Protocol of the Session on February 23, 2023

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Schwarzenberg fort. Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Ich werde jetzt sicherlich nicht viel Neues oder anderes als meine Vorredner sagen, aber ich sage es trotzdem.

(Heiterkeit)

- Ja, wie eben der Spruch so ist. - Seit Antragstellung ist ein halbes Jahr vergangen, und wir haben uns mit dem Thema im Rahmen einer schriftlichen Anhörung im Ausschuss befasst. Aus meiner Sicht hat die Anhörung keine neuen Erkenntnisse gebracht. Allerdings sollten wir - das hatte ich, glaube ich, gestern schon gesagt - in Zukunft auf schriftliche Anhörungen verzichten; ich finde, das ist kein gutes Verfahren.

(Beifall DIE LINKE und BVB/FW)

Für uns bleibt es im Wesentlichen bei dem, was ich schon in meiner Rede zur ersten Befassung mit dem Antrag gesagt habe. Das ist erstens: Das Anliegen des Antrags ist durchaus verständlich und unterstützenswert, denn: Krähende Hähne, Traktoren, Kirchenglocken und alles Mögliche, was zum ländlichen Raum dazugehört - wer dort hinzieht, weiß, worauf er sich einlässt, und hat das irgendwie auch zu akzeptieren.

(Frau Dannenberg [DIE LINKE]: So schlimm ist es auch nicht!)

Deshalb halte ich es grundsätzlich für den richtigen Ansatz, die Möglichkeiten einzuschränken, gegen solche landtypischen Geräusche und Gerüchte …

(Heiterkeit - Büttner [DIE LINKE]: Auch!)

… Gerüche - und auch Gerüchte im Dorf - gerichtlich vorzugehen.

Doch jetzt kommen meine „Aber“: Ich habe nach wie vor erhebliche Zweifel, ob das Bundes-Immissionsschutzgesetz wirklich der richtige Ort dafür ist, das zu regeln. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz geht es nämlich um Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen; eine Handvoll Hühner passt einfach nicht in diese Systematik. Die Nachbarschaftsregeln, auf die sich die entsprechenden Klagen beziehen, können nur über das Bürgerliche Gesetzbuch geltend gemacht werden. Ich denke, man müsste und könnte also dort ansetzen, wobei das gute nachbarschaftliche Miteinander im Dorf aber natürlich Vorrang vor einer Klage haben sollte.

Drittens: Sie fordern noch einmal eine Bundesratsinitiative. Bayern hat das ja gemacht, und diese Bundesratsinitiative ist im letzten Sommer eingebracht worden. Der Antrag ist in den Ausschüssen versackt. Im Agrarausschuss wurde er abgelehnt, im Umweltausschuss auf unbestimmte Zeit vertagt. Wir gehen auch davon aus, dass der Antrag keine Mehrheit in irgendeiner Weise findet, und wahrscheinlich wird er irgendwo in einer Schublade verschwinden und nicht behandelt werden.

Deshalb finden wir es etwas sinnlos, jetzt noch einmal den gleichen Antrag - oder einen ähnlich zu dem der Bayern - zu stellen. Wie gesagt, mein Fazit ist: Das Anliegen ist nicht verkehrt, aber die Lösung erscheint uns nicht durchdacht und nicht umsetzbar. Insofern können wir nicht zustimmen, werden uns aber zu dieser Beschlussempfehlung enthalten.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Abgeordnete Hiekel zu uns. Bitte sehr.

(Beifall B90/GRÜNE)

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und vor den Bildschirmen! Ich möchte vorausschicken, dass Sascha Philipp und Ingo Senftleben eigentlich schon alles zu dem Thema gesagt haben.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Ich kann mich ihren Worten anschließen, möchte aber auf den einen oder anderen Punkt doch noch einmal eingehen und ihn vertiefen.

Der Antrag von BVB / FREIE WÄHLER zum Schutz des Kulturgutes Sinneserbe ist bereits im September letzten Jahres hier behandelt worden. Schon in dieser ersten Sitzung wurden von der Staatssekretärin Anja Boudon starke Zweifel an der Sinnhaftigkeit und Durchsetzbarkeit einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geäußert. Ich gehe

davon aus, dass der Minister heute auch noch einmal die Gründe dafür nennen wird.

Zwischenzeitlich wurde der Antrag an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz überwiesen und dort im Rahmen einer schriftlichen Anhörung behandelt. Es sind aber nur drei Stellungnahmen eingegangen.

Eine sehr umfangreiche Stellungnahme wurde uns vom Rechtsanwalt Thomas Müller gesandt, der als organisierter Rassegeflügelzüchter in dieser Materie besonders bewandert ist. Er ist der festen Überzeugung, dass viele Hobbytierhalter bei Beschwerden aus der Nachbarschaft lieber die Tiere abschaffen würden, anstatt sich auf eine Klage einzulassen, deren Ausgang unklar ist und gegebenenfalls hohe Kosten verursacht, welche in keinem Verhältnis zu dem Nutzen stehen. Damit würde seiner Meinung nach jedoch der biologischen Vielfalt beim Erhalt alter Haustierrassen schwerer Schaden zugefügt. Deshalb plädiert Herr Thomas Müller als Rassegeflügelzüchter für klare gesetzliche Bestimmungen, wonach im Dorfgebiet gewisse Immissionen zu dulden sind, ähnlich der Einstufung, dass Kinderlärm nach § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ja auch kein Lärm ist.

Der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Schwielochsee, Rainer Hilgenfeld, verweist auf die großen Veränderungen im ländlichen Raum, zu denen unter anderem die Errichtung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen gehört, die in den Dörfern für Gesprächsstoff sorgt. Ortstypische Gerüche und Geräusche treten daher seiner Meinung nach eher in den Hintergrund. Schlussendlich hält der Bürgermeister ein Aufweichen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für nicht hilfreich.

Der Städte- und Gemeindebund stellt in seiner umfangreichen Stellungnahme infrage, ob das Immissionsschutzgesetz überhaupt der richtige Ort für den Schutz des Kulturgutes Sinneserbe ist; schließlich würden hier die widerstreitenden Interessen bereits abgewogen, und so bilde dieses Gesetz bereits eine austarierte Grundlage. Außerdem verweist der Städte- und Gemeindebund auch auf das Landesimmissionsschutzgesetz, in dem die Nachtruhe näher geregelt ist. Insgesamt sieht er den Weg des Dialogs als zielführender als eine rechtliche Regelung an, um traditionell geprägte Geräusche und Gerüche zu bewahren; dazu ist ja hier auch schon einiges gesagt worden. In diesem Kontext wirbt der Städte- und Gemeindebund eher für eine gute Kommunikation der Menschen in den Orten, die zu mehr Verständnis und weniger Konflikten beitragen kann.

So, wie gehen wir jetzt mit diesem Thema um? Ich möchte in Erinnerung rufen, dass es aus Bayern bereits eine Bundesratsinitiative zum Schutz der ortsüblichen Gerüche und Geräusche gibt. Soweit bekannt ist, hat sich dieser Initiative kein weiteres Bundesland angeschlossen, sodass der Antrag im Umweltausschuss des Bundesrates ad acta gelegt wurde.

Angesichts der indifferenten Meinungen zu diesem Thema und der fehlenden Aussicht auf Erfolg lehnen wir den hier vorliegenden Antrag ab. - Danke schön.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Vielen Dank. - Jetzt spricht für die einbringende Fraktion, BVB / FREIE WÄHLER, der Kollege Vida. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Abgeordnete! Ich leite meine Rede mit Worten ein, die in der „Märkischen Oderzeitung“ veröffentlicht wurden

(Oh! bei der SPD)

und man an Heiligabend 2022 - wann sonst? -, zum Beginn des Festes der Nächstenliebe, zu lesen bekam. Dort heißt es:

„[Die Klägerin] hatte bereits im Oktober dieses Jahres in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) Recht bekommen, dass der wiederholte Hahnenschrei im Wohngebiet der Stadt gegen das Landesimmissionsschutzgesetz verstößt. Die Stadtverwaltung Müncheberg war deshalb per Beschluss verpflichtet worden, das Gesetz durchzusetzen und per Ordnungsverfügung dafür zu sorgen, dass das Tier zur Einhaltung der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr in einem schallisolierten Stall untergebracht wird.

(Frau Wernicke [BVB/FW]: Unfassbar!)

Umgesetzt ist der Beschluss bis heute nicht.“

- Skandalös! -

„Die Stadtverwaltung - gegen deren Chefin, Bürgermeisterin Dr. Uta Barkusky, in diesem Fall eine Anzeige wegen Körperverletzung bei der Polizei liegt - will sich zu dem Fall nicht äußern.“

(Lachen des Abgeordneten Stefke [BVB/FW])

Das Zitat geht weiter:

„‚Gemäß Paragraf 6 Brandenburgisches Polizeigesetz kann auch ein Tier und somit sein Besitzer als Zustandsstörer Adressat einer polizeilichen Maßnahme sein, sofern eine Gefahr von dem Tier ausgeht.

(Heiterkeit BVB/FW sowie des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

Eine Lärmbelästigung kann unter Umständen eine solche Gefahr sein‘ […]. Wenn eine gesteigerte Gefahr vorliege, könne auch von der Polizei die Wohnung - in diesem Fall […] [der Stall] - betreten und der Hahn sichergestellt werden.

(Beifall und Heiterkeit BVB/FW)

Geregelt werde das in den Paragrafen 23 und 25 ‚Betreten und Durchsuchung von Wohnungen‘ sowie ‚Sicherstellung‘ des Brandenburgischen Polizeigesetzes.“

(Bretz [CDU]: Ja!)

Wenn Sie diesen Text Menschen außerhalb Deutschlands vorlesen, werden sie glauben, das könne nicht real sein,

(Beifall des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

es müsse sich um eine Satire über Deutschland handeln. Doch das ist keine Satire, höchstens Realsatire überzogener deutscher Regelungswut, ganz aktuell in Brandenburg: Menschen ziehen raus aufs Land und verklagen dann auf Grundlage des Immissionsschutzgesetzes ihre neuen Nachbarn, weil ihnen der Hahn zu laut kräht oder das Schaf zu laut, zu oft blökt.

(Lachen des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Und ja, es sind leider oft Zugezogene, die solche Klagen einreichen - so auch in Kolkwitz, wo ein Dorfladen mit regionaler Produktion von einem zugezogenen Verwaltungsbeamten faktisch lahmgelegt wurde, der in seiner steuerfinanzierten Arbeitszeit Klageschriften gegen seinen neuen Nachbarn verfasste. Nicht er wollte sich dem gewählten Wohnort anpassen, nein, alle in dem Wohnort sollten sich seinen Wünschen beugen; das reichte so weit, dass Schafe geschlachtet wurden und auf Kalträucherei umgestellt wurde, weil alles andere seine Nase zu sehr belästige.

(Lachen des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])