Protocol of the Session on February 23, 2023

und zwar völlig zu Recht. Erst das bringt Pioniergeist und dann wissenschaftliche Erfolge. Und es sorgt für Investitionen aus der Privatwirtschaft - das ist auch gutes Geld für die Hochschulen. Die Linken ersticken mit solchen Anträgen aber positive Entwicklungen direkt im Keim, und am Ende stehen wir wieder vor einem großen Scherbenhaufen sozialistischer Misswirtschaft.

Staatliche Überregulierungen schaden nur, machen alles schlimmer. Wir brauchen unabhängige Hochschulen; das sehen auch unsere Studenten so, ich habe sie nämlich gefragt.

(Anhaltende Unruhe - Kretschmer [DIE LINKE]: Alle, alle, alle! - Hünich [AfD]: Sie haben überhaupt keinen gefragt!)

DIE LINKE hingegen hat diesen Antrag von extrem linken Gruppierungen - von Leuten, die sich auf ihrer Internetseite nur maskiert zeigen, von Leuten, die sich mit kommunistischen Symbolen schmücken, von Leuten, mit denen viele Studenten nichts zu tun haben möchten - abgeschrieben. Daher wundert es mich nicht, dass diese Petition nur eine Handvoll Unterstützer gefunden hat - und das bei Hunderttausenden studentischen Hilfskräften. Das liegt auch daran, dass es vielen Studenten bei dieser Arbeit gar nicht so sehr ums Geldverdienen geht, denn es ist eine Auszeichnung, als studentische Hilfskraft arbeiten zu dürfen. Leistung wurde in linken Kreisen aber noch nie anerkannt und schon gar nicht honoriert.

(Vereinzelt Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, wenn wir hier in Brandenburg mehr Wert auf Leistung legten, hätten wir auch mehr Geld zur Verfügung.

(Zuruf des Abgeordneten Hünich [AfD] - Anhaltende Un- ruhe)

Wäre mehr Geld da, könnten wir unsere studentischen Hilfskräfte auch besser bezahlen - und es wäre mehr Geld da, wenn wir unsinnige Ausgaben einsparten.

(Kretschmer [DIE LINKE]: Corona!)

Niemand braucht Lehrstühle für „Gender-Gaga“, niemand braucht Seminare für feministischen Marxismus -

(Vereinzelt Beifall AfD)

so etwas wird tatsächlich in Potsdam angeboten.

(Anhaltende Unruhe)

Ich war jahrelang studentische Hilfskraft; ich weiß sehr genau, wovon ich rede. Eine studentische Hilfskraft will anspruchsvolle, nützliche, wissenschaftliche Arbeit und leistungsbezogene Bezahlung ohne Ausnutzung. Da sind auch die Hochschulen in der Pflicht zu prüfen, ob sie tatsächlich alle guten Arbeitgeberstandards einhalten. Den Antrag der Linken lehnen wir ab, denn

(Kretschmer [DIE LINKE]: Ein Glück! Da bin ich jetzt aber froh!)

er schadet den Studenten mehr, als er ihnen hilft.

(Vereinzelt Beifall AfD)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion spricht Herr Prof. Dr. Schierack zu uns. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben ja am Anfang der Legislaturperiode in der Koalition beschlossen, das Hochschulgesetz zu novellieren. Weil wir uns der verschiedenen Personalkategorien, aber auch der Anstellungsverhältnisse an

den Hochschulen und deren Probleme sehr bewusst sind, haben wir uns dem Thema „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ gewidmet. Der Dialogprozess läuft, der Entwurf für die Novellierung des Hochschulgesetzes ist in der Ressortabstimmung, darüber wird gegenwärtig also beraten.

Der vorliegende Antrag, Frau Vandre, nimmt nur einen Teil dieser Fragestellung auf. Aus Sicht der Union - auch aus meiner Sicht - würden wir dieses Thema, das Sie hier aufgeworfen haben und das sicherlich auch sehr wichtig ist, lieber in Gänze beraten und diskutieren, und zwar dann, wenn es so weit ist, denn: In der Bundesrepublik Deutschland diskutieren wir über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz und gleichzeitig hier über die Novellierung des Personalvertretungsgesetzes. Gegenwärtig ist also eine ganze Menge im Fluss und in der Diskussion.

Sie werden im letzten Jahr wahrscheinlich auch mit vielen Menschen an den verschiedenen Universitäten gesprochen und festgestellt haben, dass es durchaus sehr unterschiedliche Vorstellungen gibt, wie die Novellierung des Hochschulgesetzes aussehen soll, aber auch, wie die einzelnen Personalvertretungen gestaltet werden sollen. Da gibt es ganz spezifische Anliegen und Schwierigkeiten.

Auch der Dialogprozess „Gute Arbeit in der Wissenschaft“, zu dem mehrfach getagt wurde, kommt nicht, wie Sie suggerieren, zu einheitlichen, sondern je nach Statusgruppe zu verschiedenen Ergebnissen. Ich jedenfalls habe kein Ergebnis vorliegen, das von allen Seiten gleichermaßen akzeptiert wird; das müssen Sie bitte zur Kenntnis nehmen. Wenn wir hier nur eine bestimmte Gruppe einzeln betrachten, vernachlässigen wir die Gesamtheit der Hochschule. Das bitte ich dabei zu beachten. Es gilt also, in diesem Prozess die Standpunkte aller Akteure zu berücksichtigen.

Was nicht geht, sind prekäre, ausbeuterische und abhängige Verhältnisse im Hochschulbereich - das gebe ich zu, darüber müssen wir diskutieren, da müssen wir auch mit unseren Universitäten diskutieren. Ich will gleichzeitig aber auch sagen: Das betrifft nicht die Mehrheit der studentischen Verträge an den Universitäten.

Meine Damen und Herren, wir gehen davon aus, dass die Novellierung des Hochschulgesetzes im dritten Quartal dieses Jahres diskutiert werden wird. Dorthin gehört Ihr Antrag, da können Sie Ihr Anliegen gern noch einmal vortragen, und wir werden das dann intensiv diskutieren. Den Antrag heute zu beschließen, wäre kontraproduktiv - ich habe gerade die Komplexität dargestellt -, deswegen lehnen wir ihn heute ab. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

Vielen Dank. - Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Stefke für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Die Fraktion DIE LINKE nimmt sich mit diesem Antrag in der Tat eines wichtigen Themas an. Die Arbeit der ca. 3 000 studentischen Beschäftigten ist unabdingbar für den Wissenschaftsbetrieb und muss auch entsprechend gewürdigt werden. Daher

braucht es gute und verlässliche Arbeitsbedingungen für studentische Beschäftigte; der wiederholte Abschluss befristeter Verträge, mangelnde Mitbestimmung und ein unauskömmliches Lohnniveau zählen aus unserer Sicht nicht dazu. Im Rahmen der Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes und des Personalvertretungsgesetzes besteht nicht nur die Gelegenheit für eine Änderung zum Besseren; vielmehr besteht die Notwendigkeit, in diesen Punkten nun endlich nachzubessern und beispielsweise auch einen Kodex für gute Arbeit in ein Gesetz aufzunehmen, um verbindliche Maßstäbe für bessere Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu implementieren.

Den Hochschulen wurde im Hochschulgesetz die Aufgabe zugewiesen, dem berechtigten Interesse ihres Personals an angemessenen Beschäftigungsbedingungen Rechnung zu tragen. Diese Aufgabe muss konkretisiert werden, und es müssen Zuständigkeiten und Verfahrensgrundsätze festgelegt werden, beispielsweise in den Handlungsfeldern „aufgaben- und bedarfsgerechte Personalstruktur“, „Karriereziele und Karrierewege für das wissenschaftliche und wissenschaftsunterstützende Personal“, „Fort- und Weiterbildung“ sowie „Gleichstellung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Arbeiten an der Hochschule“. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung legen die einzelnen Hochschulen dann in eigener Verantwortung Ziele in den jeweiligen Handlungsfeldern fest, die Eingang in Hochschulentwicklungspläne und Hochschulverträge finden. In der Berliner Universitätslandschaft gibt es bereits die Mindestlaufzeit von zwei Jahren in den Arbeitsverträgen der studentischen Beschäftigten. Brandenburg sollte hier gleichziehen, um in der bestehenden Konkurrenzsituation mit Berlin nicht das Nachsehen zu haben.

Ferner unterstützen wir die Forderung nach dem Einsatz studentischer Beschäftigter ausschließlich für wissenschaftliche Tätigkeiten und einer die Studienrealität berücksichtigenden Personalvertretung. Letzteren Punkt haben wir schon im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur beraten, und wir sind deshalb sehr gespannt, inwieweit sich dies in dem Entwurf zur Novelle des Personalvertretungsgesetzes wiederfinden wird.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag wirft ein Schlaglicht auf den Alltag an unseren Hochschulen und Universitäten. Ich habe nicht den Eindruck, dass es der einbringenden Fraktion darum geht, sie schlechtzureden und dadurch ihren Ruf zu beschädigen. Aber es ist richtig, wieder und wieder eine Debatte über die Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten anzustoßen.

(Beifall BVB/FW)

Denn warum sollten ausgerechnet sie bei Themen wie Arbeitszeitregelung, Bezahlung, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Personalvertretungsrecht schlechtergestellt sein bzw. bleiben als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in anderen Branchen, für die sich Arbeitsministerinnen und Arbeitsminister parteiübergreifend doch stets starkmachen?

Der Landtagsbeschluss mit dem Titel „Gute Arbeit an Hochschulen weiter vorantreiben“, Drucksache 7/732-B, datiert bereits vom 26. Februar 2020. Frau Ministerin Dr. Schüle und Herr Minister Stübgen, nicht nur die Erwartungen der Universitäten und Hochschulen und vor allem der Studierenden an Sie in Bezug auf die Novelle des Hochschulgesetzes, des Personalvertretungsgesetzes und in den anstehenden Tarifverhandlungen sind hoch, unsere - die der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER - sind es auch. Deshalb werden wir die Beratungen hierüber intensiv und

konstruktiv begleiten. Wir werden dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW und DIE LINKE)

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Abgeordnete Damus zu uns. Bitte schön.

(Beifall B90/GRÜNE)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste an den Bildschirmen! Ich freue mich, dass wir diesen Aspekt des Dialogprozesses „Gute Arbeit an Hochschulen“ heute ausführlich im Landtag diskutieren. Wir Bündnisgrüne haben dafür gesorgt, dass der Dialogprozess Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat,

(Beifall B90/GRÜNE)

und auch dafür, dass studentische Beschäftigte und Gewerkschaften aktiv an ihm beteiligt sind. Gleichzeitig liegt seit wenigen Wochen der Referentenentwurf für ein neues Hochschulgesetz vor, der bereits Vorschläge für Verbesserungen enthält. Zunächst sollten wir also schauen, was sich schon jetzt ändern würde, wenn wir den Gesetzentwurf später so beschließen sollten.

Als Erstes wollen wir den unangemessenen Begriff „Hilfskräfte“ abschaffen und stattdessen von „studentischen Beschäftigten“ sprechen, denn es handelt sich um hoch qualifiziertes wissenschaftliches Personal, nicht um Hilfskräfte. Parallel bereiten wir die Novelle des Personalvertretungsgesetzes und damit die Schaffung des studentischen Personalrates vor. Wenn wir das hier gemeinsam beschließen, sind wir das zweite Bundesland, das einen solchen einführt. Hier sind wir also in der Debatte ganz vorn mit dabei.

(Beifall B90/GRÜNE)

Darüber hinaus wollen wir eine Mindestvertragslaufzeit im Hochschulgesetz. Im Entwurf stehen sechs Monate; Sie fordern zwei Jahre. Mir persönlich sind sechs Monate auch deutlich zu wenig; meine Fraktion steht genau wie Sie für zwei Jahre, und ich werde mich weiterhin dafür einsetzen. Berlin ist da ja bereits vorangegangen. Dennoch ist anzuerkennen, dass eine kleinteilige Stückelung von Ein- bis Zweimonatsverträgen auf jeden Fall endlich ausgeschlossen würde. Damit beschäftigen wir nämlich auch die Verwaltungen völlig unnötig, weil sie alle paar Monate mehrere Hundert Verträge neu aufsetzen müssen. Ich hoffe, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch auf mindestens ein Jahr Laufzeit kommen.

Außerdem wollen wir mit dem neuen Hochschulgesetz verhindern, dass die Personalkategorie wissenschaftliche Hilfskräfte als Dumpingkategorie missbraucht wird, nämlich für Personen, die ihr Studium bereits abgeschlossen haben und wissenschaftlich arbeiten. Sie sind sachgerecht als akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen.

Klarstellen möchten wir auch, dass nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2018 Verwaltungstätigkeiten - etwa in Bibliotheken oder in der IT - nicht mehr von studentischen Beschäftigten mit entsprechenden Verträgen erledigt werden dürfen. Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, dass Studierende dort in Nebenjobs arbeiten, aber eben im Rahmen des ganz normalen Arbeitsrechts, nicht per Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft. Studentische Beschäftigte müssen laut BAG a) tatsächlich studieren und b) mit wissenschaftlichem Bezug arbeiten und sich dadurch weiterqualifizieren können.

Die Hochschulen sind gefragt, Verwaltungstätigkeiten mittels regulärer Beschäftigungsverhältnisse abzudecken, um rechtssicher zu handeln. Dazu, liebe Frau Oeynhausen, versetzen wir sie mit der Hochschultreppe, also einer stetig wachsenden Grundfinanzierung von 5 Millionen Euro mehr pro Jahr, in die Lage - und das trotz der knappen Kassen während Corona und in der Energiekrise.

(Beifall B90/GRÜNE)

Also nichts mit Entlassungen! Übrigens: Zur Tarifbindung aller Tätigkeiten an Hochschulen kann sich meine Fraktion auch mehr vorstellen, etwa eine hochschuleinheitliche Tarifbindung bei Outsourcing.

Ich freue mich sehr, dass die TdL nach über 30 Jahren endlich bereit ist, über die Tarifierung der studentischen Beschäftigten zu reden. Aber die Forderung der Gewerkschaften lautete wohlweislich eben auch genau so: die studentischen Beschäftigten zu tarifieren. Sie legen sich also nicht auf das Wie fest. Möglich wäre ein Einbezug in den TV-L, aber auch ein eigener Flächentarifvertrag im Bundesgebiet oder Regelungen in den Ländern, wie in Berlin bereits praktiziert. Dem würden wir aber mit diesem Antrag vorgreifen; das sollten die Sozialpartnerinnen und Sozialpartner aushandeln. Insofern: Ich unterstütze die Forderung der Gewerkschaften und der Initiative „TVStud“ nach einer tariflichen Absicherung vollständig.