Protocol of the Session on February 22, 2023

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Das kann ich nur unterstreichen, und das wird auch Handlungsauftrag für uns alle bleiben, wollen wir doch mehr Frauen in die Parlamente und kommunalen Vertretungen bringen. Unter diesen Umständen haben wir da noch einiges vor.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bleibe im Bereich des Innenministers, denn auch das Thema häusliche Gewalt interessiert uns im Zusammenhang mit dem Antrag und dem vorgelegten Bericht. „Opferschutz vor Täterschutz“ ist dabei eine klare Linie, die gerade meine Fraktion eindeutig unterstützt. Wenn es dem Ziel dient, mehr Frauen und ihre Kinder schon vor der potenziellen Tat besser zu schützen oder nach Übergriffen besser zu unterstützen, sind Bedenken, die eher den Täter schützen, entsprechend nachrangig einzuordnen. Erst vor zwei Wochen wurde uns in einer schriftlichen Antwort auf eine Kleine Anfrage wieder mitgeteilt, dass der Anteil häuslicher Gewalt angestiegen ist.

Dass wir hinsichtlich der unter anderem im Bericht genannten Maßnahmen auch mit einem „Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ einen ganzen Schritt weiter wären, müsste jedem einleuchten. Sicherlich gibt es noch Abstimmungsbedarf, aber im Interesse der Frauen und ihrer Kinder können und müssen wir diesen Gesetzentwurf auf den Weg bringen.

Frauen stärken und unterstützen - das Feld ist weit, die Aufgaben sind zahlreich. Ich danke für den vorgelegten Bericht, ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag der Abgeordneten Fortunato für die Fraktion DIE LINKE fort. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An welchem Punkt standen wir, als wir den Beschluss „Frauen in der Coronapandemie jetzt unterstützen und stärken!“ im Februar vor zwei Jahren gefasst haben? Nach wie vor bestanden strukturelle Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen: Frauen verdienten oft weniger, übernahmen mehr Sorgearbeit, wurden häufiger Opfer von Gewalt, waren in Gremien und besonders in der Politik unterrepräsentiert - und vieles mehr.

Corona wirkte - meine Kolleginnen und der Kollege haben darauf schon hingewiesen - auf dieses Problem verstärkend. Frauen waren häufiger in systemrelevanten Berufen, mussten zur alltäglichen Sorgearbeit noch Kinderbetreuung und Homeschooling übernehmen, wurden noch häufiger Opfer häuslicher Gewalt und hatten noch weniger Zeit, sich irgendwo aktiv einzubringen. An keiner Stelle gab es also Grund zur Freude, sondern ausnahmslos zur Sorge, und vor allem Grund zur Tat.

Zumindest darin waren wir uns alle einig. DIE LINKE war eine der antragstellenden Fraktionen, und zwar aus voller Überzeugung, denn der Bedarf lag auf der Hand.

Aber sind wir tatsächlich weiter? Mit unserem Beschluss hofften wir auf Verbesserungen, unter anderem auf eine Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes, auf die Fortschreibung des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen, auf die getrennte Ausweisung von Femiziden in der Polizeistatistik, auf ein Frauenhausstrukturgesetz - mein Lieblingsthema -, auf Entgeltgleichheit, ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm und auf ein Modellprojekt zur gendergerechten Haushaltsführung.

Auf einige Punkte möchte ich eingehen. Erstens: Zur Novelle des Gleichstellungsgesetzes ist immerhin ein Austausch erfolgt, und Klärungs- und Änderungsbedarfe wurden erhoben. Eine Novellierung ist nicht vorgesehen.

Zweitens: Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gibt es eine intensive Befassung. Die Verabschiedung eines interdisziplinären Strategie- und Maßnahmenplans ist immerhin bis Ende 2023 vorgesehen. Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention begrüßen wir außerordentlich, hoffen aber, dass die Verantwortung nicht allein auf den Schultern dieser Koordinierungsstelle liegt.

Drittens: Zu der getrennten Ausweisung von Femiziden ist im Bericht nicht mehr zu lesen, als dass darüber geredet wurde. Was soll ich dazu sagen, meine Damen und Herren? Worte allein genügen nicht.

Viertens: Komplett zerredet oder vielmehr weggeredet wurde das Frauenhausstrukturgesetz. Aus dem dringend benötigten Frauenhausfinanzierungsgesetz mit finanziell auskömmlicher Untersetzung wurde ein Frauenhausstrukturgesetz. Dieses wurde als Vorhaben auch gänzlich vom Tisch oder - sagen wir - dem Bund in die Schuhe geredet. Es bleibt zu hoffen, dass es nicht nur ein gutes Vorhaben bleibt.

(Beifall DIE LINKE)

Einige weitere Maßnahmen sollen irgendwann folgen, den Zeitplan für die kreative Ideensammlung lässt der Bericht jedoch offen - leider.

Ich möchte mich hier nicht in weiteren Details verlieren, da das den Blick für das Wesentliche verstellt. Fakt ist, dass der Bericht nicht wirklich Maßnahmen zur Stärkung und Unterstützung von Frauen nach Corona und die Wirksamkeit solcher Maßnahmen aufzeigt, sondern - unserer Meinung nach - an vielen Stellen darstellt, was längst stattfand, was vielleicht irgendwann mal passieren kann, und was - aus welchen Gründen auch immer - nie funktionieren wird.

Wir haben den Beschluss vor zwei Jahren mitgetragen, und es bleibt noch immer viel zu tun. Um es deutlicher zu sagen: Es gibt nicht viel weniger zu tun als vor dem Beschluss und dem nun vorliegenden Bericht. Lassen Sie es uns endlich angehen!

Frau Bessin, eigentlich wollte ich zu Ihrer Rede nichts sagen, aber Sie erinnern mich an den Satz eines Richters, der zu einer Anwältin, die die Istanbul-Konvention in einem Prozess als Beweis anführen wollte, sagte: Also, junge Frau, wir sprechen hier deutsches Recht und nicht türkisches! - Also bitte, Sie haben keine Ahnung!

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Bretz [CDU])

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Damus für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Bitte schön.

(Beifall B90/GRÜNE)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Als wir vor zwei Jahren den Antrag zum Thema „Frauen in der Coronapandemie“ eingebacht haben, befanden wir uns mitten in der Pandemie. Es wurde immer deutlicher, dass sich neben den vielen anderen negativen Folgen auch die Ungleichheit der Geschlechter verschärfte. Das hat uns dazu bewogen, dieses Themenfeld besonders in den Blick zu nehmen. Und wenn wir heute Bilanz ziehen, müssen wir sagen: Unser Antrag ist an vielen Stellen überholt - und zwar im positiven Sinne.

Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich einen Koalitionsvertrag vorgelegt, der viele wichtige frauenpolitische Themen aufgreift. So sind eine finanzielle Beteiligung bei den Frauenhäusern und eine Gewaltschutzstrategie geplant. Das Entgelttransparenzgesetz soll weiterentwickelt werden. Und unsere erste Bundesinnenministerin hat anlässlich einer Sonderauswertung der polizeilichen Kriminalstatistik in Aussicht gestellt, dass Femizide in Zukunft als solche ausgewiesen werden sollen. Dank einer neuen Sensibilität auf Bundesebene müssen wir diese Probleme im Land nicht mehr alleine lösen. Das heißt umgekehrt jedoch nicht, dass im Land nichts mehr zu tun bleibt.

Was hat sich also bereits getan? Bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention sind wir einen Riesenschritt vorangekommen, und das trotz der schwierigen Haushaltslage auch finanziell: Ab

diesem Jahr stehen 1,7 Millionen Euro mehr zur Verfügung - für den Ausbau von Frauenhausplätzen

(Unruhe bei der AfD)

- ich würde mich freuen, wenn Sie mir zuhören würden -, für die tarifgerechte Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, für den Ausbau präventiver Täterarbeit,

(Beifall der Abgeordneten Petra Budke [B90/GRÜNE])

Frau Bessin - aber Frau Bessin hört nicht zu -, und der vertraulichen Spurensicherung sowie für mehr Beratungsstellen für die betroffenen Frauen.

Besonders froh bin ich darüber, dass wir im parlamentarischen Verfahren die Nutzungsentgelte für Frauen endlich abgeschafft haben.

(Beifall B90/GRÜNE sowie der Abgeordneten Adler [SPD] und Bretz [CDU])

Damit hängt es nicht mehr vom Geldbeutel ab, ob eine Frau sich eine Nacht im Frauenhaus leisten kann. Diese Koalition hat die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu einem echten Schwerpunkt gemacht. Die Frauenverbände sprachen demzufolge auch von einer echten Wende in der Frauenpolitik unseres Landes.

Überholt ist aber tatsächlich unsere damalige Forderung nach einem Frauenhausstrukturgesetz, liebe Bettina. Der Bund bearbeitet aktuell die Eckpunkte für seine Beteiligung an der Finanzierung. Wir sollten hier als Land nicht alleine agieren, wenn wir gemeinsam mit dem Bund mehr erreichen können.

(Beifall B90/GRÜNE - Lachen des Abgeordneten Walter [DIE LINKE])

Wo bleiben sonst noch Hausaufgaben für uns? Bei der Entgeltgleichheit zum Beispiel. Wir haben im Antrag Entgeltgleich- heitschecks in allen Landeseinrichtungen und eine Kampagne für Kommunen und Unternehmen gefordert. Das ist tatsächlich bisher nicht umgesetzt worden. Und die Rückmeldung des Wirtschaftsministeriums - der Minister ist auch da -, die uns im Ausschuss übermittelt wurde, hat mich doch sehr überrascht: Der Begriff Entgeltgleichheitscheck sei dort nicht bekannt. Nun ja, ein Blick in den Bericht des MSGIV oder ein einfaches Googeln hätte geholfen. Einer der ersten Treffer ist das Tool „eg-check“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, welches genau dafür entwickelt wurde. Ich möchte daher meine Kolleginnen und Kollegen im Wirtschaftsausschuss bitten, sich dieses Themas anzunehmen.

Zu guter Letzt haben wir im Antrag gefordert, eine Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes vorzubereiten. Die Vorbereitung läuft - die Landesgleichstellungsbeauftragte hat mit vielen Fachfrauen Änderungsbedarfe gesammelt. Im Antrag hatten wir natürlich die Pandemiefolgen besonders im Blick, es braucht aber grundlegende Änderungen. Daher sollten wir zweistufig vorgehen, liebe Bettina: Noch in dieser Wahlperiode braucht es die Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten - wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Dazu werden wir die Kommunalver-

fassung überarbeiten. Beide Gesetze müssen dringend synchronisiert werden, da wir momentan einen landesweiten Flickenteppich haben. Aufgaben mit Verfassungsrang, wie die Gleichstellung, sollten aber im Land nicht mal besser und mal schlechter umgesetzt werden. Alle weiteren Punkte sollten dann in einer großen Novelle des LGG angegangen werden.

Der Bericht zeigt also kein abschließendes Bild, sondern einen Zwischenstand. Das Thema Gleichstellung wird uns noch weiter beschäftigen. - Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall B90/GRÜNE sowie der Abgeordneten Augustin und Bretz [CDU])

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag der Abgeordneten Nicklisch für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER fort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Liebe Brandenburger! Es ist ein Fakt: Frauen haben in der Coronapandemie die Hauptlast getragen. Warum eigentlich? - Weil es schon vor der Pandemie Ungleichheiten im Bereich der Gleichberechtigung der Geschlechter gab. Die Pandemie hat diese nur offener zutage gebracht. Sie hat natürlich auch die bis dahin erreichten Fortschritte gefährdet.

Im Beschluss des Landtags vom Februar 2021 wurde gefordert, dass die Coronakrise nicht dazu führen darf, dass Frauen besondere Nachteile erfahren und Gleichstellungserfolge zurückgedreht werden. Aber wir haben wohl die Schwierigkeiten solcher Prozesse unterschätzt. Sicher, es wurden und werden viele Bemühungen unternommen. Der Bericht der Landesregierung liefert genügend und gut gemeinte Beispiele. Das Thema „Gewalt gegen Frauen“ nimmt in diesem Zusammenhang eine besondere Stellung ein und damit verbunden auch die Frequentation der Frauenhäuser.

Das Netzwerk der Brandenburger Frauenhäuser und der Frauenpolitische Rat des Landes Brandenburg schätzen in einer gemeinsamen Presseerklärung im November des vergangenen Jahres, dass sich die häusliche und sexuelle Gewalt gegen Frauen 2022 auf einem erschreckend hohen Niveau befindet. Wir alle wissen, dass die Dunkelziffer noch weit höher liegt.

Lobenswert ist diesbezüglich, dass die Frauenhäuser mehr finanzielle Unterstützung vom Land erhalten, die auch dafür verwendet werden soll, dass Schutzsuchende künftig nicht mehr selber für die Unterbringung pro Tag zahlen müssen. Ein weiterer Teil ist für die Tarifsteigerung bei den Beschäftigten vorgesehen - auch das eine längst überfällige Maßnahme, die für Anerkennung dieser in den Frauenhäusern unter starker emotionaler Belastung arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen wird.

Unser Ziel muss es aber insgesamt sein, dass wir keine Frauenhäuser mehr benötigen, auch wenn diese Forderung derzeit sehr lebensfremd klingen mag - auch unter dem Aspekt, dass die Bundesregierung im Jahr 2022 35 Millionen Euro zum Schutz von Frauen vor Gewalt ausgegeben hat.

Ich habe mich in meinen Ausführungen zum Bericht der Landesregierung bewusst auf das Thema „Gewalt gegen Frauen“ fokussiert, weil Gewalt, egal in welcher Form, nie akzeptiert werden darf.

(Beifall BVB/FW, SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Der Bericht der Landesregierung zeigt die Anstrengungen auf, gemeinsam mit den politischen Ebenen, Verbänden und Vereinen geeignete Aktionen und Instrumente zu initiieren. Er zeigt aber auch auf, dass es noch sehr viel zu tun gibt, bis Gleichstellung zu einer Selbstverständlichkeit wird. - Danke.

(Beifall BVB/FW, SPD, CDU und B90/GRÜNE)