- Nein, ich habe nachgeschaut. - Ich nehme einmal das Beispiel des steuerbefreiten selbst genutzten Wohneigentums, des sogenannten Familienheims. Der Erwerb von selbst genutztem Wohnraum, der in Deutschland liegt, ist nämlich unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit - das habe ich eben schon aufgeführt -, bei Schenkung an Ehegatten und Lebenspartner grundsätzlich. Das Vererben an Ehegatten und Lebenspartner, die als Erwerber des Wohnraums eintreten und diesen danach zehn Jahre lang nutzen, ist auch steuerfrei. Das Vererben an die Kinder bleibt auch steuerfrei, wenn sie den Wohnraum ebenfalls innerhalb der nächsten zehn Jahre zu Wohnzwecken nutzen. Allerdings ist die Größe - und da sind wir wieder bei den Millionenerben, Herr Kretschmer - auf 200 Quadratmeter begrenzt. Wer besonders großen Wohnraum erbt, ist da raus.
Deswegen kann man im Ergebnis festhalten: Bei der Vielzahl der steuerbefreienden und steuermindernden Tatbestände und angesichts der Tatsache, dass die Freibeträge darüber hinausgehend nicht besteuert werden, erscheint ihre Aufstockung - zumindest bisher - nicht notwendig. Das gern genutzte Bild von Omas kleinem Häuschen, das jetzt mit einem horrenden Erbschaftsteuersatz belegt wird, sodass die erbenden Kinder das Heim verlieren, ist demnach schlichtweg falsch.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kommt nicht oft vor, aber ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei Herrn Dr. Zeschmann bedanken,
der die Sach- und Rechtslage korrekt dargestellt hat. Richtig ist, dass durch die Neuregelung im Bewertungsgesetz zu erwarten ist, dass die so ermittelten Grundbesitzwerte steigen. Es erfolgt an der Stelle aber keine Erbschaftsteuererhöhung. Ob und, wenn ja, wie sich dies bei der Erbschaftsteuer niederschlägt, ist aber nicht so einfach und pauschaliert zu sagen. Warum das so ist, hat Herr Dr. Zeschmann vorgetragen: Es hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Erbe ab. Es sind sehr viele Faktoren, die
hier eine Rolle spielen. Letztlich fußen die 2009 erfolgten Veränderungen bei den Bewertungen auf einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts.
Entschuldigen Sie, Frau Ministerin. - Meine Herren, können Sie Ihre Zwiegespräche über die Reihen hinweg bitte einstellen? Das wäre sehr freundlich. - Frau Ministerin, bitte.
Im Jahr 2022 - das als Information - betrug das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen im Land Brandenburg rund 51,6 Millionen Euro. Für eine Anhebung der Freibeträge bedürfte es einer Bundesratsinitiative. Allerdings - so hat es mein Staatssekretär auch im Haushaltsausschuss erwähnt - ist die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung dazu noch nicht abgeschlossen, denn viele Faktoren sind an der Stelle noch nicht klar. Wie gesagt, der Bayerische Ministerrat hat beschlossen, eine abstrakte Normenkontrollklage einzureichen.
Ich denke, das sollte man abwarten. Insofern gehe ich davon aus, dass die politische Debatte darüber noch lange nicht beendet ist. Sie wird, je nach Anlass, fortgesetzt werden. Deswegen ist der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen. - Vielen Dank.
Das Wort geht noch einmal an die antragstellende Fraktion. Frau Abgeordnete Spring-Räumschüssel, bitte.
Herr Dr. Zeschmann, Sie müssten mich eigentlich kennen. Ich brauche den Antrag der Bundestagsfraktion nicht. Ich habe selber einen Kopf zum Denken; auch wenn ich fast 77 Jahre alt bin, schaffe ich das schon noch. Da brauchen Sie keine Angst zu haben.
Eine Bundesratsinitiative kann ein Land eben nur im Bundesrat anstoßen. Deswegen müssen die Länder aktiv werden, wenn sie das nicht so wollen. Das erst einmal zur Klarstellung. Wie gesagt, das war mein eigener Gehirnschmalz, auch wenn Sie das jetzt nicht wahrhaben wollen. Aber das ist so, das müssen Sie jetzt aushalten.
- Ja, da hätten Sie zuhören müssen. - Wie gesagt, Sie kennen mich nun schon seit drei Jahren, und da wissen Sie ein bisschen, wie ich ticke.
Zur Haushaltspolitik möchte ich sagen: Es darf aber keine Überforderung der kleinen und mittelständischen Unternehmen geben. Das ist es aber. In den Sonntagsreden werden wir gelobt: Mittelstand und kleine Unternehmen, das sei alles supertoll. Ich habe Ihnen doch die Zahlen genannt. Die habe ich nicht erfunden, sondern die habe ich durch Recherche erfunden - gefunden.
Warum reden wir hier darüber? Natürlich müssen wir jetzt schauen, wie wir die Kuh vom Eis kriegen. Wir müssen auch schauen, dass Aufgabenkritik vorgenommen wird. Wir brauchen eine Inventur der vielen Ausgaben.
Wir haben Änderungsanträge zum Haushalt eingebracht, die leider alle abgelehnt worden sind. Die Einsparungen, die wir vorgeschlagen haben, waren von der Summe her nicht unbedeutend. Trotzdem wurden sie abgelehnt. Wir haben einfach das Problem, dass wir Geld ausgeben für etwas, bei dem die Zielsetzung nicht unbedingt erkennbar ist.
Herzlichen Dank, Frau Spring-Räumschüssel, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie hat sich in gewisser Weise erübrigt. Ich wollte Sie fragen, wie Sie Ihre Rede hier halten können, wie Sie es empfinden, wenn sich ein Teil der Abgeordneten abwendet und im Plenarsaal Privatgespräche führt?
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass der Geräuschpegel der Gruppe, die da gerade diskutiert hat, wesentlich kleiner war als der Geräuschpegel bei den Abgeordneten, die sich hier innerhalb der Fraktionen über die Reihen hinweg unterhalten. Darum geht es: dass man den anderen nicht immer gleich ein Koreferat hält,
Aber kommen wir nun zum Steuerzahler zurück. Ich habe bei der Vorstellung der Haushaltstitel im AIL schon einmal einen Steuerzahler zitiert. Den habe ich über das Internet gefunden. Nun gut, ich habe damals gesagt, es ist ein Porsche. Aber ich habe noch einmal nachgeschaut. Der junge Mann hat im Internet geschrieben, er fühlt sich als Steuerzahler schlecht behandelt. Er ist Spitzensteuersatzzahler, und er kommt sich so vor, als ob er im Autohaus einen Lamborghini bestellt hat und dafür einen Fiat Punto bekommt. Nun gut, ich kenne mich mit Boliden nicht aus, und deshalb habe ich damals den Porsche erwähnt, aber es gibt auch Porsche, die ziemlich teuer sind - so viel weiß ich noch. Aber solche schnellen Autos sind nicht mein Ding, die passen nicht mehr zu meinem Alter.
Ich will damit bloß sagen: Der Steuerzahler hat das Gefühl: Ich werde vom Staat nicht mehr gut behandelt, weil ich für diese Steuerlast nur noch marode Straßen, marode Schulen, marode Kitas usw. bekomme. - Das alles haben wir hier schon behandelt. Und dann wird nicht einmal hingehört, und es wird nicht gesagt: Wir müssen aufpassen, dass wir den Steuerzahler nicht überfordern. - Das passiert immer und immer wieder, denn es wird immer wieder die gleiche Schicht zur Kasse gebeten. Das sind die kleinen und mittleren Unternehmen. Das sind die, die kleine Häuser haben, das sind die, die Immobilien besitzen. Wenn wir nicht aufpassen, hauen die ab.
Ich kann Ihnen einen Artikel in der „Welt“ empfehlen. Warum haben wir denn einen Fachkräftemangel? Schauen Sie sich einmal an, wie viele originäre Deutsche auswandern. In einem Artikel in der „Welt“ steht, dass inzwischen immer mehr Leute aus politischen Gründen auswandern, weil der Rahmen nicht mehr stimmt.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.
Ich lasse über den Antrag der AfD-Fraktion, Steuerfreibetrag für Erben und Beschenkte von Immobilien anheben, Drucksache 7/7209, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei zwei Stimmenthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Bevor ich die Sitzung unterbreche, weise ich Sie zum einen darauf hin, dass wir morgen um 10.30 Uhr mit der Landtagsitzung fortfahren und um 10 Uhr eine Gedenkveranstaltung zum ersten Jahrestag des Überfalls Russlands auf die Ukraine haben. Ich bitte Sie daher, morgen pünktlich um 10 Uhr hier zu sein.