„Vielmehr bekennen sich […] andere Führungsnationen offen dazu, dass sie nationale Interessen haben. […] In Deutschland tun viele hingegen so, als sei die Bundesrepublik eine ‚postnationale‘ Gesellschaft, die den angeblich historisch überholten Nationalstaat hinter sich gelassen habe […]. Doch weder die Völker in Europa noch in der übrigen Welt sind bereit, ihre Nationalstaaten so gering zu schätzen […] oder sie gar ganz abzuschaffen. […] das deutsche Vorgehen […] erscheint oft ideologisch motiviert. Dann klagen die Partner über die […] Unsicherheit der Deutschen, aus der eine Unberechenbarkeit für ihre Partner folgt.“
Sehr geehrte Damen und Herren! Den 8. Mai 1945 nicht als Gedenktag, sondern als Feiertag begehen zu wollen, ist überaus deutsch - auf eine Weise, die wir uns nicht zu eigen machen. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. - Ich danke Ihnen sehr.
Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie mir die Möglichkeit geben, eine Nachfrage zu stellen. Eingedenk der Worte, die Sie uns gerade haben zuteilwerden lassen, folgende Frage - so würde Gaus sagen: zuvörderst diese -:
Wie erklären Sie die Aussagen Ihres ehemaligen Bundessprechers und Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag Dr. Alexander Gauland, der die Zeit von 1933 bis 1945 als „Vogelschiss in der Geschichte“ bezeichnete, vor dem Hintergrund der Aussagen, die Sie gerade getätigt haben?
Sehr geehrter Herr Bretz, wir führen hier eine Debatte über einen Antrag der Linken. Ich habe mich zu dieser Debatte geäußert. Ich bin nicht der Pressesprecher von Herrn Gauland.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die historische Einordnung des 8. Mai hat der Antragsteller zutreffend vorgenommen. Es wurde auch die richtige geschichtliche Begründung gewählt, und ich glaube, es ist absolut nötig, immer wieder Aufmerksamkeit dafür zu erzeugen und zu erhalten.
Ich muss sagen, ich bin es wirklich leid, hier immer wieder zu hören, dass man erst bei den demokratischen Fraktionen anklopfen müsse, bevor man Anträge stellt, und es nur dann redlich sei, wenn man vorher Gespräche mit allen führt, da es nur dann Aussicht auf Erfolg habe. Ich habe es so verstanden - und so steht es auch in der Landesverfassung -, dass jeder antragsberechtigt ist und man nach Gewissen und nach Inhalten entscheidet. Daher wäre es gut, wenn eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Antrag erfolgte und nicht dem Antragsteller per se - wie auch in anderen Fällen uns - einfach die Redlichkeit abgesprochen würde, nur weil man nicht bei den Koalitionsfraktionen um Erlaubnis gefragt hat, bevor man einen Antrag einreicht.
Meine Damen und Herren, ganz zu schweigen davon, dass auch dieser Tagesordnungspunkt wieder von der Unkultur geprägt war, dass ein Abgeordneter für die Koalition spricht, und zwar nicht 15 Minuten, wie es im Plan steht, sondern gestern waren es sechs und acht, und gerade - ich habe auf die Uhr geschaut - waren es auch wieder acht Minuten. Auch das
ist eine Frage der Auseinandersetzung mit der Thematik. Sie fordern sie hier ein, also lassen Sie sie bitte auch uns
Im Gedenken drückt sich die Werteordnung einer Gesellschaft aus, deshalb ist dies aus der Sicht der antragstellenden Fraktion auch völlig verständlich und konsequent. Allerdings möchte ich auf folgende Aspekte hinweisen: Feiertage müssen einer historisch gewachsenen Tradition in einem Land entspringen, daher werden Feiertage üblicherweise auch bundeseinheitlich geregelt. Rein länderbezogene Feiertage gibt es nur, wenn sie einen länderspezifischen Bezug haben, wie das etwa beim Reformationstag in bestimmten ost- und norddeutschen Bundesländern der Fall ist, oder, wie beim als Sonderfall des Augsburger Friedensfestes in Bayern.
Dies ist beim 8. Mai mit einem speziellen Brandenburg-Bezug nicht der Fall. Es ist natürlich so, dass der 8. Mai für Brandenburg wie für ganz Deutschland eine Relevanz hat, aber er hat keine über das deutsche Maß hinausgehende Brandenburgspezifische Relevanz, die rechtfertigen würde, dass ein Brandenburg-spezifischer Feiertag daraus gemacht wird, wie es beim Reformationstag zu Recht der Fall ist. Ich glaube, es sollte auch nicht darum gehen, sich gegenseitig zu überbieten - wer gedenkt noch mehr? -, sondern darum, den Tag insgesamt würdevoll zu begehen - übrigens nicht nur an diesem Tag, sondern, was dieses Thema betrifft, auch an anderen Tagen negativen Entwicklungen und der Geschichtsvergessenheit, die hier richtig skizziert wurde, entgegenzutreten.
Nun ist es aber auch so, dass der Antragsteller - sehen Sie es mir nach - das praktische Problem sozusagen in der Begründung selbst mitliefert. Sie schreiben dort ein wenig stolz: Berlin hat das schon 2019 beschlossen. Warum tun wir das nicht auch? - Nun, genau das ist der Unterschied: dass nämlich Berlin dies vor einem Jahr beschlossen und dadurch Planbarkeit für die Unternehmen und Arbeitnehmer, generell für die allgemeine Planung geschaffen hat und nicht, wie hier, zwei Monate vorher noch einen Überweisungsantrag gestellt hat, was dies dann noch weiter verzögert.
Mit zwölf Feiertagen - das ist keine Kritik, gehört aber auch zur Statistik - liegt Brandenburg nun auch nicht am Ende des Feldes in Deutschland, sondern ist durchaus im oberen Bereich des Feldes angesiedelt. Ich glaube, Bayern hat mit 14 ein wenig mehr. Es ist also auch nicht so, dass es einen bundespolitisch gebotenen Druck zum Ausgleich der Feiertagsmengen gibt. Insofern, denke ich, tun wir gut daran, wenn wir den überparteilichen Beschluss von vor vier Jahren würdigen, nämlich, den 8. Mai 1945 als Gedenktag gemeinsam würdevoll zu begehen. Eine Beschlussfassung, die dies einmalig, sozusagen symbolhaft zum Feiertag erhebt, ist an dieser Stelle, denke ich, nicht geboten.
Deswegen können wir, bei aller Berechtigung, diesen Antrag einzubringen - die stellen wir auch nicht in Abrede -, ihm inhaltlich nicht folgen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will zunächst kurz auf einen Teil dieser Debatte eingehen: Ein Vertreter der AfD-Fraktion hat vorhin behauptet, es gäbe in Deutschland keine Nazis - so zumindest habe ich es verstanden. Ich glaube, den meisten von Ihnen ist bekannt, dass Bundesinnenminister Seehofer heute Morgen die Vereinigung „Combat 18“ verboten hat.
Es gab Hausdurchsuchungen, auch in Brandenburg. Und vielleicht wissen Sie es nicht - dann erkläre ich es Ihnen jetzt -: „Combat 18“ ist ein Akronym und bedeutet übersetzt „Kampfgruppe Adolf Hitler“. Ich will Ihnen deutlich sagen: Wenn Sie glauben, dass es in Deutschland keine Nazis gibt, leiden Sie an einem beängstigenden Wahrnehmungsdefizit!
Ich kehre zu dem von der Linksfraktion eingebrachten Gesetzentwurf zurück: Die Fraktion DIE LINKE schlägt vor, den 8. Mai, den Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus, anlässlich seines 75. Jahrestages mithilfe der Änderung des Feiertagsgesetzes einmalig zum gesetzlichen Feiertag zu erklären. Sie begründen Ihren Antrag mit der historischen Verantwortung, die Deutschland zweifelsfrei - ich glaube, da stimmt Ihnen die überwiegende Zahl der Abgeordneten in diesem Haus zu - auch über 80 Jahre nach Kriegsbeginn hat. Das Anliegen der Fraktion DIE LINKE ist daher grundsätzlich richtig und nachvollziehbar, aber es ist der falsche Weg - das werde ich kurz erläutern - und vor allen Dingen zu spät.
Es tut mir leid, dass ich angesichts des Themas jetzt ein bisschen gesetzestechnisch werden muss, aber bei der Verabschiedung von Gesetzen oder Verordnungen hier muss eben auch das stimmen: Einmalige Feiertage werden per Rechtsverordnung nach § 2 Abs. 3 Feiertagsgesetz von der Landesregierung festgelegt - federführend wäre in diesem Fall ich. Ihr Ansatz, § 2 Abs. 1 Feiertagsgesetz um einen einmaligen Feiertag zu ergänzen, kann nicht Anwendung finden, weil dieser Paragraf die Grundlage der Regelung jährlich wiederkehrender Feiertage ist. All das hätte man natürlich im Gesetzesverfahren noch ändern können, darauf wollte ich nur hinweisen.
Entscheidend, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist allerdings: Die vorgeschlagene Einführung des einmaligen Feiertages ist zu kurzfristig. Der Kollege von der SPD-Fraktion hat schon darauf hingewiesen: Wir haben Ende Januar. Jetzt müssten wir eine Verordnung der Landesregierung durchsetzen - und am 8. Mai müsste der Tag schon als Feiertag gelten.
Wirtschaft, Arbeit, Verwaltung - auch kommunale Verwaltung - brauchen Vorlauf, um die notwendigen Vorbereitungen treffen zu können. Ich will Ihnen sagen: Bei Ihrem Anliegen sollten Sie sich das Berliner Abgeordnetenhaus zum Vorbild nehmen. Die haben das in einem demokratischen Verfahren beschlossen, allerdings bereits vor über einem Jahr, sodass genug Vorberei
tungszeit blieb. Meine Empfehlung lautet: Wenn Sie eine Verordnung oder Ähnliches vorschlagen und darüber in diesem Landtag debattieren wollen - wenn der Landtag uns dazu auffordert, folgen wir dem natürlich -, dann planen Sie bitte genügend Vorlaufzeit ein.
Gestatten Sie mir einige kurze Ausführungen: Der brandenburgische Landtag hat über diese Thematik schon mehrfach diskutiert. Kollege Walter, Sie haben darauf hingewiesen, dass im Jahr 2015 der Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges zum jährlichen Gedenktag wurde. Diese Regelung hat sich nach meiner Auffassung bewährt. Wie die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag festgehalten hat, werden im Landtag und im gesamten Land an diesem Tag viele Veranstaltungen durchgeführt. In vielen verschiedenen Formaten wird man dabei dem Gedenken der Millionen Opfer gerecht und hält die Erinnerung wach, was absolut notwendig ist. Dass ein Feiertag automatisch mehr bewirken kann, ist nicht ohne Weiteres zu erwarten. Ich jedenfalls bin mir im Unklaren darüber, ob sich die Menschen dann intensiver mit der Bedeutung dieses Tages beschäftigten.
Aus den genannten Gründen empfiehlt die Landesregierung die Ablehnung des auch in gesetzestechnischen Zuordnungen fehlerhaften Gesetzentwurfs. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben ihre Redezeit nicht ausgeschöpft und weiteren Redebedarf angemeldet. Frau Abgeordnete Budke hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Erlauben Sie auch mir einige Worte zum Gedenk- und Feiertag am 8. Mai: Der 8. Mai ist der Tag, an dem die bedingungslose Kapitulation unterzeichnet wurde, was das Ende des Zweiten Weltkriegs bedeutete. Sofort erscheinen vor meinem geistigen Auge - vielleicht auch vor Ihrem - viele Bilder, unter anderem das berühmte Foto des sowjetischen Soldaten, der auf dem Dach des zerstörten Reichstags die Flagge hisst. Der Zweite Weltkrieg, der unendliches Leid, Tod und Zerstörung über Europa und die Welt gebracht hat, war endlich zu Ende.
Es erscheinen auch andere grauenvolle Bilder vor meinem geistigen Auge: ausgemergelte Menschen in Häftlingskleidung, Wachtürme, Leichenberge. Über 65 Millionen Menschen haben ihr Leben durch den Krieg und seine Folgen verloren. Allein 6 Millionen Menschen jüdischen Glaubens, ebenso politisch Andersdenke, Sinti und Roma oder Homosexuelle wurden in den Vernichtungslagern ermordet. Zu Ende waren am 8. Mai auch 12 Jahre nationalsozialistischer Diktatur, von der sich die Deutschen nicht selbst befreien konnten.
Die Erinnerung an diesen Krieg und die Gräuel des Nationalsozialismus darf niemals aus dem kollektiven Gedächtnis der Deutschen verloren gehen!
Das gilt gerade in Zeiten wie diesen, in denen wir einen Rechtsruck ungeahnten Ausmaßes erleben, in denen die Vergangenheit beschönigt und der Holocaust geleugnet wird, in denen rechtsextreme und rassistische Äußerungen gesellschaftsfähig geworden sind, in denen rechte Hetzer in den Parlamenten sitzen und über die sozialen Medien ihre unerträglichen Parolen und Lügen verbreiten!
Es ist gut, dass Brandenburg diesen Tag bereits 2015 zum Gedenktag erklärt hat. Dieser Tag muss immer ein Tag des würdigen Gedenkens und ein Tag der Mahnung sein, damit so etwas in Deutschland nie wieder - nie wieder! - geschieht.
Dieser Tag war - das sage ich jetzt hier sehr bewusst, auch wegen des Weizsäcker-Zitats im Antrag der Linksfraktion - ein Tag der Befreiung. Das war, als Weizsäcker das sagte, durchaus nicht unumstritten.
Demokratie ist nicht selbstverständlich; sie muss jeden Tag aufs Neue gelebt und mit Leben erfüllt werden. Berlin hat - wir haben es gehört - den 8. Mai in diesem Jahr einmalig zum Feiertag erklärt, und das möchten Sie, liebe Abgeordnete der Linksfraktion, in Brandenburg aufgrund des historischen Datums nun auch tun. Ich finde: Ja, 75 Jahre Leben in Frieden sind ein Grund zur Freude, auch wenn sich dafür vielleicht der Europatag - der 9. Mai - besser eignete.