Protocol of the Session on February 23, 2023

(Lachen des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Meine Damen und Herren! Natürlich sieht der Antrag vor, regional differenzierte Gerüche und Geräusche unter Schutz zu stellen. Ich glaube nicht - bei allem Respekt für die Kollegen Senftleben, Philipp und Hiekel -, dass die Bürger sagen: Guck mal, die Koalitionsvertreter haben im Landtag gesagt: Wir sollen uns vertragen, mit unseren Nachbarn reden, na dann klagen wir mal nicht.

(Beifall BVB/FW)

Nach dem Motto: Millionen von Menschen haben ja gesehen, dass die Abgeordneten der Koalition appellieren, es nicht zu tun. Das muss reichen.

Und so haben wir eine Landesregierung, meine Damen und Herren, die es nicht schafft, Zigtausende Menschen im Umfeld des BER vor brutalem Flugzeuglärm zu schützen, aber dafür eine Justiz, die sich damit beschäftigt, krähende Hähne wegen angeblich gesteigerter Gefahr zu verurteilen, und eine Verwaltung, die die Unterbringung in schallisolierten Ställen sicherzustellen hat. Das ist es, womit sich Verwaltung und Justiz rumplagen müssen. Im Zweifel kommt noch eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen eine Bürgermeisterin dazu, nur weil sie sich dem nicht unbedingt beugen will.

(Beifall BVB/FW)

Meine Damen und Herren! Die Frage ist hier aufgekommen: Wollen wir das überhaupt regeln? Nun ist in § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz klar geregelt: Kinderlärm ist kein Lärm. - Dort gehört das auch rein. Genau solche Regelungen wollen wir hier auch,

(Beifall BVB/FW)

und sie sind auch für ortstypische Gerüche und Geräusche möglich.

In der Anhörung ist deutlich geworden, dass die bisherigen Regelungen nicht ausreichen, denn oft liegt die Beweislast bei den Tiernutzern. Sie geben oft nach. Das Landleben verschwindet. Damit verändert sich auch die Auslegung dessen, was im Sinne des § 906 BGB ortsüblich ist. So werden zukünftige Klagen nun

einmal leichter gemacht, und es entsteht dadurch ein Teufelskreis. Wer glaubt, der Paragraf im BGB reicht, liegt falsch. Die Ortsüblichkeit verändert sich aufgrund des Nachgebens der Anwohner. Dadurch verändert sich auch die Grundlage für richterliche Entscheidungen. Das würde man mit einer klaren Regelung ändern.

Im Bundesrat haben Baden-Württemberg, Bayern, NordrheinWestfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein dafür gestimmt. Frankreich hat solche Regeln erlassen. Und auch die Europäische Union begrüßt solche Initiativen ausdrücklich. Lasst uns daher auch in Brandenburg das schützen, was uns lieb und teuer ist, was unsere Identität ausmacht, was einfach im Alltag dazugehört - zum einen, um Justiz, Verwaltung und Polizeibehörden zu entlasten, zum anderen aber auch, um das Landleben zu bewahren, welches sonst auf lange Sicht weggeklagt wird. Das wollen wir nicht, Sie wollen es nicht. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall BVB/FW)

Vielen Dank. - Abschließend hat Herr Minister Vogel für die Landesregierung das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag beabsichtigte die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, Traktorengeräusche, muhende Kühe, krähende Hähne, Stallgeruch usw. unter Schutz zu stellen. Dazu wurde ausgeführt: Die Landesregierung wird hierzu aufgefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative einzubringen. Ziel sollte es sein, eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum Schutz ortstypischer Gerüche und Geräusche des Landlebens zu bewirken. - Ihr Antrag unterstellt damit, dass die bereits bestehenden immissionsschutzrechtlichen Regelungen in Brandenburg nicht geeignet seien, das Interesse an typisch ländlichen Aktivitäten mit dem Interesse der Nachbarschaft und der Allgemeinheit am Schutz und an der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen auszugleichen. Dies ist nicht der Fall.

Die bestehenden immissionsschutzrechtlichen Regelungen auf der Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Landesimmissionsschutzgesetzes berücksichtigen bekanntlich anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse der Wirkungsforschung und sind mit entsprechenden Grenz- und Richtwerten untersetzt.

Dies dient dem allgemein akzeptierten gesetzlichen Ziel, Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen zu vermeiden, ihnen vorzubeugen oder sie auf ein Mindestmaß zu beschränken. Hierzu beinhalten das Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Betrieb von Anlagen und das Landesimmissionsschutzgesetz zusätzlich auch für verhaltensbezogene Emissionen geeignete Regelungen.

Dabei wird schon jetzt nach der bauplanungsrechtlichen Gebietseinstufung mit den typischen Gegebenheiten zum Beispiel in Dorfgebieten differenziert. Bei verhaltensbezogenen Emissionen enthält das Landesimmissionsschutzgesetz auch Spielräume für die Berücksichtigung einer etwaigen Ortsüblichkeit. Die Schwelle zur Gesundheitsgefahr darf aber zu Recht nicht überschritten werden; dies gilt insbesondere für die Nachtruhe.

Die von Ihnen geforderte Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes würde das bestehende Schutzniveau auch für den Betrieb gewerblicher Anlagen absenken. Hierfür ergeben sich für uns allerdings keine Spielräume.

(Vida [BVB/FW]: Erst durch die Windräder!)

Eine private Geflügelhaltung, ein privater Misthaufen, das Holzmachen, der Einsatz eines Traktors usw. sind im Rahmen der Ortsüblichkeit bereits seit Langem bei uns möglich. Dabei sind natürlich insbesondere das allgemeine Rücksichtnahmegebot nach § 3 und das Verbot der Störung der Nachtruhe nach § 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes zu beachten.

Ausnahmen können die örtlichen Ordnungsbehörden erteilen - dazu will ich noch kurz ausführen -, zum Beispiel für das Verbrennen und Abbrennen von Stoffen im Freien gemäß § 7 Abs. 2 Landesimmissionsschutzgesetz. Für kleine Holzfeuer gilt hier die Vermutungsregel des Ausschlusses einer Gefährdung und Belästigung. Für Ernte- und Bestellungsarbeiten gilt das Nachtruheverbot ab 5 Uhr und bis 23 Uhr nicht. Auch das Verbot des Betreibens von Geräten und Maschinen im Freien an Sonn- und Feiertagen gilt in Dorfgebieten nicht. Von daher gibt es hier schon umfassende Regelungen, die auch umgesetzt werden bzw. durch eine Ausnahmegenehmigung umgesetzt werden können.

Bei der Bewertung von Immissionen aus Gewerbebetrieben besteht auch im ländlichen Bereich keinerlei Veranlassung, vom bewährten Schutzniveau abzuweichen. Aus diesen Gründen ist ein entsprechender Gesetzentwurf des Landes Bayern - Frau Hiekel hatte dazu ausgeführt - mit überwältigender Mehrheit im Umweltausschuss des Bundesrates bis zum Wiederaufruf vertagt

(Vida [BVB/FW]: Auf welcher Grundlage denn?)

und im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates abgelehnt worden.

Auch der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landtages empfiehlt im Ergebnis der Beratung dem Landtag eine Ablehnung des Antrags. Neuere Erkenntnisse, die für den Antrag sprechen würden, konnte ich in dieser Debatte nicht vernehmen. Von daher bin ich gespannt auf das Abstimmungsergebnis. - Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Drucksacke 7/7063, zum Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion, Drucksache 7/6178, „Kulturgut Sinneserbe schützen - Ortsübliche Gerüche und Geräusche des Landlebens bewahren“. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt; es gab Enthaltungen. In diesem Fall wurde der Antrag auf Drucksache 7/6178 abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf.

TOP 7: Alle restlichen Maskenpflichten abschaffen

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/7210 (Neudruck)

Wir beginnen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Dr. Oeynhausen für die AfD-Fraktion. - Bitte schön.

(Beifall AfD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Es ist kaum zu fassen: Wir debattieren heute schon wieder über Masken, noch immer über Masken. Dabei weiß die Regierung schon länger, dass die Dinger im Alltag kaum was nutzen,

(Beifall des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

denn trotz Maskenpflicht kam es in den märkischen Kliniken, in den märkischen Pflegeheimen regelmäßig zu massiven CovidAusbrüchen. Das hat das Ministerium auf meine Anfrage hin zugeben müssen.

(Zurufe von der SPD)

Aber leider ist es für diese Regierung typisch, dass sie Fakten ignoriert.

Wir müssen uns jetzt in Bussen und Bahnen zwar nicht mehr mit den Masken rumquälen, aber immer noch in Praxen und Krankenhäusern. Unsere Landesregierung wartet jetzt im dritten Jahr auf die „Killer-Mutante“, sie wartet weiterhin auf den Zusammenbruch des Gesundheitswesens - Letzteres leider völlig zu Recht, allerdings nicht wegen Corona, nein, sondern wegen des politischen Versagens dieser Landesregierung.

(Beifall AfD)

Worüber könnten wir alles reden? Zum Beispiel über die Blackout-Gefahr. Regelmäßig gibt es gefährliche Cyberangriffe auf unsere Infrastruktur. Es ist eine ganz reelle Gefahr, dass Hacker einen großflächigen Stromausfall in Brandenburg verursachen. Ich rede da von hybrider Kriegsführung im digitalen Raum. Hier liegt vieles bei uns im Argen. Davon will die Landesregierung aber nichts wissen.

Die allermeisten Kliniken halten bei Stromausfall nur wenige Tage durch. Für jede fünfte Klinik ist bereits nach wenigen Stunden oder sofort Schluss. Aber das ist unserer Landesregierung egal. Ich habe Sie gezielt nach der Lage in Brandenburg befragt und keine gescheiten Antworten erhalten.

(Zurufe von der AfD: Wen wundert’s? - Hört, hört!)

Auch für die Versorgung von Notfällen bei Stromausfall gibt es keinen ausreichenden Plan, ebenso wenig für Menschen, die zu Hause beatmet werden oder die regelmäßig zur Dialyse müssen.

(Bretz [CDU]: Kommen Sie wieder zum Thema, bitte?)

Erst nach mehreren Nachfragen hat mir die Ministerin im Ausschuss versprochen, sich bei den Kliniken zu erkundigen, wie lange sie bei Stromausfall durchhalten.

(Bretz [CDU]: Falsche Rede!)

Ich bin sehr gespannt, ob und wann ich welche Antwort bekomme.

(Bretz [CDU]: Ich auch!)

Aber nicht nur das gefährdet unsere Gesundheitsversorgung. Auch beim Hausärztenachwuchs sieht es massiv mau aus. In drei Jahren werden in Brandenburg 500 Hausärzte fehlen - 500! Und was macht unsere Landesregierung? Sie dampft das Landärzteförderprogramm auf 18 Stipendienplätze ein.