Meine sehr verehrten Damen und Herren, seriöse Politik, der es um die Lösung von Problemen geht, muss sich aus der Zange dieser beiden Extreme, wie ich sie vorhin beschrieben habe, befreien. Wir dürfen uns den Umgang mit der Flüchtlingskrise nicht von den extremen Bestrebungen an den linken und rechten Rändern diktieren lassen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung muss das Fundament unseres Handelns bleiben. Und sie gibt uns einen klaren Leitfaden. Ich will hier nur drei Aspekte herausgreifen. Erstens: Der erste Satz unserer Verfassung:
(Freiherr von Lützow [AfD]: Ja, auch der deutschen Ein- wohner! - Gegenruf von der Fraktion DIE LINKE: Oh, Mann ey!)
Mit Ewigkeitsgarantie. Das heißt: Jeder, der hierherkommt, hat ein Anrecht auf menschenwürdige Unterbringung und Versorgung sowie ein rechtsstaatliches Verfahren - jeder.
(Freiherr von Lützow [AfD]: Vollziehbar Ausreisepflichtige?! - Gegenruf des Abgeordneten Kretschmer [DIE LINKE])
Wer hierbleiben darf, hat Anspruch auf unsere Hilfe bei der Integration und die Aufgabe, sich in die Gesellschaft einzubringen. Und wer nicht bleiben darf, muss akzeptieren, dass er unser Land wieder verlassen muss.
Drittens: Die Regierungen, Bundesregierung und alle Landesregierungen, sind verpflichtet, Schaden von den Bürgern abzuhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Deutschland hat alleine in den letzten zwei Jahren 1,8 Millionen Flüchtlinge aufgenommen. Das ist deutlich mehr als zwei Drittel der Bevölkerung von ganz Brandenburg. Allein im letzten Jahr waren es 1,45 Millionen Flüchtlinge - zusätzlich zu all den Flüchtlingen, die seit 2015 gekommen sind.
Wenn die aktuellen Zugangszahlen anhalten, müssen wir uns in diesem Jahr auf weitere 600 000 bis 700 000 Flüchtlinge einstellen. Unser Aufnahmesystem ist am Limit.
Weiterhin anhaltende Einwanderung auf dem aktuellen Niveau wird die Kommunen und alle haupt- und die vielen Tausend ehrenamtlichen Helfer, die seit Jahren Großartiges für die Aufnahme, Versorgung und Integration der hilfsbedürftigen Menschen leisten, überfordern.
(Freiherr von Lützow [AfD]: Ja, aber ihr wart doch an der Macht! - Weiterer Zuruf von der AfD: Haben wir immer ge- sagt!)
Damit zitiere ich im Übrigen den Präsidenten des Deutschen Städtetages bei dem Gipfel bei Frau Faeser.
Das gilt nicht nur für Brandenburg. Das gilt für ganz Deutschland, für alle Kommunen - von Anklam bis nach Berchtesgaden. - Ich lasse die Zwischenfrage zu.
Ja, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben ja jetzt sehr schwarzgemalt. Und ich frage mich: Was haben Sie als Kommunalminister denn in den vergangenen Monaten getan, um die Kommunen zu unterstützen? Ich erinnere mich unter anderem daran, dass Sie eine Erstaufnahmeeinrichtung schließen wollen. Aber was haben Sie konkret getan, um die Kommunen zu unterstützen, damit genau diese Überforderung, die Sie beschrieben haben, nicht eintritt?
Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie mir mit Ihrer Zwischenfrage mehr Redezeit geben wollen. Ich gehe auf das Thema aber innerhalb meiner Rede ein. Ich brauche also kein Anhalten der Zeit.
Ich wiederhole: Die Überlastung - und das haben alle Kommunen und Kreise gerade auch in der letzten Woche bestätigt - ist von Anklam bis Berchtesgaden bundesweit identisch. Und da, muss ich ganz offen sagen - das habe ich auch schon öffentlich gesagt, ich wiederhole es noch einmal -, hätte ich von der Bundesinnenministerin Faeser auf ihrem Flüchtlingsgipfel in der letzten Woche Sofortmaßnahmen erwartet - Sofortmaßnahmen, wie sie die ehemalige, die alte Bundesregierung 2016 zum Beispiel auch ergriffen hat.
Wenigstens die sofortige Zusage finanzieller Unterstützung für die Kommunen hätte es geben müssen. 2021 - beginnend 2017 - ist die Regelung zur Übernahme der Kosten der Kommunen für die Unterbringung durch den Bund ausgelaufen. Im Jahr 2022 gab es die höchsten Zugangszahlen für Deutschland in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und gleichzeitig die geringste finanzielle Unterstützung für die Kommunen durch die Bundesregierung. Das ist die Realität der Migrationspolitik der Ampelkoalition. Und diese Realität muss sich ändern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen jetzt auf allen Ebenen aktiv werden, um einen drohenden Migrationskollaps zu verhindern.
Auf Ebene der Landesregierung bereiten wir gerade gemeinsam mit den Kommunen eine Konferenz vor, auf der wir uns auf Maßnahmen verständigen werden.
Diese Konferenz wird am 10. März unter meiner Leitung stattfinden. Ich habe alle betroffenen Minister eingeladen, sich zu beteiligen, und mittlerweile auch die Zusagen erhalten.
Die Frage der Unterbringung von Flüchtlingen ist dabei kurzfristig am drängendsten. Die Plätze sind im ganzen Land nahezu ausgeschöpft, und wir stehen kurz davor, Turnhallen und Zelte akquirieren zu müssen. In meiner Zuständigkeit haben wir im vergangenen Jahr die Kapazitäten der Erstaufnahme des Landes verdoppelt, um den Kommunen Zeit zu verschaffen. Ankommende Flüchtlinge erwerben jedoch nach relativ kurzer Zeit einen Rechtsanspruch auf Verteilung auf die Kommunen. Die Erstaufnahme des Landes kann also nach momentaner Rechtslage immer nur ein temporärer Puffer sein.
Ich verstehe die Rufe nach mehr Platz in den Erstaufnahmen; es klingt ja nach einer einfachen Lösung. Aber eines will ich auch sehr deutlich sagen: Das wahllose Festhalten von Flüchtlingen - gerade auch mit guter Bleibeperspektive - in der Erstaufnahmeeinrichtung wäre nicht nur integrationsfeindlich, sondern der Bruch geltender Gesetze - und das ist mit mir nicht zu machen.
(Beifall CDU und SPD - Frau Kotré [AfD]: Das kann man ja ändern! Gesetze kann man ja ändern! - Zuruf des Abgeord- neten Freiherr von Lützow [AfD])
Es wäre klüger, Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive, die kaum eine Chance auf Annahme ihres Asylantrages haben, nicht mehr auf die Kommunen zu verteilen, bevor ihr Antrag abschließend bearbeitet wurde und die entsprechenden rechtlichen Überprüfungen stattgefunden haben. Das wäre eine konkrete Entlastung für die Kommunen.
Wir brauchen aber eine rechtliche Grundlage. - Sie haben recht, ich habe es ja gerade gesagt: Nach aktuell geltendem Recht und Gesetz ist es nicht möglich.
Um das machen zu können, brauchen wir eine rechtliche Grundlage, und die kann nur das Integrationsministerium mit der Anpassung des geltenden Landesaufnahmegesetzes liefern.
Ich bin optimistisch, dass wir als Landesregierung den Kommunen hier entscheidend entgegenkommen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden uns aber auch endlich eingestehen müssen, dass alle Unterkünfte und alles Geld ein zentrales Problem nicht beheben können: Uns fehlt es in allen Kommunen an dem notwendigen Personal, um Integration weiterhin zu gewährleisten.