Wenig ĂŒberraschend - zumindest fĂŒr die Fraktion BVB / FREIE WĂHLER - gibt es sogar Berechnungen fĂŒr den FlĂ€chenverbrauch von Anlagen: Eine Anlage benötigt im Schnitt 16 ha - also einen Kreis mit einem Durchmesser von 450 m. Da könnten Sie jetzt den Dreisatz anwenden, und Sie erhielten die Zahl der
Diese mit der Leistung pro Windkraftanlage multipliziert - und schon wĂŒssten Sie, wie hoch die mögliche Gesamtleistung ist, und könnten erkennen, ob ausreichend Gigawattstunden fĂŒr das Land Brandenburg zur VerfĂŒgung stehen.
Dass die im Gesetz vorgeschriebene FlĂ€che allein nichts aussagt, hat ĂŒbrigens Minister Steinbach erkannt und als Vertreter des Landes Brandenburg im Bundesrat geĂ€uĂert. Es war richtig von ihm, dort eine angemessene BerĂŒcksichtigung aller Anlagen - auch auĂerhalb von Eignungsgebieten - einzufordern.
Aber was ist daraus geworden? Wieso haben Sie, Herr Minister Beermann, diese Forderung nicht aufgegriffen und weiterverfolgt? Wieso schwiegen Sie in der letzten Ausschusssitzung dazu?
Jede Anlage belastet die Umwelt und die Menschen, deshalb ist jede Anlage mitzuzĂ€hlen und die von ihr benötigte FlĂ€che zu erfassen. Bei der Ermittlung von WindenergieflĂ€chen dĂŒrfen nicht Ăpfel mit Birnen verglichen werden.
Da diese Anlagen die Menschen besonders belasten, sind sie nach dem Erreichen des höheren Ziels der FlĂ€chenbereitstellung fĂŒr die Energiewende und nach dem Ablauf ihrer Lebenszeit zurĂŒckzubauen - und nicht zu repowern.
Deshalb halten wir auch an unserem Antrag fest und bringen ihn erneut ein. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger erwarten zu Recht, dass ihnen nur so viel zugemutet wird, wie unbedingt vonnöten ist. Was die Windkraft angeht, haben wir diesen Punkt im Wesentlichen schon erreicht: Wir sind bundesweit vorn. Wenn es eine wissenschaftliche Kennzahl fĂŒr die ausreichende Versorgung mit Windkraftanlagen gĂ€be, wĂŒrde der Name der Basiseinheit â1 Brandenburgâ lauten.
Wir lehnen den EntschlieĂungsantrag und auch die Beschlussempfehlung ab. Ja, die Planungsgemeinschaften können ihren Weg gehen, doch dann bleiben die Menschen in Brandenburg auf der Strecke. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau PrĂ€sidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit seinen sogenannten Oster- und Sommerpaketen hat der Bund im vergangenen Jahr die Weichen fĂŒr die Beschleunigung und Ausweitung des Ausbaus erneuerbarer Energien gestellt. Die Windenergie an Land soll dabei einen maĂgeblichen Beitrag leisten.
Ein wesentlicher Baustein der neuen Bundesgesetzgebung ist die Umsetzung des 2-%-FlĂ€chenziels aus dem Koalitionsvertrag. Das am 1. Februar 2023 in Kraft getretene WindenergieflĂ€chenbedarfsgesetz verpflichtet die LĂ€nder, bestimmte Anteile ihrer jeweiligen LandesflĂ€che zu bestimmten Stichtagen fĂŒr die Windenergienutzung auszuweisen. Es muss also ausnahmslos jedes Land einen angemessenen Beitrag zum Erreichen des Gesamtziels leisten. FĂŒr das Land Brandenburg gibt das Gesetz die Ausweisung von mindestens 1,8 % der LandesflĂ€che bis Ende 2027 und von mindestens 2,2 % bis Ende 2032 vor. Die BundeslĂ€nder sind nun am Zug, die Vorgaben umzusetzen.
Mit dem Brandenburgischen FlĂ€chenzielgesetz soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die Regionalplanung zur Umsetzung der Bundesvorgabe zu verpflichten. Diese Lösung bietet sich an, weil die Regionalplanung schon laut Landesentwicklungsplan mit der Festlegung von Gebieten fĂŒr die Windenergienutzung beauftragt ist; dementsprechend wird in allen Regionen bereits an PlanentwĂŒrfen zum Thema Windenergie gearbeitet. SelbstverstĂ€ndlich werden dabei die seit vielen Jahren bekannten energiepolitischen Zielstellungen des Landes berĂŒcksichtigt, die fĂŒr alle Regionen gleichermaĂen einen Orientierungswert von 2 % der RegionsflĂ€chen fĂŒr die Windenergie- nutzung formulieren.
Wenn die Vorgaben des Bundes - wie im Gesetzentwurf vorgesehen - zu gleichen Teilen auf die Planungsregionen heruntergebrochen werden, stellt das fĂŒr die Regionalen Planungsgemeinschaften also keine grundlegend neue Anforderung dar. Dass sie erfĂŒllbar ist, haben schon in der Vergangenheit beschlossene RegionalplĂ€ne gezeigt. Selbst vor dem Hintergrund der strengen Anforderungen an die ehemalige Eignungsgebietsplanung waren im Landesdurchschnitt FlĂ€chenanteile fĂŒr die Windenergienutzung von 1,9 % möglich.
Die neue Bundesgesetzgebung gibt nicht nur FlĂ€chenziele vor, sondern eröffnet auch neue FlĂ€chenpotenziale: Durch beispielsweise die Einbeziehung von Landschaftsschutzgebieten in die Planung, Ănderungen im Artenschutz und die Verringerung der AbstĂ€nde zu Einrichtungen der Flugsicherung dĂŒrften die FlĂ€chenziele von 1,8 und 2,2 % der RegionsflĂ€chen unter den neuen Bedingungen erst recht erreichbar sein. Diese EinschĂ€tzung hat sich auch in der Anhörung im Fachausschuss bestĂ€tigt; die vorgesehene, gleichmĂ€Ăige Verteilung der FlĂ€chenziele auf die Regionen wurde ausdrĂŒcklich begrĂŒĂt.
SelbstverstĂ€ndlich kann das fĂŒr Ende 2032 vorgegebene FlĂ€chenziel von 2,2 % schon zu einem frĂŒheren Zeitpunkt erreicht werden; das FlĂ€chenzielgesetz gibt auch nur Mindestwerte vor. Der Fokus mĂŒsse aber - fordern insbesondere die kommunalen
SpitzenverbĂ€nde - auf einer schnellstmöglichen FlĂ€chenausweisung liegen, denn erst wenn das TeilflĂ€chenziel 2027 erfĂŒllt ist, kann der Regionalplan seine steuernde Wirkung entfalten. Baurechtlich privilegiert sind dann nur noch Anlagen auf FlĂ€chen innerhalb der durch die Regionalplanung festgelegten Vorranggebiete. AuĂerhalb der Vorranggebiete geplante Windenergieanlagen werden kaum noch genehmigungsfĂ€hig sein, sofern die Kommunen nicht entsprechendes Baurecht schaffen oder bereits geschaffen haben.
Das Brandenburgische FlĂ€chenzielgesetz enthĂ€lt den hierfĂŒr notwendigen Auftrag an die Regionalen Planungsgemeinschaften. Es wird wesentlich dazu beitragen, dass die Planung der Windenergiegebiete nach dem neuen Bundesrecht zĂŒgig und auf rechtlich sicherer Grundlage durchgefĂŒhrt werden kann. DafĂŒr bitte ich Sie um Ihre UnterstĂŒtzung. - Vielen Dank.
Wir sind damit am Ende der Rednerliste angelangt. Ich schlieĂe die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.
Ich lasse ĂŒber den Ănderungsantrag der Fraktion BVB / FREIE WĂHLER auf Drucksache 7/7242, AnfĂŒgung eines neuen Absatzes 2 in Artikel 1 sowie AnfĂŒgung zweier neuer SĂ€tze 3 und 4 in Artikel 2, Ziffer 2, abstimmen. Wer dem Ănderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Ănderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich komme zweitens zur Beschlussempfehlung und zu dem Bericht des Ausschusses fĂŒr Infrastruktur und Landesplanung zum Gesetzentwurf âGesetz zur Umsetzung des WindenergieflĂ€chenbedarfsgesetzes - Brandenburgisches FlĂ€chenzielgesetzâ der Koalitionsfraktionen, Drucksache 7/7235. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
Ich komme weiterhin zur Abstimmung ĂŒber den EntschlieĂungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/7254. Wer dem EntschlieĂungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. -
Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der EntschlieĂungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich schlieĂe Tagesordnungspunkt 6. - Ich freue mich, interessierte BĂŒrgerinnen und BĂŒrger aus Rathenow zu begrĂŒĂen. Seien Sie uns herzlich willkommen, viel SpaĂ bei der Debatte.
TOP 7: Drittes Gesetz zur Ănderung der Wahlkreiseinteilung fĂŒr die Wahl zum Landtag Brandenburg (3. WahlkreisĂ€nde- rungsgesetz - 3. WKĂndG)
Sehr geehrte Frau PrÀsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Brandenburgisches Landtagswahlgesetz regelt neben dem Wahlverfahren auch die Einteilung des Landes in seine 44 Wahlkreise.
Um die Gleichheit der Wahl zu gewĂ€hrleisten, muss die Anzahl der Wahlberechtigten in jedem Wahlkreis etwa gleich groĂ sein. Weicht diese Zahl in einem Wahlkreis um mehr als ein Drittel vom Durchschnitt anderer Wahlkreise ab, mĂŒssen wir als Landesgesetzgeber tĂ€tig werden.
Als Grundlage fĂŒr eine solche Entscheidung erstattet die Landesregierung dem Landtag in jeder Wahlperiode einen Bericht zur VerĂ€nderung der Wahlberechtigtenzahlen. Im aktuellen Bericht der Landesregierung wird deutlich, dass das stetige Bevölkerungswachstum in und um unsere Landeshauptstadt zu einer kritischen Abweichung der Wahlberechtigtenzahlen im Wahlkreis 19 fĂŒhrt.
Deshalb haben wir dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Wahlkreisgrenzen vorgelegt: Es ist vorgesehen, die Gemeinde Schwielowsee kĂŒnftig dem Wahlkreis 18 in PotsdamMittelmark zuzuordnen und in der Folge das Amt BrĂŒck dem benachbarten Wahlkreis 16 zuzurechnen. Basierend auf der Szenariobildung im Bericht der Landesregierung stellt dies eine vorerst stabile Lösung dar, bei der zusĂ€tzliche Kreisschneidungen vermieden werden.
Meine Damen und Herren, im Bericht der Landesregierung wird deutlich, dass auch kĂŒnftig Anpassungen der Wahlkreise vorgenommen werden mĂŒssen - zum einen, weil Potsdam weiter wachsen wird, und zum anderen, weil die Wahlberechtigtenzahlen in der Uckermark und im SĂŒden Brandenburgs in den nĂ€chsten Jahren kritisch nach unten abweichen werden. FĂŒr diese Wahlperiode wollen wir es aber bei der vorgeschlagenen Ănderung belassen und damit RĂŒcksicht auf die MaĂgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung nehmen. Demnach soll mit Blick auf die gewachsene Beziehung zwischen den ansĂ€ssigen Wahlberechtigten und ihren Wahlkreisabgeordneten die gröĂtmögliche KontinuitĂ€t des Wahlkreiszuschnittes bewahrt werden.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie daher, der Beschlussvorlage des Ausschusses fĂŒr Inneres und Kommunales zu folgen