt. - Vielen Dank.
- Herr Abgeordneter Hohloch, Sie haben ohnehin das Wort. Ich darf Sie bitten, Ihren Redebeitrag zu halten.
- Nein, Sie haben sich gemeldet, nachdem die Rede zu Ende war. Danach können Sie zur Rede keinen Beitrag mehr machen. - Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin, es wäre schön, wenn Sie beim nächsten Mal korrekt darauf achten würden. Ich habe meine Frage nämlich vorher angemeldet. Herr Dr. Grimm wird jetzt auch …
Herr Abgeordneter Hohloch, eine Kritik an der Sitzungsleitung hat einen Ordnungsruf zur Folge, den ich Ihnen hiermit erteile.
Meine Damen und Herren, diese Debatte hat deutlich gezeigt, dass Sie kein Interesse an einer Aussetzung der Rundfunkbeiträge haben. Sie haben kein Interesse daran, dass der Rundfunkbeitrag abgeschafft wird. Sie haben kein Interesse an Reformen am öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Die einzigen Reformbestrebungen waren in den letzten Monaten in Vorschlägen der AfD und der Freien Wähler zu erkennen, der
Den Untersuchungsausschuss gibt es nur, weil die AfD ihn einberufen hat. Sie haben der Einberufung dieses Untersuchungsausschusses aus Kleinkariertheit nicht einmal zugestimmt - so viel zu Ihrem Aufklärungswillen, meine Damen und Herren. Sie haben kein Interesse daran.