Protocol of the Session on February 22, 2023

(Zuruf des Abgeordneten Domres [DIE LINKE])

bundesweit ist es auch keine große Zahl. Ich unterstütze die Bundesregierung, nur: Sie muss etwas machen und etwas tun. Bisher ist es zu wenig gewesen. - Das ist meine Feststellung; dabei bleibe ich.

(Beifall CDU - Kretschmer [DIE LINKE]: Das war eine schwache Argumentation!)

Wieder zu Brandenburg: Wir als Bundesland Brandenburg haben im vergangenen Jahr rund 2 500 Personen mit Flüchtlings- und Duldungsstatus verzeichnet, deren Ausreisepflicht rechtskräftig und auch tatsächlich vollziehbar war. In ihrem Antrag hat die AfD richtigerweise - die Zahlen sind ja von uns - übernommen, dass wir ungefähr 10 000 ausreisepflichtige Flüchtlinge bei uns haben.

(Anhaltende Heiterkeit und vereinzelt Beifall AfD - Zurufe der Abgeordneten Kotré und Günther [AfD])

- Ja, hören Sie doch mal zu, damit Sie das auch verstehen! Man muss es verstehen, wenn man es bewerten will.

(Anhaltende Zurufe von der AfD)

Ausreisepflichtig heißt in unserem Rechtsstaat, in unserem System lediglich, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag abgelehnt hat. Das bezieht sich auf die genannten 10 000 Flüchtlinge.

Ich habe vorhin gesagt: Für jeden in Deutschland - Grundgesetz! - gelten Recht und Ordnung.

(Zurufe der Abgeordneten Münschke und Freiherr von Lützow [AfD])

Jeder Deutsche, aber auch jeder Flüchtling hat das Recht, solch eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge rechtlich überprüfen zu lassen.

Das gilt, und dazu stehe ich! Deshalb sind sie nicht real ausreisefähig. Das steht auch in Ihrem Antrag; Sie haben unsere Daten richtig gelesen.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

Vollziehbar ausreisepflichtige Flüchtlinge in Brandenburg - das sind etwas unter 5 000. Hier ist es so, dass in der Tat die Ausrei-

sepflicht vollziehbar ist, weil nicht nur das BAMF, sondern auch alle rechtlichen Instanzen endgültig und unwiderruflich zu dem Ergebnis gekommen sind: Eine Asylbestätigung gibt es für diesen Flüchtling nicht - ungefähr 5 000. Jetzt kommt hinzu …

(Zuruf des Abgeordneten Günther [AfD])

- Ja, das Thema ist etwas kompliziert. Ich kündige an, dass ich ein bisschen länger reden muss als vorgesehen. Um es bewerten zu können, um Probleme beheben zu können, muss man das System verstehen, auch wenn es kompliziert ist.

(Hohloch [AfD]: Ist uns gar nicht aufgefallen!)

Von diesen knapp 5 000 vollziehbar ausreisepflichtigen Flüchtlingen müssen Sie zum Beispiel Personen abziehen, die schwer krank sind - objektives Abschiebehindernis. Sie müssen die Flüchtlinge abziehen, die aus Syrien kommen. Nach Syrien kann nicht abgeschoben werden, weil es ein Bürgerkriegsland ist.

(Hohloch [AfD]: So ein Schwachsinn!)

Sie müssen die Flüchtlinge abziehen, die aus Afghanistan kommen. In Afghanistan ist Bürgerkrieg; in ein Land mit Bürgerkrieg schieben wir nicht ab! Sie müssen die Flüchtlinge aus dem Iran abziehen, denn dort gibt es eine autoritäre Regierung, die das Volk massiv unterdrückt. Sie müssen auch die Flüchtlinge aus Russland abziehen - im Übrigen die größte Gruppe vollziehbar Abschiebungsfähiger in Brandenburg -, weil Russland keinerlei Flüchtlinge mehr zurücknimmt.

(Freiherr von Lützow [AfD]: Sie meinen die Tschetsche- nen?)

Wenn Sie das hochrechnen, kommen Sie auf ungefähr 2 500 wirklich, real, objektiv vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Brandenburg. Das habe ich jetzt dargestellt, und ich hoffe, es hat auch jeder verstanden, warum die Zahlen so unterschiedlich sind.

(Freiherr von Lützow [AfD]: Ja, die Tschetschenen sollten Sie abschieben!)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte schön.

Bitte schön, Herr Dr. Berndt.

Herr Minister, vielen Dank für die interessanten Ausführungen, für die interessanten Zahlen. Verstehe ich Sie richtig - Sie haben auch die Zahlen aus unserem Antrag genannt -, dass Sie bestätigen können, dass die Zahlen, die in unserem Antrag genannt wurden, richtig sind?

Zweitens: Darf ich Sie angesichts der mehr als 2 000 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, die Sie eben genannt haben, um eine Einschätzung bitten, wie Sie die Zahl von 120 oder 170 vollzogenen Abschiebungen interpretieren?

Herr Minister, ich würde gern die Frage von Frau Abgeordneter Bessin hinzunehmen.

Bitte schön, ja.

Sie haben sie genehmigt. - Bitte schön, Frau Abgeordnete Bessin.

Vielen Dank. - Herr Minister, Sie sprachen vorhin davon, dass das Personal hier in Brandenburg überlastet ist. Da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu. Was hielten Sie denn davon - um das Asylaufkommen in Brandenburg zu reduzieren -, wenn die Europäische Union sogenannte Asylzentren in der Nähe der Herkunftsländer eröffnete und dort die Asylanträge gestellt würden, sodass wir gar nicht erst so viele illegale Migration hier in Brandenburg hätten?

Bitte schön.

Ich beantworte zuerst die Frage von Frau Kollegin Bessin. In der Tat, diese Möglichkeit, zum Beispiel an den Außengrenzen oder in anderen Ländern Flüchtlingslager zu unterhalten, zu finanzieren, die Menschen dort zu versorgen, ihnen ein würdiges Leben zu ermöglichen und dort gleichzeitig die Asylverfahren durchzuführen, besteht und ist im Übrigen ein altes Konzept. Andere Länder machen das.

(Hünich [AfD]: Ach!)

Es wurde schon einmal von der EU beschlossen, 2011, und es wurde 2015 erneut beschlossen, und jetzt begrüße ich es, dass der Europäische Rat es wieder einmal beschlossen hat. Nur leider ist bisher überhaupt nichts passiert; das ist das Problem.

(Hünich [AfD]: Ja!)

Ich begrüße die Beschlüsse, und ich erwarte auch, dass die Europäische Union jetzt anfängt, das umzusetzen, weil es erstens die Möglichkeit bietet, den Flüchtlingen in dem Land, aus dem sie kommen, Schutz zu bieten, und sie können so lange warten, bis zum Beispiel der Bürgerkrieg in ihrem Land zu Ende ist. Zweitens kann zum Beispiel dort schon festgestellt werden, dass es keinen Asylanspruch gibt. Wenn es allerdings einen Asylanspruch gibt, haben sie die Möglichkeit, in die Europäische Union einzureisen. Das wäre das sogenannte Resettlement-System. Das heißt, dann werden diese Flüchtlinge, wie es zum Beispiel

in Italien stattfindet - Seenotrettung -, auf die europäischen Mitgliedstaaten verteilt, und dort sind sie ganz normal anerkannte Asylbewerber. Ich begrüße das, aber es wird, wie gesagt, seit zehn Jahren diskutiert.

(Hünich [AfD]: Warum machen Sie es dann nicht?)

Es ist jetzt endlich Zeit, einmal anzufangen, das umzusetzen!

(Hünich [AfD]: Hallo, Frau Kniestedt! - Zuruf des Abgeord- neten Hohloch [AfD] - Weitere Zurufe)

Zur anderen Frage: Ja, Herr Berndt, die Zahlen in Ihrem Antrag sind richtig. Sie haben sie ja aus meiner Mitteilung übernommen.

(Unruhe)

Das kritisiere ich nicht. Allerdings haben Sie die Begründung - also was es bedeutet - nicht übernommen; das habe ich jetzt vorgetragen. Hier kann man auch lernen. Sie haben auch nicht übernommen - das habe ich in meiner Mitteilung dargestellt -, dass wir im letzten Jahr ungefähr 2 000 bis 2 500 wirklich objektiv rückführbare Migranten bzw. Asylbewerber hatten. Das habe ich noch ergänzt, aber die Zahlen sind grundsätzlich richtig.

Ich komme zu Ihrer Frage, was Abschiebung und Rückführung insgesamt betrifft: Aufgrund unserer Maßnahmen - Abschiebung plus freiwillige Ausreise - hat von den ungefähr 2 500 objektiv rückkehrpflichtigen Asylbewerbern jeder fünfte unser Land verlassen. Ich nenne Ihnen die Zahlen noch einmal genau: Es waren - auch von Ihnen korrekt genannt, aus meiner Mitteilung übernommen - 172 Rückführungen plus 308 freiwillige Ausreisen; das sind zusammen 480 Ausreisen ausreisepflichtiger Ausländer aus unserem Land. Das sind ungefähr 20 % derer, die objektiv rückführbar sind.

Ich will darauf hinweisen, dass das alles natürlich mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Wir haben eine deutlich höhere Quote als viele andere Bundesländer. Aber es ist im Ergebnis noch nicht zufriedenstellend, und die Systematik funktioniert auch nicht zufriedenstellend, und auch das werde ich mit den Landräten am 10. März besprechen.

Es ist mir wichtig, noch auf eines hinzuweisen: Es ist nicht nur ein Anliegen unserer Koalition - nachzulesen im Koalitionsvertrag -, sondern auch mein ganz persönliches Anliegen, dass die freiwillige Ausreise immer das erste Mittel der Wahl ist. Sie ist humaner, aber sie ist auch, was den Aufwand betrifft, sogar in jedem Fall die günstigere Variante. Ich will darauf hinweisen, dass wir im letzten Jahr, im Jahr davor und genauso im Jahr 2020 hier in Brandenburg verglichen mit der Zahl der Abschiebungen doppelt so viele freiwillige Ausreisen hatten. Auch an diesem Projekt werde ich klar weiter arbeiten: Die freiwillige Ausreise ist immer das bessere und das humanere Mittel, auch für die Betroffenen.

(Beifall CDU und SPD - Zuruf der Abgeordneten Joh- lige [DIE LINKE])

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen allerdings auch Rückführungsabkommen, die von der Bundesregierung bei unwilligen Staaten notfalls durch Infragestellung von Visaabkommen - den sogenannten Visahebel -, Freihandelsab-