Bei der vorgeschlagenen Zahlung des üblichen Mindestlohns steigen damit aber die Stückkosten über den zu erzielenden Verkaufspreis.
Es steht jedem Schüler frei, sich in den Ferien oder in der Freizeit einen Zusatzverdienst in der Landwirtschaft zu suchen oder ein Praktikum in einem landwirtschaftlichen Betrieb zu absolvieren. Dafür einen festen Zeitpunkt in den Lehrplan einzustellen, der von einzelnen Freiwilligen genutzt werden kann, dürfte sich in der Praxis als nicht umsetzbar erweisen.
Der genaue Erntezeitpunkt ist vom Reifegrad der jeweiligen Feldfrucht, der Verfügbarkeit, der benötigten Erntetechnik und der örtlichen Wetterlage bzw. den Wetterprognosen abhängig. Hierfür einen überregional gültigen Zeitpunkt zu ermitteln ist unmöglich.
Eine flexible Ernteeinsatzzeit würde schon daran scheitern, dass es für die Lehrkräfte unmöglich wäre, sie in den regulären Schulbetrieb zu integrieren. Weiterhin ist ungeklärt, wer die Schüler wie versichert, wie die besonderen Anforderungen des Arbeitsschutzes für Jugendliche umgesetzt und kontrolliert werden sollen und wie mit den nicht teilnehmenden Schülern verfahren werden soll - es werden nicht alle Lust haben, diese Arbeit zu tun, und es soll ja auf freiwilliger Basis sein.
Wenn es darum geht, der nächsten Generation Respekt vor dem Beruf des Landwirtes zu vermitteln und ihr das Wissen über eine natürliche und regionale Ernährung nahezubringen, ist ein verpflichtender Schulgartenunterricht mit fest eingeplanten Exkursionen in landwirtschaftliche Betriebe sicher der bessere Weg.
Aufgrund der anzuzweifelnden Sinnhaftigkeit der angedachten Maßnahmen und der sich abzeichnenden Umsetzungsprobleme lehnt unsere Fraktion den Antrag ab.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier sind schon sehr viele fachliche Argumente gebracht worden, die erklären, warum dieser Antrag so nicht funktionieren kann. Ich muss auch sagen, dass Teile des Ministeriums dachten, er wäre dem Karneval geschuldet,
und will noch einmal ausdrücklich sagen, dass ich diesen Antrag unter dem Strich richtig schlimm finde.
Sie verlangen hier tatsächlich, dass Schülerinnen und Schüler nicht zur Schule gehen, sondern als Erntehelfer in der Landwirtschaft eingesetzt werden - das ist der Tenor Ihres Antrages. Im Übrigen scheinen Sie nicht zu wissen, dass der Mindestlohn erst ab 18 Jahren gilt. Das heißt, hier sollen Schülerinnen und Schüler auch noch benutzt werden,
Gern später, im Moment nicht. - Ich kann weder die Verklärung des Ernteeinsatzes in der DDR noch der Kartoffelferien irgendwie nachvollziehen. Ich kann Ihnen sagen: Meine Großmutter musste in den 50er-Jahren in Schleswig-Holstein im Sommer auf dem Feld arbeiten; ihrer Schulbildung hat das definitiv nicht geholfen. - Es ist absurd, heutzutage mit solchen Geschichten zu kommen.
Es geht nicht darum, Lücken im Fachkräftebereich zu füllen, sondern darum, Schülerinnen und Schüler auf einen Beruf vorzubereiten, der ihren Neigungen entspricht, und sie auf ihrem Weg zu unterstützen. Dabei ist natürlich das Betriebspraktikum der wichtigste Hebel, weil man dort einen tiefen Einblick bekommen kann. Es ist dargestellt worden, dass Schülerpraktika selbstverständlich in der Landwirtschaft stattfinden können und das auch sehr von uns gewünscht ist. Aber Erntehelfereinsätze, die Sie in Ihrem Antrag fordern, sind etwas anderes.
Das Weitere ist, dass ich auch nicht nachvollziehen kann, warum das Jugendfreiwilligendienstgesetz geändert werden soll. Selbstverständlich können auch wirtschaftliche Betriebe Einsatzstellen sein - wenn sie geeignet sind. Aber auch hier geht es nicht darum, Lücken im Fachkräftebereich zu füllen, sondern darum, mit der Arbeit einen Bildungsauftrag zu erfüllen und kompetentes Handeln für Natur und Umwelt zu fördern. Das sind die Dinge, die mit den Arbeitseinsätzen im Freiwilligen Sozialen Jahr verbunden sind, und ich glaube, das ist ein wichtiger Weg, von dem die Landwirtschaft überhaupt nicht ausgeschlossen ist.
Ich weiß nicht, was Sie sich dabei überlegt haben, Schülerinnen und Schüler im Sommer als Arbeitskräfte missbrauchen zu wollen. Ich finde, sie gehören in die Schule. Mehrere haben hier auch dargestellt, dass der Rahmenlehrplan durchaus anspruchsvoll ist und die Zeit dafür genutzt werden sollte. - Vielen Dank.
Wünscht die antragstellende Fraktion noch einmal das Wort, Herr Hünich? Sie hätten noch eine Minute und 54 Sekunden.
Genau, ich muss das jetzt geraderücken mit Fridays for Future: Nein, ich finde es gut, dass sich die Jugendlichen politisch engagieren.
Noch einmal: Ich habe ja schon Vieles gesagt, und der CDU muss das so peinlich sein, dass sie nicht einmal dazu geredet hat. Wir werden der ländlichen Bevölkerung sagen, dass Sie überhaupt kein Interesse am ländlichen Raum haben.
Frau Ernst, bei allem Respekt: Das verstehe ich alles, auch das Thema Kartoffelferien. Es geht nicht darum, dass die Leute morgen zur Kartoffelernte sollen; das sind nur Begrifflichkeiten. Das wissen Sie, das weiß Herr Philipp, das wissen wir alle. Das habe ich auch beim Thema Erntehilfe erklärt.
Wenn Sie darüber nachdenken, werden Sie erkennen: Es geht darum, den Kindern und Jugendlichen beizubringen, dass Arbeit etwas ist, das nicht nebenbei geschieht. Arbeit sind nicht nur YouTube und DSDS, sondern Arbeit wird auch auf dem Land verrichtet. Es ist ein Thema, dass Lebensmittel Geld kosten - und sie kosten eben mehr, wenn wir sie regional produzieren, als wenn wir sie von sonst wo herholen. Es ist verrückt, dass zum Beispiel Trockenobst aus Ghana im Lebensmitteleinzelhandel viel billiger ist, als wenn wir es hier herstellen. Das ist einfach so. Es hat etwas damit zu tun, dass hier andere Standards existieren - und genau das müssen wir den Jugendlichen beibringen.
Wenn wir wollen, dass die Jugendlichen in zehn Jahren als Kunden in den Laden gehen und das, was sie an Lebensmitteln kaufen, wertschätzen, müssen wir ihnen zeigen, wie das hergestellt wird. Das war der Ansatz. Erntehilfe ist aus folgendem Grund genannt worden: Wir sind hier im Osten, und im Osten ist das Thema anders besetzt.
Es geht nicht darum, als Mitarbeiter tagtäglich in der Erntehilfe zu arbeiten, das habe ich Ihnen erklärt.
Wir sind uns auch einig, dass die Landwirte nicht darauf warten, dass morgen die Schülerhorden bei ihnen einfallen; das ist völlig klar. Aber die Landwirte sehen den gesamtgesellschaftlichen Bildungsauftrag, den Jugendlichen die Erfahrung zu ermöglichen. - In diesem Sinne: Danke für die Aufmerksamkeit und danke … Ach so, eines noch: …
(Die Vizepräsidentin schaltet das Mikrofon aus. Der Abge- ordnete beendet kurz darauf seine Rede. - Beifall AfD - Zu- ruf: Das macht überhaupt keinen Sinn! - Weiterer Zuruf)
Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung. Ich lasse über den Antrag „Praktische Bildung ermöglichen, einheimische Landwirtschaft stärken - Einsatz von Schülerinnen und Schülern der Ober- und Abschlussstufen in der märkischen Landwirtschaft“ der AfDFraktion, Drucksache 7/7043, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
TOP 11: Für natürliche Dynamik und biologische Vielfalt: Wildnisflächen nachvollziehbar, rechtssicher und mit öffentlicher Beteiligung ausweisen
Ich eröffne die Aussprache. Die antragstellende Fraktion beginnt mit dem Beitrag von Frau Abgeordneter Schwarzenberg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Warum reden wir heute überhaupt über Wildnis? Ich will Ihnen drei Gründe nennen. Erstens: biologische Vielfalt. Nach einer Studie des Bundesamtes für Naturschutz sind in Deutschland fast 500 Tierarten auf sehr alte Bäume angewiesen, die sie nur oder hauptsächlich in Wildnisgebieten finden.
Der zweite Grund ist Prozessschutz. Auf großen Flächen laufen natürliche Prozesse - nämlich das Werden und Vergehen - ab, die wir so in der Kulturlandschaft nicht mehr kennen, von denen wir aber lernen können.
Der dritte Grund ist das Erlebnis. Der Zulauf zum Weltnaturerbe Grumsiner Forst zeigt, wie groß der Bedarf nach dem Erleben uralter, wilder Waldbilder ist. Deshalb unterstützen wir als Linke das Ziel, 2 % der Landesfläche als Wildnisgebiete auszuweisen.
Das ist eine Größenordnung, die weder unsere Kulturlandschaft noch die Wertschöpfung im ländlichen Raum gefährdet. Rund die Hälfte davon ist bereits rechtlich gesichert.
Richtig ist auch, dass der Landesforstbetrieb einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen des Wildnisziels leisten sollte, denn von privaten Eigentümern kann man das nicht verlangen. Im Waldgesetz heißt es: