Protocol of the Session on January 23, 2020

Die Jugendämter haben also die oberste Kontrollfunktion. Sie sind der kompetente Partner, bei dem alle Fäden zusammenlaufen. Das sollte grundsätzlich so bleiben.

(Beifall BVB/FW)

Folglich stellt sich für uns die Frage, warum es jetzt noch weitere Stellen geben soll, an die man sich wenden kann, wenn man einen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen melden möchte. Sicher kann bei den Betroffenen auch die Sorge entstehen, dass einzelne Mitarbeiter in den Jugendämtern infolge langjähriger Beziehungen zu den Einrichtungen in die Rolle eines Interessenvertreters geraten könnten. Zusätzliche Behörden und Kontrollen innerhalb des Systems werden jedoch kaum mehr Vertrauen wecken, wenn tatsächlich einmal solche oder ähnliche Verdächtigungen entstanden sind.

Die Gefahr, dass Betroffene damit an die Presse gehen, bleibt; das ist richtig. Es muss also vor allem darum gehen, eine glaubhafte und unabhängige Stelle zu installieren, die mit dem bestehenden System der Jugendhilfe und ihrer derzeitigen Kontrolleinrichtungen in keiner Verbindung steht.

Ombudsleute sind häufig ehrenamtlich tätige Personen, deren Aufgabe es ist, in einer Organisation oder in der Öffentlichkeit bei bestimmten Themen eine ungerechte Behandlung von Personengruppen zu verhindern. So gesehen bedeutet ein solches Amt eine unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen. Aus unserer Sicht ist das die ureigenste Aufgabe des Jugendamtes. Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende unterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.

Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. An das Jugendamt kann sich jeder und jede wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen geraten.

So ist in den vergangenen Jahren aus ursprünglich staatlichen Überwachungsbehörden ein Dienstleister für die ganze Familie geworden, allerdings als kommunale Einrichtung, die ständig mit knappen finanziellen und personellen Ressourcen zu kämpfen hat; denn trotz rückläufiger Geburtenzahlen wächst die Kundschaft ständig, ohne dass die Mittel entsprechend angepasst würden. Dies müsste man in den anstehenden Diskussionen einmal genauer begutachten.

(Beifall BVB/FW)

Diese Umstände bedeuten für viele Jugendamtsmitarbeiter eine hohe Belastung. Wie wollen wir das regeln, wenn wir jetzt noch mehr solche Stellen einrichten? Wir müssten vielmehr die Arbeit der Jugendämter deutlich stärken. Das ist auch eine Frage der finanziellen Mittel.

In mehr als der Hälfte der Jugendämter wurden Überlastungsanzeigen gestellt. Dieser Personalmangel und ein zu niedriges Budget führen dazu, dass die amtlichen Hilfestellungen oftmals nicht mehr die nötige Dauer und Intensität haben. Den Familien wird viel Geduld abverlangt.

Frau Abgeordnete, ich muss Sie an die Zeit erinnern.

Ja. - Eine Stärkung der Jugendämter ist effektiver als die Einsetzung eines Ombudsmannes oder einer Ombudsfrau. Wir werden diese Anträge ablehnen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW)

Die Abgeordnete Dannenberg hat eine Kurzintervention angemeldet. - Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, hierzu etwas zu sagen. Frau Nicklisch und auch Frau Augustin, die Vorschläge, die wir in unserem Entschließungsantrag gemacht haben, stammen von Expertinnen und Experten, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Wir haben mit ihnen im Vorfeld darüber gesprochen. Ihre Arroganz, so von oben herab dazu zu sprechen, finde ich ziemlich fragwürdig.

Frau Nicklisch, ich verstehe Ihre Intention. Sie können sich aber vermutlich nicht vorstellen, wie hoch die Hürde für viele Kinder, Jugendliche, aber auch Eltern und Lehrkräfte ist, zum Jugendamt zu gehen. Diese Hürde ist für viele Leute deshalb so hoch, weil man immer gleich Konsequenzen befürchtet. Deswegen brauchen wir niedrigschwellige Angebote für die Beratung in den Kreisen; das ist ganz wichtig.

Zur Ombudsstelle: Wir sind der Meinung, dass diese Ombudsstelle nicht nur für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen da sein soll. Es gibt auch Kinder und Jugendliche, die in ihren Familien auf Probleme stoßen, aber keinen Ansprechpartner haben. Warum soll es nicht möglich sein, diese Ombudsstelle auch für solche Kinder und Jugendlichen zu öffnen, die nicht in Heimen leben? Das verstehe ich nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Im Übrigen werden wir Ihrem Antrag zustimmen - so viel zur Arroganz -, weil wir es für wichtig halten, dass diese Ombudsstelle eingerichtet wird. Viel besser wäre es gewesen, wenn Sie sich dazu entschlossen hätten, auch noch einmal über unseren Entschließungsantrag zu reden. - Vielen Dank.

Frau Nicklisch, möchten Sie reagieren? - Bitte schön.

Danke, Frau Dannenberg. Ich habe noch eine Frage an Sie. Sie sprechen davon, dass der Gang zum Jugendamt eine Hürde darstelle. Ich frage mich aber, warum es bei einer Ombudsstelle keine Hemmschwelle geben soll. Man weiß doch gar nicht, ob man dort besser aufgehoben ist als beim Jugendamt. Das war in unserer Fraktion die wesentliche Frage, und darüber haben wir durchaus diskutiert.

Wir werden sehen, wie heute entschieden wird. Ich lasse mich gegebenenfalls gerne belehren. In der jetzigen Situation können wir aber leider nicht zustimmen. - Danke.

(Beifall BVB/FW)

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Ernst. - Bitte schön.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Kinderschutz gehört auch für die neue Landesregierung zu einem der Schwerpunkte. Wir haben die Bedürfnisse und das Wohl aller Kinder im Blick. Deshalb wollen wir die Lücken im Hilfesystem schließen.

Einige Punkte sind genannt worden. Dazu gehören nicht nur die Ombudsstelle, sondern auch eine Beauftragte und ein Kinderschutzgesetz, das Standards festschreibt. Sehr wichtig sind auch die Mitbestimmungsrechte der Jugendlichen selbst, vor allem dann, wenn sie in Einrichtungen leben und keine Familie an ihrer Seite haben. Ich halte es für richtig, dass wir den Fokus auf diese Gruppe richten.

Wir haben in der Vergangenheit festgestellt, dass auch bei den engagierten Trägern der Jugendhilfe die Arbeit manchmal nicht perfekt läuft. Uns hat neben den Fachdebatten, die in letzter Zeit gelaufen sind, durchaus sehr nachdenklich gemacht, dass sich Jugendliche aus Brandenburg an die „taz“ Hamburg wenden, um ihre Sorgen und Nöte dort loszuwerden. Das zeigt - ich sage das auch in Richtung Ihrer Fraktion, Frau Nicklisch, weil Sie sagten, Sie hätten das diskutiert -, dass das Jugendamt, der örtliche Träger als Ansprechpartner diese Jugendlichen nicht überzeugt hat. Wenn Sie einmal Gelegenheit haben, sich mit dem gegründeten Kinder- und Jugendhilfe Landesrat auseinanderzusetzen, wird man Ihnen einige Dinge dazu sagen.

Deren erstes Thema war das Taschengeld. Das finde ich naheliegend. Bei dessen Höhe wird nicht überall korrekt agiert - es wird manchmal auch Taschengeld für Leistungen abgezogen, die eigentlich nach dem Sozialgesetzbuch begründet sind.

Das zweite Thema war die Stellung der Kinder und Jugendlichen im Hilfeprozess. Natürlich sitzen um die Kinder und Jugendlichen lauter Menschen herum, die ihnen helfen wollen; das stellt sich allerdings für einen 12-Jährigen nicht immer so dar. Deshalb war es ein wichtiges Anliegen, auch die engagierten Menschen, die in unserer Jugendhilfe aktiv sind, dafür zu sensibilisieren, dass diese Hilfe manchmal als übergriffige und machtvolle Staatsaktion wahrgenommen wird. Manchmal betrifft das auch sehr junge Kinder. Daher ist es durchaus überzeugend, wenn dargelegt wird, dass selbst 15-jährige Kinder nicht zum Jugendamt gehen, wenn sie Beschwerden über ihre Einrichtung haben, weil sie die Machtgefüge nicht durchschauen können. Deshalb brauchen wir diese unabhängige Stelle in Brandenburg unbedingt.

(Beifall SPD, B90/GRÜNE und CDU)

Wir sind wirklich sehr stolz auf den Kinder- und Jugendhilfe Landesrat. Es gibt noch längst nicht in allen Bundesländern einen solchen Rat. Auch dort müssen wir noch weitergehen,

Frau Augustin, denn wir erreichen damit längst nicht alle Einrichtungen, sondern nur einige. Deshalb müssen wir die Jugendlichen dort unterstützen.

Zur Frage der Ombudsstellen: Das ist eine Debatte, die bundesweit geführt wird. Wir wollen aber nicht die SGB-VIII-Reform abwarten, die die Bundesregierung noch plant, sondern wollen hier eher loslegen. Wir sind aber auch gespannt, was im SGBVIII-Reform-Prozess diskutiert wird. Das wird sicherlich auch zu Rückkoppelungen in unseren Debatten führen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir eine Fachstelle Kinderschutz und damit eine Einrichtung haben, die wir unterstützen, die die Kommunen dabei berät, wie sie die Veränderungen von § 18a umsetzen. Hier sehe ich keine Lücke, muss ich ehrlicherweise sagen. Natürlich werden wir uns das Konzept, das wir erarbeiten sollen, nicht allein im Büro des MBJS ausdenken, sondern mit den Expertinnen und Experten sowie den Jugendlichen beraten. In diesem Zusammenhang wird man auch einmal am gleichen Tisch sitzen, aber dieser muss nicht zwingend rund sein.

(Einzelbeifall)

Auch ich habe bei einem Runden Tisch die Assoziation einer sehr lang anhaltenden Beratung. Uns geht es darum, dass wir uns zeitnah darüber verständigen, wie wir diese Lücke im Hilfesystem schließen und den Jugendlichen bessere Hilfe bieten können.

Ich muss ausdrücklich sagen: Wir sind in mehreren Fällen dabei, aufzuklären, was in bestimmten Einrichtungen passiert ist. Es ist für uns gar nicht so einfach, eine ausreichende Anzahl von Jugendlichen zu erreichen und uns von diesen berichten zu lassen, was sich in ihren Einrichtungen abspielt. Das ist für uns, wenn wir unsere Rechtsaufsicht wahrnehmen wollen, ganz wichtig, denn wir wollen nicht nur die Träger und die Jugendämter hören, sondern wir wollen die Jugendlichen selbst hören. Daher wäre es schön, wenn wir ihnen dank einer Ombudsstelle sagen könnten: „Bitte wendet euch auch an uns - nicht nur an die ‚taz‘ Hamburg“. Das würde uns sehr dabei helfen, bei der Heimaufsicht noch besser zu werden. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Danke schön. - Für die einbringenden Koalitionsfraktionen hat die Abgeordnete Petra Budke noch einmal das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Ich spüre bei den meisten hier den großen Wunsch, wirklich etwas für den Kinderschutz in diesem Land zu tun. Ich glaube, das haben wir in den kommenden Jahren auch vor. Das hat ganz viele Facetten und benötigt viele Bausteine. Die Ombudsstelle ist ein wichtiger Baustein. Wir haben es gehört: Es ist allerhöchste Zeit, dass wir diese Ombudsstelle endlich auf den Weg bringen - als eine niedrigschwellige, unabhängige Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche.

Ich komme kurz auf den Antrag der Linken zu sprechen:

„[A]lle Kinder, deren erziehungs- und umgangsberechtigte Personen sowie mit den Kindern arbeitendes Fachpersonal [sollten] Zugang zu einer Anlauf- und Beratungsstelle haben.“

Das ist eine sehr schöne Idee, hat aber eine ganz andere Dimension. Was wir jetzt zunächst einmal brauchen, ist das, was ganz dringend nottut, nämlich eine unabhängige Beschwerdestelle für die Kinder und Jugendlichen, die in stationären Einrichtungen sind.

Um auf die FREIEN WÄHLER zu sprechen zu kommen: Das Jugendamt ist natürlich der erste Ansprechpartner für alle anderen. Es geht hier zunächst einmal um diejenigen, die, wie Frau Ernst es erläutert hat, vom Jugendamt enttäuscht worden sind, die also schon in einer Einrichtung sind und Schikanen befürchten, wenn sie sich an die Erzieherinnen und Erzieher im Heim wenden. Es geht um diejenigen, die zum Beispiel die „taz“ angerufen haben, wenn sie Probleme hatten.

Wir wollen diese Ombudsstelle nicht mit einem fertigen Konzept ausgestattet heute schon beschließen, sondern wir wollen einen Diskussionsprozess in Gang bringen, an dem alle beteiligt werden sollen, allen voran die Kinder und Jugendlichen, aber natürlich auch diejenigen, die in den Einrichtungen tätig sind: die Jugendämter, die Expertinnen und Experten - alle sollen daran beteiligt werden. Dann wird dieses Konzept vorgelegt und soll im Ausschuss diskutiert werden.

Ich bitte Sie alle: Lassen Sie uns das heute auf den Weg bringen, und lassen Sie uns über weitere Maßnahmen, die in diesem Land zum Kinderschutz wirklich notwendig sind, auch in Zukunft diskutieren sowie entsprechende Anträge verabschieden. - Danke schön.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Meine Damen und Herren, damit beenden wir die Aussprache. Die Fraktion DIE LINKE hat die Überweisung des Antrages der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 7/472 - Konzept für Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen erzieherischer Hilfen - an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Darüber müssen wir zuerst abstimmen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag mit einigen Enthaltungen abgelehnt.

Damit kommen wir zur direkten Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 7/472 - Konzept für Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen erzieherischer Hilfen - der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde diesem Antrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen jetzt zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/516, „Kinderschutz weiterdenken - Netzwerke stärken“. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Entschließungsantrag abgelehnt.

Ich beende Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf.