Protocol of the Session on February 23, 2023

und ökologischen Gründen. Während die CO2-Emissionen in anderen Sektoren sinken, sind sie im Verkehrssektor in Deutschland seit 1990 mehr oder weniger stabil geblieben und in Brandenburg sogar deutlich gestiegen. Dazu kommen Lärm- und Schadstoffemissionen.

Die Verkehrswende ist aber auch aus sozialen Gründen wichtig und notwendig. Junge Menschen können den motorisierten Individualverkehr nur als Mitfahrerinnen und Mitfahrer nutzen. Hohes Alter, gesundheitliche Einschränkungen und auch niedriges Einkommen schränken die Verfügbarkeit von Führerschein und Autos deutlich ein. Man sieht das an den Führerschein- und Kfz-Quoten, die deutlich mit der Höhe des Einkommens korrelieren. Hier braucht es ganz klar den öffentlichen Verkehr als Daseinsvorsorge.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD)

Die Verkehrswende verhindert auch Verkehrsunfälle - die Todesursache Nummer eins bei jungen Menschen -, denn der Umweltverbund führt sowohl zu weniger Unfällen als auch zu durchschnittlich geringeren Unfallschäden.

(Dr. Zeschmann [BVB/FW]: Dann müssen Sie doch zustim- men!)

Die Verkehrswende ist am Ende auch aus ökonomischen Gründen notwendig. Viele Kosten des Verkehrs werden von der Allgemeinheit getragen. Beim Autoverkehr sind die gesellschaftlichen Kosten deutlich höher als beim öffentlichen Verkehr, und nicht zuletzt blockiert der sogenannte stehende Verkehr, also parkende Autos, die wertvollsten Flächen in unseren Gemeinden. - Aus all diesen Gründen kämpfen wir Bündnisgrüne für die Verkehrswende.

(Beifall B90/GRÜNE)

Wenn man die Notwendigkeit der Verkehrswende verstanden hat, ist die Frage: Ja, was ist denn die Verkehrswende? - Hier noch einmal ganz klar: Verkehrswende bedeutet zunächst Verkehrsvermeidung, dann Verkehrsverlagerung und dann die Verbesserung des Verkehrs - in dieser Reihenfolge. Wenn man das verstanden hat, ist eben auch klar: Die Antriebswende allein ist keine Antwort auf die Herausforderungen, vor denen wir stehen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Im Sinne dieser Erkenntnisse haben wir den Koalitionsvertrag und darin auch ganz klar das Ziel verhandelt - das ist ja hier oft besprochen worden -, dass bis 2030 60 % der Wege mit dem Umweltverbund - also Fußverkehr, Radverkehr und öffentlicher Verkehr - zurückgelegt werden sollen.

Es passiert ja auch ein bisschen was. Ein Teil davon - jetzt komme ich sozusagen immer mehr zu Rangsdorf - ist der Ausbau der Schieneninfrastruktur. Wir haben hier zum einen „i2030“, im Rahmen dessen die Vorgängerministerin Schneider mit Berlin und der Deutschen Bahn das Abkommen geschlossen hat, viele Projekte und Korridore zu untersuchen. Das war ein guter Auftakt. Mit Bettina Jarasch haben wir es vor Kurzem zum Beispiel auch geschafft, endlich die Entscheidung zu fällen, dass die Stammbahn als Regionalverkehrsvariante ausgebaut wird.

(Beifall B90/GRÜNE)

Im Grunde herrscht hier im Hause ja Einigkeit: Wenn man sich alle Redebeiträge anschaut, stellt man fest, dass man doch mit großer Sorge auf die NKU, die Nutzen-Kosten-Untersuchung, schauen muss. Das Beispiel Rangsdorf zeigt das überdeutlich. Ein positiver Wert bzw. ein Wert über 1 ist Voraussetzung dafür, dass man Bundesfördermittel nach GVFG, dem sogenannten Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, in Anspruch nehmen kann. Bei Rangsdorf war der Faktor nicht nur kleiner als 1, sondern sogar kleiner als 0 - und das bei allein 5 Millionen Pkw- Kilometern, die eingespart würden, wenn man die S-Bahn ausbaute. Genau genommen wären es sogar noch mehr, weil - wie ja auch in der Befassung im Ausschuss deutlich geworden ist - gewisse Entwicklungsgebiete nicht eingerechnet werden konnten, weil noch keine fertigen Bebauungspläne vorliegen. Diese könnten aber und werden kommen.

Was heißt das denn jetzt? Da muss man doch Angst haben, dass andere anstehende NK-Untersuchungen - bezüglich der RB 63, der Reaktivierung der Wriezener Bahn oder der anderen S-Bahnen nach Falkensee oder Velten - negativ ausfallen. Die Bundesregierung hat ja auch erste Schritte unternommen - das hat der Kollege Rüter ausgeführt -, damit das NKU-Verfahren, die sogenannte Standardisierte Bewertung, noch einmal verbessert wird.

Auch im Fazit stimme ich meinem Kollegen Rüter zu: Da muss es noch weitere Schritte geben. Es muss noch weiter verbessert werden, denn entweder braucht es Bundesmittel auch bei schlechteren Werten der NKU oder das Verfahren muss weiter verbessert werden, um höhere Werte erreichen zu können. Ich habe die eingesparten Pkw-Kilometer dargestellt; es gibt auch noch andere Faktoren, die der Kollege Rüter angeführt hat. Das Ergebnis kann ja nicht sein, dass einfach schon allein wegen der gestiegenen Baukosten alles negativ ausfällt und die Länder leer ausgehen oder dass am Ende eben nur die dicht besiedelten und reicheren Bundesländer die Fördermittel kassieren und die ärmeren alles alleine tragen müssen. In die Richtung geht der Antrag aber leider.

Deswegen das Fazit: Der politische Wille ist da - da bin ich ganz beim Kollegen Rüter. Das war jetzt ein Rückschlag, und wir müssen weitersehen, wie wir mit den NKU zu besseren Ergebnissen kommen. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD)

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Zu uns spricht Herr Minister Beermann. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Korridor SÜD Berlin-Dresden

Rangsdorf ist einer von acht Korridoren des Projekts i2030, mit welchem die Länder Brandenburg und Berlin, die Deutsche Bahn und der VBB den Bahnverkehr in unserer Region stärken wollen. Bei diesem Projekt handelt es sich um ein aktuell geschätztes Maßnahmenvolumen von insgesamt 8 bis 9 Milliarden Euro. Bei der Realisierung der Projekte sind wir auf die Hilfe des Bundes angewiesen, da wir als Land Brandenburg das finanziell nicht allein mit Berlin stemmen können. Als wichtigstes Finanzierungsinstrument kommt das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - kurz: GVFG - infrage. Voraussetzung für eine Förderung nach dem GVFG ist der Nachweis der Wirtschaftlichkeit im Rahmen des Berechnungsverfahrens Standardisierte Bewertung. Aufgrund der erfolgten Änderung des GVFG war die Aktualisierung der entsprechenden Verfahrensanleitung notwendig. Sie wurde - das wurde schon angesprochen - vom Bund unter Beteiligung der Bundesländer am 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt.

Meine Damen und Herren, wenn Sie sich die Mühe machen, sich die Verfahrensanleitung auf der Website des BMDV anzusehen, werden Sie feststellen, dass damit eine klare, allerdings sehr komplexe Berechnungsmethode zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit vorliegt. Es werden unterschiedliche wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Faktoren berücksichtigt.

Mit der Überarbeitung der Verfahrensanleitung waren zahlreiche Neuerungen verbunden.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Gern.

Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Wir hatten im Ausschuss schon lange darüber diskutiert, und ich hatte schon angesprochen, dass man viele Baufelder in Rangsdorf und auch in Blankenfelde-Mahlow - schaut man sich die Zahlen der Bevölkerungsentwicklung beider Gemeinden 2016 bis 2023 an, deren Bevölkerung in den letzten Jahren exorbitant zugenommen hat - in dieser Aufstellung und dieser Analyse gar nicht eingerechnet hat. Stimmen Sie mir zu, dass die Kosten-Nutzen-Analyse, die da gemacht wurde, eigentlich völlig überholt ist?

Vielen Dank. - Im Ausschuss haben wir in der Tat intensiv darüber gesprochen. Der Gutachter war da, hat deutlich gemacht, dass entlang der Vorgaben des standardisierten Verfahrens die entsprechende Kosten-Nutzen-Untersuchung dort erfolgt ist und dabei natürlich auch wie üblich das zu nutzende vorliegende offizielle Datenmaterial genutzt wurde.

Meine Damen und Herren! In der Tat, wir hatten eine Neuerung im vergangenen Jahr. Mit der Überarbeitung waren, wie ich schon sagte, zahlreiche Veränderungen verbunden. So zeigen

die Änderungen bei der Berücksichtigung der Fahrgastnutzung, ÖPNV-Betriebskosten, Emissionsauswirkungen, Daseinsvorsorge, raumordnerischen Aspekte, Verkehrswiderstände sowie bei der Resilienz von Schienenwegen erhebliche Auswirkungen auf den Kosten-Nutzen-Index. Dies zeigen auch erste Vergleichsrechnungen zu Vorhaben im Rahmen von i2030. Mein Haus begrüßt die Überarbeitung ausdrücklich. Selbstverständlich gilt es, an den Verfahren der Standardisierten Bewertung stets weiter zu arbeiten.

Meine Damen und Herren, beim i2030-Korridor SÜD haben wir eine deutliche Verbesserung der Anbindung der gesamten Region als übergeordnetes Ziel. Eine erste Maßnahme, die dabei geprüft wurde, war die S-Bahn-Verlängerung nach Rangsdorf. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung für diese Maßnahme hat, wie bereits detailliert im AIL erläutert, zu einem negativen Ergebnis geführt. Dieses sehr deutliche Ergebnis hat auch mein Haus überrascht. Dabei ist festzuhalten, dass sich dieses Ergebnis ausschließlich auf die konkreten Untersuchungsparameter bezieht. Ein wesentlicher Grund für das negative Ergebnis - auch das muss betont werden; darauf muss man, glaube ich, schon hinweisen - ist die bereits bestehende gute Anbindung von Rangsdorf an den Regionalverkehr. Ein weiterer entscheidender Faktor sind die hohen Kosten für diese konkrete Maßnahme. Aufgrund des NKU-Ergebnisses ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens für eine Förderung nach dem GVFG nicht darstellbar. Das vorliegende Ergebnis mussten wir im Lenkungskreis i2030 zunächst einmal zur Kenntnis nehmen.

Meine Damen und Herren, es hält uns jedoch nicht davon ab, auch weiterhin intensiv zu prüfen, wie die verkehrliche Anbindung in diesem Korridor, insbesondere auch im Hinblick auf die Erschließung des wichtigen Gewerbegebiets in Dahlewitz, verbessert werden kann. Hier werden deshalb verschiedene Varianten für eine Untersuchung in den Blick genommen und angestrebt. Ziel ist es, den Korridor in den nächsten Jahren auch hinsichtlich einer Verbesserung des SPNV weiterzuentwickeln. Die i2030-Partner haben sich zum Beispiel konkret zum Ziel gesetzt, die Station Dahlewitz für eine künftige Weiterentwicklung als Haltepunkt für die Regionalbahn zu stärken und zukunftsfähig auszubauen. Dafür sollen die Bahnsteige dort langfristig verlängert werden, damit Dahlewitz und andere an der Strecke gelegene Regionalbahnhalte für längere Züge mit mehr Sitzplatzkapazitäten genutzt werden können, wovon im Übrigen auch Rangsdorf profitieren würde. Die Möglichkeit...

Herr Minister, lassen Sie noch eine Zwischenfrage zu?

Gerne.

Bitte schön.

Danke schön, Herr Minister, dass Sie mir die Möglichkeit geben. Ich frage hier als Wahlkreisvertreter und gleichzeitig natürlich als wirtschaftspolitischer Sprecher. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden: Die Planungen für den Ausbau der S-Bahn, für die wir ja das Geld im Haushalt eingestellt haben, werden fortgeführt?

Ich habe ausgeführt, dass wir den Korridor SÜD insgesamt betrachten. Ich führe gerade aus, welche weiteren Überlegungen wir diesbezüglich anstellen. Ich denke, zu den bisher angestellten Überlegungen habe ich das Nötige gesagt. Ich schlage vor, Herr Barthel: Hören Sie noch zu. Ich war gerade mittendrin, das noch einmal darzustellen. Ich glaube, das wird Ihre Frage beantworten.

Die Möglichkeit einer Durchbindung der S-Bahn zum Halt Dahlewitz haben wir ebenfalls weiter im Blick, insbesondere vor dem Hintergrund der damit verbundenen Steigerung der Resilienz auf der Strecke. Ich freue mich, dass mit der Inbetriebnahme der Dresdner Bahn zwischen Blankenfelde und Südkreuz ab Ende 2025 für die Region bereits eine direkte Anbindung an den Regionalverkehr nach Berlin mit deutlich kürzeren Fahrzeiten und einem 30-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit auf den Weg gebracht wurde.

Fazit: Zusätzlich zu den bereits geplanten Verbesserungen prüfen wir weiterhin intensiv, wie die verkehrliche Anbindung in diesem wichtigen Korridor stetig verbessert werden kann. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Das Wort geht noch einmal an den Abgeordneten Büttner für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Na, das war doch mal eine nette Debatte! Ich fasse einmal zusammen und lehne mich an das Infrastrukturministerium an, das auf die Anfrage des Abgeordneten Stefke zu den 2,3 Millionen Euro, die für die NKU ausgegeben wurden, mitgeteilt hat: Jede Untersuchung ist ein Erkenntnisgewinn. - Insofern war auch diese Debatte ein Erkenntnisgewinn.

Werte Koalitionäre, das war spannend! Der Kollege Rüter hat dargestellt: Ja, NKU ist ja schon geändert worden, und natürlich wollen wir weiterbauen. - Sebastian Rüter, ich nehme Ihnen das ab; ich nehme das auch Ihnen ab, Herr Ministerpräsident: Sie wollen weiterbauen. - Doch Sie wissen noch nicht so genau, wie Sie die NKU einbinden können und wie man das machen kann.

Ich glaube übrigens, eine Runde, an der Bürgermeister Schwuchow und Bürgermeister Rocher teilnehmen, als Frühstücksrunde zu bezeichnen, ist ziemlich unangemessen. Es geht natürlich darum, die betroffenen Kommunen einzubinden. Das ist uns wichtig.

(Beifall DIE LINKE und BVB/FW)

Während Kollege Rüter sagt, es könne nicht immer nur um die Wirtschaftlichkeit gehen, sagt die Kollegin Walter-Mundt: Das muss wirtschaftlich auch tragfähig sein. - Möglicherweise sollten Sie sich da innerhalb der Koalition einmal einigen. Vielleicht helfen Ihnen ja die Grünen; die Grünen haben sich anscheinend noch nicht ganz entschieden. Kollege Rostock hat eigentlich überhaupt nicht zu dem Antrag geredet.

(Beifall AfD)

Na ja, lieber Clemens Rostock, Positionsfreiheit ist auch eine Meinung. Die kann man auch haben,

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE und BVB/FW)

hilft aber möglicherweise in dieser Debatte nicht weiter. Ich würde mir wünschen, dass wir da auch einmal an der einen oder anderen Stelle zusammenkommen.

Selbstverständlich muss es jetzt weitergehen. Sie haben es nicht verstanden. Ich habe gesagt: Wir haben das Porzellan, das zerschlagen wurde, wieder zusammengesetzt. Wir wollten der Koalition und damit dem Ministerpräsidenten ja nur helfen. Aber gut, Sie haben es nicht verstanden.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Rostock zu?